Masern

Erreger

Masernvirus (Paramyxoviridae)

Verbreitung

Weltweit verbreitete Erkrankung. Masern, Mumps, Röteln sind eine der häufigsten Infektionskrankheiten. Insbesondere in Entwicklungsländern kommt es immer wieder zu lokalen Epidemien. Die Krankheit tritt häufig im Kindesalter auf, allerdings können auch Erwachsene erkranken, welche oftmals schwerere Krankheitssymptome zeigen.

 

Übertragung

Durch Tröpfcheninfektion werden die Masernviren leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Ansteckungsfähigkeit besteht 5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Hautausschlags.

 

Inkubationszeit

9 - 14 Tage.

 

Krankheitszeichen

Die Erkrankung äußert sich durch grobfleckigen Hautausschlag, der hinter den Ohren beginnt und sich innerhalb weniger Tage über den ganzen Körper ausbreitet. Dazu kommen hohes Fieber, starker Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung (Konjunktivitis) und manchmal schwere Durchfälle.
Komplikationen sind häufig, auch durch Sekundärinfektionen ausgelöst. Möglich sind schwere Lungenentzündungen, eitrige Ohrentzündungen, bleibende Schädigung des Hörnerven durch das Virus selbst, schwerer Pseudo-Krupp, Fieberkrämpfe, Enzephalitis und SSPE (subakut sklerosierende Panenzephalitis), was zu langsamem Verlust aller Hirnfunktionen bis zum Tode führt.

 

Behandlung

Gegen die Erkrankung mit dem Masernvirus gibt es keine wirksame Therapie. Somit können auch mögliche Komplikationen nicht verhindert werden.

 

Vorbeugung

Die wirksamste Vorbeugung ist die Masern-Impfung. Sie ist sehr gut verträglich und sollte in Form des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln gegeben werden. Im Kinderimpfplan wird für Deutschland die zweimalige Impfung empfohlen. Die 1. Impfung sollte beim Kleinkind im Alter von 12 - 15 Monaten durchgeführt werden, die 2. Impfung kann bereits 4 Wochen später erfolgen und sollte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verabreicht worden sein. Auch ältere Kinder und Erwachsene, die keinen Masern-Impfschutz haben, können sich jederzeit gegen Masern, Mumps, Röteln impfen lassen. Durch die Impfung schützt man einerseits sich selbst gegen die Masernerkrankung und ihre Komplikationen, andererseits schützt man auch ungeimpfte Personen in der näheren Umgebung, insbesondere chronisch kranke oder immungeschwächte Menschen, die wegen ihrer Grunderkrankung nicht geimpft werden dürfen und bei Ansteckung lebensgefährlich erkranken können.

 

Pflichten

Meldepflichtig sind Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod.


Bei Krankheitsverdacht oder Erkrankung besteht Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen bis nach ärztlichem Urteil und/oder mit Zustimmung des Gesundheitsamtes eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.