Tourismusinformationen Slowenien

Überblick

Überblick

Slowenien war früher Teil Jugoslawiens, erinnert aber heute eher an seine alpinen Nachbarn Österreich und Italien als an Osteuropa. Bewaldete Berge sind gespickt mit Gletscherseen, und hübsche Häuser im Chalet-Stil bieten einen idyllischen Blick auf grüne Wiesen. Das Antlitz Sloweniens ist frisch und natürlich, seine Einwohner sind authentisch und gastfreundlich.

Die wohlhabende, schöne Hauptstadt Ljubljana ist eine Universitätsstadt, deren Studentengemeinde dem architektonischen Kleinod einen jugendlichen Charakter verleiht. Durch die Stadt fließt der Fluss Ljubljana, an dessen Ufer zahlreiche Spazierwege, Cafés und kleine Geschäfte liegen.

Das malerische, saubere und sichere Slowenien ist eine ideale Reisedestination für Familien und Paare und bietet viele Outdoor-Aktivitäten wie Radfahren, Wandern, Gleitschirmfliegen, Wildwasser-Rafting, Höhlenwandern und Bergsteigen.

Slowenien war früher Teil Jugoslawiens, erinnert aber heute eher an seine alpinen Nachbarn Österreich und Italien als an Osteuropa.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 22 Jan 2021 17:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 22 Jan 2021 18:09:36 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien mit Wirkung vom 24. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list"). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.

Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest ist nur dann ausreichend, wenn er in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.

Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.

Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.

Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen nutzen, Bahnreisende nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn).

Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen nutzen.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.

Reiseverbindungen

Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.

Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.

Beschränkungen im Land

Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.

Hygieneregeln

Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.

  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
  • Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
  • Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
  • Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
  • Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
  • Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, Autoaufbrüche und Eigentumsdelikte. Beim Anhalten auf Autobahnen besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.

In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wanderer bedeuten.

In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Beim Überschreiten aller Schengen-Außengrenzen von und nach Kroatien wird von allen Reisenden, auch EU-Bürgern, nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen.
Grenzübergangsstellen des sog. kleinen Grenzverkehrs dürfen von Touristen nicht benutzt werden.
Aufgrund vieler unerlaubter Einreisen über die kroatisch-slowenische Grenze führen slowenische Polizeibehörden auch im Straßenverkehr verstärkt allgemeine Personenkontrollen durch. Kontrollierte Personen müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise zur Person auszuweisen, Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

  • Benutzen Sie für den Grenzübertritt ausschließlich die zugelassenen Grenzübergangsstellen.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können.
  • Rechnen Sie in den Hauptreisezeiten Juni bis September mit langen Wartezeiten an den slowenisch-kroatischen Grenzübergängen.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen, das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien gilt Lichtpflicht auch am Tag; es muss ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.
Nach dem Kauf der Vignette muss die Rechnung sowie der Vignettenträger aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo -Geräts entrichtet werden.

Bußgelder sind hoch und werden z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt, wobei Ausländer zur sofortigen Begleichung gezwungen sind und die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten, auch des Führerscheins, im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in Slowenien der Ehe in nahezu allen Aspekten rechtlich gleichgestellt. Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend. Fälle von Diskriminierung sind nicht bekannt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren in dem Fahrzeug aufhalten.

Der Besitz und der Konsum des Betäubungsmittels Cannabis ist in Slowenien entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Personen in Deutschland medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verkonsumieren, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach § 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Gleiches gilt für die Einreise nach Slowenien, wenn diese von Kroatien aus erfolgt. Kann die Identität einer Person gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet Käufer von Waren oder Dienstleistungen, Kaufrechnungen aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Slowenien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Slowenien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte nicht ideal. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden.

Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen.
Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Republik Slowenien

Tel:+41 (31) 310 90 00. Website:http://www.bern.embassy.si Tel:+41 (31) 310 90 00. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Di 10.00-14.00 Uhr.

Adresse: Schwanengasse 9Bern3011

Tel:+43 (1) 319 11 60. Website:http://www.dunaj.veleposlanistvo.si Tel:+43 (1) 319 11 60. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Do 09.00-12.00 Uhr und Mo 14.00-16.00 Uhr.

