Besonderheiten der Reiseplanung für Behinderte und chronisch Kranke

Für Behinderte und chronisch Kranke besteht, mit Ausnahme von Fällen schwerster Behinderungen, die eine ständige Intensivpflege erfordern, bei Berücksichtigung einiger elementarer Regeln und einer sorgfältigen Reisevorbereitung kein Grund, auf eine Urlaubs- oder Geschäftsreise per Flugzeug zu verzichten. Heute hat der im Flugzeug angetretene Auslandsaufenthalt eine große Bedeutung für die Lebensqualität, und dies gilt auch für behinderte und chronisch kranke Menschen. Eine Grundvoraussetzung für richtige und gezielte Betreuung und einen angenehmen Flug ist aber das Wissen um die Besonderheiten des individuellen Falles. Flug- und Urlaubsgäste mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sollten daher ihre Reise besonders sorgfältig planen und auf ihre speziellen Bedürfnisse schon im Vorfeld jeder Reise hinweisen.

Grundsätze der Planung einer Flug- und Urlaubsreise


Die von jeder Reise ausgehende Belastung ist für Behinderte und chronisch Kranke durch langfristige und sorgfältige Planung möglichst gering zu halten. Bereits bei der Auswahl des Reiseziels und der Wahl der verschiedenen Dienstleister wie z.B. Transport von und zum Fluhafen, Hotelunterbringung, Reiseleitung und Betreuung vor Ort sollte auf die besonderen Belange der Behinderung oder Erkrankung Rücksicht genommen werden. Daher muss bei jeder Behinderung oder chronischen Erkrankung eine Reise eingehend und frühzeitig (mindestens 8 wochen vor Reiseantritt und noch vor der Buchung) mit dem behandelnden Arzt oder dem Hausarzt besprochen werden. Ausgehend von der individuellen Anamnese sollte ein solches Beratungsgespräch die folgenden Punkte berücksichtigen:
Physische Belastung durch Faktoren wie Klima, Zeitverschiebung, Druckverhältnisse bei der Flugreise, Medikamentenbevorratung und eventuell die Beschaffung von Medikamenten und Pflegemitteln im Zielgebiet, veränderte Medikamenteneinnahme und -dosierung durch Zeitverschiebung, medizinische Infrastruktur und mögliche Betreuung im Zielgebiet, notwendige Prophylaxen und Impfungen ("Impffahrplan"), notwendigkeit der Betreuung durch eine Begleitperson Verhaltensweisen und mögliche Hilfestellung/ Ansprechpartner im Notfall und darüber hinaus ist rechtzeitig vor Antritt der Reise der Gültigkeitsbereich der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu überprüfen und ggf. der Abschluss einer Reisekranken- und Rücktransportversicherung zu empfehlen, sofern diese nicht bereits im Pauschalreisepaket enthalten sind. Für Hilfsmittel wie z.B. besondere Gehhilfen, Rollstühle oder ähnliches ist gerade bei längeren Aufenthalten außerhalb Europas der Abschluss einer separaten Gepäckversicherung zu empfehlen, die für Schäden während des Transportes und des Aufenthaltes im Zielgebiet eintritt.

Die Buchung

 

Fast alle Reise- und Flugbuchungen werden über heute ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter vorgenommen. Für eine kompetente Beratung ist es wichtig, schon im Vorfeld der Buchung auf die vorliegende Behinderung hinzuweisen, damit die Agentur bei der Auswahl von Reiseziel, Transportmitteln, Transfers und Hotels richtig beraten kann. Bei Buchung per Telefon oder über ein computergestütztes System wie z.B. START oder SABRE ist darauf zu achten, dass notwendige Sonderarrangements vermerkt und vom Reiseveranstalter in den Reiseunterlagen schriftlich rückbestätigt werden. Hier gilt: Ist eine ausdrückliche Rückbestätigung von behinderungsbedingten Notwendigkeiten  (z.B. der ebenerdige Zugang zum Hotelzimmer) nicht möglich, sollte auf einen anderen Dienstleister zurückgegriffen werden. Mündliche Zusagen eines Reisebüros sind nicht rechtsverbindlich und später kaum mit der erforderlichen Rechtssicherheit durchsetzbar.

