Tourismusinformationen China (VR)

Überblick

Überblick

China ist ein aufstrebendes Land, in dem uralte Traditionen neben modernen Wundern der Technik und Architektur existieren. Die unglaubliche Energie dieses riesigen Landes, dessen Bevölkerung sich aus den Ketten der Vergangenheit löst und in die Zukunft stürmt, ist immens und macht diese (vielleicht einzige) Weltmacht zu einem Reiseziel, das man gesehen haben muss.

China ist auch ein Land der natürlichen und kulturellen Superlative. Unter den 45 UNESCO Weltkulturerbestätten sind z.B. die Chinesische Mauer und die Verbotene Stadt in Peking, Xi'ans Terracottaarmee, die traditionellen Suzhou-Gärten und die nebelverhangenen Berge von Huangshan.

Die chinesische Küche zählt zu den besten der Welt. Außerdem ist China für seine Akrobatik, traditionellen Kampfsportarten und die chinesische Oper berühmt. Neben Peking und Shanghai hinterlässt auch die autonome Region Tibet unvergessliche Eindrücke. Die touristische Infrastruktur hat sich auch nach den Olympischen Spiele 2008, der Expo Shanghai 2010 und der Asienspiele 2010 in Guangzhou ständig verbessert.

Am 1. Oktober 2019 feierte die Volksrepublik China den 70. Jahrestag ihrer Gründung.

China ist ein aufstrebendes Land, in dem uralte Traditionen neben modernen Wundern der Technik und Architektur existieren. 

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 29 Jan 2021 14:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 29 Jan 2021 14:33:57 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise  

Grundsätzlich gilt für ausländische Staatsangehörige eine Einreisesperre. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in folgenden Staaten: Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.

Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben"). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung" bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen.  Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.

Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative Nukleinsäure- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt. Diese negativen Testergebnisse müssen über das WeChat-Programm "Health Code International" (oder die Online Version) hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.

Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen müssen im Transitland beide Tests wiederholt und innerhalb von 48 Stunden vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein weiterer grüner QR-Code eingeholt werden.

Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.

Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.

Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.

Bei Einreise aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.

Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.

Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.

Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.

Reisende, die Krankheitssymptome aufweisen und im Rahmen der Tests bei Einreise als sogenannte „asymptomatisch Infizierte" diagnostiziert werden, werden in Krankenhäusern isoliert und weitreichenden Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Dies kann unter anderem Personen betreffen, die aufgrund einer nahe zurückliegenden Erkrankung an Covid-19 noch Antikörper aufweisen Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
Bei Einreise nach China mit Kindern ist zu beachten, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen.

Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.

Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.

Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Durch- und Weiterreise

Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.

Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.

Reiseverbindungen

Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.

Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.

Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.

Beschränkungen im Land

Für innerchinesische Reisen zum chinesischen Neujahrsfest, bis 15. März 2021, wurden durch mehrere Provinzen, Gemeinden und autonome Regionen Reisebeschränkungen sowie Test- und Quarantäneregelungen festgelegt.

Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.

Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.

Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.

Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.

Hygieneregeln

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.

  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Überschwemmungen

In den zentral- und südchinesischen Provinzen Hubei, Jiangxi, Jiangsu, Anhui, Sichuan, Chongqing, Hunan, Zhejiang, Henan, Guizhou, Guangdong, Guangxi, Shaanxi und Gansu haben die chinesischen Behörden angesichts der seit Juni 2020 anhaltenden Regenfälle den Hochwasseralarm auf die zweithöchste Stufe angehoben. Aufgrund des anhaltenden Niederschlags nimmt das Hochwasserrisiko auch in anderen Teilen Chinas, insbesondere in den Regionen um den Gelben Fluss im Norden des Landes, zu.

  • Informieren Sie sich über Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen auf der Webseite des Außenministeriums der VR China.
  • Da sich die Verfügbarkeit von Flügen von/nach China kurzfristig ändern kann, halten Sie engen Kontakt mit Ihrem Reisebüro/Fluggesellschaft.
  • Sollten Sie sich in China in den Überschwemmungsgebieten aufhalten und in eine Problemlage geraten, folgen Sie bitte den Anweisungen der chinesischen Behörden und wenden Sie sich an die Auslandsvertretung in Ihrem Amtsbezirk.

Sicherheit

Terrorismus

In der Vergangenheit wurden kleinere Anschläge und Messerangriffe insbesondere an öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen verübt. Ausländer waren nicht Ziel und sind nicht zu Schaden gekommen. Die Gefahr von Anschlägen ist in der Region Xinjiang erhöht.

Innenpolitische Lage

Region Xinjiang

Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region im Rahmen einer Anti-Terror-Kampagne seit Frühjahr 2014 deutlich verschärft. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Zügen) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.

Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen, sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen.

In Xinjiang kommt es seit Monaten vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.

  • Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren Xinjiang besonders vorsichtig und.
  • Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen.
  • Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte.
  • Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China.
  • Berücksichtigen Sie dies insbesondere wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben.

Übrige Landesteile

Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen droht Ausländern eine Festnahme mit Inhaftierung unbestimmter Dauer, mindestens aber die Einbehaltung des Reisepasses auf unbestimmte Zeit.

Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, Twitter, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Strafrecht.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen sind allerdings weit verbreitet. Mitunter aggressive Schlepper und Schwarzmarkthändler bieten diese z.B. als Taxi-Dienste im Ankunftsbereich von Flughäfen, als Reiseführer, Künstler, aber auch für sexuelle Leistungen, sowie oft gefälschte oder funktionsuntüchtige Waren zu unrealistischen Konditionen an.

Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
Insbesondere in Shanghai und Peking wird Touristen immer wieder von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, ein gemeinsamer Besuch von Teehäusern, Karaokebars Massagesalons oder ähnlichem angeboten.
In Bars und Nachtclubs in den Großstädten werden ausländischen Besuchern häufiger Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt, um sie anschließend auszurauben.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.

  • Bewahren Sie Geld, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und führen Sie den Pass mit gültigem Visum stets mit.
  • Lehnen Sie dubiose Angebote konsequent ab oder ignorieren Sie sie und nutzen Sie die ausgeschilderten Taxi-Stände oder öffentliche Verkehrsmittel.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben.
Nach einem schweren Erdbeben Anfang August 2017 ist der Nationalpark Jiuzhaigou nach einer ersten, teilweise beschränkten Öffnung wieder komplett geschlossen.

Starkregen und Tropenstürme

Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen dieser Gegend regelmäßig Erdrutsche, bei denen Todesopfer zu beklagen sind.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es steht ein gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr moderne Eisenbahnverbindungen zum Teil mit Hochgeschwindigkeitszügen sowie moderne U-Bahnen in großen Städten zur Verfügung. In allen größeren Städten gibt es zudem preisgünstige Taxis.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck.
Ansonsten gelten die  üblichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.

Die Visitenkarte des Hotels erleichtert den Rücktransport mit dem Taxi, wenn Reisende über nicht über chinesische Sprachkenntnisse verfügen.

Der Straßenverkehr birgt sowohl in den Städten als auch außerhalb ein hohes Gefahrenpotenzial. Gründe dafür sind die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie eine oftmals unsichere oder sogar rücksichtslose Fahrweise.
Es gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar und wird streng geahndet. Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Ausländern wird von diesen im Allgemeinen schuldunabhängig mindestens der Reisepass für unbestimmte Zeit einbehalten, womit ein Verlassen des Landes unmöglich wird.

  • Seien Sie im Straßenverkehr aufmerksam und vorsichtig und fahren Sie möglichst nur mit ortskundigen Fahrern.

Führerschein

Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis bieten die deutschen Auslandsvertretungen in China.

LGBTIQ

Homosexualität ist in China keine Straftat mehr. Die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz von LGBTIQ sind jedoch nicht geklärt, und es kann zu Diskriminierung im Alltag kommen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz in den Metropolen höher ausgeprägt, als in ländlichen Regionen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz grundsätzlich diskret und zurückhaltend auftreten.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von jeder Art von Drogen, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind"). Todesstrafen werden in China in Einzelfällen vollstreckt.

Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt.
Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bietet weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China.

Polizeidienststellen können bei 238 Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000,- RMB, sondern auch ohne richterliches Urteil bis zu 15 Tage Arrest anordnen.
Dazu gehören die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z.B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
In der letzten Zeit mehren sich Fälle, in denen Ausländer auch wegen geringfügiger Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, auch bei einer bisher möglicherweise geduldeten Arbeits- oder Praktikumsaufnahme ohne korrekten Genehmigungsstatus, inhaftiert werden. Eine obligatorische Freilassung nach der 15-tägigen Haft-Höchstdauer ist nicht unbedingt gewährleistet. In den meisten Fällen erfolgt die Abschiebung aus der Administrativhaft nach Deutschland, oft begleitet mit Wiedereinreiseverboten für China.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Mobiltelefonverträge können vor Ort seit Dezember 2019 nur noch gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden, von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen.

Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit In-Krafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetztes 2017 verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, so besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung.

  • Führen Sie keine Gegenstände unbekannten Inhalts für Dritte mit sich.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten, allerdings nur in größeren Städten, möglich. Deutsche Bankkarten sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Sie sollten in jedem Fall Kreditkarte und/oder Bargeld vorhalten, da ein Bezahlen auf elektronischem Wege über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen in aller Regel entfällt.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumbeantragung noch sechs Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.

Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - seit 16. Dezember 2019 durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Ein Visum ist nur für im Folgenden beschriebene Reisen nach Hainan, bestimmte Transitreisen und Gruppenreisen unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches, gültiges Einreisevisum für die VR China verfügen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern regelmäßig die Einreise verweigert.

