| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Schweiz |
Ja |
1 |
Ja |
| Österreich |
Ja |
1 |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
1 |
Ja |
| Türkei |
Ja |
1 |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
1 |
Ja |
Touristenkarten sind von der Botschaft (und den Konsulaten) oder direkt bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Allgemein erforderlich, muss bei der Ein- und Durchreise noch mindestens 6 Monate gültig sein (ab 1. Mai 2012: Mindestgültigkeit bis zum Ende des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik).
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.Schweizer: Eigener Reisepass.Türken: Eigener Reisepass.Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren aller Nationalitäten, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein- oder ausreisen oder nur in Begleitung eines Elternteils, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich über die genauen Bestimmungen und Modalitäten bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Erforderlich u.a. für die Staatsbürger in der obigen Tabelle genannten Länder.Visum bei der Einreise
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einer Touristenkarte für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen einreisen (Verlängerung auf bis zu 90 Tage gegen eine Gebühr von 22 US$ am Flughafen möglich):EU-Länder, Schweiz und Türkei.Anmerkung: Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 30 und max. 90 Tagen eine Gebühr von ca. 800 RD$ pro Person (20 US$ oder ca. 15 €) gezahlt werden. Meist ist diese schon im Ticketpreis enthalten. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.
Touristen-, Arbeits-/Geschäfts- und Studentenvisum. Alle Visa müssen von den Behörden in der Dominikanischen Republik beglaubigt werden.
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, sondern eine bei der Einreise erhältliche Touristenkarte.
Touristenkarte: 15 € bzw. 20 CHF (Botschaft) + Porto; 10 US$ (am Flughafen).
Die Visumgebühren für Touristen- oder Geschäftsvisa sind im Einzelfall bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erfragen, da sie von der Nationalität, der Dauer des Aufenthaltes und dem aktuellen Wechselkurs abhängig sind.
Touristenkarte: 30 Tage (Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich).
Touristenvisum: 60 Tage.
Geschäfts- und Studentenvisum: bis zu 1 Jahr.
Mindestens 2 Wochen vor Abreise persönlich oder per Post im Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Da die für ein Visum erforderlichen Unterlagen je nach Nationalität und Reisezweck unterschiedlich sind, sollten diese im Einzelfall telefonisch von der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden.Touristenkarte: Reisepass, Gebühr, Rück-/Weiterreiseticket.Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Kopie des Rück-/Weiterreisetickets bzw. Buchungsbestätigung, Unterkunftsnachweis.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Einkommensnachweis oder Arbeitsbescheinigung mit Bruttoverdienst).
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar bzw. per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung mit Beleg).Geschäftsvisum zusätzlich: Entsendungsschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma.
Auskünfte von den konsularischen Vertretungen.
Touristenvisum: bei postalischer Antragstellung: 1 Woche; Expressbearbeitung: 2 Werktage; bei persönlicher Antragstellung: ca. 2 Std.Geschäfts- und Studentenvisum: ca. 1 Woche, Expressbearbeitung: 2 Werktage.
Arbeitsvisum: 2-3 Wochen.
Die Einreise für Touristen mit dem Personalausweis ist nur noch bis zum 30. April 2012 möglich.
Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen.
Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis darf maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der Impfpass und das Gesundheitszeugnis müssen von der zuständigen diplomatischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden.Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt.