| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Östereich oder die Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum
(einfache Einreise, Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): 43 € plus 5 € für ein Einschreiben mit Rückantwort.
Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft bzw. beim Konsulat (s. Kontaktadressen).
Touristenvisum:
(a). 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(d) Kopie aller Reiseunterlagen (Tickets, Hotelbuchung, etc.).
(e) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber.
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung; nach Absprache mit dem Honorarkonsulat in Luxemburg auch Reiseschecks oder Überweisung).Geschäftsvisum:
(a)-(f).
(g) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau in Luxemburg, Visa Abteilung (s. Kontaktadressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein, welches nicht der Antragsteller ist.Der postalischen Antragstellung sind ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag und die Gebühren bzw. ein Überweisungsbeleg beizufügen.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Gültige Papiere für die Weiterreise (ggf. Visa für Drittländer).
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.