Nach geltendem chinesischem Einreiserecht muss der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.

Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.
Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Es ist noch nicht absehbar, wie lange diese strengere Praxis Bestand hat.

Visumfreie Einreise in die Provinz Hainan

Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, haben die Möglichkeit der visumfreien Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Voraussetzung ist die Einleitung von Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan spätestens 48 Stunden vor Eintreffen. Eine Liste der akkreditierten Reisebüros sowie weitere Informationen bietet ExploreHainan.
Die visumfreie Einreise gilt ausschließlich für Besucher der Insel Hainan. Ist eine Weiterreise in andere Provinzen der VR China beabsichtigt, muss zuvor ein Visum eingeholt werden, was ausnahmsweise auch in den Public Security Bureaus auf der Insel Hainan möglich sein soll, jedoch wiederum die Einschaltung eines akkreditierten Reisebüros erfordert.

Visumfreier Transit

Für den reinen einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht.

Einige Städte und Regionen bieten zudem deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit eines auf 72 bzw. 144 Stunden beschränkten visumfreien Transitaufenthaltes.
Voraussetzung für den alle visumfreien Transitaufenthalte ist die Einreise über einen der jeweils vorgegebenen Grenzkontrollpunkte und die Ausreise in ein Drittland, das nicht das Land des Reiseantritts ist.
Ein Ticket für die Anschlussreise und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum müssen bei Einreise vorgelegt werden.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas und die anschließende Ausreise in ein Drittland sind bei dieser Regelung nicht zulässig.

Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt. Betroffene berichteten jedoch zuletzt vermehrt davon, dass türkische, irakische oder auch pakistanische Visa oder Einreisestempel im Pass der Grund für die Zurückweisung gewesen sein könnten.

Auch beim visumfreien Transitaufenthalt müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.

Ein direkter Hin- und Rückflug (z.B. Frankfurt - Peking - Frankfurt) kann nur mit gültigem Visum erfolgen.

  • Beantragen Sie im Zweifel und insbesondere bei türkischen, irakischen oder auch pakistanischen Visa oder Einreisestempeln im Pass ein Visum, statt sich auf den visumfreien Transitaufenthalt zu verlassen.
  • Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration), sofern dies nicht durch ein Hotel erfolgt.
Flughafentransit

Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Visumfreier 72-Stunden-Transit

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changsha, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi'an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.

Visumfreier 144-Stunden-Transit
- Yangtze-Delta-Region

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region).
Seit November 2018 können sich Reisende bereits vor Einreise online für die Visumbefreiung bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection anmelden. Die neue Online-Registrierung soll das Einreiseverfahren erleichtern und beschleunigen. Die Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist jedoch auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am (Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.

- Region Peking-Tianjin-Hebei

Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

- Provinz Guangdong

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Guangzhou Baiyun International Airport, Shenzhen Bao'an International Airport oder Jieyang Chaoshan International Airport einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland weiterreisen, können sich visumfrei in der Provinz Guangdong aufhalten.
Die Ausreise aus Festlandchina kann über insgesamt 32 Grenzübergangsstellen der Provinz Guangdong per Flug, Bahn, Schiff/Fähre, Bus oder Auto erfolgen; die autorisierten Grenzübergänge sind beim Amt für öffentliche Sicherheit zu finden.

- Südwest-Region

Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz Sichuan, oder Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein weiterreisen, können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen.

Gruppenreisen

Deutsche Staatsangehörige, die mit einer Reisegruppe (mindestens 2 Teilnehmer) über die Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, können sich bis zu 15 Tage (gerechnet vom Tag nach der Ankunft) ohne Visum in bestimmten Gebieten Chinas aufhalten, sofern die Reisegruppe von einer in der VR China registrierten Reisegesellschaft organisiert und während des Aufenthaltes betreut wird. Sie sind berechtigt zum Aufenthalt in den Verwaltungsgebieten der Städte Peking und Shanghai, sowie in der Verwaltungsregion der jeweiligen Hafenstädte und angrenzender Städte in den Provinzen Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guangdong, Hainan sowie der autonomen Region Guangxi Zhuang. 

Erwerbstätigkeiten

Es gelten derzeit „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China". Diese Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich aus.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Hierunter fallen z.B. 
- Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen / Modeling sowie Dreharbeiten / Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
- Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen / Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

  • Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber / Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.

Reisen nach Hongkong und Macau

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumfrei nach Hongkong und Macau einreisen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige gilt ebenso für Taiwan.

Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland" gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visumtechnisch eine Ausreise aus der VR China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.

  • Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die VR China darauf, dass es zu mehrfachen Einreise berechtigt.

Visumbeantragung

Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center" einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden.

  • Reisen Sie möglichst mit Einzelvisum in die VR China ein.

Längerfristiger Aufenthalt

Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.

Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen, siehe Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin.

Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.

Erfassung biometrischer Daten

An allen für Ausländer geöffneten Grenzübertrittstellen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde diese Regelung an den Pilotflughäfen Peking, Shanghai, Shenyang, Guangzhou, Xi'an und Changsha und in Shenzhen eingeführt.

Meldepflicht/Registrierung

Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann später zu einer Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.

Reisegenehmigungen

Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise.

Tibet

Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen.
Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden

Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.

Minderjährige

 Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 US-Dollar bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 US-Dollar auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.

Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich.

  • Nehmen Sie vor Mitnahme von Haustieren unbedingt Kontakt mit einer chinesischen Vertretung in Deutschland auf.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein minimales Malariarisiko besteht ganzjährig in den Provinzen Yunnan (v.a. an der Grenze zu Myanmar) und in Osttibet (Kreis Motuo). Im Rest des Landes besteht kein Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich ggf. zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko, auch wenn das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung relativ gering ist.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe") ist in der Volksrepublik China endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten,  siehe Merkblatt Aviäre Influenza.

  • Vermeiden Sie den  Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
  • Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in China hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Pest

Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.

  • Beachten Sie die Hinweise zu Präventionsmaßnahmen im Merkblatt Pest.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche  mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In China treten immer noch jährlich über 1.000 Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut

Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen.  Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enterviren 71 können zu schweren Verläufen führen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Luftverschmutzung

In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.

Medizinische Versorgung

In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Konsularabteilung der Botschaft

Tel:+41 (31) 351 45 93. Website: Tel:+41 (31) 351 45 93. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Adresse: Lombachweg 23 Bern3006

Visaservice-Zentrale Wien

Tel:+43 (0)1 544 3591 11. Website:http://bio.visaforchina.org/VIE2_DE/index.shtml Tel:+43 (0)1 544 3591 11. Öffnungszeiten:

Mo-Fr von 09:00-15:00 Uhr.

Adresse: Schönbrunner Straße 108, Top 1.01Wien1050

Botschaft der Volksrepublik China

Tel:+41 (31) 352 73 33. Website:http://ch.china-embassy.org Tel:+41 (31) 352 73 33. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.30-17.30 Uhr.

Adresse: Kalcheggweg 10Bern3006

Konsularabteilung der Botschaft

Tel:+43 (1) 710 36 48. Website: Tel:+43 (1) 710 36 48. Öffnungszeiten:

Parteienverkehr: Mo, Mi, Fr 08.30-11.00 und Mo, Mi 14.00-16.00 Uhr.

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Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

Adresse: Bockenheimer Landstraße 51-53Frankfurt/M.60325

Visaservice-Zentrale München

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Botschaft der Volksrepublik China

Tel:+43 (1) 714 31 49. Website:http://www.chinaembassy.at Tel:+43 (1) 714 31 49. Öffnungszeiten: Adresse: Metternichgasse 4Wien1030

Tel:+49 (30) 27 58 80. Website:http://www.china-botschaft.de/det/ Tel:+49 (30) 27 58 80. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-17.00 Uhr.

Adresse: Märkisches Ufer 54Berlin10179

Konsularabteilung der Botschaft

Tel:+49 (30) 27 58 85 72. Website:http://www.china-botschaft.de Tel:+49 (30) 27 58 85 72. Öffnungszeiten:

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Tel:+41 (0)58 618 89 99. Website:http://bio.visaforchina.org/BRN2_EN/ Tel:+41 (0)58 618 89 99. Öffnungszeiten: Adresse: 1. Stock, Murifeld, Weltpoststrasse 5, 3015 BernBern3015

Visa-Service Zentrale Zürich

Tel:+41 (0)58 618 89 99. Website:http://bio.visaforchina.org/ZRH2_EN/ Tel:+41 (0)58 618 89 99. Öffnungszeiten: Adresse: Giesshuebelstrasse 45Zürich8045

Generalkonsulat der VR China

Tel:+41 (44) 201 10 05, Konsularabteilung: +41 (44) 209 15 00. Website:http://zurich.china-consulate.org Tel:+41 (44) 201 10 05, Konsularabteilung: +41 (44) 209 15 00. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Di und Fr 16.00-17.30 (Telefonische Auskünfte Konsularabteilung).

Adresse: Mythenquai 100 (Konsularabteilung)Zürich8002

Allgemeines

Lage

Lat:32.768800 Long:101.601563

Fläche

9.597.995 qkm.

Bevölkerungszahl

1.439.323.776 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

140 pro qkm.

Hauptstadt

Peking (Beijing). 

Staatsform

Sozialistische Volksrepublik. Verfassung von 1982, letzte Änderung 2004. Einkammerparlament: Quanguo Renmin Daibiao Dahui (Nationaler Volkskongress mit 2985 Sitzen). Der Nationale Volkskongress (NVK) ist das mächtigste staatliche Organ. Die Abgeordneten werden alle 5 Jahre von den Provinzparlamenten, den autonomen Gebieten und Städten sowie der Volksbefreiungsarmee gewählt. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist das oberste, politische Machtzentrum. Das oberste Entscheidungsgremium ist der Ständige Ausschuss des Politbüros mit dem Generalsekretär der Partei und weiteren acht Mitgliedern.

