| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
1 |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen bestimmte Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Hinweis: Österreicher benötigen prinzipiell kein Visum. Da es bei der Durchreise über Miami und Port-au-Prince aber zu Zurückweisungen von Reisenden ohne Visum gekommen ist, wird dennoch ein Visum empfohlen.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Wenn damit gerechnet werden muss, dass der Aufenthalt länger als 7 Std. dauert, muss vorher ein Transitvisum eingeholt werden).
Achtung: Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen und benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien und Ungarn.
Bürger der Slowakischen und der Tschechischen Republik können ein Transitvisum bei der Ankunft erhalten, wenn sie durch ihre Fluggesellschaften vorher angemeldet wurden.
Touristen- und Geschäftsvisa.
Touristenvisum:
35 € (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum:
45 € (einmalige Einreise);
60 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig);
82 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig).
3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.
Anträge sollten mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) eingereicht werden.
(a) 3 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(e) Kopie aller Reiseunterlagen (Geplanter Reiseverlauf, Flugtickets, Hotelbuchung, etc.).
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung; Gebühr plus 5 €, wenn per Verrechnungsscheck oder Überweisung bezahlt wird).Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Firmenschreiben oder Einladung einer in Guyana registrierten Firma.Besuchsreisen zusätzlich:(h) Einladung des Gastgebers.Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.
Anfragen an das Innenministerium.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.