Adresse: Kolingasse 12 / 3. StockWien1090

Tel:+49 (30) 20 61 45 0. Website:http://www.berlin.embassy.si Tel:+49 (30) 20 61 45 0. Öffnungszeiten:

Konsularabteilung: Mo-Mi 10.00-12.00 und Mi 15.00-17.00 Uhr.

Adresse: Hausvogteiplatz 3-4Berlin10117

Allgemeines

Lage

Lat:46.151241 Long:14.995463

Fläche

20.273 qkm.

Bevölkerungszahl

2.078.938 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

102 pro qkm.

Hauptstadt

Ljubljana.

Staatsform

Parlamentarische Demokratie. Republik seit 1991. Verfassung von 1991, letzte Änderung 2000. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 90 Abgeordneten, von denen 40 Mitglieder direkt gewählt werden und der Nationalrat mit 40 Sitzen. 1991 trat die im Juni verkündete Unabhängigkeitserklärung in Kraft. 1992 wurde die Republik Slowenien von den damaligen EG-Ländern offiziell anerkannt. Slowenien ist EU-Mitglied.

Geographie

Slowenien ist ein kleines Land, das von Norden nach Süden und von Osten nach Westen von Transitstraßen durchzogen wird. Im Westen grenzt Slowenien an Italien, im Norden an Österreich, im Nordosten an Ungarn und im Süden an Kroatien. Berge, üppige Wälder und Flüsse bestimmen das abwechslungsreiche Landschaftsbild. Der wichtigste Hafen an der 47 km langen Adriaküste ist Koper. Der Norden des Landes ist von Hügeln und Berglandschaften geprägt, die höchste Erhebung ist der Triglav (2864 m).

Sprache

Religion

Überwiegend römisch-katholisch (57,8 %); muslimische (2,4 %), griechisch-orthodoxe (2,3 %) und andere christliche Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Allgemeines: Slowenen sind äußerst gastfreundliche Menschen und sehr stolz auf ihre Unabhängigkeit. Viele Slowenen freuen sich, wenn man die slowenischen Ortsnamen verwendet.

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Umgangsformen sollten beachtet werden. Frauen spricht man mit gospa und Herren mit gospod sowie dem Nachnamen an. Die Anrede gospodična (Fräulein) gilt als veraltet. Etwas weniger förmlich ist die Anrede mit gospa bzw. gospod und dem Vornamen. Zu einer Einladung erscheint man stets pünktlich zu der vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich Blumen in ungerader Anzahl, Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Kritik wird eher indirekt geäußert, um sich selber oder sein Gegenüber nicht bloß zu stellen.

Bekleidung: Zwanglose, gepflegte Kleidung wird in den meisten Fällen akzeptiert. Auf Markenkleidung wird Wert gelegt. Zu einem Geschäftstermin sollte man im Anzug erscheinen.

Rauchen: In allen öffentlichen geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso in Kinos, Theatern, Bars, Restaurants, Ämtern und Wartezimmern ist Rauchen strikt verboten. Einige Gaststätten bieten separate Raucherzimmer an, in denen jedoch keine Speisen oder Getränke konsumiert werden dürfen. Rauchverbote sollten beachtet werden, da ansonsten hohe Geldstrafen drohen.

Trinkgeld: Es besteht keine Pflicht, Trinkgeld zu geben. Dienstleister freuen sich aber, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag ein wenig aufrundet. Im Restaurant ist je nach Rechnungsbetrag ein Trinkgeld in Höhe von 5-10 % üblich.

Sicherheit: Slowenien ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen Acht geben. Autos sollten stets verschlossen auf beleuchteten Parkplätzen abgestellt werden. Größere Bargeldsummen und andere Wertgegenstände sind im Hotelsafe gut aufgehoben. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren.

Netzspannung

230 V, 50 Hz.

Regierungschef

Janez Jansa, seit März 2020.