Geographie

China ist flächenmäßig das drittgrößte Land der Welt. Im Norden grenzt es an Kasachstan, die Kirgisische Republik, die Mongolei und die Russische Föderation, im Osten an Nordkorea, das Gelbe Meer und das Ostchinesische Meer (mit Macau an der Südostküste), im Süden an Vietnam, Laos, Myanmar, Indien, Bhutan und Nepal und im Westen an Pakistan, Indien, Afghanistan, Kirgisistan und Tadschikistan. China besteht aus 23 Provinzen (einschließlich Taiwan), 5 autonomen Gebieten, 4 Stadtbezirken (Peking, Tianjin, Shanghai, Chongqing) und 2 Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau).

Die landschaftliche Vielfalt reicht vom Hochland im Westen mit über 8000 m hohen Bergen bis zu den Tiefebenen im Osten. Etwa ein Drittel des Landes ist Gebirge. Die bekanntesten Gebirgsketten sind der Himalaja, die Altai-Berge, die Tianshan-Berge und die Kunlun-Berge. An der Grenze zu Nepal liegt der 8850 m hohe Mount Everest. Im Osten und Westen davon liegen die Qinghai-Hochebene und die Tibet-Hochebene; letztere ist über 4000 m hoch und wird das »Dach der Welt« genannt. Am Fuß der Tianshan-Berge liegt die Turfan-Tiefebene, die mit 154 m unter dem Meeresspiegel Chinas tiefsten Punkt bildet.

Der Gelbe Fluss (Huang He) und der Yangtse Kiang (Chang Jiang) sind die bekanntesten Flüsse. Nur 10% der Fläche eignen sich für die Landwirtschaft. Die Küste hat eine Gesamtlänge von 18.000 km.

Sprache

Religion

Die wichtigsten Religionsrichtungen sind der Buddhismus, der Taoismus, der Konfuzianismus und der Islam. Christliche, hinduistische und lamaistische Minderheiten. (Offiziell ist China atheistisch.)

Ortszeit

Soziale Konventionen

Kulturelle Unterschiede können u. U. zu Missverständnissen zwischen Bevölkerung und Besuchern führen. In Hotels, Speisewagen und Restaurants sind Verbesserungsvorschläge oft erwünscht; sie werden dann sorgfältig geprüft. 

Chinesen sind im Allgemeinen reserviert. Es gilt: Höflichkeit vor Vertraulichkeit. Man sollte sich mit kritischen Bemerkungen über die politische Führung Chinas zurückhalten und keine Sympathie für Taiwan zeigen.

Der volle Name des Landes ist »Volksrepublik China«, und er sollte auch im Schriftwechsel benutzt werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Manchmal wird ein ausländischer Gast mit Applaus begrüßt. Darauf applaudiert man zurück.

In China wird der Familienname zuerst genannt, Wong Man Ying wird beispielsweise als Mister Wong angesprochen. Bei einer Einladung sollte man immer ein wenig vor der vereinbarten Zeit eintreffen und ein kleines Geschenk wie Obst, Pralinen oder ein Andenken aus der eigenen Heimat mitbringen. Briefmarken sind ebenso ein beliebtes Geschenk. Beim Besuch von Freunden freuen sich die Kinder über kleine Geldgaben. Es ist üblich, Gegeneinladungen auszusprechen.

Während einer Mahlzeit prostet man sich bei jedem neuen Gang zu. Es können bis zu 12 Gänge serviert werden und obwohl es nicht als Beleidigung aufgefasst wird, wenn man nur wenig isst, gilt es als höflich, jeden Gang zu probieren. Wenn man zu einem chinesischen Fest eingeladen ist, sollte man sich vorher nach dem traditionell vorgeschriebenen Gastgeschenk erkundigen.

Zurückhaltende Alltagskleidung ist angemessen, freizügige Kleidung sollte vermieden werden. Bei einigen gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird gepflegte Kleidung erwartet.

Rauchen ist in der Regel gestattet. Nichtraucherzonen sind gekennzeichnet. Allerdings ist das Rauchen in Peking in allen öffentlichen Gebäuden wie Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern und auf öffentlichen Plätzen verboten. Dieses Rauchverbot soll in Zukunft auf das ganze Land ausgeweitet werden. 

Fotografieren: Auf Flughäfen ist das Fotografieren verboten. Auch in einigen Tempeln besteht Fotografierverbot. Bevor militärische und industrielle Einrichtungen oder Regierungsgebäude fotografiert werden, sollte man eine Genehmigung einholen.

Trinkgeld wird außerhalb der großen, internationalen Hotels als Beleidigung aufgefasst. In den Touristenzentren nimmt das Servicepersonal aber gerne 10 Prozent, das Zimmermädchen 2-3 ¥ und dem Reiseleiter gibt man ca. 1 US-$.

Netzspannung

Landesweit 220 V, 50 Hz. Je nach Region sind aber Adapter für zweifache bzw. dreifache Flachstecker erforderlich, deshalb werden Mehrfachadapter empfohlen.

Die meisten 4- und 5-Sterne-Hotels verfügen auch über 110 V-Steckdosen.

Regierungschef

Li Keqiang, seit März 2013.

Staatsoberhaupt

Xi Jinping, seit März 2013.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (www.cits.net) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter.

(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.

(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis

Transitvisum

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden, jedoch nicht der Flughafen.

Unter anderem deutsche, österreichische und schweizer Transitreisende sowie alle EU-Bürger können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 72 Stunden an den folgenden Einreiseorten aufhalten, vorausgesetzt sie verfügen über ein gültiges Flugticket zur Ausreise aus China (VR). Die Ein- und Ausreise muss an den folgenden sowie für den jeweiligen Aufenthaltsort vorgesehenen Flughafen / Kanton erfolgen:

Changsha Huanghua International Airport
Chengdu Shuangliu International Airport
Chongqing Jiangbei International Airport
Dalian Zhoushuizi International Airport
Guangzhou Baiyun International Airport
Guilin Liangjiang International Airport
Guangzhou/Kanton
Harbin Taiping International Airport
Kunming Changshui International Airport
Qingdao Liuting International Airport
Shenyang Taoxian International Airport
Tianjin Binhai International Airport
Wuhan Tianhe International Airport
Xi'an Xianyang International Airport
Xiamen Gaoqi International Airport 

 

Ein visumfreier Transit von max. 144 Stunden ist möglich in Peking, in Shanghai, in Chongqing, in Xi'an, in Ningbo und in den Provinzen Jiangsu, GuangdongZhejiang und Chengdu, Sichuan, Kunming und Yunnan sowie in den Regionen Peking-Tianjin-HebeiYangtze-Delta-Region bei Einreise über die folgenden für den jeweiligen Aufenthaltsort vorgesehen Flughäfen / Häfen/ Bahnhöfe:

Baiyun International Airport,

Beijing Capital International Airport,

Hangzhou Xiaoshan International Airport,

Jieyang Chaoshan International Airport,

Nanjing Lukou International Airport,

Shanghai Pudong International Airport,
 
Shanghai Hongqiao International Airport,
 
Shenzhen Bao’an International Airport,
 
Shijiazhuang Zhengding Airport,
 
Tianjin Binhai Airport,
 
Shanghai Port International Cruise Terminal,
 
Tianjin International Cruise Home Port,
 
Qinhuangdao Port, 
 
Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie
 
Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge),
 
Pekinger Westbahnhof.
 

Außerdem ist ein gültiger Reisepass notwendig, sowie ein gültiges Flugticket für das Drittland, das die Ausreise aus den oben genannten Orten in das Drittland innerhalb von 72/144 Stunden nachweist. Der Kurzbesucher darf die oben genannten Orte nicht verlassen bzw. über Landweg ein- und ausreisen. Die Reisenden müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren lassen. Weitere Informationen über das Transit ohne Visum erhalten Sie über das Auswärtige Amt bzw. über die chinesische Botschaft in Berlin. 

 

Kreuzfahrtpassagiere, die in Gruppen reisen und in Shanghai von Board gehen, können sich bis zu 15 Tagen visumfrei in Shanghai bzw. in Peking und Küstenprovinzen wie Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guangdong, Guangxi und Hainan aufhalten, wenn die Reise von einer Reisegesellschaft organisiert und durchgeführt wird, die in der VR China registriert ist.

Schengen-Visum

Visagebühren

Kategorien: Visa für kommerzielle Besuche, nicht-kommerzielle Besuche, touristische Aufenthalte, lange Aufenthalte, hochrangige Personen, Besuche von nicht-chinesischen Staatsbürgern, Besuche von chinesischen Staatsbürgen und Visa für Flugzeug-Crews. Dazu kommen Studentenvisa, Journalistenvisa, kurzfristige Arbeitsvisa, Transitvisa, Gruppen-, sowie Visa für Familienbesuche.

Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate (mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.

Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.

Antragstellung

Deutschland

Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.

Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei den Chinese Visa Application Service Center nach vorheriger Nutzung des Online-Termin-Systems und nach Ausfüllen des Online-Visumformulars persönlich beantragt werden (Visaservice-Zentrale Berlin, Invaliden Str. 116, Tel: (030) 979 92 00 00; Visaservice-Zentrale Frankfurt, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel: (069) 26 91 91 30; Visaservice-Zentrale München, Lutzstr. 2, 80687 München, Tel: (089) 58 92 74 60; Visaservice-Zentrale Hamburg, Willy-Brandt-Str. 57, 5. OG, 20457 Hamburg, Tel: (040) 323 10 60 00.), Visaservice-Zentrale Düsseldorf, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf, Tel: (0211) 540 88 50.).

