Deutschland
Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei einem Konsularprovider persönlich oder im Auftrag beantragt werden (
Visaservice-Zentrale Berlin, Invaliden Str. 116, Tel: (030) 979 92 00 00;
Visaservice-Zentrale Frankfurt, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel: (069) 26 91 91 30;
Visaservice-Zentrale München, Lutzstr. 2, 80687 München, Tel: (089) 58 92 74 60;
Visaservice-Zentrale Hamburg, Willy-Brandt-Str. 57, 5. OG, 20457 Hamburg, Tel: (040) 323 10 60 00.)Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern zum Ausdrucken zur Verfügung.
Österreich Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei einem Konsularprovider persönlich oder im Auftrag beantragt werden (
Chinese Visa Application Service Center, Schönbrunner Straße 108, Top 1. 01, 1050 Wien, Tel. +43 (0)1 544 3591 11).
SchweizPersönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
]]>
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie und gegenüberliegende Seiten enthält. Sowie Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses. Außerdem zusätzlich den alten Reisepass, insofern dieser noch gültig ist und der aktuelle Pass nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurde, sowie eine Erklärung welche Länder man seit dem 1. Januar 2014 wie lange besucht hat.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Kopie aller bezahlten Hotelreservierungen mit Angaben zur An- und Abreise, Adressen und Telefonnummern der Hotels für den gesamten Aufenthalt (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto).
(f) Kopie des bezahlten Flugtickets (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto). Visum für zwei- und mehrmalige Einreise nur mit entsprechender Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (per Kreditkarte, in bar bei Antragstellung in Zürich).
(h) ggf. Original und Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für
Deutschland, Österreich oder die
Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden.(i) detaillierter Reiseplan (genaue Auflistung aller Orte, die besucht werden).(j) Staatsangehörige der Türkei: Lebenslauf.Zusätzliche Anforderungen der chinesichen Konsulate in Hamburg und Frankfurt:- Inhaber von Reisepässen, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich ihren alten Reisepass im Orginial vorlegen, wenn sie zwischen 16 und 55 Jahre alt (Männer) sind bzw. zwischen 18 und 40 Jahre alt (Frauen) sind.
Geschäftsreisevisum:(a) - (j) und(i) Arbeitsgenehmigung (Employment License) (für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung wird eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt);
(j) Offizielles Einladungsschreiben im Original eines zuständigen Ministeriums, Provinzregierung, einer ermächtigten Firma (und ein Certificate of Registration) oder einer offiziellen chinesischen Organisation (bitte im Einzelfall genau erfragen). Türkische Staatsangehörige müssen beim chinesichen Konsulat in Berlin das offizielle behördliche Einladungsschreiben sowie ein Schreiben der einladenden chinesischen Firma vorlegen. Visum für 12 Monate: Kopie des abgelaufenen Visums der gleichen Kategorie, das nicht älter als 6 Monate sein darf, oder offizielle Einladung chinesischer Behörden für die gewünschte Visumkategorie.Für die folgenden Tätigkeiten wird jedoch ein Arbeitsvisum/eine Arbeitserlaubnis verlangt:
Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen (auch unter 90 Tagen Aufenthaltsdauer), Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
Gruppenvisum:
(j) zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung.
Visum für private Besuche:
(k) Einladungsbrief mit Kopie des Reisepasses und der chinesischen Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden nicht-chinesischen Person bzw. Kopie der chinesischen Identitätskarte des zu besuchenden chinesischen Staatsbürgers. (Chinesisches Konsulat in München: Mit Ausstellungsdatum sowie mit Name und Telefonnummer der Kontaktperson in China, die Einladung darf nicht älter als sechs Monate sein.)
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium.Tibet-Reisende benötigen neben dem Visum für die VR China auch eine Sondergenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes.
Hinweis: Es ist in jedem Fall dringend ratsam, sich zum genauen Umfang der Antragsunterlagen im Einzelfall bei der chinesischen Botschaft zu erkundigen.]]>