Staatsoberhaupt

Borut Pahor, seit Dezember 2012.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Türkei Ja 2 Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Land haben, müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung für dieses EU-Land vorlegen. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass, eigener Reisepass oder Personalausweis.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. Die zuständigen diplomatischen Vertretungen geben Auskunft zu den besonderen Formvorschriften für diese elterlichen Vollmachten.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Slowenien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.

Hinweis

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Hinweis: In Slowenien besteht Ausweispflicht. 

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Visagebühren

Einreise- (Kurzzeit- und Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeitsdauer

Kurzzeitvisum: 6 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: Aufenthalte über 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.

Aufenthaltsgenehmigung

Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten benötigen EU-Bürger eine Aufenthaltsregistrierung

Working Days Required

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 70 € pro Erwachsenen und Tag. Ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz.

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:

Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

 

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Achtung: Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Geldwechsel

In Banken, Wechselstuben, Hotels, Reisebüros, Tankstellen und in größeren Einkaufszentren. Rechnungen für Einkäufe und Restaurantbesuche sind aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.

Kreditkarten

Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in Hotels, in Autovermietungen und größeren Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Slowenien nur in den größeren Städten bei wenigen Banken eingelöst werden.

 

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr (nur einige Banken machen eine einstündige Mittagspause), z. T. auch Sa 09.00-12.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Slowenien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.

Einfuhrverbot

Waffen aller Art. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Für Gegenstände von archäologischem, künstlerischem oder kulturellem Wert sowie für Gegenstände, die mehr als 100 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Duty-free-Verkauf in der EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt” der Europäischen Kommission.)

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Neujahr : 2021
01 Januar

Ostermontag : 05. April 2021

Tag des Widerstandes : 27. April 2021

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Pfingsten : 23. Mai 2021

Tag des Staates : 25. Juni 2021

Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021

Tag der Freiheit und der Demokratie der Slowakischen Republik : 17. August 2021

Tag der Restauration : 15. September 2021

Reformationstag : 31. Oktober 2021

Allerheiligen : 01. November 2021

Rudolf Maister-Tag : 23. November 2021

Weihnachten : 25. Dezember 2021

Unabhängigkeitstag : 26. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt. 

Camping

Campingplätze gibt es im ganzen Land. Die meisten sind eher klein, allerdings gut ausgestattet, mit Sporteinrichtungen und Kinderspielplätzen.

Accommodation Information

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt. 

Andere Unterkünfte

Die Jugendherberge in Ljubljana ist von Ende Juni bis Ende August geöffnet, Anschrift: Vidovdanska 7, SI-1000 Ljubljana. Tel: (01) 234 88 40. Fax: (01) 234 88 55. Eine weitere Jugendherberge gibt es in Maribor. Informationen erteilt Pocitniska Zveza Slovenije (Slowenischer Jugendherbergsverband), Gosposvetska 84, SI-2000 Maribor. Tel: (02) 234 21 37.
Über 230 Bauernhöfe bieten diese naturnahe Form des Urlaubs an. Nähere Auskünfte erteilt die Association of Tourist Farms of Slovenia, Trnoveljska 1, SI-1000 Celje. Tel: 63 415 212.

Land & Leute

Essen & Trinken

Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten. Je nach Region ist sie unterschiedlich stark beeinflusst durch die österreichische, italienische und die ungarische Küche. So wird im östlichen Prekmurje gerne Gulasch gegessen, während in der Primorska-Region an der Küste häufig Fisch serviert wird. Suppen werden im ganzen Land oft und gerne gegessen.

Verarbeitet werden vor allem frische Zutaten aus der jeweiligen Region, wie z.B. Tomaten, Zwiebeln, Paprika, Kartoffeln, Kohl, Mangold, Äpfel, Trauben, Pilze, Nüsse, Mohn und Honig. Zu Gemüse wird oft Prsut (luftgetrockneter Schinken) gereicht. Milch wird zu Quark und Käse verarbeitet. Slowenische Käsesorten sind zwar nicht gerade für ihre Schärfe bekannt, doch findet man auch hier einige sehr schmackhafte Sorten. Es gibt zahlreiche hiesige Käseproduzenten, von denen viele gerne Besucher empfangen. Geflügel, Rind- oder Lammfleisch finden sich häufig auf der Speisekarte, beliebt sind vor allem Sauerkraut, Bratwürste und Schweinefleischgerichte. Typisch sind ferner Buchweizengerichte. Zum Nachtisch werden Apfelstrudel und Hefekuchen mit Walnussfüllung serviert.