Die Visumbeantragung ist nur noch persönlich und nicht mehr im Auftrag möglich, weil von jedem Antragsteller Fingerabdrücke genommen und jeweils ein Lichtbild gemacht werden.

Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.

Österreich

Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Die Visumbeantragung ist nur noch persönlich und nicht mehr im Auftrag möglich, weil von jedem Antragsteller Fingerabdrücke genommen und jeweils ein Lichtbild gemacht werden.
 
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei den Chinese Visa Application Service Center nach vorheriger Online-Terminanfrage und nach Ausfüllen des Online-Visumformulars bei einem Konsularprovider persönlich beantragt werden (Chinese Visa Application Service Center, Schönbrunner Straße 108, Top 1. 01, 1050 Wien, Tel. +43 (0)1 544 3591 11).

Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.

Schweiz

Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
 
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssenbei den Chinese Visa Application Service Center nach vorheriger Online-Terminanfrage und nach Ausfüllen des Online-Visumformulars persönlich beantragt werden (Chinese Visa Application Center, Giesshuebelstrasse 45, 8045 Zürich, Schweiz, Tel: +41 (0)58 618 89 99. oder Chinese Visa Application Center, 1. Etage, Murifeld, Weltpoststrasse 5, 3015 Bern, Schweiz, Tel: +41 (0)58 618 89 99.)

Visum-Antragsformulare stehen auf den Websites der Chinese Visa Application Service Center zur Verfügung.

 

Visumfreier Transitaufenthalt

Eine Online-Registrierung für die Visumbefreiung vor der Reise bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection beschleunigt die Abfertigung am Flughafen.

 

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

Working Days Required

Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage in Deutschland und frühestens 90 Tage in der Schweiz vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung in allen Konsulaten bei persönlicher Beantragung mindestens 3-4 Arbeitstage und bei postalischer Beantragung mindestens 2 Wochen.

Die Beantragung eines Geschäftsvisum dauert für deutsche Antragsteller in Berlin, Frankfurt und München in der Regel 3-4 Werktage. 

Expressbearbeitung innerhalb von zwei Konsulararbeitstagen ist zurzeit in Berlin nur für Geschäftsvisa möglich.

 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen, Hunde und andere Haustiere sind in chinesischen Hotels verboten.

Geld

Währung

1 Renminbi Yuan = 10 Jiao = 100 Fen. Währungskürzel: RMB¥, CNY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 ¥ sowie 5, 2 und 1 Jiao sowie 5, 2 und 1 Fen. Münzen sind in Nennbeträgen von 1 ¥ sowie in 5 und 1 Jiao sowie 5, 2 und 1 Fen im Umlauf. Fen-Scheine und -Münzen sind inzwischen sehr selten geworden.

Geldwechsel

Ausländische Währungen und Reisechecks können in internationalen Banken und Hotels gewechselt werden. In den Hotels und den so genannten Friendship Stores kann man die für Besucher importierten Luxusartikel (wie Spirituosen) in Devisen bezahlen. Wechselschalter der Banken befinden sich bereits am Flughafen, hier können alle gängigen Währungen getauscht werden.

Kreditkarten

Mastercard, Visa, Diners Club und American Express werden in manchen, jedoch nicht in allen internationalen Hotels und größeren, vor allem touristischen Geschäften angenommen. Unproblematisch ist die Kartennutzung in Peking und Shanghai. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zurzeit ist die Bargeldabhebung an Bankautomaten mit europäischen Bankkarten in China nur sehr eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund sollte man über alternative Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarten und Bargeld verfügen.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.  

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in China in den größeren Städten in Banken eingelöst werden. Beim Eintausch werden teilweise hohe Gebühren fällig.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, 13.00/14.00-16.00/17.00 Uhr. Teilweise auch Sa 08.00-11.30 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Reisende können folgende Artikel zollfrei nach China einführen:

400 Zigaretten; 100 Zigarren und 500 g Tabak.
2 Flaschen alkoholische Getränke (je bis 0,75 l) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 12 %;

Persönliche Wertgegenstände bis zu einem Wert von 2000 RMB.

Bei der Einreise müssen alle Wertgegenstände (Kameras, Uhren, Schmuck, Antiquitäten usw.) deklariert werden. Die Kopie dieser Deklaration muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Drogenbesitz wird mit hohen Freiheitsstrafen geahndet, auf Drogenhandel steht die Todesstrafe. Zollbeamte können CDs, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmen und auf politisches, religiöses oder pornographisches Material hin untersuchen.

Einfuhrverbot

Waffen, Munition, Drogen und Betäubungsmittel (schon kleine Mengen können zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen), belichtetes, nicht entwickeltes Filmmaterial, Pornographie (manche Fotos in westlichen Zeitschriften können als pornographisch eingestuft werden), Rundfunk-Sendegeräte, politisches oder religiöses gedrucktes Material, Obst und bestimmte Gemüsearten (z.B. Tomaten) sowie andere frische Lebensmittel (Eier, Fleisch und Fleischprodukte).
Anmerkung: Waffen und Munition für die Jagd können mit einer Genehmigung, die vor der Abreise über das Reisebüro eingeholt wurde, eingeführt werden.

Verbotene Ausfuhren

Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte tragen. Beim Kauf von Schmuck, Jadeartikeln, Kunstgegenständen, Gemälden, Kalligraphien und Antiquitäten muss die Quittung aufbewahrt werden, um bei der Ausreise ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat dürfen die genannten Artikel nicht ausgeführt werden.
Anmerkung: Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen kein Elfenbein und keine Elfenbeinprodukte, Schildkrötenpanzer und daraus hergestelltes Schildpatt sowie bestimmte traditionelle Arzneimittel (z.B. aus der Galle von Bären) nach Europa eingeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Daten treten folgende Feiertage regional auf: 8. März Internationaler Frauentag. 4. Mai Tag der Jugend. 23. Mai Tag der Befreiung Tibets. 1. Juni Internationaler Tag der Kinder. 1. Aug. Tag der Streitkräfte.

Drachenboot-Festival : 12. Juni 2013

Neujahr : 2021
01 Januar

Frühlingsfest (Chinesisches Neujahrsfest) : 11. Februar 2021

Tag der Arbeit : 29. April 2021

Mittherbstfest : 19. September 2021

Nationaler Feiertag : 01. Oktober 2021

Unterkunft

Hotels

Mittlerweile gibt es über 5000 Touristenhotels mit einer Zimmerkapazität von rund 400.000. Mehr als die Hälfte der Hotels sind nach dem internationalen Sterne-System kategorisiert. Klimaanlage, Zimmer mit Bad, Konferenz- und Veranstaltungsräume, Bankettsäle, Restaurants mit chinesischer und internationaler Küche, Bars, Swimmingpool, Sauna, Schönheitssalons, medizinische und andere Service-Einrichtungen gehören im Allgemeinen zur Standardausstattung. Einige Hotels bieten zusätzlich Einkaufspassagen, Business Center, Banken und Postämter.

Zimmer sind einfach zu finden und nach europäischen Maßstäben preiswert, obwohl Preise in 5-Sterne-Hotels in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Die übrigen Hotels sind generell sauber und zweckmäßig eingerichtet. Auskünfte vom Hotelverband China Tourism Hotel Association, 9 A Jian Guo Men Nei Avenue, CN-100740 Beijing. (Tel: (10) 65 20 11 14 oder 65 12 29 05)

Camping

Accommodation Information

Mittlerweile gibt es über 5000 Touristenhotels mit einer Zimmerkapazität von rund 400.000. Mehr als die Hälfte der Hotels sind nach dem internationalen Sterne-System kategorisiert. Klimaanlage, Zimmer mit Bad, Konferenz- und Veranstaltungsräume, Bankettsäle, Restaurants mit chinesischer und internationaler Küche, Bars, Swimmingpool, Sauna, Schönheitssalons, medizinische und andere Service-Einrichtungen gehören im Allgemeinen zur Standardausstattung. Einige Hotels bieten zusätzlich Einkaufspassagen, Business Center, Banken und Postämter.

Zimmer sind einfach zu finden und nach europäischen Maßstäben preiswert, obwohl Preise in 5-Sterne-Hotels in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Die übrigen Hotels sind generell sauber und zweckmäßig eingerichtet. Auskünfte vom Hotelverband China Tourism Hotel Association, 9 A Jian Guo Men Nei Avenue, CN-100740 Beijing. (Tel: (10) 65 20 11 14 oder 65 12 29 05)

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Die chinesische Küche ist weltweit für ihre Vielfalt bekannt. Die Mahlzeiten werden oft mit gedünstetem Reis serviert. Zu den Spezialitäten gehört Dim Sum (zumeist gedünstete Häppchen in kleinen Bambuskörbchen, die auf Teewagen durch das Restaurant geschoben werden, von denen sich der Gast bedient). Die im Westen bekannte kantonesische Küche ist nur eine regionale Geschmacksrichtung. Insgesamt gibt es acht verschiedene Schulen der chinesischen Küche, die nach ihren Herkunftsorten benannt sind: Anhui, Fujian, Guangdong, Hunan, Jiangsu, Shandong, Szechuan und Zhejian. Um einen groben Überblick über die chinesischen Küche zu geben, unterteilt man sie am besten in vier Regionen:

Nordchinesische Küche: Die Küche Beijings, auch Mandarin oder Shandong genannt, ist sehr abwechslungsreich. Der Schwerpunkt liegt auf Teigwaren und würzigen Soßen; als Garmethode wird Fritieren bevorzugt. Am bekanntesten sind Peking-Ente, wobei die knusprige Entenhaut in hauchdünnen Reismehlpfannkuchen mit Gurke, Frühlingszwiebeln und Hoi Sin-Pflaumensoße serviert wird, und chinesisches Fondue. Dabei wird rohes Fleisch oder Gemüse in kochend heißer Hühnerbrühe in einem gusseisernen Topf gegart und mit diversen würzigen Soßen serviert. Eine weitere Spezialität sind Shuijiao, mit Schweinefleisch, Schnittlauch und Frühlingszwiebeln gefüllte Teigtaschen.

