Tourismusinformationen Ukraine

Überblick

Überblick

Die Ukraine, dieses riesige und etwas geheimnisvolle Land, das lange zum heutigen Russland gehörte, ist relativ wenig bekannt, obwohl es eines der größten Länder Europas ist. Die Ukraine besitzt eine vielgestaltige Landschaft und eine erstaunliche kulturelle Vielfalt. Die Karpaten, die sich von Polen, Ungarn und Rumänien bis in die Ukraine hinein erstrecken, charakterisieren den westlichen Teil des Landes. Die zentralen und östlichen Regionen dagegen bestehen aus flachem Ebenen mit vielen Sonnenblumen- und Getreidefeldern. Im Süden liegt das an das Mittelmeer erinnernde Schwarze Meer.

In der Hauptstadt Kiew, die aus dem 8. Jahrhundert stammt, ist eine aufregende Mischung verschiedener Architekturstile zu finden, die standesgemäß für eine Stadt sind, die einst die Hauptstadt der Kiewer Rus – dem Vorgänger des modernen russischen Staates – war.

Eine große Anzahl von Gebäuden aus der Zeit des Barock und der Renaissance ist auch in Lwiw (Lemberg), einer der ältesten Städte Europas, zu sehen. Die Hafenstadt Odessa ist vor allem durch ihre Potemkinsche Treppe (eine Freitreppe mit 192 Stufen), die in Sergei Eisensteins epischem Kinofilm “Panzerkreuzer Potemkin” eine Rolle spielte, bekannt geworden.

Die Ukraine, dieses riesige und etwas geheimnisvolle Land, das lange zum heutigen Russland gehörte, ist relativ wenig bekannt, obwohl es eines der größten Länder Europas ist.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 25 Jan 2021 19:50:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Jan 2021 19:57:52 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Kiew, Lemberg (Lwiw), Odessa und Charkiw.

Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt.  Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen. Davon ausgenommen sind u.a. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine.

Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne" und eine „rote" Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Deutschland ist derzeit in der „roten" Kategorie eingestuft.

Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten" Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma" („Дій вдома"), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss.  Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.  

Ausgenommen von der Quarantäne sind Kinder unter 12 Jahren, Personen welche zum Zwecke des Hochschulstudiums einreisen und Transitreisende, welche ihre Ausreise innerhalb der nächsten zwei Tage nachweisen können. Auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, welcher bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, befreit von der Quarantäne. Bei Absolvierung des PCR-Tests vor Einreise kann die Nichtanerkennung aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen nicht ausgeschlossen werden. Einzelheiten zu den Testanforderungen sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.

Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. bei der Fluglinie.

Durch- und Weiterreise

Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.

Reiseverbindungen

Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.

Beschränkungen im Land

Bis zunächst 28. Februar 2021 gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen:

Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.

Hygieneregeln

An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk sowie in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie" wird gewarnt:

  • im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka (nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
  • im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar

Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten.

Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Insbesondere in der Konfliktregion der Ost-Ukraine sind Anschläge und Entführungen, auch von ausländischen Journalisten und internationalen Beobachtern vorgekommen. Die Gefahr von Anschlägen kann auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Ost-Ukraine

Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie" gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.
Es besteht dort zudem die Gefahr von Minen und nicht explodierter Munition.
Die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort derzeit nicht gewährt werden.

Krim

Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.

In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer Ende November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren weiterhin verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.

Übrige Landesteile

In den übrigen Landesteilen, insbesondere der Hauptstadt Kiew und anderen großen Städten kommt es regelmäßig zu auch größeren Demonstrationen. Auch wenn diese meist friedlich verlaufen, können gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden.

  • Setzen Sie sich bei Reisen in die Gebiete Donezk und Luhansk möglichst vor Abreise mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist vergleichsweise niedrig. Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Ausländer wurden vereinzelt beispielsweise mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften über das Internet angelockt, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen.
Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden.
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind.
In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.

In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen, was für ausländische Reisende gefährlich werden kann.
Relativ häufig wurden deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Nur mit der Verlustbescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Halten Sie ihr Handgepäck bei Durchsuchungen im Rahmen von Sicherheitskontrollen an Flughäfen im Auge und prüfen Sie nach Rückgabe den Inhalt noch vor Ort auf Vollständigkeit.
  • Verschließen Sie bei einem Reifenwechsel sicherheitshalber die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen.
  • Halten Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer– insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht an.
  • Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten möglichst auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
  • Bei einem Diebstahl von Kennzeichen erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde und informieren Sie die Versicherung.
  • Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit unterwegs keine fremden Personen mit.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln.
  • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt gute Eisenbahn- und Inlandsflugverbindungen. In Kiew, Charkiw und Dnipro existieren U-Bahnen.

