| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild, jedoch nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Reisepass, oder eigener Reisepass (nachdrücklich empfohlen).Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Spache, die so genannte "authorisation parental", bei sich führen.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.
Einreisevisum für den Transit oder für touristische bzw. geschäftliche Reisen.
Deutschland, Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich).
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 € (einmalige Einreise, für max. 30 Tage Aufenthalt),
87 € (mehrmalige Einreise, für max. 90 Tage Aufenthalt).
Schweiz:
Die angegebenen Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 € (einmalige Einreise, für max. 30 Tage Aufenthalt),
87 € (mehrmalige Einreise, für max. 90 Tage Aufenthalt).
(Gebühren der Botschaft in Paris.)
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühren (in bar bei Antragstellung zu zahlen).
(e) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder von der Regierung in Guinea genehmigter Arbeitsvertrag oder ausreichender Geldmittel für den Erwerb eines Rückflugtickets.
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie das internationalen Impfpasses).(g) adressierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Guinea aufhalten wollen, müssen sich bei der Direction de la Sûreté in Conakry eine "Alien Registration Card" ausstellen lassen.
Nachweis einer Gelbfieberimpfung.