Tourismusinformationen Guadeloupe

Überblick

Überblick

Zu Guadeloupe gehören die wie ein Schmetterling geformten Inseln Basse-Terre und Grande-Terre sowie die nahe gelegenen, kleineren Inseln La Desirade, Marie-Galante und Les Saintes. Kolumbus entdeckte die Inselgruppe 1493, die 1635 französische Kolonie und 1946 französisches Überseegebiet wurden. Daraus resultiert ein starker französischer Einfluss, angefangen von den Zutaten und Speisen bis hin zur Währung Guadeloupes.
Die Inseln bieten nicht nur weiße Sandstrände, sondern auch tropische Regenwälder mit einer Vielzahl von Tierarten sowie den höchsten Wasserfall der Karibik.
Basse-Terre besteht aus schroffem, vulkanischem Terrain, während sich Grande-Terre mit hügeliger bis flacher Landschaft präsentiert. Auch grüne Bergketten mit atemberaubender und unberührter Tropenlandschaft gibt es in Guadeloupe, und die Inseln sind ein echtes Paradies für Taucher. Für Jacques Cousteau zählten sie sogar zu den zehn besten Tauchgebieten der Welt.
Aber auch zahlreiche Restaurants und Bars sowie Tanzclubs, in denen man typische Musik und Tanzstile miterleben kann, gibt es in Guadeloupe. Der berühmteste Tanz von Guadeloupe ist die Biguine, zu der noch heute farbenfrohe kreolische Kostüme getragen werden. Auf keinen Fall sollte man versäumen den Rum-Punsch zu probieren.
 

Zu Guadeloupe gehören die wie ein Schmetterling geformten Inseln Basse-Terre und Grande-Terre sowie die nahe gelegenen, kleineren Inseln La Desirade, Marie-Galante und Les Saintes.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 25 Jan 2021 17:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Jan 2021 17:38:21 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)

Einschließlich Französische Überseedépartements

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt auch in Frankreich weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. 

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie die Überseegebiete Französisch-Polynesien, Mayotte und Saint-Barthélemy wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

Epidemiologische Lage

Frankreich überschreitet in allen Regionen die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Einreise

Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen, negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test mit Nachweis des Proteins Sars-CoV-2) nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Für die Einreise aus allen übrigen Ländern  (einschließlich dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) gelten neben dieser Test-und Nachweispflicht folgende zusätzliche Einschränkungen: Bei Einreise ist die Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich.

Das französische Außenministerium aktualisiert laufend Informationen zu den Einreisebedingungen.

Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 18 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.

Reiseverbindungen

Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.

Beschränkungen im Land

Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Die geltenden Regelungen sind auf der Webseite der französischen Regierung einsehbar. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.

Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.

Hygieneregeln

Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe,  Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.

Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten

Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.

Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.

Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.

Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.

  • Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
  • Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
  • Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
  • Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.

  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
  • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. 

Brexit

Nach dem Ende der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit") am 31. Dezember 2020 muss in den Häfen der französischen Kanalküste mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.

Nähere Informationen bietet die Brexit-Webseite der französischen Regierung, auch mit Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.

  • Rechnen Sie bei beabsichtigten Fährpassagen von Frankreich Richtung Vereinigtes Königreich mit längeren Wartezeiten bei der Abfertigung.
  • Erkundigen Sie sich über geänderte Zollvorschriften ab 1. Januar 2021 bei der französischen Zollverwaltung unter +33-811 204 444, aus dem Ausland unter +33-172 40 78 50.
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen Get Ready for Brexit.

Sicherheit

Terrorismus

Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen.

Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.

Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Korsika

In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.

  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr z.B. bei den Pariser Verkehrsbetrieben (RATP) und vergewissern Sie sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten.

Kriminalität

Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region  Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.

Von einigen französischen Überseedépartements wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseedépartements teilweise verbreitet.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern, jederzeit zugänglich und gesichert im Internet.
  • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen sie nicht unbewacht ab.
  • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
  • Seien Sie bei Reisen in den Überseedépartements speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr

Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
in den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.