In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.

Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit Anfang 2018 in der Innenstadt 50 km/h.
Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.

Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.

Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes erhalten Sie stets ein Strafmandat, das Sie vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlen müssen.

  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
  • Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
  • Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
  • Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
  • Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in ukrainischer Sprache (möglichst mit notarieller Beglaubigung und Apostille) mit sich führen.

LGBTIQ

Homosexualität ist in der Ukraine seit 1991 nicht mehr strafbar. Dennoch bestehen, auch aufgrund der eindeutigen Positionierung der Kirchen, in der Gesellschaft weiterhin deutliche Vorbehalte gegen LGBTIQ-Personen. Gelegentlich kommt es im Zusammenhang mit LGBTIQ-Veranstaltungen zu Besetzungen von Veranstaltungsorten und Angriffe auf deren Teilnehmer. Die Polizei ist beim Schutz der Veranstaltungen in der Regel kooperativ, allerdings mangelt es häufig an anschließender Strafverfolgung.

Seit 2016 kam es bei der jährlichen Kyiv Pride (Equality March) mit mehreren Tausend Teilnehmern nicht mehr zu Zwischenfällen, da die Veranstaltung durch eine große Zahl von Ordnungskräften geschützt und Gegendemonstranten fern gehalten wurden. Auch in anderen Städten konnten öffentliche LGBTIQ-Veranstaltungen (Odessa, Cherson, Krywy Rih, Saporischschja u.a.) unter erheblichem Polizeischutz durchgeführt werden. Dennoch kam es in Einzelfällen nach den Veranstaltungen zu körperlichen Angriffen auf Teilnehmer.

Auf der von Russland annektierten Krim und in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk haben sich die Bedingungen für LGBTIQ-Personen drastisch verschlechtert, u.a. aufgrund der dortigen strafrechtlichen Verfolgung von „homosexueller Propaganda". Transgender-Personen werden dort als psychisch krank stigmatisiert und diskriminiert.

  • Seien Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit in der Öffentlichkeit zurückhaltend und vermeiden Sie den sichtbaren Austausch von Zärtlichkeiten.
  • Im Zusammenhang mit LGTBIQ-Veranstaltungen folgen Sie den Ratschlägen der Veranstalter und verzichten Sie auf Sichtbarkeit vor und nach der Veranstaltung, auch durch Verzicht auf Symbolik.
  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit bis zu ca. 700 Euro Strafe oder Führerscheinentzug für 3-4 Jahre geahndet werden.

Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für 4-5 Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10-15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen die bei einer Kontrolle ihren Führerschein nicht vorzeigen können, haben mit einer Strafe von ca. 1000 Euro und mit der Beschlagnahmung des Fahrzeuges zu rechnen.

Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder -handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.

Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.

Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

Bei Kindesentziehungen in die Ukraine kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In der Ukraine ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von der Ukraine nur unzureichend umgesetzt. Selbst rechtskräftige Rückführungsentscheidungen ukrainischer Gerichte werden bisher faktisch nicht gegen den Willen des entziehenden Elternteils, insbesondere der ukrainischen Mutter, vollstreckt.

  • Beachten Sie das Alkohol- und Drogenverbot beim Autofahren.
  • Halten Sie sich von Drogen fern.
  • Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen.
  • Informieren Sie sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen bei den zuständigen Stellen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Hrywna (UAH). Überall im Land kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben werden. Betreiber erheben hierfür teilweise Gebühren, Höchstbeträge für Abhebungen sind schwankend. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden.

  • Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten; gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte.
  • Behalten Sie Kreditkarten beim Zahlungsvorgang im Auge, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden.
  • Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
  • Nehmen Sie nie mehr als den Tagesbedarf an Bargeld mit.
  • Beachten Sie die Regelungen zur Deviseneinfuhr.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja.
  • Vorläufiger Reisepass: Ja.
  • Personalausweis: Nein.
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein.
  • Kinderreisepass: Ja.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze bzw. bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss dabei gerechnet werden.

Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tage je 180 Tage kein Visum.
Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.

Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

Erfassung biometrischer Daten

Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

Finanzierungsnachweis

Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums (derzeit UAH 2007) für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2019) ein Betrag von ca. 1.355,- Euro monatlich oder ca. 45,- Euro pro Tag + ca. 340,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung.

  • Führen Sie entsprechende Nachweise mit.

Krankenversicherungspflicht

Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.

HIV-Test

Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

Einreise mit Kfz

Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen. Als Nachweis für die rechtmäßige Fahrzeugnutzung, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.

Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Aufenthaltsverlängerung

Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk

Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang oder die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgenden Webseiten entnommen werden:

Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts ist strafbar.

Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Einfuhrbestimmungen

Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine.

