Neben dem gut ausgebauten Straßennetz im Niltal und im Delta gibt es Asphaltstraßen, die entlang der Küste am Roten Meer und am Mittelmeer verlaufen. Die Straße durch die westlichen Wüstenoasen von Asyut nach Giza ist durchgehend asphaltiert.
Für die Benutzung der Autobahnen im Nildelta muss eine
Mautgebühr bezahlt werden. Im Zeitraum von Oktober bis Februar gibt es in den Wüstengebieten (Sinai, Hurghada) schwere Unwetter, die manche Straßen unpassierbar machen; Ausweichrouten fehlen zumeist. In Wüstengebieten sollte man nur mit Führer und entsprechender Ausrüstung selbst fahren. Weitere Informationen vom
Automobile & Touring Club of Egypt (Kairo) (Internet:
www.atce-ewgypt.org).
Bus: Das nationale Busnetz versorgt das Niltal und die Küstenstraßen. Das Streckennetz ist inzwischen so gut ausgebaut, dass fast jeder Ort, der an einer Straße liegt, mit dem Bus erreicht werden kann.
Hauptrouten verbinden
- Kairo mit St. Catherine, Sharm el-Sheikh, Dahab, Maamoura, Mersa Matrouh, Ras Sudr, El-Tour, Taba und Rafah;
- Suez mit El-Tour und Sharm El Sheik; und
- Sharm El Sheik mit Taba, Neweiba, El-Tour, Dahab und St. Catherine.
Reisebusse fahren von Kairo nach Agami, Marakia-Mrabila, Marina-Aidda Sidy Abd El Rahman, Matrouh, Ma'amoura Beach und Hurghada.
Taxis gibt es in den größeren Städten (s.
Stadtverkehr). Gruppentaxis für lange Strecken sind verhältnismäßig preiswert, Fahrpreise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden.
Mietwagen: Leihwagen u.a. von
Avis, Europcar, Hertz, Budget, Thrifty und einheimischen Firmen können am Flughafen von Kairo, in der Stadt Kairo und in großen Hotels gemietet werden. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Fahrrad: In Kairo sollte man vom Fahrradfahren Abstand nehmenIn Luxor, wo es zahlreiche Fahrradverleihe gibt, kann man sich damit gut fortbewegen.
Verkehrsbestimmungen: Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen 90 km/h, auf der Wüstenautobahn zwischen Kairo und Alexandria 100
km/h. Geschwindigkeitsübertretungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Unterlagen: Ein internationaler Führerschein und Versicherungsnachweis werden benötigt. Ein
Carnet de Passage oder die Hinterlegung einer ähnlichen Sicherheit ist für die vorübergehende Einfuhr eines Automobils erforderlich. Alle Fahrzeuge (einschl. Motorräder) sind gesetzlich verpflichtet, einen Feuerlöscher und ein rotes Warndreieck mitzuführen.