| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Sorgeberechtigte reisen, benötigen von diesen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung.
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Die Möglichkeit des visumfreien Transits für visumpflichtige Reisende besteht nicht.
Touristen-, Geschäfts-, Transitvisum.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristenvisum:
40 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig),
40 € (mehrmalige Einreise, 2 Monate gültig),
150 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig),
165 € (mehrmalige Einreise, 3 Jahre gültig).Geschäftsvisum:
50 € (einmalige Einreise, 2 Monate gültig),
300 € (mehrmalige Einreise, 2 Jahre gültig).Transitvisum (3 Tage gültig): 10 €.
Touristenvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate;
Geschäftsvisum: einfach: 2 Monate, mehrfach: 2-12 Monate.
Persönlich oder postalisch an die Botschaft oder das Generalkonsulat in Amsterdam, das Anträge aller europäischen Staatsbürger (ausgenommen Staatsbürger von Belgien, die in Brüssel ein Visum beantragen müssen) bearbeitet.
Anträge sollte frühestens 2 Monate und spätestens 1 Woche vor der geplanten Abreise eingereicht werden.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per internationaler Banküberweisung mit Beleg).Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beizufügen.
Ca. 2 Wochen per Postweg, am gleichen Tag bei persönlicher Antragstellung (beim Generalkonsulat in Amsterdam).
Ausländische Besucher müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft beim Immigration Office (Vreemdelingendienst, Nieuwe Haven, Van't Hogerhuysstraat, Paramaribo, Tel. (00597) 40 31 01 bzw. 40 36 09) gebührenpflichtig melden (ca. 10 €). Zwei Passfotos sind vorzulegen. Visumverlängerungen können hier ebenfalls vorgenommen werden.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.(b) Ausreichende Geldmittel.
Verlängerung vor Ort beim Immigration Office (Adresse s. Meldepflicht) auf maximal 6 Monate möglich.
Reisende müssen sich 2 Tage vor ihrer Ausreise vom Immigration Office einen Ausreisestempel (stamp out) besorgen.