  • Richten Sie Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache an das Departement für Informationen und Auskünfte
  • Bei Beschwerden wegen vermeintlich rechtswidrigen Verhaltens von Zollbeamten (z.B. Korruption) wenden Sie sich bitte an den Service „Puls", ebenfalls im Staatlichen Fiskaldienst, Tel.: +380 44 454 16 13 (aus dem Telefonnetz der Ukraine kann der Dienst auch unter 0800 501 007 erreicht werden).

Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.

  • Füllen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus.

Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind.

  • Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die einschlägigen Gesetze zeigen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 Euro (oder Äquivalent dieser Summe in anderer auch ukrainischer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar, Schecks oder in Bankedelmetallen ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Juristische Personen können durch einen Repräsentanten Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig. Bei Beträgen über 10.000 Euro ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.

Einfuhr von Fahrzeugen

Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKWs mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu dreißig Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als dreißig Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen der ukrainische Zoll (zur Zollabfertigung) sowie die örtlichen Servicestellen des Ukrainischen Innenministeriums (hinsichtlich der Zulassungsnotwendigkeiten).

Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine

Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:

  • Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
  • Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
  • Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.

"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt u.a. die Expertenkommission der Kiewer Stadtverwaltung. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: +38044-2795647 und +38044-2795340. Weitere Expertenkommissionen gibt es in Lemberg, Czernowitz und Odessa.

Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.

Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.

Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein max. 10 Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.

  • Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Teile der Ukraine sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Ein Risiko besteht v.a. in den Monaten April bis Oktober im Süden auf der von Russland annektierten Krim und in den nordwestlichen Landesteilen (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Ukraine endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen Sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In der Ukraine treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktive Risiken

Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden weite Gebiete stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in den meisten Landesteilen ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich.

  • Verzehren Sie aus Vorsorgegründen keine Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild sowie einheimische Milchprodukten aus den belasteten Regionen. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Ukraine

Tel:+49 (30) 28 88 71 28. Konsularabteilung: +49 (30) 28 88 71 70. Website:http://germany.mfa.gov.ua/de Tel:+49 (30) 28 88 71 28. Konsularabteilung: +49 (30) 28 88 71 70. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-13.30 und 14.30-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Fr 09.00-12.45 Uhr, Di 14.00-17.45 Uhr; telefonisch: Mo, Mi, Do, Fr 15.00-17.00 Uhr, Di 10.00-12.00 Uhr.

Adresse: Albrechtstraße 26Berlin10117

Tel:+43 (1) 479 71 72 11. Konsularabteilung: +43 (1) 479 71 72-21/22. Website:http://austria.mfa.gov.ua/de Tel:+43 (1) 479 71 72 11. Konsularabteilung: +43 (1) 479 71 72-21/22. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Do, Fr 09.00-12.30 Uhr, Di 14.00-17.30 Uhr.

Adresse: Naaffgasse 23Wien1180

Tel:+41 (31) 352 23 16. Website:http://switzerland.mfa.gov.ua/de Tel:+41 (31) 352 23 16. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Fr 09.00-12.30 Uhr. Für Menschen mit Einschränkungen: Di, Do 15.00-17.00 Uhr.

Adresse: Feldeggweg 5Bern3005

Ministry of Foreign Affairs

Tel:+38 (44) 238 17 47/48. Website:http://mfa.gov.ua/en Tel:+38 (44) 238 17 47/48. Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.45 Uhr.  

Adresse: Mykhailivska Square 1Kyiw01018

Allgemeines

Lage

Lat:48.926989 Long:31.477987

Fläche

603.700 qkm (davon 26.080 Autonome Republik Krim).

Bevölkerungszahl

43.733.762 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

73,4 pro qkm.

Hauptstadt

Kiew (Kyiw). 

Staatsform

Republik seit 1991. Verfassung von 1996. Parlament mit derzeit 450 Mitgliedern. 27 Mandate wurden aufgrund des Krim Konfliktes nicht vergeben. Die autonome Krimrepublik, die eine eigene Legislative und Exekutive besitzt, wurde von Russland annektiert. 

Geographie

Die Ukraine grenzt im Norden an Belarus, im Norden und Osten an die Russische Föderation, im Westen an Polen, die Slowakische Republik und Ungarn und im Südwesten an Rumänien und Moldawien. An der Südküste liegt die vorgelagerte Halbinsel Krim am Schwarzen Meer. Der Norden ist sehr waldreich, in den anderen Landesteilen überwiegen Waldsteppe (Buchen und Eichen) und baumlose Steppe. Wichtigster Fluss ist der Dnipro, der ins Schwarze Meer fließt. 