Südchinesische Küche: Die kantonesische Küche basiert auf Ankochen, Dünsten und kurzem Anbraten, um den natürlichen Geschmack zu erhalten. Neben Hühner-, Schweine- und Rindfleisch werden Schlangen, Hunde, Katzen und Schildkröten verarbeitet. Es gibt Cha Siu Bao (mit Schweinefleischstückchen gefüllte Teigklöße), Har Gau (gedünstete Garnelenklößchen) und Shiu Mai (gedünstetes Schweinehack mit Garnelen). Die Hakka-Küche ist meist einfach, ausgezeichnet schmeckt in Salz gebratenes Huhn.

Ostchinesische Küche: Die Küche von Shanghai und Zhejiang ist reichhaltig, süß und wird oft mit sauer eingelegten Früchten und Gemüsen zubereitet. Spezialitäten sind scharfe, saure Suppen, Meeresfrüchte, Nudeln und Gemüse. Gerichte aus Shanghai bestehen hauptsächlich aus geschnetzelten Zutaten, die in Sojasoße geschmort oder in Sesamöl mit viel Knoblauch und Pfeffer gebraten werden.

Westchinesische Küche: Gerichte aus Sezchuan sind mit Chilis scharf gewürzt; eine Spezialität ist gegrilltes Fleisch und Huhn in würziger Sojasoße mit Erdnüssen.

Getränke: Chinesischer Tee, zumeist grüner Tee, oftmals mit Ingwer, Jasmin- oder Rosenblüten aromatisiert, ist weltberühmt. Beliebte chinesische Weine und Spirituosen sind Zhian Jing (heiß servierter Reiswein), Liang Hua Pei (starker Pflaumenbranntwein), Kaolian (Whisky) und Mao Tai (Reisschnaps). Die beliebtesten Biersorten sind San Miguel und Tsingtao.

Nachtleben

Das abendliche Unterhaltungsprogramm ist generell vorher festgelegt, und die Mehrzahl der Besucher folgt einer vorausbestimmten Besichtigungstour. Die Reiseführer sind hilfsbereit und freundlich. Die meisten Touren schließen im Voraus arrangierte Restaurantbesuche sowie Opern-, Ballett- und Theaterabende mit ein. Karaoke (auf Schildern mit OK abgekürzt) ist eine beliebte Form der Abendunterhaltung.

Einkaufstipps

Die Preise sind von der Regierung vorgeschrieben. In Geschäften und Kaufhäusern kann man nicht handeln, auf Märkten hingegen ist es durchaus üblich. Für Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich; diese ist durch ein amtliches rotes Wachssiegel gekennzeichnet. In den Geschäften gibt es preiswerte Souvenirs. Manche Artikel sind schwer erhältlich. Die besten Mitbringsel findet man in den regionalen Fabriken, Geschäften und Hotels, die sich auf Kunsthandwerk spezialisiert haben. Empfehlenswert sind Jadeschmuck, Stickereien, Kleidung aus Seide oder Kaschmirwolle, Schriftrollen, Kalligraphien, Gemälden und Schnitzereien aus Bambus, Stein und Holz. In Großstädten wie Beijing und Shanghai gibt es auch große Kaufhäuser mit breit gefächertem Angebot.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-So 09.00-19.00 Uhr.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Terminvereinbarungen sind üblich, auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt. Visitenkarten sollten auf der Rückseite die chinesische Übersetzung aufweisen. Geschäftsleute treffen sich mit ihren Geschäftspartnern normalerweise in Restaurants. Man sollte immer ein wenig früher erscheinen. Es ist üblich, den Gastgeber ebenfalls einzuladen.

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, mit ein oder zwei Stunden Mittagspause.

Kontaktadressen

China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT) Telefon: +86 (0)10 88 07 50 00. Website:http://www.ccpit.org/ Adresse: ,1 Fu Xing Men Wai Jie,Peking,100860German Industry & Commerce Greater China GmbH Telefon: +49 (0)721 1614 284. Website:https://china.ahk.de/ Adresse: ,Bismarckstr. 45,Karlsruhe ,76133Wirtschaftskammer Schweiz - China Telefon: +41 (0)44 421 38 88. Website:https://www.sccc.ch/ Adresse: ,Kappelergasse 15,Zürich ,8001Chinesische Handelskammer Telefon: +49 (0)30 20917522. Website:http://chk-de.org/de/ Adresse: ,Friedrichstraße 95,Berlin,10117

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Abendliche Stadtrundfahrt

Wie die meisten Menschen in Ostasien haben es auch die Chinesen gern leuchtend, bunt und blinkend. Vor allem in den großen Städten wie z.B. Xi‘an und Shanghai sind die Hochhäuser in den Abendstunden grell beleuchtet, was eine abendliche Stadtrundfahrt zu einem besonders eindrucksvollen Erlebnis werden lässt.

Chengde

Chengde ist ein Bergurlaubsort, der schon unter den Qing-Kaisern beliebt war. Besonders sehenswert ist der Sommerpalast der Qing-Kaiser, der auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes steht, und dessen kaiserliche Gärten ein Meisterwerk chinesischer Landschafts- und Gartenbaukunst sind. Die Acht äußeren Tempel sind Beispiele für die architektonischen Stile der verschiedenen Volksstämme (Han, Mongolen und Tibeter). Die über 22 m hohe Buddha-Statue im Tempel des Allgemeinen Friedens gilt als die größte Holzskulptur der Welt.

Chengdu

Chengdu ist die Hauptstadt der Sezchuan-Provinz und ein bedeutendes landwirtschaftliches Zentrum. Sehenswert sind die Schreine aus der Tang-Dynastie, alte Parkanlagen und Bambuswälder, buddhistische Tempel und ein uraltes buddhistisches Kloster. Chengdu ist der Ausgangspunkt für Ausflüge nach Emei Shan, einem der vier heiligen buddhistischen Berge Chinas, und zum Leshan-Buddha, der mit 71 m die größte Buddha-Skulptur der Welt ist. Im Norden der Stadt gibt es eine Zuchtstation für Pandabären, einem der Nationalsymbole Chinas.

Flusskreuzfahrten

Seit 2010 ist der Wasserpegel des Yangtse durch den Bau des Drei-Schluchten-Staudamms zwar stark angestiegen, doch noch immer ragen an vielen Stellen die imposanten Kalksteinwände steil empor. Kreuzfahrten werden z.B. von Chongqing nach Yichang angeboten (Internet: www.yangtze-river-cruises.com). Von Guilin aus werden auch Kreuzfahrten auf dem Li Jiang angeboten, der durch wunderschöne Landschaften mit interessanten Gebilden aus Kalkstein fließt.

Große Mauer

Ein Teil der beeindruckenden Großen Mauer ist von Peking aus leicht aus erreichbar: in der Nähe von Badaling kann man sich einen Eindruck dieses 5400 km langen Bauwerkes aus Granit und Backstein verschaffen, das 2600 Jahre alt und eines der sieben Weltwunder ist. Auch bei Mutianyu, Simatai und Juyongguan kann man einen Teilabschnitt besichtigen. Eindrucksvoll ist das mächtige Shan Hai Guan-Tor am Beginn der Großen Mauer nahe dem kleinen Badeort Beidaihe.

Hainan

Die 35.000 qkm große tropische Insel Hainan liegt im Südchinesischen Meer und wird als »Hawaii von morgen« gepriesen. In der Hauptstadt Haikou gibt es unzählige Hochhäuser und moderne Einkaufszentren, doch das historische China lässt sich auch Heute noch in der Altstadt wiederfinden. Die im Süden der Insel gelegene Stadt Sanya mit ihren wunderschönen Stränden, Palmen und kristallklarem Wasser ist mittlerweile ein bekannter Urlaubsort mit modernen Hotelanlagen.

Hangzhou

Hangzhou ist eine der sieben alten chinesischen Hauptstädte. Von Marco Polo wurde sie als »schönste und großartigste Stadt der Welt« beschrieben. Heute ist Hangzhou ein wohlhabendes Industrie- und Agrarzentrum, das noch immer von Besuchern wegen seiner Schönheit geschätzt wird. Die Seidenfabriken und der Zoo sind sehenswert. Auf der Liste des Weltkulturerbes der UNESCO steht das Gebiet um den Westsee, wo man zwischen Trauerweiden und Pfirsichbäumen, schön geschwungenen Brücken, Steingärten und bunten Pagoden wandelt. 

Harbin - Stadt der Eisskulpturen

Harbin, die Hauptstadt der Provinz Heilongjiang, hat russischen Charakter. Hier konzentriert sich die Industrie des Nordostens. Es gibt einige Parkanlagen und Kriegsdenkmäler, der Drachenturm (Fernsehturm) ist einer der höchsten freistehenden Stahlfachwerktürme der Welt. Unbedingt besuchen sollte man das berühmte Eisskulpturen-Festival, das alljährlich im Januar stattfindet und bei dem in der ganzen Stadt mehrere Meter hohe filigran gearbeitete Eisskulpturen zu bewundern sind. In den Abendstunden werden die Skulpturen beleuchtet.

