| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Nein |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
1 |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (30 Tage visumfreie Einreise plus Verlängerung um 60 Tage):
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Rumänien und Slowakische Republik. Ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal.)
Einfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten.
Gebühren in Brüssel:
10 € (Einfachvisum), 20 € (Mehrfachvisum).
Einfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich 6 Monate oder länger im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland (Box 372, Mbabane) eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) Nachweis eines Hin- und Rückflugtickets.
(f) frankierter Einschreiben-Rückumschlag für Zustellung des visierten Reisepasses.Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.
Anträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).
In der Regel erfolgt die Ausstellung nach Eingang aller Unterlagen innerhalb von 24 Stunden, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland. Katzen und Hunde benötigen ein Tollwutimpfzertifikat.