Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen

Eine Lungentuberkulose muss ausgeheilt sein, bevor an eine Flugreise bzw. an einen Tropenaufenthalt gedacht werden kann.

Patienten mit chronischer Bronchitis oder einem Lungenemphysem sind flugtauglich, sofern diese Erkrankungen noch nicht so weit fortgeschritten sind, daß eine starke Ateminsuffizienz besteht.

Schwierig ist die Beurteilung bei Asthma: Bei allergischem Asthma läßt sich nicht vorhersagen, ob am Zielort mit geringerem oder höherem Allergenkontakt zu rechnen ist. Patienten mit Asthma können reisen, wenn sie selbst imstande sind, Anfälle von Atemnot zu beherrschen.

Patienten mit Luftröhrenschnitt benötigen in der Regel Elektrizität zum Absaugen und Inhalieren. Deshalb ist es wichtig Zielgebiete zu suchen, in denen in der Regel keine Stromausfälle vorkommen. Auch sind Regionen mit unsicheren hygienischen Verhältnissen nicht geeignet. Von klimatischen Bedingungen mit trockener heißer Luft sind stärkere Beschwerden als in feucht-warmen Klima zu erwarten.

Patienten mit Neigung zu Mittelohrentzündungen und Gehörgangsentzündungen sollten darauf achten, daß die Ohren stets trocken sind. Je nach Ausprägung der Erkrankung muss zur Trockenhaltung der Ohren Schwimmen absolut vermieden werden.

Patienten mit Hörgeräten müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch für ihr Reiseziel einen entsprechenden Vorrat an Batterien mit sich führen.

Wer unter Schwindelerscheinungen leidet sollte keine Malariatherapie mit Mefloquin durchführen, da dieses Medikament selber Schwindel auslösen kann und darum die vorhandenen Symptome zusätzlich verstärkt.