Hengqin Ocean Kingdom - das größte Aquarium der Welt

Das Hengqin Ocean Kingdom auf der Insel Henqgin nahe der südchinesischen Provinz Macau ist das größte Aquarium der Welt. Besucher können in einer der sieben Unterwasserwelten durch eine riesige Acrylglasscheibe sogar gigantische Walhaie bestaunen. Das Aquarium gehört zum Zhuhai Chime-Long Ocean Kingdom-Freizeitpark (Internet: zh.chimelong.com).

Hohhot

Hohhot, was auf Mongolisch »die grüne Stadt« bedeutet, ist die Hauptstadt der Autonomen Region der Inneren Mongolei und wahrscheinlich die farbigste Stadt Chinas. Es werden mongolische Rodeos unter orientalischen Kuppeln veranstaltet, außerdem Ausflüge in die Grassteppe mit Reitkunstvorführungen und zu Dörfern, in denen mongolische Volksstämme wohnen. 

Luoyang und Kaifeng

In der Nähe der Industriestadt Zhengzou, dem Knotenpunkt der Region, liegen die Städte Luoyang und Kaifeng, ehemalige Hauptstädte alter Dynastien und daher historisch interessant. In der Nähe von Luoyang befinden sich die Longmen-Höhlen (»Drachenhöhlen«), die auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO stehen. Hier liegen über 1300 Höhlen mit über 2100 Grotten und Felsnischen, mehreren Pagoden, unzähligen Inschriften, etwa 100.000 Buddhastatuen und -abbildungen und einem Buddhaschrein aus dem 5. Jahrhundert.

Ming-Grabstätten

In den Ming-Grabstätten in der Nähe von Peking sind 13 der insgesamt 16 Kaiser der Ming-Dynastie (1368-1644) beigesetzt. Zwei Grabstätten hat man freigelegt, darunter das Ding Ling, das Grab des Kaisers Wanli, , das für Besucher zugänglich ist. Die älteste Grabstätte ist das imposante Changling-Mausoleum des Kaisers Yongle, dem Erbauer der Verbotenen Stadt in Peking. Die Ming-Gabstätten stehen auf der Liste des Weltkulturerbes der UNESCO.

Nanjing

Nanjing war einst chinesische Hauptstadt und liegt in herrlicher Landschaft am Ufer des Yangtse und am Fuß des Zijinshan (dt. Purpurberg). Hier liegt Zhu Yuanzhang begraben, der Gründer der Ming-Dynastie und der einzige Ming-Kaiser, der außerhalb Beijings beerdigt wurde. Reste der Stadtmauer aus dieser Periode sind noch zu sehen. Das Mausoleum von Chinas erstem Präsidenten, Dr. Sun Yatsen, steht ebenfalls hier. Sehenswert sind außerdem die Yangtse-Brücke und das Observatorium auf dem Purpurberg.

Peking (Beijing)

Die chinesische Hauptstadt Peking (Beijing) besteht aus drei ineinander gesetzten Rechtecken. Das innerste Rechteck ist die Verbotene Stadt, früher die Residenz der Ming- und Qing-Kaiser. Im mittleren Rechteck befinden sich Parkanlagen und die Wohnstätten hoher Regierungsbeamter. Im äußeren Rechteck liegen die Vorstadt, die Märkte und die alten Wohnviertel. Unbedingt sehenswert sind der Kaiserpalast in der Verbotenen Stadt, der Himmelstempel, der Mei Shan (»Kohlenhügel«), der Beihai-Park sowie der Sommerpalast am Kunmingsee. Der Tiananmen-Platz (»Platz des Himmlischen Friedens«) ist der größte öffentliche Platz der Welt.

Pingyao

Pingyao oder "Schildkrötenstadt" in der Provinz Shanxi südwestlich von Beijing ist eine alte Stadt mit einer vollständig erhaltenen Befestigungsmauer. Die Altstadt von Pingyao, deren historische Gebäude aus der Ming-Dynastie erstaunlich gut erhalten sind,  wurde von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Besonders bekannt ist der reich verzierte Glockenturm.

Shanghai

Shanghai ist Chinas führendes Industrie-, Handels- und Einkaufszentrum. Es gibt eine interessante Altstadt, geschäftige Hafenanlagen, herrliche Gärten und Parkanlagen, Museen, Paläste, Pagoden und Tempel zu bewundern. Besonders sehenswert ist der Bund, eine 2,6 km lange Uferpromenade am östlichen Ufer des Huangpu-Flusses gegenüber des Geschäftsviertels Pudong.  Einer der bekanntesten buddhistischen Tempel Shanghais ist der Jade-Buddha-Tempel, der für zwei kostbare mit Edelsteinen verzierten Buddha-Statuen aus weißer Jade errichtet wurde.

Shenyang

Shenyang, einst kaiserliche Hauptstadt, ist heute eine große Industriestadt. Die Ruinen des kaiserlichen Palastes und die beiden kaiserlichen Grabmäler Dongling und Beiling, die beide in einer großzügigen Parkanlage liegen, bieten sich zur Besichtigung an. Von der Aussichtsplattform des Fernsehturms hat man eine fantastische Aussicht auf die Stadt. In den nahe gelegenen Qipanshan-Bergen gibt es einige Skipisten, die vor allem für Anfänger gut geeignet sind.

Shilin-Steinwald

Die skurrilen Kalksteingebilde des Shilin-Steinwaldes etwa 80 km südöstlich von Kunming in der Provinz Yunnan sind eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten im Südosten Chinas (Internet: www.chinastoneforest.com). In der Karstlandschaft stehen bis zu 30 m hohe Skulpturen, die im Laufe der Zeit aus dem Kalkstein geformt wurden. Insgesamt umfasst das Gebiet eine Fläche von 350 qkm und besteht u.a. aus dem Großen Steinwald, dem Naigu-Steinwald, dem Changhu-See  und dem Großen Wasserfall.

Strandurlaub

Die Inselgruppe Pingtan bietet mit ihren langen, weißen Sandstränden und kristallklarem Wasser die idealen Bedingungen für einen erholsamen Badeurlaub. Zahlreiche Riffe laden zu einem Tauchgang ein. Die Hauptinsel Haitan (auch bekannt als Pingtan Island), die über eine Spannbetonbrücke mit dem Festland verbunden ist, ist vor allem bei Surfern beliebt.

Suzhou – Stadt der Gärten

Suzhou ist eine der ältesten und schönsten Städte Chinas, deren Gründung über 2500 Jahre zurückliegt. Hier erwarten Besucher Seidenfabriken und schön angelegte Gärten, von denen einige von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurden. Über 400 historische Stätten und Anlagen sind geschützt, darunter finden sich so wohlklingende Namen wie Pavillon der sanften Wellen, Garten des bescheidenen Verwalters und der wunderschöne Garten zum Verweilen. Der große Kanal und der Tigerberg sind ebenfalls einen Besuch wert.

Terrakotta-Armee in Xi'an

Xi'an zählte einst zu den größten Städten der Welt. Es war die Hauptstadt von 11 Dynastien. Die berühmteste Sehenswürdigkeit der Stadt ist das Qin-Shi-Huangdi-Grabmal mit seiner Terrakotta-Armee aus über 6000 lebensgroßen Terrakotta-Soldaten und ihren Pferden. Sie wurden mit Kaiser Qin beerdigt, der China vereinte. Außerdem gibt es zahlreiche Grabmäler, Glockentürme, Pagoden, Pavillons und Museen, u. a. ein archäologisches Museum, in dem die Funde aus der neolithischen Stadt Banpo (heute in Xi'an) zu bewundern sind. 

Tibet (Xizang)

Tibet, als »Dach der Welt« bekannt, ist erst seit 1980 für Besucher zugänglich. Die isolierte Lage Tibets, der außergewöhnliche, von alters her überlieferte Lebensstil und die religiösen Bräuche sind die Hauptattraktionen des Landes. Die berühmteste Sehenswürdigkeit Tibets ist der Potala, der ehemalige Palast des Dalai Lama. Andere sehenswerte Gebäude sind das Drepung-Kloster und der Jokhang-Tempel mit einem goldenen Buddha. Reisende benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können  (Internet: www.tibet-tour.com).

Welterbestätten der UNESCO

Über 40 Sehenswürdigkeiten in China stehen auf der Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit der UNESCO, beinahe jährlich kommen weitere Welterbestätten hinzu. Zu den bekannteren Sehenswürdigkeiten gehören die Verbotene Stadt in Peking und die Große Mauer. Nicht minder interessant sind die Fundstätte des Peking-Menschen in Zhoukoudian, die Berglandschaft Emei Shan, die Altstadt von Lijiang oder das Wuyi-Gebirge in der Provinz Fujian. Eine vollständige Liste veröffentlicht die UNESCO (Internet: www.unesco.de).

Wuxi

Die fast völlig vom Yangtse eingeschlossene Stadt Wuxi ist ein aufstrebendes Wirtschaftszentrum und gleichzeitig Ferienort am Nordufer des Tai-Sees. Bootsfahrten auf dem See und dem Yangtse sind möglich. Hauptanziehungspunkte sind die Gärten, Parkanlagen und Sanatorien am Seeufer, außerdem die Hui-Shan-Tonfigurenfabrik. Besonders sehenswert sind die Buddha-Statue am Lingshan, der Liyuan-Garten am Li-See, der Yuantou-Zhu-Park sowie der Qingshan-Tempel.

