Tourismusinformationen Martinique

Überblick

Überblick

Als Christopher Kolumbus Martinique 1493 entdeckte, war es für ihn das “schönste Land der Welt” und er benannte es nach dem Heiligen Martin. Martiniques Ureinwohner waren die Arawak und die Kariben, die es Madinina („Blumeninsel“) nannten.
Obwohl die Briten im 18. und 19. Jahrhundert kurzzeitig versuchten, das Land unter ihre Kontrolle zu bringen, hatten die Franzosen seit 1635 die Macht über Martinique (und Guadeloupe).
Der Tourismus ist ein wichtiger Teil der Wirtschaft. Jedes Jahr kommen Hunderttausende Touristen wegen Martiniques malerischer Vulkanlandschaft, seiner feinen schwarzen, weißen oder schwarz-weiß gesprenkelten Sandstrände und den umliegenden Zucker-, Palmen-, Bananen- und Ananasplantagen hierher. Seine Lage macht Martinique auch zum beliebten Zwischenstopp auf Kreuzfahrten.
Man sollte auf keinen Fall versäumen, den einheimischen Rum zu probieren, denn er zählt zu den besten der Welt. Wegen seiner hohen Qualität bekam der das prestigeträchtige französische Gütesiegel „Appellation d'origine contrôlée“ verliehen, das eigentlich französischen Weinen und Käsesorten vorbehalten ist.
 

Als Christopher Kolumbus Martinique 1493 entdeckte, war es für ihn das “schönste Land der Welt” und er benannte es nach dem Heiligen Martin.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 25 Jan 2021 17:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Jan 2021 17:38:21 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)

Einschließlich Französische Überseedépartements

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Durch-und Weiterreise)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt auch in Frankreich weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. 

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, sowie die Überseegebiete Französisch-Polynesien, Mayotte und Saint-Barthélemy wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

Epidemiologische Lage

Frankreich überschreitet in allen Regionen die Zahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.

Einreise

Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen, negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-Test mit Nachweis des Proteins Sars-CoV-2) nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben. Für die Einreise aus allen übrigen Ländern  (einschließlich dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) gelten neben dieser Test-und Nachweispflicht folgende zusätzliche Einschränkungen: Bei Einreise ist die Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich.

Das französische Außenministerium aktualisiert laufend Informationen zu den Einreisebedingungen.

Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich. Es gilt jedoch eine nächtliche Ausgangssperre von grundsätzlich 18 bis 6 Uhr. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der nächtlichen Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.

Reiseverbindungen

Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.

Beschränkungen im Land

Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Die geltenden Regelungen sind auf der Webseite der französischen Regierung einsehbar. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.

Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.

Hygieneregeln

Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe,  Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.

Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten

Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.

Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.

Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.

Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.

  • Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
  • Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
  • Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
  • Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
  • Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.

  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland (nicht Transit) und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
  • Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. 

Brexit

Nach dem Ende der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit") am 31. Dezember 2020 muss in den Häfen der französischen Kanalküste mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.

Nähere Informationen bietet die Brexit-Webseite der französischen Regierung, auch mit Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.

  • Rechnen Sie bei beabsichtigten Fährpassagen von Frankreich Richtung Vereinigtes Königreich mit längeren Wartezeiten bei der Abfertigung.
  • Erkundigen Sie sich über geänderte Zollvorschriften ab 1. Januar 2021 bei der französischen Zollverwaltung unter +33-811 204 444, aus dem Ausland unter +33-172 40 78 50.
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen Get Ready for Brexit.

Sicherheit

Terrorismus

Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen.

Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.

Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Korsika

In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.

  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr z.B. bei den Pariser Verkehrsbetrieben (RATP) und vergewissern Sie sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten.

Kriminalität

Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Übergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region  Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.

Von einigen französischen Überseedépartements wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseedépartements teilweise verbreitet.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern, jederzeit zugänglich und gesichert im Internet.
  • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen sie nicht unbewacht ab.
  • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
  • Seien Sie bei Reisen in den Überseedépartements speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr

Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
in den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt, es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.

Tropenstürme in den Überseedépartements

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden muss.

Erdbeben und Vulkane

Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z. B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Machen Sie sich bei Reisen in die Überseedépartements mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung für die Überseedépartements

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseedépartements Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.

Grenzkontrollen

Bis mindestens April 2021 finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus Großbritannien muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.

Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.

Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigte Fußgänger in der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt im Kreisverkehr rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben („Zones Bleues") hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch „Crit'Air") gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein bußgeldbewehrtes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200,- EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150,- Euro führen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Reisen in die französischen Überseedépartements

Die Einreise in die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge von St. Martin vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten, Flughafen Juliana.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass mit.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000,- € (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

Medizinische Versorgung

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Französische Überseegebiete

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseedépartements durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Überseedépartements von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Überseedépartments ein grundsätzliches  HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseedépartements ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseedépartments bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Französisch-Guayana

Impfschutz

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Élie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Île du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Martinique

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Martinique gilt als malariafrei.

Guadeloupe

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Guadeloupe gilt als malariafrei.

St. Barthélemy

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

St. Barthélemy gilt als malariafrei.

St. Martin

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

St. Martin gilt als malariafrei.

Französisch-Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.

La Réunion

Impfschutz

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

La Réunion gilt als malariafrei.

Mayotte

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Anmerkung

Tel: Website: Tel: Öffnungszeiten: Adresse:

Allgemeines

Lage

Lat:14.643027 Long:-60.977960

Fläche

1106 qkm.

Bevölkerungszahl

375.265 (UNO Schätzung 2020)

Bevölkerungsdichte

361 pro qkm.

Hauptstadt

Fort-de-France.

Staatsform

Martinique ist eines der französischen Départements d'Outre-Mer (seit 1946) und gilt als Teil des Mutterlandes. Die Insel hat ein Regionalparlament (Conseil général) mit 45 Abgeordneten. Vier Vertreter werden in die französische Nationalversammlung u. zwei in den Senat entsandt.

Geographie

Die französische Überseeprovinz Martinique ist eine Vulkaninsel und die nördlichste der karibischen Windward-Inseln. Sie ist felsiger als die Leeward-Inseln und hat feine Strände (schwarzer, weißer oder gemischter Sand), die von Zuckerrohr-, Palmen-, Bananen- und Ananasplantagen gesäumt sind. Bevor die Insel zu Ehren des heiligen Martin umbenannt wurde, nannten die Eingeborenen sie Madidina (»Insel der Blumen«).

Sprache

Religion

85 % Katholiken, 11 % Protestanten, 1 % Muslime, 1 % Hindus.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Umgangsformen: Die Atmosphäre ist entspannt und zwanglos. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Bonjour und Merci sollte man häufig sagen, gerne begleitet von einem freundlichen Lächeln.

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung wird überall akzeptiert. Leichte Baumwollkleidung wird empfohlen. Badekleidung gehört an den Strand. An manchen Hotelstränden sind Zonen zum Oben-ohne-Sonnenbaden abgeteilt.  In besseren Restaurants und Nachtklubs wird Abendkleidung erwartet.

Fotografieren: Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. In Kirchen und Museen ist das Fotografieren häufig erlaubt, man sollte aber vorher fragen.

Rauchen: Grundsätzlich darf überall geraucht werden. Einige Hotels unterteilen in Raucher- und Nichtraucherzimmer. Nichtraucherzonen sollten beachtet werden.

Kriminalität: Wie überall auf der Welt gibt es auch auf Martinique Taschendiebe. Mit wertvollem Schmuck und größeren Bargeldbeträgen sollte daher nicht geprahlt werden, Wertgegenstände sollten am Strand nicht unbeaufsichtigt sein und Mietwagen sollten abgeschlossen werden. 

Sicherheit: Der Pelée ist immer noch aktiv; wer einen Ausflug in die Nähe des Vulkans plant, sollte sich vorab über die Aktivität informieren. Der Amerikanischen Lanzenotter geht man besser aus dem Weg; Bisse dieser Schlange sind heilbar, wenn sofort eine Behandlung erfolgt.

Netzspannung

220 V, 50 Hz. Kein Adapter erforderlich.

Regierungschef

Alfred Marie-Jeanne, Präsident des Exekutivrats seit Dezember 2015.

Staatsoberhaupt

Emmanuel Macron seit Mai 2017, vertreten durch den Präfekten Stanislas Cazelles, seit Februar 2020.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Deutschland 1 Nein 3
Österreich Ja nein 3
Schweiz Ja Nein 3
Türkei Ja 2 Ja
EU-Länder 1 Nein 3

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 15 Monate über das Visum hinaus gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über mindestens zwei leere Seiten verfügen. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.