Sprache

Religion

Etwa 60 % der Bevölkerung sind entweder Atheisten oder konfessionslos. Ukrainisch-orthodox, daneben russisch-orthodox, griechisch-orthodox und römisch-katholisch, jüdische und protestantische Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Allgemeines: Einige Ukrainer sind streng gläubig. Auch Aberglaube ist weit verbreitet, z.B. begrüßt und verabschiedet man sich niemals über der Türschwelle, stellt niemals eine leere Flasche auf den Tisch und pfeift nicht in geschlossenen Räumen.

Umgangsformen: Ukrainer sind für ihre Gastfreundschaft, Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit bekannt. Oft wird man bereits nach kurzer Bekanntschaft nach Hause eingeladen. Beim Betreten eines Hauses zieht man die Schuhe aus. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. Wein, Pralinen oder ein Mitbringsel aus dem Heimatland. Blumen werden stets in ungerader Anzahl verschenkt.  Man erscheint pünktlich, jedoch lieber ein paar Minuten zu spät als zu früh. Männer begrüßen sich per Handschlag, Frauen mit einem angedeuteten Kuss auf beide Wangen. Männer sollten die Hand einer Frau nur dann schütteln, wenn diese sie ihm anbietet. Älteren Menschen gegenüber sollte man sich stets sehr respektvoll verhalten. Reichtum sollte man nicht offen zeigen. 

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist in den meisten Fällen angemessen. Für Theater- und Opernbesuche zieht man sich eleganter an. Frauen sollten ihre Haare bedecken, wenn sie eine Kirche oder eine Moschee betreten.

Fotografieren: Militärische Objekte, Seehäfen, Industriezonen und Eisenbahn- oder Verkehrsanlagen dürfen nicht fotografiert werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte man darauf achten, eine teure Kamera nicht ununterbrochen jedem zu präsentieren.

Rauchen: Obwohl das Rauchen in der Ukraine weit verbreitet ist, gilt seit Dezember 2012 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Restaurants, Nachtklubs, Diskotheken, Fußballstadien etc.

Sicherheit: Die Ukraine ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen achten. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren. Vor Taschendieben und Trickbetrügern sollte man sich in Acht nehmen. Bei Flugreisen sollten Wertsachen vorzugsweise im Handgepäck transportiert und aufgegebene Koffer abgeschlossen werden.

Trinkgeld: Im Restaurant sind 10% Trinkgeld üblich. In gehobenen Restaurants ist jedoch meist schon eine Service-Gebühr in der Rechnung enthalten. Im Fahrpreis im Taxi ist meist schon das Trinkgeld inbegriffen. Touristenführer, Pagen und Zimmermädchen sollten ein Trinkgeld erhalten. 

Netzspannung

220 V, 50 Hz.

Regierungschef

Denys Shmyhal, seit März 2020.

Staatsoberhaupt

Wolodymyr Selenskyj, seit Mai 2019.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Hinweis

Transitvisum

Ein Transitvisum wird von allen visumpflichtigen Reisenden benötigt.

Schengen-Visum

Visagebühren

Transitvisum, Visum für kurzfristigen Aufenthalt, Visum für langfristigen Aufenthalt.

Gültigkeitsdauer

Antragstellung

Das Visum sollte spätestens 30 Tage vor der geplanten Reise beantragt werden. Antragstellung persönlich oder oder durch bevollmächtigte Vertreter bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Für eine Visumbeantragung in Frankfurt a.M. ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. 

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

In der Regel 15 Arbeitstage.

Expressausstellung (nur persönlich): bis 7 Arbeitstage in Berlin, bis zu 5 Arbeitstage in Wien.

In Deutschland ist keine Sameday-Bearbeitung möglich. Eine Express-Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen kann jedoch in Anspruch genommen werden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Der Mindestbetrag der Absicherung liegt bei ca. 2.300 € pro Monat bzw. bei ca. 80 € pro Tag plus ca. 400 €. Als Nachweis dienen Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen. 

Verlängerung des Aufenthalts

Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO") beantragen. Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere wird ein ins Russische übersetzte Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf, sowie ein EU-Heimtierausweis und ein Tollwutimpfzertifikat (mindestens 30 Tage, frühestens 12 Monate vor der Einreise). Die Tiere müssen außerdem durch einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.
Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.

Geld

Währung

1 Hrywnja = 100 Kopijok (Singular: Kopijka). Währungskürzel: UAH (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 UAH; Münzen in den Nennbeträgen 1 UAH sowie 50, 25, 10, 5, 2 und 1 Kopijok.

Geldwechsel

Geld sollte nur in offiziellen Wechselstuben oder Banken umgetauscht werden. Nicht alle Banken haben Wechselschalter. Tauschgeschäfte auf dem Schwarzmarkt sind riskant und nicht zu empfehlen. Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in kleinen Beträgen und unbeschädigten Scheinen ist empfehlenswert.

