| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, sollten Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige u.a. dieser Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für 10 US$ (plus Einreise- und Ausreisegebühr von jeweils 2 US$) erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und ausreichende Geldmittel; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, im Besitz der erforderlichen Weiterreisepapiere und Weiterflugtickets sind und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle genannten Länder, benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.)
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Unterschiedlich je nach Nationalität des Antragstellers. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Visum
In jedem Fall werden für ein Visum benötigt:
(a) Antragsformular(e).
(b) Passfoto(s).
(c) Reisepass.
(d) Gebühr.
(e) Ggf. Bestätigung über Hin- und Rückflugticket.
(f) Staatsangehörige mancher Länder müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.Da je nach Nationalität und Reisezweck u. U. weitere Unterlagen notwendig sind, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ratsam (s. Kontaktadressen).
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Mehrere Wochen, da meist eine Genehmigung aus Nicaragua eingeholt werden muss.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 200 US$ für den Aufenthalt).
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Es besteht Meldepflicht. Diese wird normalerweise vom Hotel wahrgenommen. Bei privater Unterkunft muss sie der Reisende selbst vornehmen.