 


 

 

Eintritt mit Kindern

Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, man sollte sich vor Antritt der Reise über die aktuellen Bestimmungen erkundigen. Informationen erteilen die französischen Vertretungen.

Hinweis

Transitvisum

Schengen-Visum

Visagebühren

Gültigkeitsdauer

Antragstellung

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

Ausreichende Geldmittel

Verlängerung des Aufenthalts

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Einreise mit Haustieren

Die gleichen Bestimmungen wie für Frankreich sind gültig, außer dass Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten nicht nach Martinique eingeführt werden dürfen.

Geld

Währung

Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. 

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Geldwechsel

Möglich in Banken und Wechselstuben, auch größere Hotels wechseln Geld, jedoch zu schlechteren Kursen. 

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Visa und z. T. Mastercard werden in Hotels, Autovermietungen und den meisten Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Martinique an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in größeren Orten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Martinique nicht akzeptiert. 

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

S. Frankreich. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.

Einfuhrverbot

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Wie Frankreich, zusätzlich:

Karfreitag : 02. April 2021

Abschaffung der Sklaverei : 22. Mai 2021

Schoelcher-Tag (Abschaffung der Sklaverei) : 21. Juli 2021

Unterkunft

Hotels

Martinique hat ein gutes Hotelangebot. Auf die Rechnungen werden 10% Bedienungsgeld und andere Steuern aufgeschlagen. Das Relais de la Martinique, ein Verband von kleinen Hotels und Pensionen, bietet besondere Buchungs- und Ausflugsmöglichkeiten an.

Kategorien:
Es gibt Hotels der Luxusklasse, der mittleren und niedrigeren Preisklasse. Weitere Informationen erteilt: Centrale de Reservation Martinique, BP 823, 97200 Fort-de-France. Tel: 61 61 77. (Internet: www.touristmartinique.com). Auskünfte erteilt außerdem Maison de la France (s. Adressen).

Camping

Accommodation Information

Martinique hat ein gutes Hotelangebot. Auf die Rechnungen werden 10% Bedienungsgeld und andere Steuern aufgeschlagen. Das Relais de la Martinique, ein Verband von kleinen Hotels und Pensionen, bietet besondere Buchungs- und Ausflugsmöglichkeiten an.

Kategorien:
Es gibt Hotels der Luxusklasse, der mittleren und niedrigeren Preisklasse. Weitere Informationen erteilt: Centrale de Reservation Martinique, BP 823, 97200 Fort-de-France. Tel: 61 61 77. (Internet: www.touristmartinique.com). Auskünfte erteilt außerdem Maison de la France (s. Adressen).

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Charakteristisch für Küche der Insel ist der französische und karibische Einfluss. Die kreolische Küche ist weit verbreitet, sie ist eine originelle Kombination aus französischen, indischen und afrikanischen Traditionen, angereichert mit exotischen Gewürzen. Fische, vor allem Red Snapper, sowie Meeresfrüchte wie Hummer, Krebse, Muscheln und Seeigel werden auf vielfältige Art und Weise zubereitet und serviert. Zum Nachtisch werden meist tropische Früchte gereicht.


  • Soudins (Muscheln mit Pfeffer und Limonensaft). 

  • Blaff (Fischeintopf mit vielen verschiedenen Kräutern).

  • Gefüllter Krebs.

  • Meeresschneckensuppe.

  • Gebratene Wildziege oder Tauben.

  • Colombo (Hühnchen, Ziegen-, Schweine- oder Lammfleisch, in einer dicklichen, scharfen Curry-Soße).

  • Paté en Pot (Gemüsesuppe mit Schinkenspeck und Lammfleisch, gewürzt mit Lorbeer und Nelken).

  • Les accras (in Öl gebratene Klöße aus Fischen, Langusten und Krebsen, gewürzt mit Knoblauch, Thymian, Piment und Schnittlauch).

  • Les crabes farcis (Landkrabben mit Kokosmilch und pürierter Avocado gewürzt mit Knoblauch und Piment). 

  • Poulet Créole ( gegrilltes Hühnchen mit einer würzigen Soße).

  • Blanc-Manger (Dessert aus Kokosnuss und Vanillemilch, abgeschmeckt mit Zimt und Muskatnuss).

In den Restaurants werden häufig Lambi (Fechterschnecken) angeboten. Da die Art vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf dieses Gericht besser verzichten.

Ein Trinkgeld von 10% ist üblich.

Auf Martinique darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.