  • Struklji (Strudel aus Buchweizen mit gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung) 

  • Jota (Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei)

  • Corba od pecurki sa krompirom (Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten)

  • Potica (Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüssen, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt)

  • Gibanica (sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird)

In Restaurants sind 10 % Trinkgeld üblich.

In Slowenien darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.

Nachtleben

Die größeren Städte des Landes bieten eine gute Auswahl an Theatern, Kinos und Nachtklubs, die vor allem an den Wochenenden gut besucht sind. In einigen Nachtklubs und Diskotheken muss Eintritt bezahlt werden, der jedoch häufig bereits ein Getränk beinhaltet. In vielen Städten gibt es auch kleinere Amateurtheater und Chöre.

Ljubljana gilt als kulturelle Hauptstadt des Landes. Die große studentische Bevölkerung der Stadt sorgt für ein kosmopolitisches Flair in den Kneipen und Nachtklubs. Ein besonderer Ort ist das Metelkova (Internet: www.metelkovamesto.org); das autonome Zentrum, das einen internationalen Ruf als Forum für Straßenkunst und Jugendkultur genießt, befindet sich auf einem ehemaligen Kasernengelände der Jugoslawischen Volksarmee. In den ursprünglich besetzten Gebäuden findet man heute zahlreiche Kneipen und Nachtklubs, in denen häufig Konzerte und andere Veranstaltungen stattfinden. In Ljubljana gibt es außerdem ein abwechslungsreiches kulturelles Unterhaltungsprogramm. Im hiesigen Opernhaus kann man unter anderem auch Ballettaufführungen erleben, und Konzerte des Symphonieorchesters finden regelmäßig im großen Saal des Kultur- und Kongresszentrums statt. 

Maribor ist nach Ljubljana die zweitgrößte Universitätsstadt Sloweniens und hat als solche ebenfalls ein lebendiges Nachtleben zu bieten. Entlang der Küste ist vor allem der Urlaubsort Portoroz bei Nachtschwärmern beliebt, hier wird alljährlich der istrische Karneval gefeiert.

Nach dem Genuss von Alkohol ist es ratsam das Auto stehen zu lassen und sich zu Fuß oder mit dem Taxi auf den Heimweg zu machen. Die Bußgelder für alkoholisiertes Autofahren sind sehr hoch, und die Polizei führt verschärft Kontrollen in der Nähe der Nachtklubs und Kneipenviertel durch.

Einkaufstipps

In Slowenien findet man überall wunderschön gearbeitete Handwerkskunst. Beliebte Mitbringsel sind Klöppelspitzen (besonders edel sind die zart gearbeiteten Spitzen aus Idrija), Kristallglas aus Rogaška, Holzschnitzereien, Töpferwaren sowie slowenische Weine und Schnäpse. Ein besonderes Andenken sind Panjska Koncnic - kleine Bilder, die auf das Kopftäfelchen eines Bienenstockes gemalt werden; meist werden religiöse, märchenhafte oder folkloristische Szenen dargestellt. In der Küstenregion wird Meersalz außer zu Speisesalz auch zu allerlei Kosmetikprodukten verarbeitet.

In den Vororten der großen Städte findet man große Supermärkte, zu den bekanntesten Ketten gehören Mercator, Tuš und Interspar. Das BTC in Ljubljana ist das größte Einkaufszentrum Sloweniens (Internet: www.btc-city.com). Neben zahlreichen zum Teil auch international bekannten Ladenketten findet man hier Restaurants, ein Kino und ein Bowlingcenter.