Xuankong si - Hängendes Kloster

Das Hängende Kloster nahe der Stadt Hunyuan im Norden der Provinz Shanxi ist ein architektonisch beeindruckendes Bauwerk und steht auf der Liste der Denkmälern der Volksrepublik China. Das Kloster wurde in luftiger Höhe entlang einer Steilwand gebaut, wobei der Fels als hintere Wand dient. Holzträger stützen die kunstvoll verzierten Gebäude, die über schmale Brücken miteinander verbunden sind.

Yungang-Grotten

Die Yungang-Grotten in der Provinz Shanxi sind frühe buddhistische Höhlentempel und ein beeindruckendes Zeugnis chinesischer Steinmetzkunst. Insgesamt gehören 42 Grotten und 210 Nischen mit insgesamt über 51.000 Buddhastatuen zu der Anlage, die größtenteils bereits 460-525 n. Chr. aus dem Sandstein herausgearbeitet wurden. Die Yungang–Grotten stehen auf der Liste des Weltkulturerbes der UNESCO sowie auf der Liste der Denkmäler der Volksrepublik China.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist die 0086. Ortsvorwahlen: Peking 10, HongKong 852, Macau 853, Shanghai 21.

Die Zahl der öffentlichen Telefone nimmt in China stetig ab, weil die meisten Menschen mobil telefonieren. Am ehesten findet man öffentliche Telefone bei Kiosken und in Postämtern. In den großen Hotels, in den meisten kleinen Bedarfsartikelgeschäften und an zahlreichen weiteren Verkaufsstellen sind Prepaid-Telefonkarten erhältlich. Eine weitere Möglichkeit zum günstigen Telefonieren bietet Skype, vorausgesetzt dieser Dienst ist in China nicht gerade blockiert.

Mobiltelefon

GSM 900, 3G (2100), 4G (LTE) mit Empfangs-/Sendebereich im gesamten Land. Netzanbieter sind u.a. China Unicom. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Unter Umständen ist es jedoch günstiger, eine chinesische SIM-Karte zu erwerben. 

Internet

In Großstädten hat man kostenloses Wi-Fi in einigen Cafés, Restaurants, Hotels, Einkaufszentren und auf anderen öffentlichen Plätzen wie auf Flughäfen. Jedoch wird für den Zugang zu den öffentlichen und kostenlosen Netzen oft eine chinesische Mobilfunknummer verlangt. Einige Hotels stellen für ihre Gäste Internet-Terminals zur Verfügung. Netzanbieter ist u.a. Eastnet China Ltd.

Internetcafés sind in größeren Städten weit verbreitet. 

Hinweis: China verfügt mit der "Great Firewall" über ein unabhängiges, eigenes Internet, das staatlich kontrolliert wird. Es muss bedacht werden, dass einige Websites und Online-Dienste zensiert wurden und deshalb nicht zugänglich sind wie z.B. Wikipedia, alle Google-Anwendungen, Facebook, Twitter, Whatsapp, BBC, The Guardian und Youtube

Medien

Post

Post nach Europa benötigt ca. 6 bis 14 Tage. Alle Postsendungen sollten mit der Aufschrift The People's Republic of China (»Volksrepublik China«) versehen sein. Große Postämter haben von 08.00-19.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind in Hotels erhältlich, dort können Postkarten und Briefe auch aufgegeben werden.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Achtung: Seit dem 28.3.2020 gilt für China für alle ausländischen Reisenden ein Einreiseverbot. Dieses betrifft auch ausländische Reisende mit gültigem Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung.

Air China (CA), Chinas nationale Fluggesellschaft und Lufthansa (LH) bieten Nonstop-Flüge nach Peking ab Frankfurt/M., München und Düsseldorf an  und nach Shanghai und Shenzhen ab Frankfurt/M. Nonstop-Flüge bietet Air China (CA) auch ab Genf und Wien nach China an.

Swiss (LX) fliegt ab Zürich nonstop nach Peking und Shanghai.

Austrian Airlines (OS) verbinden Wien nonstop mit Peking.

Städte wie Chengdu, Dalian, Hangzhou, Xiamen, Xi An, Wenzhou und Chongqing sind ab Peking mit Anschlussflügen zu erreichen.

China Southern Airlines (CZ) bedient die Route Frankfurt/M. - Changsha - Guangzhou sowie Wien - Ürümqi - Guangzhou.

Hainan Airlines (HU) fliegt u.a. von Berlin nach Peking und von Zürich nach Peking und Shenzhen. 

Zahlreiche weitere Fluggesellschaften wie British Airways (BA), Air France (AF), Finnair (AY), KLM (KL) und Qantas (QF) fliegen ebenfalls Peking, Shanghai und/oder verschiedene andere chinesische Städte an.

LOT (LO) fliegt ab Warschau nach Peking-Daxing. Zubringerflüge nach Warschau starten u.a. in Hamburg, Berlin, Frankfurt und Wien. 

Frankfurt - Peking (Beijing): 9 Std. 10 Min.; Frankfurt - Shanghai: 10 Std. 25 Min.; Wien - Peking (Beijing): 9 Std. 25 Min.; Wien - Shanghai: 13 Std. 30 Min. (mit Zwischenlandung); Zürich - Peking (Beijing): 11 Std. 40 Min. (mit Zwischenlandung); Zürich - Shanghai: 12 Std. 30 Min. (mit Zwischenlandung).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Flughafengebühr:
ca. 6,50 € (50 RMB ¥), zahlbar in bar beim Einchecken.

Ausreisegebühr bei internationalen Flügen (auch bei Flügen nach Hongkong):
ca. 11,50 € (90 RMB ¥), ab Hongkong ca. 6,50 € (50 RMB ¥).

Internationale Flughäfen

Guangzhou/Kanton (Baiyun) International Flughafen liegt etwa 28 km nördlich von Guangzhou. Flughafenbusse und U-Bahn fahren in die Innenstadt bzw. zu den Umsteigestationen auf Busse, Bahn und U-Bahn. Taxistand. Flughafeneinrichtungen: Bank/Wechselstube, Postamt, Café, Restaurants, Duty-free-Shops, Geschäfte, Fundbüro, Tourist-Information, Geschäftszentrum.

Peking Daxing Internationaler Flughafen (PKX) liegt 46 km südlich vom Stadtzentrum von Peking.

Shanghai Pudong Internationaler Flughafenhttp://www.shanghaiairport.com Lage:

Am Südufer der Jangtse-Mündung, 30 km vom Stadtzentrum Shanghai und 40 km vom Hong Qiao International Airport (Shanghai) entfernt.

Tel:

(021) 68 34 10 00

Peking Capital Internationaler Flughafenhttp://en.bcia.com.cn/ Lage:

25 km nordöstlich vom Stadtzentrum Beijings.

Tel:

+86 (010) 96158.

Hong Kong International Airporthttp://www.hongkongairport.com Lage:

In Chek Lap Kok, 34 km nordwestlich von Hong Kong Island.

Tel:

21 81 8888.

Shanghai Hong Qiao Internationaler Flughafenhttp://en.shairport.com Lage:

13 km südwestlich von Shanghai.

Tel:

(021) 969 90.

Schiff

Chinas Haupthäfen sind Shanghai und Hongkong; weitere größere Häfen sind Fuzhou, Guangzhou (Kanton), Qingdao (Tsingtao), Tianjin und Xiamen.

Es bestehen zahlreiche Fährverbindungen nach Japan, u.a. von Shanghai nach Osaka und Kobe. Kreuzfahrtlinien aus der ganzen Welt haben chinesische Häfen im Programm.

Bahn

Eine regelmäßige Zugverbindung besteht zwischen Hongkong und Guangzhou (Kanton). Internationale Züge bieten in der Regel mehr Komfort als Inlandzüge.

Reisende mit viel Zeit können mit der Transsibirischen Eisenbahn von Moskau nach Peking (Beijing) fahren. Eine Buchung von möglichst 2 Monaten vor Abreise ist empfehlenswert.
Fahrtzeiten: Peking (Beijing) - Moskau (Russ. Föderation): 5-tägige Fahrt (7.622 km); Peking - Ulan Bator (Mongolei): eintägige Fahrt (1.356 km).

Die Transmongolische Eisenbahn bedient die Strecke Ulan-Ude (Russland) - Ulan Bator (Mongolei) - Jining (China) und die Transmandschurische Eisenbahn die Strecke Tschita (Russland) - Dalian; ehemals Port Arthur (China).

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Die wichtigsten Straßen nach China folgen den historischen Handelsrouten durch Myanmar, Indien, die GUS, die Mongolei und Nepal. Der Gebirgspass Nathu La verbindet das indische Sikkim mit Tibet. Die Hongkong-Zhuhai-Macau-Brücke verbindet das chinesische Festland mit Hongkong und Macau.

Maut: Für einen Großteil der Autobahnen, einige Nationalstraßen und Brücken (Donghai Brücke, Hangzhou Bay Brücke, Danyang-Kunshan Brücke) ist Maut zu entrichten, die zumeist in bar zu bezahlen ist. Eine elektronische Mauterhebung ist u.a. auf einigen Autobahnen um Peking, Shanghai und in der Provinz Guangdong möglich.

Unterlagen: Fahrer müssen einen chinesischen Führerschein besitzen und für das Fahrzeug eine chinesische Zulassung und ein chinesisches Nummernschild erwerben. Allerdings ist es selbst damit nicht sicher, dass die Einreise gewährt wird. Für eine Einreise über Tibet sind spezielle Visabestimmungen zu beachten.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Die drei größten chinesischen Fluggesellschaften sind Air China (CA), China Southern Airlines (CZ) und China Eastern Airlines (MU), die zahlreiche Städte des Landes miteinander verbinden. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl kleinerer Fluggesellschaften, die Ziele im ganzen Land bedienen.

