| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
1/2 |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
(a) Wüstensafaris sind nur mit Führer erlaubt. Weitere Auskünfte von den Reisebüros vor Ort.
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Polizei der Pass vorgelegt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
[1] Dänemark.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Transiterleichterung gilt u.a. nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Der visumfreie Transit ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn die Weiterreise mit dem gleichen Flugzeug erfolgt.
Deutschland, ÖsterreichTouristen-, Geschäfts- und Transitvisum: 61 € (einmalige Einreise), 100 € (mehrmalige Einreise).SchweizTouristen-, Geschäfts- und Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise), 160 € (mehrmalige Einreise).
Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
Mindestens 3 Wochen vor der Abreise, persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 2-3 Antragsformulare (je nach Konsulat).
(b) 2-3 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
(f) Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets (Kfz-Reisen: „Autorisation de Passage“).Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Muss vor Ablauf des Einreisevisums vor Ort beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.
2-3 Wochen.Schweiz: 5 Tage.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
(a) Rück- oder Weiterflugtickets
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.Es empfiehlt sich außerdem die Mitnahme mehrerer Passfotos.