| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Anmerkung: Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Staatsangehörige von Südafrika benötigen jedoch ein Transitvisum.).
Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.
Deutschland/Österreich:
Transit-/Touristen-/Geschäftsvisum:
70 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
90 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
Familienbesuch/Geschäftsvisum:
100 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
120 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
130 € (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
150 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)Schweiz:
Transit-/Touristen-/Geschäftsvisum:
105 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
140 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
Familienbesuch/Geschäftsvisum:
150 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
185 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
200 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 12 Monate)
230 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 12 Monate)
3 oder 6 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
Persönlich oder postalisch mind. 1 Monat vor Abreise bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Kontaktadressen).
(a). 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist
(d) Nachweise einer Gelbfieber-Impfung.
(e) Visum-Gebühr (bar oder Verrechnungsscheck).
(f) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben an die Botschaft mit Bescheinigung der Kostenübernahme durch die entsendende Firma.Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg (Postanweisung, Scheck, Barzahlung. Schweiz: nur Barzahlung) beigefügt werden.
Anträge an die Regierung von Burkina Faso.
Ca. 1 Woche. Schweiz: 2 Tage.
Gelbfieberimpfung vorgeschrieben (ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr), wird bei Einreise kontrolliert. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.