Niue, die angeblich größte Koralleninsel der Erde, ist ein idyllischer Rückzugsort von der modernen Welt. Seine schroffe Küste, klaren Gewässer und Korallenriffe bieten ausgezeichnete Bedingungen für verschiedene Freizeitaktivitäten wie das Angeln, Tauchen, Schnorcheln und Wale Beobachten. Papageien, Seeschwalben, Weka und andere exotische Vögel leben hier, und zwischen den Hibiskus- und Orchideenblüten tummeln sich allerlei Schmetterlingsarten.
Trotz seiner isolierten Lage kann sich Niue nicht über mangelnde Besucher beklagen. Es gibt allerdings nur eine Handvoll Hotels und so ist es nie überlaufen. Tatsächlich ist es nicht schwer sich vorzustellen, dass man die ganze Insel für sich allein hat.
Die meisten Bewohner stammen von Siedlern aus Tonga, Samoa und Fidschi ab. Die ersten Europäer kamen nach Captain Cooks Expedition von 1774 hierher. Im Jahr 1900 wurde Niue britisches Protektorat und gehörte später als Teil der Cookinseln zu Neuseeland. Seit dem 1974 unterschriebenen Assoziierungsvertrag mit Neuseeland verwaltet sich Niue selbst und ist damit der kleinste autonome Staat mit diesem Status.
Niue, die angeblich größte Koralleninsel der Erde, ist ein idyllischer Rückzugsort von der modernen Welt.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Neuseeland erlaubt derzeit kein Anlegen ausländischer privater Jachten und Boote ohne eine vorher erteilte Sondergenehmigung. Verstöße, auch in Notfällen, werden als illegale Einreise gewertet.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents"). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sogenannte Border Exception der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Es gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System". Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System" erworben werden. Zusätzlich zu den zwei obligatorischen COVID-19-Tests während der angeordneten Quarantäne wird bei Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt. Ausgenommen sind derzeit nur Einreisende, die aus Australien, der Antarktis oder den Pazifischen Inseln einreisen.
Ab dem 25. Januar 2021 gilt für alle (auch Transit-)Reisenden die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Test, der nicht länger als 72 Stunden zurück liegt. Die 72 Stunden beziehen sich auf den Zeitraum vor Abflug des direkten Flugs nach Neuseeland, d.h. Transitzeiten müssen mit eingerechnet werden. Informationen zu den genauen Vorgaben für den COVID-19-Test vor Reiseantritt und Ausnahmen von der Testnachweispflicht können auf der Webseite der neuseeländischen Regierung nachgelesen werden. Bei Nicht-Vorlage werden ab dem 29. Januar 2021 Geldstrafen erhoben.
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein COVID-19-Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum" beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Es gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen, unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion zur Kontaktverfolgung zu aktivieren und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Auckland (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird es im ganzen Land weiterhin empfohlen.
Bis zu den Angriffen mit Schusswaffen im März 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten, blieb Neuseeland von Terrorakten verschont.
Die Lage ist insgesamt ruhig.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Fahrzeugaufbrüche auf unbewachten Parkplätzen in größeren Städten und Siedlungen sowie entlang von touristisch ausgebauten Routen wie z.B. der Coromandel-Halbinsel, dem Gebiet um Rotorua oder Queenstown sind keine Seltenheit.
Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten („freedom camping").
In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturm-Saison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen.
Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Der Ausbruch des Vulkans Whakaari auf der Insel White Island am 9. Dezember 2019 forderte zahlreiche zum Teil schwer Verletzte und auch Todesopfer. Die Insel bleibt bis auf weiteres gesperrt.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss auch in diesen Fällen gerechnet werden.
Starkregen und Schneeschmelzen können zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es herrscht Linksverkehr. Der Ausbau und Zustand der Straßen unterscheidet sich deutlich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig und kurvenreich und eng, vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert.
Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen.
Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann.
Bei Wanderungen in der Wildnis drohen erhebliche Gefahren und Risiken, auch Anbieter von Touren und Extremsportarten haben nicht immer Ausrüstungen mit hohen Sicherheitsstandards.
Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, muss aber ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung, anerkannt.
Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde.
Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar.
Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Neuseeland-Dollar.
Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen.
Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Landeswährung ist der Neuseeland Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und Aufenthalt von bis zu drei Monate als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Ebenso benötigen sie seit 1. Oktober 2019 eine elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA.
Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (12,- NZD bei Online-Registrierung, 9,- NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird seit Oktober 2019 bei Registrierung auch eine neu eingeführte Tourismussteuer (International Visitor Conservation and Tourism Levy IVL) in Höhe von derzeit 35,- NZD verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.
Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen bietet die neuseeländische Einwanderungsbehörde.
Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, müssen auch eine Einverständniserklärung zur Reise (in englischer Sprache) mitführen.
Neuseeland hat außerordentliche strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die endemische Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem:
Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen.
Beachten Sie, dass selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen kann.
Bei der Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, d.h. Durchsuchung des Gepäcks u. a. mit Spürhunden, sowie Durchleuchtung, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400,- NZ Dollar) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.
Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.
Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700,- NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll.
Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, so auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert NZD 10.000 beträgt oder übersteigt.
Die Einfuhr von Hunden und Hauskatzen ist dem Grunde nach zulässig, erfordert jedoch die Beachtung zahlreicher, detaillierter Vorschriften und (mit Ausnahme von Einfuhren aus Australien) eine mindestens zehntägige Quarantäne.
Bei der Einfuhr von Zierfischen sind weitere Vorschriften zu beachten. Die Einfuhr von anderen Haustieren ist mit Ausnahmen von Kaninchen und Meerschweinchen aus Australien (und nur aus Australien) und Chinchillas aus Großbritannien (und nur aus Großbritannien) verboten. Weitere Informationen erteilt das Ministry for Primary Industries.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln).
Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr.
Adresse: 1 Katherine Avenue, ThorndonWellington6011263 qkm.
1.626 (UNO Schätzung 2020).
5 pro qkm.
Alofi.
Assoziiertes Territorium Neuseelands seit 1974. Verfassung von 1974. Einkammerparlament (Fono Ekepule) mit 20 Mitgliedern. Niue wurde 1900 zum Britischen Protektorat erklärt und ein Jahr später zusammen mit den Cook-Inseln von Neuseeland annektiert. 1974 wurde Niue als kleinster Staat aller neuseeländischen Außengebiete mit innerer Autonomie unabhängig, bleibt aber frei mit Neuseeland assoziiert. Niuaner behalten weiterhin die neuseeländische Staatsangehörigkeit, verwalten aber die Insel selbst.
Niue liegt 480 km östlich von Tonga, 560 km südöstlich von West-Samoa, 920 km westlich der Cook-Inseln und 980 km westlich von Rarotonga. Es gibt unberührte Wälder, die seit Jahrhunderten von keinem Menschen betreten wurden und zu den ursprünglichsten Waldgebieten der Welt gehören. Faszinierende Tauchgründe und gute Wassersportmöglichkeiten sorgen für einen abwechslungsreichen Ferienaufenthalt.
Überwiegend Christen, vor allem protestantischer Konfession.
Bevor man Privatland betritt, sollte man um Erlaubnis fragen. Der Sonntag ist dem Nichtstun gewidmet, und man geht morgens und abends in die Kirche. Angeln, Bootfahren und andere Aktivitäten sind sonntags verboten. Das Niue Tourism Office gibt Auskünfte über weitere Einschränkungen (s. Adressen). Freizeitkleidung ist üblich und aufgrund der Temperaturen auch angebracht. Zum Kirchgang tragen Frauen jedoch oft einen Hut und Männer lange Hosen. Badekleidung gehört an den Strand. Trinkgeld ist unüblich.
230 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker, Adapter erforderlich.
Dalton Tagelagi, seit Juni 2020.
Königin Elizabeth II., vertreten durch den High Commissioner Kirk Yates, seit März 2018.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Nein/1 | Ja |
Österreich | Ja | Nein/1 | Ja |
Schweiz | Ja | Nein/1 | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein/1 | Ja |
Türkei | Ja | Nein/1 | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht vor Ort, die Beantragung kann bei folgenden Stellen erfolgen: Immigration Office, PO Box 67, Administration Blocks, Alofi. Tel: (683) 43 49/43 33.
s. Neuseeland.
Der Umtausch ist in den Banken auf Niue nicht möglich.
Kreditkarten wie Mastercard und Visa werden in den meisten Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Niue nicht akzeptiert.
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 08.30-15.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Niue eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 g Tabak oder eine Kombination von Tabakprodukten bis zu einem Gesamtgewicht von 250 g;
3,5 l Spirituosen oder 3 l Wein; 8 l Bier in Dosen (keine Glasflaschen);
Waren im Wert von bis zu 250 NZ$.
Neujahr : 2021
01 Januar
Takai Kommissionsfeiertag : 2021
02 Januar
Waitangi Tag : 06. Februar 2021
Karfreitag : 02. April 2021
Ostermontag : 05. April 2021
ANZAC Day : 25. April 2021
Geburtstag der Königin : 07. Juni 2021
Weihnachten : 25. Dezember 2021
Weihnachten : 26. Dezember 2021
Auf Niue kann man nicht zelten.
Taro, Kokosnüsse, Papaya, Bananen, Tomaten und verschiedene Arten von Yamswurzeln sind Zutaten für beliebte Speisen. Der einheimische Luku-Farn wird in einem Erdofen mit Kokosnusscreme, Huhn oder gepökeltem Rindfleisch gekocht, gebraten oder auch nur kurz angebraten. Es gibt nur wenige Restaurants. Das Hotelrestaurant des Niue Hotels ist täglich tagsüber und abends geöffnet. Spezialität des Sails Restaurants in Makapu Point sind Fleisch- und Fischgerichte. Vorausbuchung wird empfohlen (Di-So mittags und abends geöffnet). Täglich außer sonntags kann man in Jena's de la Cuisine in Alofi zu Mittag oder Abend essen. Ein Bedienungsgeld wird nicht erhoben.