In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Bauernmärkte statt, auf denen neben tagesfrischem Obst und Gemüse auch weitere Spezialitäten aus der jeweiligen Region angeboten werden. Ein besonderes Erlebnis bietet der Markt von Maribor, auf dem zuweilen auch lebende Tiere verkauft werden. In der Fischhalle von Koper findet man den frischesten Fisch im ganzen Land. Ein Mal im Monat findet in Ljubljana am Ufer des Ljubljanica ein Töpfermarkt statt. 

Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr. Einige Einkaufszentren haben auch Sonntagvormittags und an Feiertagen geöffnet. Da die Ladenöffnungszeiten nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es in den Städten auch einige Lebensmittelgeschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Termine sollten im Voraus vereinbart und eingehalten werden. Visitenkarten sind üblich. Geschäftsleute sprechen i. Allg. Deutsch, Englisch oder auch Italienisch. Vor Ort bieten eine Vielzahl von Maklern, Beratern, Gutachtern und Rechtsanwälten ausländischen Firmen ihre Dienste an.


Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00/19.00 Uhr. Manche (kleinere) Geschäfte haben zwischen 07.30-15.00 Uhr geöffnet. Es gibt keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten, daher haben viele Geschäfte auch am Samstag und Sonntag geöffnet.

Kontaktadressen

Slowenische Industrie- und Handelskammer Telefon: +386 (0)1 589 80 00. Website:http://www.gzs.si Adresse: ,Dimičeva ulica 13,Ljubljana,1504Handelskammer-Schweiz - Mitteleuropa Telefon: +41 (0)44 291 94 01. Website:http://cee.swiss Adresse: ,Kasernenstrasse 11,Zürich,8004Wirtschaftsabteilung der Botschaft der Republik Slowenien Telefon: +49 (0)30 206 14 50. Website:http://www.berlin.veleposlanistvo.si Adresse: ,Hausvogteiplatz 3-4,Berlin,10117

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Ljubljana

Die Geschichte Ljubljanas, der Hauptstadt Sloweniens, geht bis in das Zeitalter der Römischen Emona (14 v. Chr.) zurück; die Mauern und Fundamente zweier römischer Villen aus dieser Zeit sind bis heute erhalten geblieben. Die Stadt selber zieht sich an den Ufern der Ljubljanica entlang. In der Altstadt befindet sich das Rathaus (Ende des 15. Jh. erbaut, 1718 neu gestaltet). Der Barocke Brunnen (1751) vor dem Eingang stammt von Francesco Robba und stellt allegorisch Skulpturen der drei Flüsse aus der Umgebung dar: Sava, Krka und Ljubljanica. Die zweitürmige romanische Kathedrale Stolnica mit ihren prächtigen Fresken ist ebenfalls einen Besuch wert, Teile der Kirche stammen aus dem 12. Jahrhundert. Hinter der Kathedrale befindet sich der Marktplatz. Hier liegt die berühmte »Drachenbrücke«, Zmajski most, deren Drache schon seit Jahrhunderten das Stadtwappen von Ljubljana ist. Auf der gegenüberliegenden Seite des Marktes befindet sich die Brücke Tromostovje. Das Schloss liegt auf einem Hügel, von dessen Turm aus man einen schönen Blick auf die gesamte Stadt hat. Am Ostufer des Flusses befindet sich das Stadtmuseum mit seiner bedeutenden römischen Sammlung. Im Universitätsviertel liegt die Ursulinenkirche (1726), das beste Beispiel des Barocks in Ljubljana. Das Nationalmuseum, die Oper, die Nationalgalerie, die Städtische Galerie und das Haus der Modernen Kunst mit den Tivoli-Gärten sind weitere touristische Anziehungspunkte.
 

Maribor

Die zweitgrößte slowenische Stadt Maribor erstreckt sich an dem Fluss Drava. 2012 war Maribor europäische Kulturhauptstadt. Reichverzierte Barockbauten bezeugen die lange Geschichte der Universitätsstadt. Besonders reizvoll ist der Stadtteil Lent. Hier kann man den ältesten Rebstock Europas bestaunen (400 Jahre alt), der auch heute noch jährlich 60 Liter guten Wein gibt. Maribor hatte einst drei Burgen von denen heute nur noch eine (15. Jh.) erhalten geblieben ist. In ihr ist ein interessantes Regionalmuseum untergebracht. Wahrzeichen der Altstadt ist die prächtige Pestsäule (1743) auf dem Hauptplatz.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 00386.