Tropenstürme in den Überseedépartements

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.

Erdbeben und Vulkane

Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z. B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Machen Sie sich bei Reisen in die Überseedépartements mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung für die Überseedépartements

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedépartements Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.

Grenzkontrollen

Bis mindestens April 2021 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.

Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.

Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones Bleues") hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch „Crit'Air") gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein bußgeldbewehrtes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200,- EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Reisen in die französischen Überseedépartements

Die Einreise in die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten, Flughafen Juliana.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass mit.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

Medizinische Versorgung

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Französische Überseegebiete

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseedépartements durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Überseedépartements von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Überseedépartments ein grundsätzliches  HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseedépartements ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseedépartments bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Französisch-Guayana

Impfschutz

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Élie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Île du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Martinique

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Martinique gilt als malariafrei.

Guadeloupe

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Guadeloupe gilt als malariafrei.

St. Barthélemy

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

St. Barthélemy gilt als malariafrei.

St. Martin

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

St. Martin gilt als malariafrei.

Französisch-Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.

La Réunion

Impfschutz

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

La Réunion gilt als malariafrei.

Mayotte

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Anmerkung

Tel: Website: Tel: Öffnungszeiten: Adresse:

Allgemeines

Lage

Lat:16.254014 Long:-61.455987

Fläche

1705 qkm.

Basse-Terre: 854 qkm. Grande-Terre: 590 qkm. Marie-Galante: 158 qkm. La Désirade: 22 qkm. Iles des Saintes: 13 qkm.

St. Barthélemy (ist seit 2007 eine eigene überseeische Gebietskörperschaft (collectivité d'outre-mer): 21 qkm.

St. Martin (der nördliche Teil ist seit 2007 eine eigene überseeische Gebietskörperschaft (collectivité d'outre-mer), der südliche gehört zu den Niederländischen Antillen, s. St. Maarten): 53 qkm.

Bevölkerungszahl

400.124 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

247 pro qkm.

Hauptstadt

Verwaltungssitz: Basse-Terre.
Handelszentrum: Pointe-à-Pitre (Grande-Terre).

Staatsform

Französisches Übersee-Departement (Départements d'outre-mer) mit vier Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung und zwei Senatoren im Senat. Interne Angelegenheiten werden vom Conseil général (42 Mitglieder) wahrgenommen.

Geographie

Guadeloupe ist Teil der Leeward-Inseln und setzt sich aus Basse-Terre, Grande-Terre (durch einen schmalen Kanal von Basse-Terre getrennt) und den fünf oben genannten Inseln zusammen. Basse-Terre hat eine vulkanische Landschaft, während Grande-Terre eher flach ist und aus Kreidegestein besteht. Die Bergregionen haben eine wunderschöne tropisch-üppige Landschaft.

Sprache

Religion

Überwiegend römisch-katholisch (95 %); protestantische Minderheit (1 %) und andere.

Ortszeit

Soziale Konventionen


Die Atmosphäre ist ruhig und zwanglos. Alltagskleidung wird akzeptiert, zum Ausgehen am Abend wird jedoch elegantere Kleidung erwartet. Trinkgeld: 10%.

Netzspannung

220 V, 50 Hz. Adapter meist nicht erforderlich.

Regierungschef

Präsidentin des Generalrates: Josette Borel-Lincertin, seit April 2015.

Staatsoberhaupt

Staatschef: Emmanuel Macron, seit Mai 2017. Frankreich wird durch den Präfekten Alexandre Rochatte seit August 2020 vertreten.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Österreich Ja Nein 3
Deutschland 1 Nein 3
EU-Länder Ja Nein 3
Türkei Ja 2 Ja
Schweiz Ja Nein 3

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Schengen-Visum

Visagebühren

Gültigkeitsdauer

Antragstellung

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

Ausreichende Geldmittel

Verlängerung des Aufenthalts

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Geldwechsel

An zahlreichen Geldautomaten kann man Bargeld mit der Bankkarte oder Kreditkarte abheben. Wechselstuben sind in den meisten Ortschaften vorhanden.