Kreditkarten

Werden nur in größeren Städten von einigen Hotels und Restaurants in touristischen Gebieten angenommen (Vorsicht vor Betrug). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In größeren Städten kann vor allem mit Visa und Mastercard auch an Bankautomaten problemlos Bargeld abgehoben werden. Der Tageshöchstbetrag ändert sich ständig.

Girocard

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. (Vorsicht vor Manipulation des Geldautomaten zu Betrugszwecken.) Geldautomaten sind weit verbreitet. Der maximale Betrag, der täglich abgehoben werden kann, schwankt.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Ukraine nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

I. Allg. Mo-Fr 09.00/10.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in die Ukraine eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 g Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren;
1 l Spirituosen, 2 l Wein und 5 l Bier;
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (z.B. Kleidung);
Reiseproviant (vakuumverpackt oder in Dosen) im Gesamtwert von 50 € für den persönlichen Gebrauch (jedoch nicht tierischer Herkunft);
Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 € (oder ein unteilbares Einzelteil bis zu 300 €).
Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

Einfuhrverbot

Verbotene Ausfuhren

Die Ausfuhr von staatlich registrierten Kulturgütern ist verboten. Kuturgüter sind Objekte, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, wird eine Genehmigung benötigt.

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, können der Freitag und Samstag auch frei sein. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, wird der Montag in der Regel auch frei gegeben.

Neujahr : 2021
01 Januar

Orthodoxer Weihnachtsferiertag : 2021
07 Januar

Orthodoxer Weihnachtsferiertag : 2021
07 Januar

Weltfrauentag : 08. März 2021

Tage der Arbeit : 01. Mai 2021

Orthodoxer Ostersonntag : 02. Mai 2021

Orthodoxer Ostersonntag : 02. Mai 2021

Tag des Sieges : 09. Mai 2021

Orthodoxes Pfingstfest : 20. Juni 2021

Orthodoxes Pfingstfest : 20. Juni 2021

Tag der Verfassung : 28. Juni 2021

Unabhängigkeitstag : 24. August 2021

Unterkunft

Hotels

Camping

Es gibt kaum ausgewiesene Campingplätze. Außer in Landschaftsschutzgebieten und an Hauptverkehrsstraßen ist das Zelten jedoch grundsätzlich überall erlaubt.

Accommodation Information

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Traditionelle ukrainische Gerichte sind für gewöhnlich gehaltvoll und herzhaft. Beliebt sind vor allem Fleisch, Knödel, Kartoffeln und Sauerrahm. Zum Nachtisch isst man gern Honigkuchen oder Mohnstrudel.  Das Gemüseangebot ist saisonal verschieden: In den Sommermonaten findet man allerlei frisches Obst und Gemüse wie z.B. Paprika, Gurken und Tomaten auf den Märkten, während in den Wintermonaten eher eingeweckte Früchte und Kohl angeboten werden.

In allen größeren Städten findet man Pizzerien, vor allem in Kiew. Die meisten Restaurants sind teuer, in Kiew gibt es mittlerweile eine Auswahl an japanischen, thailändischen, französischen, italienischen und indischen Restaurants. 


  • Borschtsch (Suppe aus roter Beete)

  • Wareniki (Pasteten mit Käse-, Fleisch- oder Obstfüllung)

  • Galuschki (kleine Mehlklöße)

  • Holubtsi (Kohlrouladen)

  • Deruny (Kartoffelpuffer)

  • Pelmeny (mit Fleisch gefüllte Ravioli)

Chicken Kiev (panierte Hähnchenbrust gefüllt mit Butter und Dill) ist zwar auf einigen Speisekarten zu finden, kommt aber ursprünglich gar nicht aus der Ukraine. Die Herkunft dieses Gerichtes wird in den USA vermutet.

Eine Servicegebühr von 10-15% ist in der Regel bereits in den Rechnungen enthalten. Ein kleines zusätzliches Trinkgeld verhilft dem Gast zu besserem Service. 

In der Ukraine darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.

Nachtleben

Nachtschwärmer finden in allen größeren und auch in vielen kleineren Ortschaften eine Auswahl an Kneipen, Bars, Diskotheken und Nachtklubs, in denen häufig bis in die frühen Morgenstunden ausgelassen gefeiert wird. Schnell kommt hier man mit den aufgeschlossenen und warmherzigen Ukrainern ins Gespräch. Vor allem in Kiew gibt es eine lebhafte Nachtklub- und Diskoszene. Einige dieser Partylokationen befinden sich mitten auf dem Fluss Dnepr in umgebauten Frachtkähnen. Die Chreschtschatyk, die zentrale Hauptstraße in Kiew, wird an den Wochenenden sowie an einigen Feiertagen für den Autoverkehr gesperrt und zur Partymeile erklärt. Die zahlreichen Kneipen der Stadt sind häufig überfüllt, besonders während der beliebten Happy Hour, bei der zumeist freitags- oder samstagsabends Getränke besonders günstig angeboten werden.