Wichtig ist auch die frühzeitige Buchung, denn die Rückbestätigung durch den Reiseveranstalter kann gerade bei Sonderarrangements für Behinderte längere Zeit in Anspruch nehmen. Auch eine sorgfältige Auswahl der Reiseart und des Zielgebiets der Reise ist notwendig. Ausgewiesene Spezialveranstalter oder bekannte Markenanbieter geben hier eine gewisse Sicherheit. Von kurzfristig geplanten Flugreisen und Last-Minute-Angeboten ist bei schwereren Behinderungen und chronischen Erkrankungen grundsätzlich abzuraten, da die Zeit zu einer gründlichen medizinischen Vorbereitung der Reise nicht ausreicht.

Viele Fluggesellschaften bieten im Rahmen ihres Bordservices auch Sondermenüs z.B. für Diabetiker und Nahrungsallergiker an. Eine genaue Übersicht über die Auswahl, darunter auch gluten-, laktose- oder kochsalzarme Kost, ist jeweils bei der Fluggesellschaft zu erfragen bzw. rechtzeitig zu bestellen (spätestens 3 Tage vor Abflug).

Bei Abholung bzw. Zustellung der Reiseunterlagen müssen alle erforderlichen Sonderarrangements noch einmal eingehend geprüft werden. Wenn eine oder mehrere Betreuungspersonen mitreisen, sollte eine Sitzplatzreservierung vorgenommen werden, so dass die betreffenden Personen einen Sitzplatz in räumlicher Nähe zueinander und ggf. den Erfordernissen der Behinderung entsprechend bekommen; fast alle deutschen Linien- und Ferienfluggesellschaften nehmen eine Sitzplatzreservierung kostenfrei entgegen, wenn eine Behinderung oder Erkrankung dies erfordert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte im Falle einer Flugreise auch das Formblatt der jeweiligen Fluggesellschaft für die Beförderung von Behinderten ausgefüllt und an die betroffene Fluggesellschaft weitergeleitet werden. Bei einer Behinderung der Bewegungsfähigkeit kann an deutschen Flughäfen auf die Hilfsdienste zurückgegriffen werden, die dort von Wohlfahrtverbänden oder der Flughafengesellschaft selbst für den Passagier kostenlos zur Verfügung stehen.

Trotz großer Bemühungen können Reisebüros, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften nicht immer die besonderen Belange von Behinderten und chronisch Kranken richtig einschätzen und z.B. Fragen zu medizinischen Einrichtungen im Reiseziel beantworten. In solchen Fällen lohnt die Anfrage bei Verbänden und Hilfsgemeinschaften, die neben nützlichen Tipps teilweise auch eigene Hotel- und Reiseführer bereithalten, die auf die Erfordernisse der jeweiligen Behinderung oder Erkrankung eingehen. Kontaktadressen dieser Verbände sind im Anhang aufgelistet.

Gepäck und Hilfsmittel

 

Schon beim Kofferpacken muss an eine möglichst behindertengerechte Reise gedacht werden. Ständig einzunehmende Medikamente oder im Alltagsleben benötigte Hilfsmittel gehören ins Handgepäck, ebenso Behindertenausweise, Impfpässe für Leithunde, Zollcarnets (z.B. für Rollstühle) und Rezepte. Dennoch darf auch für behinderte Fluggäste das Handgepäck, aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht schwerer sein als 5 Kilogramm. Ausnahmen sind hier bei bestimmten Fluggesellschaften möglich.

Die meisten renommierten Fluggesellschaften befördern Sondergepäck für behinderte Passagiere ohne Mehrkosten, vorausgesetzt, die benötigten Hilfsgeräte sind rechtzeitig beim Kundenservice der Airline angemeldet worden. Gegebenenfalls sollte auch die Freibeförderung eines Rollstuhls oder eines Blindenhundes mit den Reiseunterlagen rückbestätigt werden. Einige deutsche Fluggesellschaften befördern darüber hinaus auch Übergepäck für Behindertensport ohne Mehrkosten. Genaue Angaben machen die Service- oder Flughafenbüros der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei Rollstühlen ist in jedem Fall die genaue Angabe des Gewichts und der Ausmaße erforderlich; bei batteriebetriebenen Rollstühlen und Fortbewegungshilfen muss darüber hinaus angegeben werden, ob eine Nass- oder Trockenbatterie als Energiequelle dient. Nur noch wenige Staaten verlangen ein Zollcarnet für die Ein- und Ausfuhr von Rollstühlen oder Elektrokarren. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sind solche Zollcarnets nicht erforderlich.

