Pkw: Die Tschechische Republik verfügt über ein ca. 900 km langes Autobahn- und Schnellstraßennetz. Autobahnen verbinden Prag mit Plzen (Pilsen), Podebrady und Brno (Brünn) und mit der slowakischen Hauptstadt Bratislava.
Die Benutzung der tschechischen Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig: Die
Vignette wird an Grenzübergängen, Postämtern und größeren Tankstellen verkauft und ist erhältlich für 10 aufeinanderfolgende Tage, für einen Monat bzw. für 1 Jahr. Die Vignette kann bereits vor Reisebeginn beim ADAC erworben werden (Internet:
www.adac-shop.de). Für Motorräder besteht keine Vignettenpflicht. Nähere Informationen bietet die Internetseite
www.uamk.cz.
Eine
ADAC-Auslands-Notrufstation ist eingerichtet Tel: 261 10 43 51. Internet:
www.adac.de). Sie bietet
ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines
ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte.
Der
Ustrední automotoklub ÚAMK (Zentraler Automobilklub) ist ein Partner des ADAC (Tel: (+420) (0261) 12 30, (rund um die Uhr); Na Stri 9, 140 02 Praha 4, Internet:
www.uamk.cz). Der Autoklub
Bohemia Assistance ist ein Abschleppdienst rund um die Uhr. Anruf unter der Tel: 0-12 40. Der Not- und Abschleppdienst kann von jedem Verkehrsteilnehmer beansprucht werden.
Bus: Das umfassende Busnetz verbindet alle Ortschaften, die nicht an das Bahnnetz angeschlossen sind.
Mietwagen aller bekannter Firmen sind erhältlich.
Es gibt ein modernes, flächendeckendes Netz von Tankstellen, an denen bleifreies Benzin erhältlich ist, viele Tankstellen sind 24 Std. geöffnet.
Unterlagen: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die
Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen, die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Verkehrsbestimmungen: - Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nur mit Freisprechanlage benutzt werden.
- Vor und während der Autofahrten ist der Genuss von Alkohol untersagt. Es gilt 0,0 Promille.
- Autofahrer müssen rund um die Uhr das ganze Jahr über mit Abblendlicht fahren.
- Sicherheitsgurte müssen während der ganzen Fahrt angelegt bleiben.
- Kinder unter 12 Jahren mit einem Gewicht unter 36 kg oder einer Körpergröße unter 1,50 m dürfen nur in einem Kindersitz befördert werden.
- Für Motorradfahrer und deren Beifahrer besteht Helmpflicht.
- Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr muss nicht geblinkt werden, jedoch bei der Ausfahrt aus dem Kreiseverkehr und beim Spurwechsel innerhalb des Kreisverkehrs.
- Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhängern dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen von 13.00-22.00 Uhr sowie in den Monaten Juli und August an Freitagen von 17.00-21.00 Uhr und an Samstagen von 07.00-13.00 Uhr die tschechischen Autobahnen und Nationalstraßen befahren.
- Autofahrer müssen ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz sowie je eine Warnweste pro Insasse mitführen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h;
auf Landstraßen: 90 km/h;
auf Autobahnen: 130 km/h.