Auch kulturell hat die Ukraine einiges zu bieten. Ukrainer haben eine tief verwurzelte Musical-Tradition und Gesang ist sehr beliebt. In vielen Städten gibt es zahlreiche Live-Veranstaltungen, beliebt sind vor allem Rock-, Folk- und Jazz-Konzerte. Auch in einigen etwas gediegeneren Restaurants wird an den Wochenenden Live-Musik geboten, vor allem in Kiew und Odessa. Ausgezeichnete Opernaufführungen in prächtigem Rahmen kann man in den Theatern in Kiew, Lwiw und Odessa beiwohnen. Varieté und Marionettentheater bieten weitere Abwechslung. Die Karten für kulturelle Veranstaltungen sind sehr günstig und auch noch an der Abendkasse zu haben, da die Preise für viele Ukrainer unerschwinglich sind. 

Einkaufstipps

Beliebte Mitbringsel sind Keramik- und Lederwaren, Holzschnitzereien, Schmuck und Gemälde. Kunst und Kunstgewerbeartikel kann man an Straßenständen direkt vom Künstler, in Galerien oder Andenkenläden kaufen. Weitere typische Andenken aus der Ukraine sind Pyansky (handbemalte Eier) und Matrjoschka (bunt bemalte, ineinander schachtelbare russische Puppen). Von Hand bestickte Kleidungsstücke werden ebenfalls gerne gekauft, allerdings kann die Qualität sehr unterschiedlich ausfallen. Mitunter findet man ein günstiges Angebot für religiöse Artefakte - allerdings sollte man daran denken, dass die Ausfuhr antiker Gegenstände verboten ist. Die vielerorts angebotenen Souvenirs aus Zeiten der Sowjetunion sind häufig neueren Produktionsdatums und wurden in anderen Ländern wie z.B. China gefertigt. 

Ein besonderes Einkaufserlebnis bieten die Märkte, die in allen größeren Ortschaften regelmäßig stattfinden. Der wohl größte und bekannteste Markt des Landes ist der Priwos in Odessa. Über 6.0000 Händler auf dem acht Hektar großen Areal bieten neben frischem Obst und Gemüse sowie frischen Meeresfrüchten und Fisch allerlei landestypische Leckereien an, darunter köstliche Backwaren wie z.B. Mohnrollen, Honigtorten oder Smetanniki (Hefegebäck mit Saurer Sahne). Selbst Kleidung, Schuhe, Haushaltsgeräte, Kosmetik- und Parfümerieartikel kann man auf dem Priwos kaufen.

Mo-Sa 08.00-19.00 Uhr (Kaufhäuser), kleine Läden sind in der Regel Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr geöffnet, einige Geschäfte auch bis 20.00 Uhr. Einige kleinere Geschäfte schließen über Mittag, meistens von 13.00-14.00 oder 14.00 bis 15.00 Uhr.

Vom Kauf von Pelzwaren sollte abgesehen werden, da diese mitunter von gefährdeten Tierarten stammen.

Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird streng überwacht. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldbußen und langwierige Ermittlungen, während derer man das Land nicht verlassen darf. Vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen sollte man sich daher dringend über die aktuellen zollrechtlichen Bestimmungen informieren.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Anzug oder Kostüm sind angemessen. Visitenkarten sind üblich. Einige große Kyiwer Hotels vermitteln Dolmetscherdienste.


Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00/18.00 Uhr. Lange Mittagspausen von mindestens eineinhalb Stunden sind die Regel.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Lwiw

Lwiw ist eine beschauliche Stadt in den Karpaten, die reich an bedeutenden Baudenkmälern vieler Stilepochen ist. Die architektonische Vielfalt der Bauwerke ist auf die vielen Invasionen vergangener Jahrhunderte zurückzuführen.
Besonders besuchenswert sind die Dominikanerkirche (18. Jh.) und die St.-Jur-Kathedrale. Sehenswert ist auch der Marktplatz (Staryj Rynok), dessen mittelalterlicher Charakter erhalten geblieben ist.
Die Zweiflüssestadt liegt eingebettet in eine Hügellandschaft, die zahlreiche Ausflugs- und gute Wandermöglichkeiten bietet.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 00380, die Stadtvorwahl von Kiew ist 044.

Es gibt öffentliche Telefone, die meist mit Telefonkarten betrieben werden. Karten gibt es in Postämtern und im Kiosk. 

Möchte man aus der Ukraine im Ausland anrufen, wählt man für Deutschland 81049, für Österreich 81043 und für die Schweiz 81041, jeweils nach der 8 muss auf ein Freizeichen gewartet werden.

