Das Autobahnnetz in Polen befindet sich noch im Aufbau. Neu ist die durchgängige Autobahnverbindung von Krzywa, westlich von Liegnitz (Legnica), über Breslau bis Krakau. Von der deutsch-polnischen Grenze in Görlitz/Zgorzelec besteht eine durchgehende Autobahnverbindung (A4) bis Szarow über Breslau und Krakau.
Mautpflichtig sind die Abschnitte auf der A 1 zwischen Danzig-Rusocin und Swarozyn, auf der A 4 zwischen Katowice/Kattowitz und Krakow/Krakau und auf der A 2 zwischen Konin und Posen sowie zwischen Nowy Tomysl und Komorniki bei Posen.
Die meisten
Tankstellen haben im Sommer von Mo-Sa zwischen 06.00 und 22.00 Uhr geöffnet, sonntags von 07.00 bis 17.00 Uhr, an wichtigen Fernverkehrsstraßen und in Großstädten auch rund um die Uhr. An Feiertagen haben zahlreiche Tankstellen geschlossen. Eine Liste der Tankstellen ist von
POLORBIS erhältlich. Die Versorgung mit bleifreiem Benzin ist flächendeckend gewährleistet. Bleifreies Benzin ist erkennbar an den durchgestrichenen Buchstaben Pb und an der grünen Schrift an den Zapfsäulen. Diesel ist mit ON gekennzeichnet. Autogas (Gaz) ist an vielen Tankstellen erhältlich, ebenso Biodiesel.
Die
Pannenhilfe des polnischen Motorverbandes
Polski Zwiazek Motorowy (PZM) ist landesweit unter der Telefonnummer 981 erreichbar. Weitere Informationen:
Polski Zwiazek Motorowy, ul. Kazimierzowska 66, Warszawa (Tel: (22) 849 93 61. Internet:
www.pzm.pl).
Eine
ADAC-Auslands-Notrufstation ist eingerichtet (Tel: (61) oder (010 33 61) 831 98 88. Internet:
www.adac.de). Sie bietet
ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines
ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte.
Die
Polnischen Tourismusorganisation (POT) gibt unter Tel: (0800) 200 300 oder Tel: ++48 (608) 599 999 Informationen u.a. bei Autounfall, Überfall oder Passverlust auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Bus: Innerhalb Polens gibt es ein weit verzweigtes Netz des
Staatlichen Autoverkehrs (PKS) (Internet:
www.pks.pl). Die Busse verkehren auf Normalstrecken und auf Schnellverkehrslinien. Fahrkarten gibt es in den Busbahnhöfen, Orbis-Büros, anderen Reisebüros sowie, falls noch Plätze vorhanden sind, beim Busfahrer. Kinder bis zum 4. Lebensjahr ohne eigenen Sitzplatz reisen gratis, Kinder von vier bis zehn Jahren erhalten 50% Ermäßigung.
Mietwagen kann man an Flughäfen und in Großstädten mieten. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Unterlagen: Fahrzeugpapiere und nationaler Führerschein.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Der Abschluss eines Auslandschutzbriefes wird angeraten.
Personen, die mit einem Fahrzeug nach Polen reisen möchten, das nicht auf sie persönlich zugelassen ist, brauchen eine Benutzervollmacht. Die Benutzervollmacht ist nicht nötig, wenn der Fahrzeughalter als Beifahrer im Auto sitzt.
Verkehrsbestimmungen: Anschnallpflicht.
Kinder bis zu 12 Jahren müssen hinten sitzen.
Es ist Pflicht, ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitzuführen.
Erforderlich ist ein Nationalzeichen (z.B. D) am Heck.
Auto- und Motorradfahrer müssen auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Promillegrenze: 0,2‰.
Der Gebrauch von Mobiltelefonen am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzung:
in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h (05.00-23.00 Uhr) und 60 km/h (23.00-05.00 Uhr),
außerorts: 90 km/h,
auf Schnellstraßen : 100 km/h,
auf vierspurigen Schnellstraßen: 120 km/h,
auf Autobahnen: 140 km/h.