| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen- und Geschäftsvisa sind für max. 3 Monate gültig.
Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.
80 € (einmalige Einreise, bis 1 Monat);
170 € (mehrmalige Einreise, bis 3 Monate);
315 € (mehrmalige Einreise, bis 6 Monate);
530 € (mehrmalige Einreise, bis 12 Monate).
Transitvisum: 65 € (einmalige Durchreise).
Expressbearbeitung: + 10 €.
Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens drei freien Seiten.
(d) Hin- und Rückflugticket.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühren (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.(h) Arbeitsaufenthalte: ein von den zentralafrikanischen Behörden genehmigter Arbeitsvertrag.Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Ca. 1 Woche, Expressbearbeitung möglich.
Soll der Aufenthalt mehr als 3 Monate dauern, müssen sich Reisende innerhalb von 4 Wochen bei der Polizeidienststelle anmelden.
Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung.
Ausländer, die sich länger als 3 Monate im Land aufgehalten haben, benötigen eine von der Polizei ausgestellte Ausreisegenehmigung. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der visumfreien afrikanischen Länder.