Mobiltelefon

2G (GSM 900/1800), 3G und 4G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. MTC und Kyivstar. Das ukrainische Mobilfunknetz ist fast flächendeckend, in den ländlichen Gebieten jedoch mitunter lückenhaft. Meist lohnt sich der Erwerb einer ukrainischen SIM-Karte. 

Internet

Hauptanbieter: Lanet. Kostenlos und öffentlich zugängliche WiFi-Hotspots findet man in den meisten Städten in zahlreichen Hotels, an Bahnhöfen, Busbahnhöfen, in einigen öffentlichen Verkehrsmitteln, Cafés, Restaurants, in Bibliotheken und öffentlichen Plätzen.

Medien

Post

Postsendungen nach Westeuropa sind sechs bis acht Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: In der Regel 08.00-17.00 Uhr. Das Hauptpostamt in Kiew (Chrestschatyk 22) ist rund um die Uhr geöffnet.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Ukraine International Airlines (PS) bietet Direktflüge von verschiedenen deutschen Städten sowie Wien und Zürich nach Kiew an.

Weitere Direktflüge in die Ukraine werden von folgenden Fluggesellschaften durchgeführt:
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. nach Kiew und ab München nach Kiew und Lemberg (Lwiw);
Austrian Airlines (OS) ab Wien nach Kiew und Donezk;
Swiss (LX) ab Zürich nach Kiew;
Wizz Air (W6) ab Frankfurt/M. und ab Leipzig/Halle nach Kiew sowie ab Berlin nach Lemberg.

Berlin - Kiew: 2 Std. 25 Min.; Frankfurt/M. - Kiew: 2 Std. 20 Min.; Wien - Kiew: 1 Std. 55 Min.; Zürich - Kiew: 2 Std. 40 Min.;

Berlin - Lemberg: 1 Std. 35 Min.; Wien - Lemberg: 1 Std. 15 Min.; Zürich - Lemberg: 3 Std. 15 Min. (mit Zwischenstopp).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Internationale Flughäfen

Kiew-Boryspil Internationaler Flughafen http://kbp.aero Lage:

Der Flughafen Kiew befindet sich 30 km östlich vom Stadtzentrum Kiew in Boryspil.

Tel:

(+38) (0) 44 393 4371.

Lwiw Flughafenhttp://www.lwo.aero Lage:

Der Flughafen liegt 6 km südwestlich vom Zentrum von Lwiw.
 

Tel:

+380 32 229 81 12.

Schiff

Die Donau verbindet die Donau-Länder mit ukrainischen Städten, die auf Flusskreuzfahrten angelaufen werden.

Der Schwarzmeerhafen Odessa und der Donauhafen Ismail sind die wichtigsten Hafenstädte. Verbindungen in die russischen Häfen Noworossijsk und Sotschi sowie nach Batumi und Suchumi in Georgien.

Bahn

Nach Kiew gelangt man aus sämtlichen ehemaligen Mitgliedsstaaten der Sowjetunion. Die Fahrzeit von Moskau nach Kiew beträgt 16 Std., von St. Petersburg etwa 36 Std.

Außerdem gibt es Verbindungen nach Odessa von Bratislava (Slowakische Republik), Bukarest (Rumänien), Budapest (Ungarn), Prag (Tschechische Republik), Moskau (Russische Föderation, Vilnius (Litauen), Riga (Lettland), Warschau (Polen), Wien und Berlin (Fahrzeit von Berlin nach Kiew: 24 Std.; frühzeitige Vorausbuchung empfehlenswert).

Die ukrainischen Karpaten sind auch über die Slowakei (via Košice, Grenzbahnhof Čierna nad Tisou) oder Ungarn (via Debrecen, Grenzbahnhof Zahony) erreichbar. Vom ukrainischen Grenzübergang Tschop aus, ist die Weiterreise nach Lemberg möglich. (Lwiw).

Ab Lemberg (Lwiw) können Reisende bei der ukrainischen Bahn zu sehr günstigen Preisen Fahrkarten für Schlaf- oder Liegewagen zu Orten in der Ukraine erwerben.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Pkw: Die Ukraine erreichen Auto-Reisende von Norddeutschland aus am schnellsten über Polen, von Süddeutschland, Österreich und der Schweiz aus über die Slowakische Republik oder Ungarn.

Die wichtigsten Grenzübergangsstellen sind:
- aus Norddeutschland: Chelm/Polen - Kyiw, Przemysl/Polen - Mostiska;
- aus Süddeutschland, Österreich und der Schweiz: Vysné Nemecké/Slowakische Republik - Uschgorod bzw. Zahony/Ungarn - Tschop.

Informationen über erforderliche Unterlagen und Verkehrsbestimmungen s. Reiseverkehr - National.

