Gelbfieber

Erreger

Gelbfieber-Virus (Flaviviridae)

 

Verbreitung

Tropische und subtropische Teile Südamerikas und Afrikas; nicht in Asien.

 

Übertragung

Übertragung erfolgt durch den Stich von infizierten Mücken.

 

Inkubationszeit

3 - 6 Tage.

 

Krankheitszeichen

Das Krankheitsbild verläuft mitunter sehr leicht und wird gar nicht bemerkt. Bei schweren Verläufen sind die Krankheitszeichen untypisch. Nach einem akuten Beginn mit Fieber (über 39°C), Schüttelfrost, Myalgien, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nasenbluten und einer relativen Bradykardie kommt es innerhalb von 3 - 4 Tagen zu einem Rückgang der klinischen Symptome. Bei der Mehrzahl der Patienten tritt eine Genesung ein. Bei etwa 15 Prozent der Erkrankten entwickelt sich, zum Teil nach einer kurzen Besserung, innerhalb kurzer Zeit eine sogenannte toxische Phase mit schwerem Krankheitsbild ((u.a. Leberschädigungen). Die Letalität bei Patienten in der toxischen Phase kann bis zu 20 Prozent betragen.

 

Behandlung

Eine spezifische Therapie steht nicht zur Verfügung. Symptomatische Behandlung mit Analgetika und Maßnahmen zur Rehydrierung. Gerinnungshemmende Acetylsalicylate (ASS) sind kontraindiziert.

 

Vorbeugung

Sicheren Schutz bietet die Gelbfieberimpfung. Diese kann bei Einreise in bestimmte Länder vorgeschrieben sein und muß im internationalen Impfausweis dokumentiert werden. Manche Länder behandeln Endemiegebiete wie Infektionsgebiete und verlangen auch bei Einreise aus Endemiegebieten eine internationale Bescheinigung über die Schutzimpfung gegen Gelbfieber. Die Gelbfieberimpfung darf nur durch eine Gelfieberimpfstelle durchgeführt werden.

 

Die WHO geht von einem lebenslangen Schutz nach einmaliger Impfung aus. Dies soll von allen Ländern, die bei der Einreise eine Impfung fordern, seit Mitte 2016 umgesetzt werden. Seit dem 11.08.2022 empfiehlt die STIKO für den bestmöglichen individuellen Schutz:

 

* Einmalig eine Gelbfieber-Auffrischimpfung vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition,

  sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind.

* Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig.

* Ausnahmen und Besonderheiten gibt es bei folgenden Personengruppen:

  Schwangere, Personen mit Immundefizienz, Kinder.

 

Für das lebenslang gültige internationale Zertifikat ist weiterhin die Verabreichung einer Impfstoffdosis formal ausreichend. Dies betrifft bereits ausgestellte und neue Gelbfieber-Impfzertifikate. Die geänderte Impfempfehlung soll den bestmöglichen Schutz des Individuums sicherstellen.

 

 

 Aktuelle Einreiseempfehlungen kann die jeweilige Botschaft geben.

 

Pflichten

Meldepflichtig sind Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod.