| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Nein |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Nein |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
Die Visabestimmungen ändern sich häufig, aktuelle Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass (auch für Kinder unter 16 Jahren empfohlen).Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einer Touristenkarte DEX-2 (Tarjeta de Ingreso) für einen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen können (nicht verlängerbar):
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Die Touristenkarte ist für die Einreise per Flugzeug und mit Kreuzschiffen gültig. Bei der Einreise mit privaten Jachten ist die Touristenkarte nicht nutzbar. Touristenkarten sind bei autorisierten Fluggesellschaften und Kreuzschifffahrtsgesellschaften erhältlich und müssen bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Die konsularischen Vertretungen erteilen weitere Auskünfte.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten- und Transitvisa.
Deutschland, Österreich und SchweizDie Preise richten sich nach den täglichen Wechselkursen. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.Touristen- und Transitvisum: 27 € bzw. in CHF im aktuellen Gegenwert.Geschäftsvisum: 54 € bzw. in CHF im aktuellen Gegenwert.Transitvisum: ca. 27 € bzw. in CHF im aktuellen Gegenwert.Anmerkung: Die Visagebühren können sich kurzfristig ändern, aktuelle Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Touristenvisum und Geschäftsvisum (mehrmalige Ein- und Ausreise möglich, muss im Antrag vermerkt werden): bis zu 1 Jahr, maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Einreise (der Grenzbeamte entscheidet aber im Einzelfall über die genehmigte Aufenthaltsdauer). Kann vor Ablauf der 90-Tagefrist vor Ort beim Ministerium des Innern und der Justiz um weitere 90 Tage verlängert werden.
Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt (bei Hin- und Rückflug über Venezuela: zweimaliger Transit, jeweils bis zu 72 Std.).
Touristenkarte: 90 Tage gültig, nicht verlängerbar.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
(a) Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Rück- bzw. Weiterreiseticket.
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Arbeitsbescheinigung oder Bafög-Bescheinigung oder Bürgschaft der Eltern.
(g) Kontoauszug oder Lohnabrechnung sowie ausreichend finanzielle Mittel für den Unterhalt während des Aufenthalts.
(h) Gebühr (Bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung mit Zahlungsnachweis).
(i) Ggf. Erlaubnisschreiben für Minderjährige.
(j) Dienstreisevisum: ein Schreiben der Firma mit genauen Daten der Ein- bzw. Ausreise, der Länge des Aufenthaltes, dem Aufenthaltsort und der Bezugsperson sowie einer Bestätigung, dass die Firma für alle Kosten aufkommen wird, sowie mit Angaben zu Gehalt und Stellenbezeichnung.
(k) Schreiben des einladenden Betriebes in Venezuela.
(l) Arbeitsvisum: Beglaubigte Kopie der vom Arbeitsministerium in Venezuela erteilten Arbeitserlaubnis sowie Nachweis über Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit (Übersetzung).Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Auskünfte vom Innenministerium in Caracas.
Unterschiedlich, ist bei der Visumbeantragung zu erfragen.Eine Expressbearbeitung in Frankfurt dauert derzeit 3-5 Tage.
Ausländer müssen für den Aufenthalt über ausreichende Geldmittel verfügen.
Visumpflichtige Reisende müssen sich beim Außenministerium, Dirección de Extranjería, registrieren lassen Ausgenommen sind Reisende mit Transitvisa sowie Inhaber von Touristenkarten.
Wer mit einem Haustier nach Venezuela einreisen möchte, muss den internationalen Impfpass des Tieres (gegen Tollwut und bei Hunden gegen Hundestaupe) vorlegen, der mit Unterschrift und Stempel eines Amtstierarztes versehen sein muss und dessen Unterschrift von der Konsularabteilung der venezolanischen Botschaft oder des venezulanischen Konsulats, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsteller wohnt, beglaubigt sein muss. Bei Ankunft, die 24 Std. im Voraus anzumelden ist, findet eine tierärztliche Untersuchung statt. Die daraus resultierende Gesundheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Informationen zu weiteren Einfuhrbedingungen von den zuständigen diplomatischen Vetretungen (s. Kontaktadressen).