Auch die Beförderung von Leit- und Blindenhunden erfolgt meist ohne Kosten für den Passagier. Problematischer ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob das Tier in der Kabine oder in speziellen Transportboxen während des Fluges im Frachtraum mitfliegen kann. Die allgemeinen internationalen Sicherheitsbestimmungen lassen den Transport von Hunden in der Kabine nur bis zu einem Körpergewicht von 5 Kilogramm zu, Ausnahmen sind nur nach besonderer Anmeldung möglich. Von größter Bedeutung sind auch die Einreisebeschränkungen sowie Quarantäne- und Impfbestimmungen für Tiere in vielen Ländern, die keine Ausnahmen für Leit- und Blindenhunde machen. Bereits vor bzw. bei der Buchung müssen diese Bestimmungen deshalb eingehend erfragt werden: Auskunft geben die Botschaften und Konsulate des jeweiligen Reiselandes.

Am Flughafen

 

Bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sollten die Zeiten für die Anreise und die Orientierung am Flughafen möglichst großzügig kalkuliert werden. Prinzipiell ist es ausreichend, sich 90 Minuten vor Abflug am Check-In-Counter der Fluggesellschaft einzufinden, bei Linienflügen 60 Minuten. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen eigene Transferservices (z.B. die direkte Abholung mit Kleinbussen vor der eigenen Haustür) an, kooperieren mit Mietwagengesellschaften oder subventionieren die Anreise mit der Deutschen Bahn bzw. öffentlichen Nahverkehrsmitteln, so dass auch behinderten Fluggästen eine breite Auswahl an Anreisemöglichkeiten zur Verfügung steht. Bei Anreise mit dem PKW sollte berücksichtigt werden, dass spezielle Behindertenparkplätze häufig rar sind und z.T. weit von der Passagierabfertigung entfernt liegen. Im Zweifelsfall können die notwendigen Informationen bei der Flughafenbetreibergesellschaft direkt abgefragt werden.

In allen größeren europäischen Flughäfen sind inzwischen besondere Waschräume und Einrichtungen für Behinderte einheitlich durch Piktogramme ausgewiesen, aber nicht immer sind Anzahl und Ausstattung ausreichend. Bei rechtzeitig erfolgter Anmeldung steht an allen deutschen Flughäfen Personal bereit, das beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug behilflich ist, gegebenenfalls wird auch ein Sanitätsfahrzeug für den Transport zum Flugzeug bereitgestellt. Diese Sonderservices sind fast immer kostenlos. Die Gepäckaufgabe von Rollstühlen etc. muss meist am Sondergepäckschalter erfolgen. Bei elektrischen Rollstühlen kann die Beförderung nur erfolgen, wenn es sich um auslaufsichere Nass- oder Trockenbatterien handelt. Die Fluggesellschaften achten meist darauf, dass solches Sondergepäck im Zielflughafen schnellstmöglich wieder ausgeladen und dem Inhaber übergeben wird.

Bei den üblichen Personen-Sicherheitskontrollen müssen Patienten mit Herzschrittmachern, implantierten oder am Körper getragenen Insulinpumpen, mobilen Dialyseeinheiten o.ä. unbedingt das Personal der Fluggesellschaft sowie das Sicherheitspersonal auf diese Geräte aufmerksam machen, bevor die Sicherheitskontrolle beginnt. Die Steuerelektronik dieser Geräte kann möglicherweise durch Induktionsfelder der Kontrollschranken bzw. der Handkontrollgeräte lebensgefährdend gestört werden. Insbesondere an ausländischen Flughäfen mit teilweise veralteten Einrichtungen zur Sicherheitsüberprüfung von Gepäckstücken ist auch Vorsicht angesagt, wenn empfindliche medizinische Geräte im Gepäck mitgeführt werden - z.B. Blutzuckermessgeräte oder elektronische Blutdruckkontrollhilfen. Im Zweifelsfalle auf einer händischen Kontrolle bestehen! Auch Prothesenträger sollten im Vorfeld der Kontrollen - über die Reiseleitung oder das Flughafenbüro der Fluggesellschaft - auf ihre besonderen Belange hinweisen, um sich entwürdigende "Durchsuchungs- Prozeduren" vor den Augen von Mitreisenden zu ersparen.