Öffentliche Telefone sind immer Kartentelefone. Telefonkarten sind in Trafiken (Zeitungsläden), Tabakwarenläden und auf Postämtern erhältlich.

Notrufnummern sind: Polizei 113 und Feuerwehr 112.

Mobiltelefon

3G und 4 G (GSM 900 und 1800 MHz). Slowenien ist fast gänzlich mit Mobilfunksignalen abgedeckt. Die slowenischen Mobilfunkbetreiber sind Roaming-Partner von allen größeren europäischen Mobilfunknetzen. Netzbetreiber sind u.a. TelekomSlovenije und A1

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. 

Internet

Internet-Cafés sind in den größeren Städten und Touristengebieten vorhanden. In Slowenien stehen ca. 60.000 öffentlich und kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots. Die meisten Hotels, Restaurants, Cafés und Bars in Slowenien bieten kostenloses WiFi. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.

Medien

Post

Postsendungen innerhalb Europas dauern zwei bis drei Tage. Briefmarken kann man auch an Zeitungskiosken kaufen. Postämter sind wochentags von 08.00-18.00 Uhr und samstags von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. In größeren Städten hat das Hauptpostamt auch an Abenden und am Samstagnachmittag offen. Nachtschalterservice in größeren Städten.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt und ab München nach Ljubljana. 

Swiss (SR) fliegt ab Zürich nach Ljubljana.

easyJet (U2) bietet Direktflüge von Berlin (Tegel) nach Ljubljana an.

Frankfurt/M. - Ljubljana: 1 Std. 10 Min.; München - Ljubljana: 50 Min., Hamburg - Ljubljana: 2 Std. 10 Min.; Wien - Ljubljana: 45 Min.; Zürich - Ljubljana: 1 Std.;

München - Maribor: 1 Std. 35 Min.

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Internationale Flughäfen

Maribor (MBX) und Portoroz (POW) werden ebenfalls international angeflogen. Restaurant und Duty-free-Shop.

(Laibach) Ljubljana Jože Pučnik Flughafenhttp://www.lju-airport.si Lage:

Der Flughafen befindet sich 26 km nördlich von Ljubljana (Laibach) bei Brnik.

Tel:

(04) 206 19 81 oder 206 10 00.

Schiff

Koper ist ein beliebter Hafen für Kreuzfahrtschiffe. In Koper, Portoroz und Izoli gibt es Jachthäfen für Segelboote.

Bahn

Die slowenische Eisenbahngesellschaft, Slovenske železnice, bietet von Ljubljana aus direkte Verbindungen u.a. nach Belgrad, Budapest, Graz, München, Prag, Salzburg, Venedig, Wien, Zagreb und Zürich. Internationale Züge führen Schlaf- und Liegewagen, Speisewagen und eine Bar. 

EuroCity-Züge verkehren u.a. zwischen München und Ljubljana via Villach in Österreich und auf der Strecke Graz - Maribor.

Der Nachtzug EuroNight verbindet Zürich mit Ljubljana.

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren von Deutschland und der Schweiz aus über Österreich nach Slowenien.

Autoreisezüge verkehren von Hamburg nach Villach, nahe der österreichisch-slowenischen Grenze.

Informationen zu Fahrplänen - mit Anbindung an den internationalen Fahrplan - sind bei der slowenischen Eisenbahn online oder telefonisch unter der Nummer +386 (1) 291 33 32 erhältlich.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Slowenien gültig.