Regelmäßige Flüge von Peking und Guangzhou (Kanton) nach Hongkong werden von verschiedenen Fluggesellschaften angeboten.

Die taiwanesische Fluggesellschaft China Airlines (CI) verbindet u.a. Shanghai, Fuzhou, Wenzhou und Wuhan nonstop mit Taipeh (Taiwan). Air China (CA) bietet Flüge zwischen Peking und Lhasa (Tibet) sowie von Tianjin, Hangzhou, Chengdu und Chongqing nach Taipeh (Taiwan) an.

Cathay Dragon (KA) verbindet zweimal täglich Hongkong mit Guangzhou.

Alle Provinzhauptstädte sind per Flugzeug erreichbar.

Inlandflüge können vor Ort gegen eine geringe Gebühr beim örtlichen CITS-Büro gebucht werden oder direkt bei den Fluggesellschaften. Im April, Mai, September und Oktober wird Vorausbuchung empfohlen, da vor Ort mit hohen Zuschlägen zu rechnen ist.

Schiff

Fährverkehr wird auf den größeren Flüssen angeboten. Victoria Cruises hat ganzjährig Fahrten auf dem Jangtse Kiang zwischen Chongqing und Shanghai über Wuhan und Nanjing im Angebot.

CKS unterhält einen regelmäßigen Fährbetrieb zwischen Hong Kong und dem chinesischen Festland.

 

Bahn

Züge sind Hauptverkehrsmittel im Fracht- und Personenverkehr in China und meist sicher und pünktlich. Die Hauptstrecken führen von Peking nach Guangzhou, Shanghai, Harbin, Chengdu, Tianjin und Urumqi sowie von Guangzhou nach Hongkong.

Die Hochgeschwindigkeitsstrecken in China umfassen ca. 30.000 km. 

Die 1.318 km lange Hochgeschwindigkeitsstrecke der China Railway zwischen Peking und Shanghai verbindet die beiden Metropolen in nur 4 Std. 48 Min. mit Zwischenstopps u.a. in Nanjing, Tianjin und Jinan. Der Nachtzug zwischen Peking und Shanghai benötigt 9 Std. 15 Min.

Es bestehen außerdem Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen Peking und Tianjin (Fahrtzeit: 30 Min.) sowie zwischen Guiyang und Chengdu (Fahrtzeit: 3 Std. 30 Min bis 5 Std.).

Peking und Hongkong sind durch eine Hochgeschwindigkeitsstrecke via Wuhan und Guangzhou verbunden (Fahrtzeit: 9 Std.).

Die Qinghai-Tibet-Eisenbahn verbindet Lhasa mit der Provinz Qinghai. Vom Endpunkt Golmud aus besteht eine Anbindung an Peking. Die Fahrtzeit nach Peking beträgt 43 Stunden. Mit über 5.000 Metern über dem Meeresspiegel ist es die höchste Eisenbahnstrecke der Welt.

Bahn-Tickets sind online bei China Railway erhältlich sowie direkt am Bahnhof, über Reisebüros und Hotels. Es empfiehlt sich die Tickets mindestens 10 Tage im Voraus zu kaufen.

 

Bus/Pkw

Ca. 80% der chinesischen Ortschaften sind an das Straßennetz angeschlossen; Motuo und Tibet sind es nicht. Die Entfernungen sind nicht mit europäischen Maßstäben vergleichbar; von Peking nach Shanghai fährt man z.B. 1.461 km.

Eine Express-Autobahn verbindet Peking mit Tianjing. Eine vierspurige, mautpflichtige Autobahn führt von Hangzhou nach Ningbo. Außerdem sind die Strecken Peking-Taiyuan, Guangzhou-Shantou, Nanjing-Shanghai, Shanghai-Hangzhou, Shenyang-Dalian, Wuhan-Yichang, Xian-Tongchuan sowie Haikou-Sanya auf der Insel Hainan als Autobahnen ausgebaut.

Maut: Für einen Großteil der Autobahnen, einige Nationalstraßen und Brücken (Donghai Brücke, Hangzhou Bay Brücke, Danyang-Kunshan Brücke) ist Maut zu entrichten, die zumeist in bar zu bezahlen ist. Eine elektronische Mauterhebung ist u.a. auf einigen Autobahnen um Peking, Shanghai und in der Provinz Guangdong möglich.

r

Die Straßenqualität ist sehr unterschiedlich. Autobahnen und viel befahrene Straßen sind sehr gut ausgebaut, und das Autobahnnetz wird ständig erweitert.

Busfahren ist in China sehr beliebt. Vor allem die größeren Städte und viele Orte, die mit Zügen nicht erreichbar sind, werden von Bussen angefahren. Die Busse zu günstigen Tarifen sind oft überfüllt. Es gibt aber auch Verbindungen mit Luxusbussen.

Der wichtigste Busbahnhof für Langstrecken in Peking heißt Liuliqiao. In Shanghai befindet sich der Fernbus-Bahnhof am nördlichen Ende des Hauptbahnhofs in der Zhongxing Road.

Taxis sind in den Städten überall zu finden. Es empfiehlt sich, die Zieladresse in schriftlicher Form dabei zu haben, um sie dem Fahrer zeigen zu können (Visitenkarte des Hotels etc.).

Der nationale und der internationale Führerschein sind in China NICHT gültig. Fahrer müssen einen chinesischen Führerschein erwerben, wobei für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten eine vorläufige Fahrerlaubnis erteilt werden kann; bei längeren Aufenthalten ist der reguläre chinesische Führerschein erforderlich.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren mit Mobiltelefonen ist während der Fahrt nicht erlaubt.

Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts: 30 km/h;
- außerorts: 60-80 km/h (Pkw), 50-60 km/h (Motorrad);
- Autobahn/Schnellstraße: 110-120 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub in China ist die China Automobile Association (CAA) in Peking, Tel. +86 (10) 57 33 16 88.

Mietwagen sind nur mit Chauffeur erhältlich.

Fahrräder, Motorräder und Roller können in den Städten bei Verleihfirmen angemietet werden; Fahrräder oft sogar im Hotel.

Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren mit Mobiltelefonen ist während der Fahrt nicht erlaubt.

Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts: 30 km/h;
- außerorts: 60-80 km/h (Pkw), 50-60 km/h (Motorrad);
- Autobahn/Schnellstraße: 110-120 km/h.

Stadtverkehr

Busse sind sehr preisgünstig, jedoch oft überfüllt. U-Bahnnetze gibt es in Peking, Shanghai und Tianjin.

Eine Magnetschwebebahn verbindet den Flughafen Shanghai Pudong (PVG) mit der Metro-Linie 2 am Longyang-Bahnhof (Fahrtzeit: 8 Min.) am Stadtrand von Shanghai.

In zahlreichen anderen Städten gibt es Straßenbahnen oder Oberleitungsbusse.

Taxis
sind in den Großstädten überall verfügbar. Über den Kilometerpreis gibt ein Aufkleber außen an der Autotür Auskunft. Man sollte darauf achten, dass der Taxameter eingeschaltet ist; über den Preis sollte man sich vor Fahrtantritt erkundigen. Die Taxifahrer verstehen jedoch in den seltensten Fällen eine Fremdsprache. Es ist daher empfehlenswert sich im Hotel eine chinesisch geschriebene Adresse des Fahrzieles geben zu lassen und für die Rückfahrt eine Visitenkarte des Hotels dabei zu haben. Taxis können auch ganztags gemietet werden.

Motorrad-Taxis, Motorrad-Dreiräder und Fahrrad-Rikschas stehen an Bahnhöfen und Busbahnhöfen zur Verfügung. Fahrräder können u.a. in größeren Hotels und bestimmten Geschäften gemietet werden.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Das Klima ist regional sehr unterschiedlich, es reicht von alpin in den Gebirgen über subarktisch im äußersten Norden bis hin zu tropisch im Süden. Ein Satellitenfoto von China verrät auf einen Blick, wo der meiste Regen fällt und welche Regionen sehr trocken sind: Der Nordwesten, der Westen und der Norden bis auf den nordöstlichen Rand erscheinen auf dem Bild in Hellbraun, während der äußerste Norden und Nordosten sowie der Osten und der Süden des Landes in sattes Grün getaucht sind. Der meiste Regen fällt in den Sommermonaten.

Im Osten findet man zwischen Peking und dem Jangtse gemäßigtes Monsunklima. Das Klima geht von dort in südlicher Richtung zunächst in subtropisches und ganz im Süden in tropisches Klima über.

In den Küstengebieten herrscht feuchtes Klima durch den Einfluss des Monsuns.

Von der Takla Makan im Westen herrscht bis nach Peking Wüstenklima mit heißen Sommern und kalten Wintern.

Die beste Reisezeit liegt in den Monaten April bis Juni sowie September bis November. Der Norden hat mehr Sonnenstunden als der Süden.

Durch den Klimawandel kämpfen die Regionen vermehrt mit Hitzeperioden, Trockenheit, Wassermangel und Überschwemmungen. Der Norwesten hat vermehrt mit Trockenheit zu kämpfen, der Nordosten u.a. mit Hitzewellen, im Norden die Autonomen Gebiet Innere Mongolei mit Wasserknappheit. Im Süden werden immer häufiger Überschwemmungen und Trinkwassermangel beobachtet. 

 

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