| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Ja |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Ja |
Ja |
| Deutschland |
Ja |
Ja |
Ja |
Da sich die Einreisebestimmungen von Madagaskar kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende die aktuellen Regelungen von der zuständigen konsularischen Vertretung bestätigen lassen.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über eine freie Seite verfügen.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.Österreicher: Eigener Reisepass.Schweizer: Eigener Reisepass.Türken: Eigener Reisepass.Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.Achtung: Allein reisende Minderjährige, die nicht auf Madagaskar wohnhaft sind, benötigen eine Genehmigung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache.
Allgemein erforderlich.
Hinweis: Aufgrund einer Sonderregelung besteht derzeit für Reisende mit Rück- oder Weiterreiseticket die Möglichkeit, ein auf 30 Tage begrenztes Visum bei der Ankunft kostenlos in Antananarivo zu erhalten. Für Kinder muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Es ist jedoch dringend empfohlen, dieses Visum vorab bei der zuständigen konsularischen Vertretung einzuholen, wo es ebenfalls kostenlos ausgestellt wird. Manche Fluggesellschaften verlangen dies sogar.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visa non transformable (nicht verlängerbares Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 3 Monaten);
Visa transformable (einmonatiges, verlängerbares Visum für Langzeitaufenthalte).
Kurzzeitvisum zur einmaligen Einreise, 30 Tage gültig: kostenlos auf dem Flughafen und bei der Botschaft. (Für deutsche Staatsbürger ist nur die Botschaft der Republik Madagaskar in Falkensee bei Berlin befugt, dieses Visum auszustellen.)Deutschland und Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten:
68 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von 1-2 Monaten),
96 € (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten),
100 € (einmonatiges verlängerbares Visum oder Visum zur mehrmaligen Einreise).
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für alle visumpflichtigen Nationalitäten.
100 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten),
150 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).Sofortige Expressausstellung mit Voranmeldung: Gebühr + 10 CHF.
Kurzzeitvisum zur einmaligen Einreise: 30 Tage.
Andere Visa sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei längerem Aufenthalt sollte ein entsprechendes Visa transformable/eine Aufenthaltsgenehmigung unbedingt vor der Abreise eingeholt werden.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft.
(a) 2 Antragsformulare (Schweiz: 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (Schweiz: 1).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über eine freie Seite verfügt.
(d) Nachweis der bezahlten Rück-/Weiterreise oder Buchungsbestätigung des Reisebüros.
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg).
(f) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Konsulate in Falkensee und Hamburg)Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen
I. d. R. 1 Woche. Eine Express- oder Samedaybearbeitung ist derzeit in Deutschland nicht möglich. Sofortige Expressausstellung in Zürich mit Voranmeldung möglich.Postalische Antragstellung: bis zu 20 Tagen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Für die Einfuhr von Haustieren muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Directeur du Service de l'Elevage et de la Pêche Maritime de la République Démocratique Malgache beantragt werden. Dies sollte rechtzeitig vor Abreise erfiolgen, da mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt, das maximal 15 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde und das das Tier genau beschreibt, seinen Besitzer aufweist und das bescheinigt, dass das Tier gesund ist und dass der Herkunftsort frei von Infektionskrankheiten ist.
Für Hunde über 3 Monate und für Katzen über 6 Monate muss das Gesundheitszeugnis außerdem bescheinigen, dass das Tier mindestens 1 Monat und maximal 1 Jahr vor der Einreise und für Hunde über 6 Monate mindestens 3 Monate und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde.
Die Tiere werden bei der Einreise untersucht. Die Auferlegung von Quarantäne ist möglich.