Allgemein erforderlich, ausgenommen sind lediglich Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise:
Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden. Es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Eine Verlängerung um 1 Monat ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
EU-Länder und Schweiz. (
[1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein vorab zu besorgendes Visum.)
Visumgenehmigung per Internet: Ein Visum kann vor der Abreise über die Internetseite der Regierung von Katar (
www.gov.qa) beantragt werden. Zunächst muss sich der Reisende registrieren und kann dann sein Antragsformular direkt ausfüllen. Nach Zahlung der Gebühr per Kreditkarte (Visa und Mastercard, jedoch nicht American Express) erhält er ein Visumdokument per E-Mail, das er ausgedruckt am Flughafen vorlegen kann. Dort wird das eigentliche Visum ausgestellt.