Kreditkarten

Die gängigen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und internationalen Autoverleihfirmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte (Visa und Mastercard) kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Geldautomaten sind in allen Ortschaften vorhanden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Guadeloupe in der Regel nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, z. T. Sa vormittags.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Einfuhrverbot

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Neujahr : 2021
01 Januar

Epiphaniasfest : 2021
06 Januar

Aschermittwoch : 17. Februar 2021

Ostermontag : 05. April 2021

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Tag des Sieges : 08. Mai 2021

Christi Himmelfahrt : 13. Mai 2021

Pfingstmontag : 24. Mai 2021

Tag der Abschaffung : 27. Mai 2021

Jahrestag des Sturms auf die Bastille : 14. Juli 2021

Schoelcher-Tag (Abschaffung der Sklaverei) : 21. Juli 2021

Mariä Himmelfahrt : 15. August 2021

Allerheiligen : 01. November 2021

Tag des Waffenstillstandes : 11. November 2021

Weihnachten : 25. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

Auf Guadeloupe gibt es eine gute Hotelauswahl, die Palette reicht von Spitzenhotels bis zu freundlichen Landgasthöfen. Die Unterkünfte auf abgelegeneren Inseln sorgen manchmal für eine angenehme Überraschung, sind jedoch oft recht einfach. Gegenwärtig stehen über 4000 Zimmer zur Verfügung. Hotelsteuer ist normalerweise im Preis inbegriffen, je nach Saison werden 15-30 % Bedienungssteuer aufgeschlagen. Viele Hotels erheben eine Standardgebühr. Das Relais de la Guadeloupe bietet einen zentralen Buchungsservice.

Kategorien:
3- und 4-Sterne-Hotels mit Sportanlagen und Unterhaltungsangebot. Darüber hinaus gibt es zwei eigene Hotelkategorien: Hibiskus (H) und Alamandas (A). Die Hibiskus-Hotels entsprechen in etwa 2 oder 3 Sternen und sind meist Familienbetriebe; Alamandas-Hotels sind gute 1- oder 2-Sterne-Hotels. Die meisten Hotels bieten unterschiedliche Kombinationen an:

Full American Plan (FAP):
Zimmer mit Vollpension (einschl. Nachmittagstee).
American Plan (AP): Zimmer mit drei Mahlzeiten.
Modified American Plan (MAP): Zimmer, Frühstück und Abendessen, in manchen Hotels auch Nachmittagstee.
Continental Plan (CP): Zimmer mit Frühstück.
European Plan (EP): nur Übernachtung.

Camping

Zur Zeit gibt es nur einen Campingplatz in Guadeloupe. Weitere Informationen vom Office du Tourisme (s. Adressen).

Accommodation Information

Auf Guadeloupe gibt es eine gute Hotelauswahl, die Palette reicht von Spitzenhotels bis zu freundlichen Landgasthöfen. Die Unterkünfte auf abgelegeneren Inseln sorgen manchmal für eine angenehme Überraschung, sind jedoch oft recht einfach. Gegenwärtig stehen über 4000 Zimmer zur Verfügung. Hotelsteuer ist normalerweise im Preis inbegriffen, je nach Saison werden 15-30 % Bedienungssteuer aufgeschlagen. Viele Hotels erheben eine Standardgebühr. Das Relais de la Guadeloupe bietet einen zentralen Buchungsservice.