Der Niue Sport Club sorgt für Unterhaltung und veranstaltet Diskoabende und Tanzdarbietungen der Einheimischen. Das Niue Hotel und Sails Restaurant sind für ihre Fiafia-Nächte bekannt.
Hüte, Körbe, Handtaschen und Matten aus einheimischen Pflanzen. Kunstgewerbeartikel kauft man am besten im Niue Handicraft Shop oder im Kulturzentrum in Alofi. Bunte T-Shirts, Briefmarken und Münzen sind weitere schöne Mitbringsel. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr, Sa 16.00-20.00 Uhr. In den meisten Orten gibt es Geschäfte, die abends sowie am Wochenende geöffnet sind.
Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Üblicherweise werden leichte Sommeranzüge bzw. Sommerkleider getragen. Auf Einladungen zu offiziellen Anlässen ist die gewünschte Kleidung immer angegeben. »Fiafa« bedeutet, dass saloppe Kleidung akzeptiert wird.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 07.30-15.30 Uhr.
Selbstwählferndienst. Telefone gibt es in Hotels, Motels und Guest Houses. Anmerkung: Die meisten Bewohner telefonieren über das Internet, weil der Zyklon Heta einen Großteil der Telefonleitungen zerstört hat. Betreiber des Fernmeldenetzes ist das im Central Administration Building in Alofi ansässige Telecommunications Department.
Hauptanbieter: Internet Niue (Internet: www.niue.nu). Internetzugang ist seit dem Zyklon Heta wieder hergestellt. Es gibt auch ein Internetcafé, das Mo-Fr von 09.00-15.00 Uhr geöffnet hat und gegenüber vom Fremdenverkehrsamt liegt.
Öffnungszeiten des Postamtes: Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge nach Niue.
Air New Zealand (NZ) verbindet 2-mal wöchentlich Auckland (Neuseeland) nonstop mit Niue.
Lufthansa (LH) fliegt in Kooperation mit Air New Zealand (NZ) ab Frankfurt/M. und ab München via Auckland (Neuseeland) nach Niue; Flüge nach Frankfurt/M. und München aus Wien und Zürich mit Lufthansa (LH) und den nationalen Fluggesellschaften.
Austrian Airlines (OS) verbindet Wien und Zürich in Kooperation mit Thai Airways (TG) via Bangkok mit Auckland; nach Wien sind aus Zürich auch Zubringerflüge mit Swiss (LX) möglich.
Frankfurt/M. - Auckland: 34 Std. 15 Min.; München - Auckland: 31 Std. 5 Min.; Wien - Auckland: 34 Std. 25 Min.; Zürich - Auckland: 34 Std. 40 Min. (Reisedauer variiert je nach Dauer der Zwischenstopps)
Auckland - Niue: 3 Std. 25 Min. (nonstop)
Ca. 20 € (34 NZ$) bei Abflug in Niue; Transit-Reisende, die innerhalb von 24 Stunden ihre Reise fortsetzen sowie Kinder unter 13 Jahren sind davon befreit.
Niue International (IUE) (Hanan) liegt 7 km nördlich von Alofi. Es gibt einige Geschäfte, die zu den Verkehrszeiten der Linienflüge geöffnet sind. Taxis, Shuttlebusse zu den Touristenzentren und Abholservice einiger Hotels sind verfügbar.
Es gibt keinen internationalen Passagierschiffsverkehr; Anlegeplätze für Jachten sind jedoch vorhanden.
Das Netz befestigter Straßen umfasst ca. 120 km. Eine Ringstraße umrundet die Insel. Von Alofi an der Westküste führen Verbindungsstraßen zur Ostküste, u.a. nach Lakepa, Liku und Hakupu.
lDie Ringstraße und die meisten Straßen, die die Hauptstadt mit den Ortschaften im Landesinneren verbinden sind asphaltiert.
Einen Lininiebusverkehr gibt es nicht.
Einige wenige Taxis sind auf der Insel im Einsatz. Viele Unterkünfte stellen einen Shuttle-Service zu lokalen Restaurants zur Verfügung.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich sowie eine örtliche Fahrerlaubnis, die bei der Polizei erhältlich ist. Die örtliche Fahrerlaubnis ist 1 Jahr lang gültig.
Verkehrsbestimmungen:
- Helmpflicht für Rollerfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- außerorts: 60 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist der Autovermieter zu kontaktieren.
Mietwägen sind bei lokalen Autovermietern erhältlich; Vorausbuchung wird empfohlen.
Mountainbikes, Motorräder und Motorroller können gemietet werden.
Verkehrsbestimmungen:
- Helmpflicht für Rollerfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- außerorts: 60 km/h.
Ein öffentlicher Nahverkehr ist auf Niue nicht vorhanden.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Tropisches Klima mit südöstlichen Passatwinden. Tagsüber ist es angenehm warm, die Nächte sind erfrischend kühl.
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.