Das Straßen- und Autobahnnetz ist ausgezeichnet.
Fernbus: Überlandbusse verkehren zwischen allen Städten.
Taxis: Nachts zahlt man einen Zuschlag von 10%-35 %.
Mietwagen: Alle größeren Autovermieter sind vertreten. Einzelheiten vom Automobilklub des Großherzogtums Luxemburg,
Automobile Club du Grand-Duché de Luxembourg, 54 Route de Longwy, LU-8007 Bertrange, Tel: 450 04 51 (Internet:
www.acl.lu).
Unterlagen: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die
Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Der nationale Führerschein reicht aus.
Verkehrsbestimmungen: - Das Mindestalter für den Führerscheinerwerb ist 18 Jahre.
- Gurtanlegepflicht auf allen Sitzplätzen.
- Die Strafen für Alkohol am Steuer sind hoch (Promillegrenze 0,5 ‰).
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten - was bei Panne oder Unfall der Fall ist.
- Auch Fußgänger müssen fluoreszierende Warnwesten tragen, wenn sie am Fahrbahnrand von einer Landstraße entlanglaufen.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz Platz nehmen.
- Nähert man sich einem Stauende, muss das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
- Rechtsabbieger müssen entgegenkommenden Fahrradfahrern Vorfahrt gewähren.
- Mischbereifung ist im Sommer verboten.
- Es ist verboten, am Steuer mit dem Mobiltelefon ohne Freisprechanlage zu telefonieren.
- Navigationsgeräte dürfen nur an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken.
- Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Sicherheitsabstand mindestens 2 Sekunden betragen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
auf Landstraßen: 90 km/h,
auf Autobahnen: 130 km/h.