Kategorien:
3- und 4-Sterne-Hotels mit Sportanlagen und Unterhaltungsangebot. Darüber hinaus gibt es zwei eigene Hotelkategorien: Hibiskus (H) und Alamandas (A). Die Hibiskus-Hotels entsprechen in etwa 2 oder 3 Sternen und sind meist Familienbetriebe; Alamandas-Hotels sind gute 1- oder 2-Sterne-Hotels. Die meisten Hotels bieten unterschiedliche Kombinationen an:

Full American Plan (FAP):
Zimmer mit Vollpension (einschl. Nachmittagstee).
American Plan (AP): Zimmer mit drei Mahlzeiten.
Modified American Plan (MAP): Zimmer, Frühstück und Abendessen, in manchen Hotels auch Nachmittagstee.
Continental Plan (CP): Zimmer mit Frühstück.
European Plan (EP): nur Übernachtung.

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Die meisten Gerichte bestehen aus Meeresfrüchten, die auf kreolische, afrikanische, indische und südostasiatische Art zubereitet werden, wobei der Einfluss der französischen Küche jedoch unverkennbar ist. Spezialitäten sind Hummer, Muscheln und Seeigel. Weitere Inselspezialitäten sind gefüllte Krebse, Meeresschneckensuppe, Wildziegenbraten, Hasenpfeffer und gebratene Tauben. Getränke: Französischer Wein, Sekt, Liköre und einheimischer Rum werden angeboten. Rumpunsch ist eine Spezialität (Mischung aus Rum, Limonen, Gewürzen und Sirup), die man unbedingt probieren sollte.

Nachtleben

Einheimische Musik und Tanz werden in zahlreichen Restaurants, Bars und Diskotheken geboten. Der berühmte Inseltanz Beguine wird auch heute noch in farbenprächtigen und reich verzierten kreolischen Kostümen getanzt.

Einkaufstipps

Französische Importe wie Parfüm, Wein, Spirituosen und Lalique-Kristall sind preiswert. Beliebte Souvenirs sind der einheimische Rum, Bambushüte, Strohartikel und Voodoopuppen. Wer mit Reiseschecks bezahlt, erhält teilweise 20% Rabatt. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Fr 08.30-18.00 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Leichte Sommeranzüge bzw. Sommerkleider oder leichte Kostüme. Die günstigste Zeit für Geschäftsreisen ist Januar bis März sowie Juni bis September. Geschäftsverbindungen bestehen hauptsächlich mit Frankreich.

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Internationale Direkdurchwahl. Das nationale Telefonnetz ist gut, keine Ortsnetzkennzahlen. Die lokalen Telefonkabinen sind meist für Telefonkarten ausgerüstet, viele funktionieren auch mit Kredikarten, sehr selten sind es Münzfernsprecher. Telefonkarten erhält man in den Postämtern.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber sind France Telecom und Améris. Mobiltelefone können am Flughafen bei Baggage Plus gemietet werden. Der Sende-/Empfangsbereich erstreckt sich über die Französischen Antillen und Französisch-Guyana. St. Martin und St Barthélemy: Digitales Analognetzwerk (System B). Netzbetreiber ist St Martin Mobiles (Internet: www.stmartinmobiles.com). Die deutschen Mobilfunknetze D1 und D2 sind auf Guadeloupe uneingeschränkt funktionsfähig.

Internet

Hauptanbieter sind Wanadoo (Internet: www.wanadoo.fr) und and Antilladoo (Internet: www.antilladoo.com). Es gibt Internetcafés in Saint-François, Mare-Gaillard, Pointe-à-Pitre und in anderen Städten. Außerdem hat man Internetanschluss in manchen Postämtern und bei anderen öffentlichen Stellen.

Medien

Post

Luftpost nach Europa benötigt ca. eine Woche. Briefmarken kann man in Postämtern und bei manchen Zeitungshändlern kaufen.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Condor (DE) fliegt 1-mal wöchentlich von Frankfurt/M. nonstop nach Pointe-à-Pitre.