Im Flugzeug

 

Alle internationalen Fluggesellschaften und Flughäfen sind über die Empfehlungen der IATA (International Air Transport Association) dazu angehalten, speziell ausgebildetes Personal und die notwendigen Infrastruktur-Einrichtungen für Behinderte vorzuhalten. Die IATA-Mitgliedschaft ist also ein erster Anhaltspunkt bei der Wahl der Fluggesellschaft. Etablierte Markenfluggesellschaften und IATA-Mitglieder bemühen sich, das Reisen für Behinderte und chronisch Kranke so angenehm wie möglich zu machen.

Dennoch gibt es von Fall zu Fall Unterschiede, die bei der Reisebuchung berücksichtigt und kritisch hinterfragt werden sollten. So gibt es keine weltweiten Standards etwa beim Kabinenservice: das Angebot an besonderen Mahlzeiten (z.B. vegetarische Kost, Diabetiker Menüs oder gluten-, laktose- und natriumchloridarme Kost) hängt vom Service-Konzept der einzelnen Fluggesellschaft ab. Ist der Reisende auf eine solche diätetische Kost angewiesen, empfiehlt sich gerade vor längeren Flügen die Anfrage und Anmeldung bei der Fluggesellschaft selbst. Gleiches gilt bei Behinderungen: einige Fluggesellschaften haben eigens konstruierte Rollstühle, die den Transport von gehbehinderten Passagieren bei den beengten Verhältnissen in der Kabine deutlich erleichtern und so - bei längeren Flüge extrem wichtig - einen Besuch der Waschräume etc. möglich machen.

Das Klima an Bord entspricht dem von ca. 2.500 Meter Höhe über Normalnull, bei einer Luftfeuchtigkeit von nur 20 Prozent. Dieses Klima kann die Wirkung von Medikamenten und Alkohol verstärken und bei längeren Flügen von mehr als zwei Stunden Dauer zur Austrocknung von Schleimhäuten bzw. Reizung der Haut selbst führen. Besonders Hautallergiker und Asthmatiker sollten dies beachten und die notwendigen Medikamente im Handgepäck mitführen! Zwar befindet sich an Bord eine Ausrüstung für Ärzte zur Behandlung von akut erkrankten Passagieren ("Doctor´s Kit"), doch sind Hilfsmittel wie z.B. Hautsalben, Nasensprays und Augentropfen hierin nicht notwendigerweise enthalten oder dürfen von der Kabinenbesatzung nicht ohne ärztlichen Rat ausgegeben werden. Hingegen dürften Pollenallergiker an Bord eines Passagierflugzeugs kaum Probleme haben; ein hocheffizientes Filtersystem sorgt an Bord aller größeren Passagierflugzeuge für reine Luft.

Ist die Hilfe einer Begleitperson auch während des Fluges notwendig, sollte eine gemeinsame Reservierung erfolgen, die alle IATA-Fluggesellschaften bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit kostenlos vornehmen. Die beliebten Sitzplätze mit großer Beinfreiheit vor Flugzeugtüren und Notausgängen sind jedoch für Passagiere mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit durch internationale Regelungen strikt verboten, um bei einer Evakuierung der Kabine im Notfall diese Sitze schnell räumen zu können.

