| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Nein |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Deutsche: Kinderreisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.Schweizer: Eigener Reisepass.Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr:
EU-Länder und Schweiz.
Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Transit-, Studenten-, Dienstvisum sowie Visum für Begleiter humanitärer Hilfsorganisationen, für Vertreter religiöser Missionen, für Wissenschaft-, Kultur-, Sport- und Jugendaustausch, für Journalisten, LKW-Fahrer, für einen ständigen Wohnsitz in der Ukraine oder für Erwerbstätigkeit.
Deutschland
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verfügen.Transit- und Kurzfristiges Visum: 59 € (einmalige Durch-/Einreise), 90 € (zweimalige Durch-/Einreise), 139 € (mehrmalige Durch-/Einreise).Postalische Antragstellung: +10 € Bearbeitungsgebühr pro VisumÖsterreich
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Österreich verfügen.Transit- und Kurzfristiges Visum: 65 € (einmalige Durch-/Einreise), 100 € (zweimalige Durch-/Einreise), 154 € (mehrmalige Durch-/Einreise).Langfristiges Visum : 100 € (einmalige Einreise, Gebühr gilt nur für Österreicher).Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügen.Transit- und Kurzfristiges Visum: 68 CHF (einmalige Durch-/Einreise), 103 CHF (zweimalige Durch-/Einreise), 159 CHF (mehrmalige Durch-/Einreise).Langfristiges Visum : 68 CHF.
Expressausstellung (3 Tage) kostet jeweils die doppelte Gebühr (nur bei persönlicher Antragstellung erhältlich, bestimmte Beschränkungen bestehen). Angaben zu Gebühren von hier nicht aufgeführten Visumarten erteilen die konsularischen Vertretungen.
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Im Konsulat in Hamburg derzeit nur persönliche Antragstellung.
(a) 1 Antragsformular ohne Korrekturen.
(b) 2 Passfoto.
(c) Reisepass, der mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (Überweisung mit Original-Zahlungsbeleg. Belege von Online-Überweisungen nur mit Stempel der Bank).
(e) Nachweis einer in der Ukraine gültigen Krankenversicherung.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben (Dies hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten sowie von Kanada, der Schweiz, Japan, der Türkei, Rumänien und der Slowakei brauchen bei der Beantragung der Visa für Dienst,- Geschäfts,- Wissenschafts- und Privatreisen, sowie im Rahmen des Kultur-, Sport- und Jugendaustausches mit der Aufenthalt in der Ukraine bis zu sechs Monaten keine Einladung.).Touristenvisum zusätzlich:
(h) Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen und von einem Reisebüro, das über eine Referenznummer des ukrainischen Außenministeriums verfügt, bestätigt sind.Transitvisum zusätzlich:
(i) Visum für das Zielland, Weiterreiseticket.Bei der postalischen Antragstellung wird (außer in Frankfurt) eine Extragebühr von 10 € berechnet. Außerdem müssen ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden. Barzahlung ist nicht möglich.
Ca 2 Wochen bis 15 Arbeitstage.Expressausstellung (nur persönlich): Max. 3 Tage (Österreich: max. 5 Tage).In Deutschland ist keine Sameday-Bearbeitung möglich. Eine Express-Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen kann jedoch in Anspruch genommen werden.
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Nachweis einer in der Ukraine gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung dringend empfohlen.). Befreit sind nur Bulgaren und einige nicht-EU-Länder.
Für alle Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein darf, sowie ein EU-Heimtierausweis und ein Tollwutimpfzertifikat (mindestens 30 Tage, frühestens 12 Monate vor der Einreise). Die Tiere müssen außerdem durch einen implantierten Microchip gekennzeichnet sein.
Anmerkung: Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten sowie Tauben dürfen nicht eingeführt werden.