Air Caraïbes (TX), Guadeloupes nationale Fluggesellschaft, Air France (AF) und Corsair (SS) bieten Nonstop-Flüge von Paris (Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly)  nach Guadeloupe an. Zubringerflüge nach Paris werden u.a. aus Deutschland von Lufthansa (LH), aus Österreich von Austrian Airlines (OS) und aus der Schweiz von Swiss (LX) angeboten.

Frankfurt/M. - Guadeloupe: 9 Std. 45 Min. (nonstop mit Condor) bzw. 14 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp in Paris); Wien - Guadeloupe: 14 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Guadeloupe: 12 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Keine.

 

Internationale Flughäfen

Pointe-à-Pitre (PTP) (Le Raizet) liegt 3 km außerhalb der Stadt und hat zwei internationale Terminals: Guadeloupe Pôle Caraibes und Le Raizet. Busse und Taxis fahren zum Stadtzentrum. Flughafeneinrichtungen: Bank, Bar, Restaurant, Autovermietung, Tourist-Information und Duty-free-Shop.

Schiff

Im Haupthafen Guadeloupes, in Pointe-à-Pitre, legen Kreuzfahrtschiffe an und starten Fähren und Tragflächenboote u.a. zu den Karibikinseln Martinique und St. Lucia.

Bahn

Bahnpässe

Bus/Pkw

Maut: Auf Guadeloupe gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Air Caraïbes (TX) verbindet täglich Pointe-à-Pitre mit Marie-Galante. Charterflüge zwischen den Inseln sind bei verschiedenen Anbietern verfügbar.

 

Schiff

Zwischen den Inseln bestehen regelmäßige Fährverbindungen.

Fähren von CTM Deher verkehren täglich zwischen Trois-Rivières und den Inseln Terre-de-Bas und Terre-de-Haut sowie zwischen Basse-Terre und Terre-de-Haut.

Icigo verbindet Trois-Rivières mit Les Saintes sowie Saint François und Pointe-à-Pitre mit Marie-Galante und Les Saintes.

 

Bahn

Auf Guadeloupe gibt es keinen Schienenverkehr.

 

Bus/Pkw

Das Straßennetz von Guadeloupe hat eine Länge von ca. 2.000 km und ist gut ausgebaut. Die Pont de la Gabare-Brücke über den Salée verbindet die beiden Hauptinseln Grande-Terre und Basse-Terre. Auf Basse-Terre sind die Straßen oft sehr steil und schwierig zu befahren.

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind ausreichend vorhanden.

r

Die Straßen sind in einem guten Zustand.

Es gibt ein gutes öffentliches Busnetz. Busse fahren von Pointe-à-Pitre und Basse-Terre zu allen Städten.

Taxis sind überall verfügbar. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden und ist zwischen 21.00 und 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wesentlich höher als zu anderen Zeiten.

Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Ein Messgerät zur Alkoholbestimmung ist mitzuführen.
- Ein Feuerlöscher muss im Auto vorhanden sein.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Mietwägen sind in Pointe-à-Pitre in der Stadt und am Flughafen und auch in anderen Städten verfügbar. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 26 Jahren wird vor Ort mitunter zusätzlich eine Jungfahrergebühr berechnet. Lokale Anbieter sind oft günstiger als internationale.

Fahrräder und Roller können gemietet werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Ein Messgerät zur Alkoholbestimmung ist mitzuführen.
- Ein Feuerlöscher muss im Auto vorhanden sein.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h.

Stadtverkehr

Die Inselstädte können aufgrund ihrer geringen Größe sehr gut zu Fuß erkundet werden oder man bestellt sich ein Taxi bzw. hält es an der Straße an.

In Pointe-à-Pitre bietet für Stadtrundfahrten eine kleine Eisenbahn auf Gummirädern.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Ganzjährig warm mit Temperaturen zwischen 24° und 30°C; zeitweise schwül, Regenzeit von Juni - Oktober. Niederschläge ganzjährig.

 

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