Nachtleben

Martinique hat ein vielfältiges Nachtleben zu bieten. In allen größeren Städten gibt es zahlreiche Restaurants, Bars, Nachtklubs und Diskotheken. Vor allem in den Städten Les Trois Illets, Le Marin, Ste Anne, Le Vauclin und Le Francois, die sich alle im Süden der Insel befinden, kann man die Nacht zum Tag machen. In vielen Hotels finden regelmäßig regionale Tanz- und Musikveranstaltungen wie z.B. Vorführungen von Limbo-Tänzern oder Steelbands statt. Wer den Abend gerne etwas ruhiger verbringt, genießt den Sonnenuntergang bei einem Cocktail in einer der vielen Strandbars.

Das abwechslungsreichste Nachtleben hat Fort-de-France zu bieten. Hier gibt es auch einige Theaterhäuser. Das Rathaus von Fort-de-France beherbergt heute das Kulturzentrum SERMAC (Service Municipal d'Action Culturelle), in dem regelmäßig Konzerte und Theateraufführungen stattfinden. Auch in Schoelcher gibt es ein Theater.

Die Martinikaner sind sehr stolz auf ihre Musik. Überall sind Zouk-Klänge zu hören, eine lebendige Musik im Viervierteltakt ähnlich dem Merengue, die einzigartig auf den französischen Westindischen Inseln ist. 

Das Ballet Martiniquais ist das größte Ballett der Karibik und gehört zu den berühmtesten Ballettensembles der Welt. Eine weitere bekannte Tanzgruppe ist Les Balisiers. Aufführungen beider Ensembles finden regelmäßig an verschiedenen Orten auf der Insel statt.

Die Lokalzeitung Choubouloute enthält Informationen über Abendveranstaltungen und ist in allen Zeitschriftenläden erhältlich.

Einkaufstipps

Zu den begehrtesten Souvenirs gehören Spirituosen, Schmuck, Muschelketten, Lalique-Kristall sowie Wandbehänge, aber auch Stroh- und Bastwaren und Bambushüte. Ein besonderes Mitbringsel sind die Poupées Martiniquaises (schwarze Puppen in traditioneller kreolischer Kleidung aus Madrasstoff). Der hiesige Rum gehört zu den besten weltweit. Beliebt ist auch die auf Martinique produzierte Gewürzvanille (Bourbon-Vanille). Besonders preiswert sind französische Importgüter wie Parfüm, Mode, Wein oder Likör erhältlich. Einige Geschäfte geben bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Reiseschecks 20% Rabatt, wobei letztgenannte nicht in allen Geschäften akzeptiert werden. 

Lohnenswert ist ein Bummel durch die Rue Victor Hugo, der Haupt-Einkaufsstraße in Fort-de-France, in der es zahlreiche Boutiquen, Obst- und Blumenhändler gibt. In Fort-de-France gibt es auch einige Einkaufszentren, deren Besuch sich allerdings kaum lohnt. Das größte Einkaufszentrum der Insel ist die Galleria in Lamentin in der Nähe des Flughafens; hier findet man unter anderem auch europäische Markengeschäfte. Das größte Einkaufserlebnis jedoch bieten die zahlreichen Straßenstände, die es überall gibt. 

In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Wochenmärkte statt. Unbedingt besuchen sollte man den Gran Marché in Fort-de-France,  auf dem Händler in den traditionellen bunten Madras-Trachten neben schmackhaftem Gemüse, tropischen Früchten und exotischen Blumen auch zahlreiche Gewürze und Duftharze anbieten. Weitere bekannte Märkte sind der Markt in Saint-Joseph sowie der Markt von Trois-Ilets und Pointe du Bout.

Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. 

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Kleidung: Leichte Anzüge und Safari-Anzüge sind angemessen. Geschäftsreisen sollten in die Monate Januar bis März und Juni bis September gelegt werden. Hauptgeschäftsverbindungen mit Frankreich.

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl von Martinique ist 00596.

Auf Martinique gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.

Mobiltelefon

GSM 900/1800 und 4G. Netzbetreiber sind u.a. Orange und Digicel Martinique. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk umfasst auch die Französischen Antillen und Französisch-Guyana. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Dennoch kann sich ggf. der Erwerb einer lokalen Prepaid-SIM-Karte lohnen.

Internet

Internetanbieter sind u.a. Orange und Digicel Martinique. Kostenloses WLAN bieten die meisten Hotels, Gasthäuser, Restaurants und Cafés. 