 

Bus/Pkw

Reisende können zahlreiche Grenzübergänge von Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien aus nach Slowenien nutzen. Die größten sind rund um die Uhr geöffnet. Es sind dies:

Österreich: Wurzenpass (Villach) - Korensko Sedlo; Loibltunnel (Klagenfurt) - Ljubelj (Ljubljana); Seebergsattel - Jezersko; Rabenstein - Vic; Eibiswald - Radlje ob Dravi; Spielfeld (Graz) - Sentilj (Maribor); Langegg - Jurij;
Italien: Albaro Veskova - Skofije; Pesse (Triest) - Kozina; Fernetti (Triest) - Fernetici (Sezana); Gorizia - Nova Gorica; Passo del Predil - Predel; Fusine Laghi - Ratece;
Ungarn: Bajansenye - Hodos;
Kroatien: Jelsane - Rupa.

Ab Graz besteht über Maribor via die Autobahn A4 bis nach Zagreb in Kroatien eine durchgängige Verbindung.

Fernbus: Flixbus verbindet zahlreiche Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Zielen in Slowenien. Eurolines-Busse fahren von Deutschland nach Slowenien.

Maut: Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Fahrzeuge unter 3,5 t zGG benötigen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG bezahlen eine streckenabhängige Maut.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Innerhalb Sloweniens gibt es wegen der geringen Größe des Landes keine Linienflüge.

Der Flughafen von Portoroz (POW) an der Adriaküste ist bekannt für Panoramaflüge und Fallschirmspringen.

Schiff

Die wichtigsten Jachthäfen an der slowenischen Adriaküste sind Koper, Izola, Piran und Portoroz. Die Bucht von Piran ist ein guter Ausgangspunkt für Törns zu den tausend Inseln der Adria.

 

Bahn

Die staatliche slowenische Eisenbahngesellschaft Slovenske železnice betreibt ein gut ausgebautes Streckennetz, das mit unterschiedlichen Zugkategorien Orte im ganzen Land erreicht:

Regionalzüge verbinden größere Städte mit kleineren Orten und Dörfern (nur 2. Klasse).
Nahverkehrszüge verkehren auf den Pendlerstrecken der Vororte (nur 2. Klasse).
InterCity-Züge (IC) verbinden größere Orte und Städte miteinander.
InterCitySlovenija-Züge (PEN) sind schnelle Pendolino-Neigezüge, die auf der Strecke Ljubljana - Maribor - Murska Sobota verkehren. Für diese Zugkategorie sind Sitzplatzreservierungen erforderlich.

Museumszüge
Die Museumssammlung der Slowenischen Bahnen umfasst eine Vielzahl an Dampflokomotiven und Waggons sowie zahlreiche andere alte Schienenwagen. Einige der bedeutendsten Dampflokomotiven und mehrere Waggons wurden erneuert und wieder in Betrieb genommen.

Interessant ist im Sommerhalbjahr die landschaftlich sehr  reizvolle Strecke zwischen Jesenice und Nova Gorica, auf der Museumszüge mit Dampflokomotiven verkehren.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Slowenien gültig.

 

Bus/Pkw

Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Autobahnen verbinden Ljubljana, Postojna und Razdrto mit der Küste im Südwesten des Landes, Ljubljana mit der Hafenstadt Koper an der oberen Adria und mit Kranj, Maribor, der Region Gorenjska im Nordwesten und dem Karawankentunnel, der von Jesenice nach Österreich führt. Die Autobahn A4 fürht bis zur Grenze (Grenzübergang Slivnica / Macelj) nach Kroatien.

Maut: Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Pkw-Fahrer können zwischen 7-Tages-, Monats- oder Jahres-Vignetten wählen, Motorradfahrer zwischen 7-Tages-, Halbjahres- oder Jahres-Vignetten. Erhältlich sind die Vignetten an PETROL-, MOL- und OMV-Tankstellen in Grenznähe, bei slowenischen Postämtern sowie in Geschäftsstellen des slowenischen Automobilclubs AMZS.

Fahrzeuge über 3,5 t (u.a. schwere Wohnmobile) müssen mit dem Transponder "DarsGo unit" ausgestattet sein, der von der Autobahngesellschaft DARS angeboten wird.

Tankstellen an Schnellstraßen und Autobahnen sind rund um die Uhr geöffnet. Bleifreies Benzin ist an sämtlichen Tankstellen erhältlich. Weitere Informationen beim Slowenischen Automobilclub Auto-Moto Zveza Slowenije, Tel. +386 (1) 530 53 53.