Im Zielgebiet

 

Prinzipiell muss bei jeder Reise, die mit einer chronischen Erkrankung oder mit einer Behinderung angetreten wird, der Auswahl des Zielgebietes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In keinem Fall darf eine Flugreise ins Ausland ohne eingehende Erkundigungen über die medizinische Infrastruktur, Betreuungs- und Notfallversorgungsmöglichkeiten angetreten werden. Hier sind neben dem Betreuungsbedarf des Reisenden z.B. auch seine Kenntnis über das Ziel und seine individuellen Möglichkeiten bzw. Fähigkeiten zu berücksichtigen:
Ist eine Kommunikation in der Landessprache möglich oder sollte deutschsprachiges Personal vor Ort erreichbar sein? Kennt der Reisende das Zielgebiet aus eigener Erfahrung oder handelt es sich um eine ungeprüfte Empfehlung "aus dem Bekanntenkreis"? Um böse Überraschungen im Zielgebiet zu vermeiden, sind eingehende Anfragen bei Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und ggf. Fremdenverkehrsämtern und Hilfsverbänden unabdingbar; hierbei sollten ggf. auch Kontaktadressen von deutschsprachigen Ärzten und Hilfsdiensten im Zielgebiet erfragt werden. Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme für Behinderte und chronisch Kranke vor allem durch die Infrastruktur am Ziel: Nahverkehrsmittel und Transfers sind häufig nicht behindertengerecht ausgelegt, das Netz an Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen ist unter Umständen nicht so dicht wie in Mitteleuropa. Auch die Versorgung mit modernen Medikamenten im Zielgebiet kann bei interkontinentalen Flugreisen in Entwicklungsländer problematisch sein. Noch einmal der Hinweis: Ist die Bestätigung von besonderen Erfordernissen durch Reiseveranstalter oder Reisebüro nicht möglich, muss von einer Flugreise abgeraten werden.

In Kurzform hier noch einmal die wichtigsten 10 Punkte für die richtige Vorbereitung einer Flugreise für Behinderte und chronisch Kranke:

  • Im Rahmen der Reiseplanung vor der Buchung mit dem behandelnden Arzt beraten
  • Bei der Buchung der Reise im Reisebüro/ bei dem Reiseveranstalter auf die besonderen Erfordernisse durch Behinderung/ Erkrankung hinweisen Impffahrplan kontrollieren, Standardimpfungen ggf. auffrischen und die besonderen Impf- und Prophylaxe-Empfehlungen für das Reiseland beachten Einreise- / Zollvorschriften erfragen oder vom Reisebüro/ Veranstalter bestätigen lassen (besonders im Falle von Leit- und Blindenhunden bzw. besonderen Hilfsgeräten wie elektrischen Rollstühlen)
  • Versicherungsfragen klären (Reisekranken- und Rückholversicherung, ggf. Gepäckversicherung etc.)
  • Bei der Buchung Reisebüro bzw. Reiseveranstalter über Behinderung/ Erkrankung informieren und spezielle Arrangements rückbestätigen lassen Deckungsumfang und Geltungsbereich der persönlichen Krankenversicherung und Reiseversicherung überprüfen
  • Bei Abschluss der Buchung, spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen Betreuungsformular der Fluggesellschaft ausfüllen und weiterleiten, ggf. Zubringerservices buchen
  • Nach dem Sonderservice für Behinderte auf dem Abflug- und Zielflughafen erkundigen
  • Sondergepäck wie z.B. Rollstuhl, Gehhilfen oder Blindenhund bei der Fluggesellschaft anmelden und rückbestätigen lassen
  • Spätestens drei Tage vor Abflug Sitzplatzreservierung, Bestellung von Sondermenüs etc. vornehmen
  • Alle erforderlichen Reisedokumente und Ausweise (auch Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis), Hilfsmittel und Medikamente ins Handgepäck packen
  • Reiseapotheke zusammenstellen
  • Ausreichend Medikamente mitführen für den Fall, dass Flüge verspätet oder umgeleitet werden bzw. ein Gepäckverlust eintritt
  • Vor dem Flug noch einmal bei dem Personal der Fluggesellschaft nach Rückreiseformalitäten und den Gegebenheiten am Zielflughafen erkundigen.

 

Verzeichnis der Behindertenverbände/ Hilfsdienste

Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter e.V.
Langenmarkweg 21
51465 Bergisch-Gladbach
Tel. 02202/9898811

Deutscher Diabetiker Bund
Goethestr. 27
34119 Kassel
Tel. 0561/7034770

Evangelischer Blinden- und Sehbehindertendienst e.V.
Lessingstr. 6
35039 Marburg
Tel. 06421/948080