Medien

Post

Briefmarken sind in den Läden erhältlich, in denen Postkarten gekauft werden können. Hotelrezeptionen verkaufen ebefalls Briefmarken und nehmen Briefsendungen für ein Trinkgeld von ca. 1 US$ entgegen. Postsendungen brauchen ca. 1 Woche nach Europa. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-18.00 Uhr und Samstag vormittags. Internationale Kuriere unterstützen das nationale Postsystem.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Martinique.

Air France (AF) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Zürich, Genf und Wien über Paris (Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly) nach Martinique (Fort-de-France); Flughafenwechsel in Paris (Charles de Gaulle - Orly). Zubringerflüge zu Nonstop-Flügen ab Paris sind von verschiedenen deutschen, österreichischen und schweizer Flughäfen aus auch mit den nationalen Airlines möglich.

Corsair International (SS) verbindet u.a. Berlin via Guadeloupe mit Martinique.

Air Antilles Express (3S) und Air Caraibes (TX) bieten Flüge ab Paris nach Martinique an.

Air Belgium (KF) fliegt ab Brüssel via Guadeloupe nach Fort-de-France. 

 

Martinique ist am schnellsten über Paris erreichbar. Paris-Orly - Fort-de-France: 8 Std. 35 Min.

Frankfurt/M. - Fort-de-France: 14 Std. 45 Min.; München - Fort-de-France: 14 Std. 35 Min.; Zürich - Fort-de-France: 14 Std. 05 Min.; Genf - Fort-de-France: 12 Std. 45 Min.; Wien - Fort-de-France: 14 Std. 45 Min. (Flüge jeweils mit 1 Zwischenstopp).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Keine.

 

Internationale Flughäfen

Fort-de-France (FDF) (Aimé Césaire) liegt 11 km östlich der Stadt in Le Lamentin. Duty-free-Shop, Post, Wechselstube, Tourist-Information, Restaurants, Geschäfte, Mietwagenschalter, Taxistand.

Schiff

Der Hafen von Fort-de-France wird von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen und von Fähren angelaufen. In den kleineren Häfen von Sainte-Pierre und Marin gibt es Fährverkehr.

Bahn

Bahnpässe

Bus/Pkw

Maut: Auf Martinique gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

ACF Aviation und Heli Blue bieten Helikopterflüge über Martinique an.

 

Schiff

Vedettes Tropicales betreiben einen regelmäßigen Fährverkehr zwischen Fort-de-France und Anse à l'Ane, Anse Mitan, Pointe du Bout und Bourg des Trois-Ilets sowie zwischen Anse à l'Ane und Anse Mitan.

Vedettes Madinina verbinden mit ihren Fähren Fort-de-France mit Anse-Mitan, Anse à l'Ane, Pointe du Bout und Bourg des Trois-Ilets.

 

Bahn

Bus/Pkw

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind ausreichend vorhanden. 

r

Die meisten Straßen sind asphaltiert und gut gewartet, um Fort-de-France auch mehrspurig ausgebaut. Die Küstenstraßen sind zumeist kurvig und oft recht steil.

Es gibt nur wenige Busverbindungen. Von Pointe Simon in Fort-de-France aus fahren hauptsächlich örtliche Kleinbusse, die mit dem Schild "TC" versehen sind, zu anderen Orten auf der Insel.

Taxis unterliegen staatlicher Kontrolle, sind mit Taxametern ausgestattet und relativ teuer. Günstiger sind Sammeltaxis, die regelmäßig feste Strecken abfahren.

Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Verkehrsbestimmungen und -schilder entsprechen denen in den EU-Ländern.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h, bei Regen: 80 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Fahrzeugpannen und -unfällen ist zunächst immer die Autovermietung zu kontaktieren.

Das Angebot an Mietwagen ist ausgezeichnet. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Mopeds und Fahrräder können ebenfalls gemietet werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Verkehrsbestimmungen und -schilder entsprechen denen in den EU-Ländern.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h, bei Regen: 80 km/h.

Stadtverkehr

Fort-de-France: Mietwagen und Taxis sind die besten Fortbewegungsmittel. Busse fahren tagsüber - ohne festen Zeitplan - bis gegen 18 Uhr und können durch Handzeichen angehalten werden.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Ganzjährig warmes Wetter. Die Hauptregenzeit ist von Juni bis Oktober, aber kurze Schauer können jederzeit auftreten. Hurrikans sind selten.

 

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