Fahrrad: Die Parenzana (D-8) ist eine bekannte Radroute entlang der Küste, die Italien mit Kroatien verbindet. Der Drau-Radweg verläuft aus Österreich kommend bis nach Maribor. In Slowenien besteht keine Helmpflicht für Fahrradfahrer.

r

Die slowenischen Straßen sind allgemein in einem sehr guten Zustand.

Der lokale Busverkehr ist gut organisiert und verhältnismäßig günstig. Fahrpläne und detaillierte Informationen sind bei Avtobusna postaja Ljubljana erhältlich.

Taxis sind an Taxiständen und vor Hotels zu finden. Es empfiehlt sich jedoch Taxis telefonisch zu bestellen und vor allem darauf zu achten, nur als Taxis gekennzeichnete Fahrzeuge zu nutzen. Bei "privaten" Anbietern, die sich gerne vor Hotels platzieren, bezahlen Touristen oft ein Vielfaches des üblichen Betrages.

Der nationale Führerschein ist ausreichend. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen.

EU- und EFTA-Bürgern wird jedoch empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag.
- Es besteht Gurtpflicht.
- Nebelscheinwerfer sind nur bei einer um mehr als 50 % verminderten Sicht erlaubt.
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Jedoch 0,0 ‰ für Fahranfänger, die noch keine 2 Jahre einen Führerschein besitzen oder unter 21 Jahre alt sind.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, z.B. bei Pannen oder Unfällen, verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Bei Polizeikontrollen niemals das Fahrzeug unaufgefordert verlassen, da sehr hohe Strafen drohen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften;
90 km/h außerorts;
110 km/h auf Schnellstraßen;
130 km/h auf Autobahnen.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub in Slowenien ist der Avto-Moto Zveza Slovenije (AMZS) in Ljubljana, Tel. +386 (1) 530 53 53.

Niederlassungen internationaler und lokaler Mietwagenfirmen gibt es in allen größeren Städten, in Urlaubsgebieten und auf dem internationalen Flughafen von Ljubljana. 

Der Fahrer eines Mietwagens muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Fahrer unter 25 Jahre zahlen oft eine zusätzliche Jungfahrergebühr. Das Maximalalter für Fahrer beträgt bei manchen Autovermietungsfirmen in Slowenien 80 Jahre.

Fahrräder können in den Städten angemietet werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag.
- Es besteht Gurtpflicht.
- Nebelscheinwerfer sind nur bei einer um mehr als 50 % verminderten Sicht erlaubt.
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Jedoch 0,0 ‰ für Fahranfänger, die noch keine 2 Jahre einen Führerschein besitzen oder unter 21 Jahre alt sind.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, z.B. bei Pannen oder Unfällen, verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Bei Polizeikontrollen niemals das Fahrzeug unaufgefordert verlassen, da sehr hohe Strafen drohen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften;
90 km/h außerorts;
110 km/h auf Schnellstraßen;
130 km/h auf Autobahnen.

Stadtverkehr

Ljubljana kann gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkundet werden, hat aber auch ein gut ausgebautes Busnetz. Für Busfahrten benötigen Reisende entweder eine Urbana-Card, die an Kiosken erhältlich ist und bei jeder Busfahrt an einem Gerät kontrolliert wird oder die Ljubljana Card, die neben Busfahrten auch Eintritte für Museen und Sehenswürdigkeiten beinhaltet und wahlweise für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich ist. Zur Burg von Ljubljana fährt eine Seilbahn.

Maribor besitzt ebenfalls ein städtisches Busnetz und verschiedene Fahrradverleiher.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern im Osten und Südosten, im Nordwesten Alpenklima, im Küstengebiet Mittelmeerklima. Die beste Reisezeit beginnt für Badeurlauber an der Adriaküste im Juni und endet im September. Die mittleren Landesteile und den Norden bereist man am besten von Mai und bis September. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis April meist die besten Bedingungen vor. 

 

zurück

 

Seitenanfang