| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, ín der obigen Tabelle aufgeführten Länder erhalten bei der Einreise ein Touristen-/Besuchsvisum, das zu einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen berechtigt:EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.
Touristen- und Besuchsvisa:
60 € (bis 45 Tage), 250 € (bis 1 Jahr), 500 € (bis 10 Jahre)
Die Visumgebühren in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.
Transit: Kostenlos am Flughafen für Transitaufenthalte über 24 Stunden.
Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt. Weitere Informationen von der Botschaft in Paris (s. Kontaktadressen).
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Antragsformular (am Flughafen erhältlich).
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Ggf. 2 Passfotos.
(d) Gebühr (in bar), zahlbar in Komoren-Francs oder Euro.
(e) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
(g) Ggf. Nachweis einer Hotelbuchung.
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Eine Visumsverlängerung ist möglich. Wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird eine Strafgebühr je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.
Alle Reisenden benötigen eine Ausreiseerlaubnis (exit permit). Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).