Auch die entlegensten Orte sind in Rumänien inzwischen mit dem Auto erreichbar. Inzwischen gibt es ein 210 km langes
Autobahnnetz.
Für Pkw besteht auf den Straßen Rumäniens
Vignettenpflicht. Die Vignette ist ab dem Kauf ein Jahr gültig. Neben der Jahres-Vignette können Autofahrer auch eine 30-Tages-oder 7-Tages-Vignetten erwerben.
Erhältlich sind die Vignetten an Grenzübergängen, Tankstellen (PETROM, ROMPETROL, OMV und MOL) sowie bei Postämtern.
Das
Tankstellennetz ist gut ausgebaut. Kreditkarten werden an den Tankstellen nicht akzeptiert.
Der rumänische Automobilklub
(ACR) hat sein Hauptquartier in Bukarest (Tel: (92 71) und bietet Mitgliedern ähnlicher Organisationen
Pannendienste an. Eine
ADAC-Auslands-Notrufstation ist eingerichtet. Sie bietet
ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines
ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. Die Notrufstation in Bukarest ist unter der Woche besetzt (Tel: (021) 223 45 25. Internet:
www.adac.de). Am Wochenende kann man sich an die Notrufstation in Athen wenden (s.
Griechenland).
Busse fahren zu fast allen Städten und Dörfern.
Taxis können auf der Straße angehalten oder durch die Hotels bestellt werden; man sollte Taxis mit Taxameter benutzen.
Mietwagen reserviert man am Flughafen oder über die Hotels. Es wird jedoch empfohlen, einen Mietwagen mit Chauffeur zu buchen, da der Verkehr mitunter recht hektisch ist.
Unterlagen: Nationaler oder internationaler Führerschein sowie die grüne Versicherungskarte. Der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung wird empfohlen. Der nationale Führerschein ist für EU-Bürger ausreichend. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die
Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die
Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Verkehrsbestimmungen: Der Gebrauch von Mobiltelefonen am Steuer ist nur bei Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Autofahrer müssen immer einen Feuerlöscher im Wagen mitführen.
Absolutes Alkoholverbot.
Das Fahren mit Abblendlicht am Tag ist das ganze Jahr über Pflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (40 km/h für Motorräder);
auf Landstraßen: 90 km/h (60 km/h für Motorräder);
auf Autobahnen: 130 km/h.