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland und Österreich aus in die Ukraine. Eurolines verbindet Deutschland und die Schweiz mit der Ukraine.

Maut: Auf ukrainischen Straßen wird keine Maut erhoben.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen, zusätzlich einen internationalen Führerschein mitzuführen.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Verschiedene Fluggesellschaften bieten Direktflüge zwischen den größeren ukrainischen Städten an.

Ukraine International Airlines (PS) verbindet u.a. Kiew mit Lwiw, Dnipro und Odessa.
Motor-Sich (M9) fliegt die Städte Kiew, Lwiw, Odessa und Zaporizhzhia an.
Windrose Aviation (7W) verkehrt zwischen Kiew und Dnipro.

 

Schiff

Flusskreuzfahrten zwischen Kiew, Sewastopol und Odessa sind sehr beliebt. Tickets sind bei verschiedenen Reiseveranstaltern erhältlich.

 

Bahn

Die ukrainische Eisenbahngesellschaft Ukrsalisnyzja betreibt sowohl das gesamte Bahnnetz als auch den Personenverkehr. Es bestehen tägliche Verbindungen zwischen allen größeren Städten. Die Züge verfügen über 3 Klassen und verkehren mit großer Pünktlichkeit.

Fahrkarten für Fahrten innerhalb der Ukraine sind vor Ort wesentlich günstiger als bei Vorausbuchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus. Für Bahnfahrten von und nach Odessa und auf die Krim ist eine Vorausbuchung allerdings sinnvoll, da diese in den Sommermonaten oft ausgebucht sind.

 

Bus/Pkw

Die wichtigen Städte sind über gut ausgebaute Straßen mit Tank- und Übernachtungsmöglichkeiten zu erreichen.

Maut: Auf ukrainischen Straßen besteht keine Mautpflicht.

Tankstellen: Bleifreies Benzin gibt es an fast allen Tankstellen. Dennoch sollte man bei jeder Gelegenheit voll tanken und einen Reservekanister mitführen. Kraftstoffe können zumeist nur bar bezahlt werden.

Für neuere Diesel-Fahrzeuge wird empfohlen, einen Adapter mitzunehmen, da die Zapfpistolen an ukrainischen Tankstellen oft nicht in den Einfüllstutzen passen.

r

Ein Großteil des Straßennetzes ist asphaltiert. Die größeren Straßen sind in der Regel in einem guten Zustand.

Zwischen den Städten verkehren regelmäßig Busse.

Das Busunternehmen Autolux verbindet verschiedene Städte zu günstigen Fahrpreisen, in denen Tee, Kaffee und Snacks bereits enthalten sind. Fahrscheine können online reserviert und am Busbahnhof abgeholt werden.

Taxis sind in Städten überall verfügbar. Um überhöhte Fahrpreise zu vermeiden, ist es ratsam, vor Fahrtantritt einen Festpreis zu vereinbaren.

Internationaler Führerschein und Internationale Grüne Versicherungskarte sind mitzuführen.

Wenn der im Fahrzeugschein eingetragene Halter nicht im Fahrzeug ist, muss der Fahrer eine Vollmacht mit Unterschriftbeglaubigung und Übersetzung vorweisen können.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April muss auch tagsüber das Licht eingeschaltet sein.
- Kinder, die kleiner als 145 cm bzw. unter 12 Jahren sind, müssen auf dem Rücksitz befördert werden; Kleinkinder in einem Kindersitz.
- Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, darf nicht schneller als 70 km/h fahren.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h, in Wohngebieten oft 20 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Mietwagen stehen in größeren Städten zur Verfügung. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein besitzen. Oft wird vor Ort bei Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrergebühr berechnet.

In den Städten können Fahrräder und Roller gemietet werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April muss auch tagsüber das Licht eingeschaltet sein.
- Kinder, die kleiner als 145 cm bzw. unter 12 Jahren sind, müssen auf dem Rücksitz befördert werden; Kleinkinder in einem Kindersitz.
- Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, darf nicht schneller als 70 km/h fahren.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h, in Wohngebieten oft 20 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Stadtverkehr

Busse, Oberleitungsbusse und Straßenbahnen gibt es in den meisten Städten. Die U-Bahn in Kiew ist sauber, preisgünstig und zuverlässig. Busse und Oberleitungsbusse sind jedoch meist überfüllt und verkehren in recht unregelmäßigen Abständen. Auf einigen Strecken fahren Minibusse, die je nach Wunsch beliebig oft halten.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Überwiegend gemäßigtes Kontinentalklima. Warme Sommer, sonniger Herbst und kalte, schneereiche Winter. Mediterran an der Schwarzmeerküste. Die beste Reisezeit für die Ukraine liegt in der Zeit von Mai bis September. 

 

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