Fernbus: In jeder größeren Stadt gibt es einen Busbahnhof.
Victoria Coach Station, der Hauptbusbahnhof für Fernbusse in London, liegt ca. 1 km vom Bahnhof Victoria Station entfernt.
National Express (Internet:
www.nationalexpress.com) ist die größte Langstrecken-Busgesellschaft, fast alle Städte werden angefahren. Nahezu alle Reisebusse sind mit Toiletten ausgestattet und meist fahren Reisebegleiter mit. Kleine Erfrischungen sind ebenfalls erhältlich und auf manchen Strecken werden Videos gezeigt. Busfahren ist in Großbritannien i. Allg. günstiger als Zugfahren, dauert jedoch länger. Private Reisebusse können von Gruppen im Voraus gemietet werden. Die bekanntesten Urlaubsorte verfügen über Parkplätze für Reisebusse. Bei häufiger Benutzung von National Express-Bussen ermöglicht die
Brit XPlorer Card Einsparungen. Häufige Nutzer von Scottish Citylink-Bussen fahren günstiger mit dem
Scotland Explorer Pass und
Discount Cards. Fahrpläne und Fahrkartenverkauf bei Scottish Citylink Coaches Ltd. (Internet:
www.citylink.co.uk).
Überlandbusse im Regionalverkehr: Fahrpläne dieser Gesellschaften sind bei den örtlichen Fremdenverkehrsämtern erhältlich. Eine Besonderheit stellen die Postbusse der Royal Mail dar. Diese nehmen auf vielen ländlichen Strecken Fahrgäste bei der Postzustellung mit. Weitere Informationen online unter
www.postbus.royalmail.com.
Pkw: Zahlreiche Fernverkehrsstraßen (
»A«-roads) verbinden alle Städte. Auf den Nebenstraßen (
»B«-roads) ländlicher Gebieten muss man recht langsam fahren, in höheren Lagen sind sie im Winter mitunter unpassierbar. Autobahnen (
Motorways) führen von London in alle Landesteile. Die Ring-Autobahn M25 umrundet das Stadtzentrum von London. Auf den Autobahnen M25, M48, M6 und M4 muss auf bestimmten Streckenabschnitten eine
Maut bezahlt werden. Verschiedene Tunnel und Brücken sind ebenfalls mautpflichtig. Bleifreies Benzin (
Unleaded Petrol) ist fast an allen
Tankstellen erhältlich und preiswerter als bleihaltiges Benzin.
Für das Befahren des Stadtzentrums von London wird Mo-Fr in der Zeit von 07.00-18.30 Uhr eine sog.
Congestion Charge (Stau-Gebühr) (Internet:
http://www.cclondon.com/) erhoben. Die Gebühr pro Fahrzeug ist niedriger, wenn sie noch am Tag der Straßennutzung bis 24.00 Uhr bezahlt wird. Wird sie am folgenden Tag bezahlt, erhöht sie sich.
Es gibt außerdem gute Ost-West- und Nord-Süd-Straßen in der Mitte (den
Midlands) und im Norden Englands. Eine Autobahn, die aus England herausführt, ist die M4 von London nach Südwales. Nach Schottland gelangt man direkt auf der M6 (Liverpool-Carlisle) sowie über die A1 und die A68 nach Edinburgh oder die M6 nach Carlisle und von dort aus über die A74 nach Glasgow.
Informationen zum Thema Autofahren in Großbritannien erteilen die
Automobilclubs:
Automobile Association (AA) (Internet:
www.theaa.com) und
RAC Motoring Services (Internet:
www.rac.co.uk). Weitere Informationen unter den entsprechenden Rubriken der einzelnen Landesteile.
Autovermietung: Bei der Buchung muss in der Regel eine Kreditkartennummer angegeben werden. Der Mieter muss meist seit mindestens einem Jahr in Besitz eines Führerscheins sein, einige Verleiher wollen aber einen seit mindestens zwei Jahren gültigen Führerschein sehen. Durchschnittliches Mindestalter: 23 Jahre (mindestens 21 Jahre). Durchschnittliches Höchstalter: 70 Jahre (gelegentlich bis zu 80 Jahren). Niederlassungen von Autovermietungen gibt es in fast allen Großstädten.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Autofahrer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und die Kfz-Papiere mitführen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die
Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die
Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Verkehrsbestimmungen: Linksverkehr.
Anschnallpflicht; wo vorhanden, müssen auch auf dem Rücksitz Gurte angelegt werden. Es besteht Kindersitzpflicht.
Promillegrenze: 0,8‰.
Überholt wird rechts.
Rechts vor links gilt auch im Kreisverkehr, es sei denn, aus der Straßenmarkierung geht etwas anderes hervor.
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf zwischen 23.30-07.00 Uhr nicht gehupt werden.
Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist während der Fahrt verboten, die Benutzung von Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.
Scheinwerfer bei links gelenkten Autos: Die Scheinwerfer müssen trapezförmig mit Isolierband oder einer Schablone (erhältlich u.a. an großen Tankstellen) überklebt werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.
Parken: In Städten und Ortschaften befinden sich oft gelbe Streifen am Straßenrand. Ein gelber Doppelstreifen bedeutet absolutes Parkverbot, ein gelber Einzelstreifen begrenztes Parkverbot (auf Schildern an den Straßenlaternen sind die Zeiten, in denen das Parken gestattet ist, ersichtlich). Auf allen anderen Straßen kann unbegrenzt geparkt werden. In Stadtzentren findet man häufig gelbe Schilder mit der Aufschrift
Control Zone - No Unattended Parking. Ein unbeaufsichtigt geparktes Auto wird als Sicherheitsrisiko betrachtet und entsprechend behandelt. Auf den Zickzackmarkierungen in der Nähe von Zebrastreifen sollte man nie parken. In London gibt es rote Streifen (so genannte
Red Routes) am Fahrbahnrand, die ein absolutes Parkverbot anzeigen. Sie wurden vor allem auf Hauptverkehrsstraßen eingeführt, um den Verkehr in den Hauptverkehrszeiten (
Rush Hour) zu beschleunigen. Wer hier parkt, muss damit rechnen, innerhalb kürzester Zeit abgeschleppt zu werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften: 48 km/h (30 M/h),
auf Autobahnen und Fernverkehrsstraßen: 113 km/h (70 M/h),
ansonsten 80 km/h (50 M/h) (Busse und Fahrzeuge mit Anhänger) oder 97 km/h (60 M/h) (Pkw), je nach Angabe der entsprechenden Verkehrszeichen.