Tourismusinformationen Katar

Überblick

Überblick

Die Zeiten des stereotypischen reichen Golfstaates – hastig errichtete Wolkenkratzer, chaotische Straßen und künstlich-kitschige Großstadtkulissen – sind vorbei in Katar, zumindest in seiner Hauptstadt. Doha hat sich zu einem selbstbewussten, eleganten Freihafen gemausert, der den Vereinigten Arabischen Emiraten ernsthafte Konkurrenz macht.

Katar liegt auf einer Insel im Persischen Golf, inmitten von Ölfeldern. Sein Pro-Kopf-Einkommen ist eines der höchsten der Welt und zeigt sich eindrucksvoll in Prestigeobjekten wie dem Museum der Islamischen Kunst, das größte seiner Art.

Da rund 50 % der Bevölkerung in Doha lebt, ist Katar im Grunde ein Stadtstaat. Wer sich nicht nur in, sondern auch außerhalb der Hauptstadt umsehen möchte, kann eine Reihe von Stränden für Erholung und Entspannung nutzen oder die eindrucksvollen Dünen von Khor al-Adaid besuchen.

Die Fußball-Weltmeisterschaft wird 2022 in Doha ausgetragen, weshalb bis dahin u.a. die Kapazität des Flughafens Hamad International erweitert wird.

Die Zeiten des stereotypischen reichen Golfstaates – hastig errichtete Wolkenkratzer, chaotische Straßen und künstlich-kitschige Großstadtkulissen – sind vorbei in Katar, zumindest in seiner Hauptstadt.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 11 Jan 2021 17:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 11 Jan 2021 17:07:42 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Reiseverbindungen); Sicherheit (Innenpolitische Lage); Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Reiseverbindungen); Sicherheit (Innenpolitische Lage); Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu  Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und  Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Katar ist von COVID-19 betroffen und weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel).

Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.

Bei Vorlage eines in Deutschland durchgeführten negativen PCR-Test in englischer Sprache, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird für aus Deutschland einreisende Personen auf einen PCR-Test bei Einreise verzichtet. Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.

Durch- und Weiterreise

Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.

Reiseverbindungen

Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten soll  sukzessive wieder aufgenommen werden. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.

Beschränkungen im Land

Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App "Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.

Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit 50% Kapazität. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Kindergärten operieren mit eingeschränkter Kapazität und verschiedenen Unterrichtsmodellen zur Reduzierung der Präsenzzeiten (z.B. blended learning, distance learning).

Hygieneregeln

Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge, dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen wie Sportgroßereignissen besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula am 5. Januar 2021 zu  einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen führen soll.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.

In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregenereignissen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten soll  sukzessive wieder aufgenommen werden. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.

Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal.

Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfragen aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.

Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, disziplinlosem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.

Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.

  • Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
  • Buchen Sie Hotels rechtzeitig.
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
  • Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
  • Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.

Führerschein

Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.

Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.

Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden. Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.
Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.

Besondere Verhaltensweisen/Ramadan

Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.

LGBTIQ

Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden. Es sind bisher keine Fälle von Verhaftungen von LGBTIQ-Personen bekanntgeworden, eine „aktive" Verfolgung findet nicht statt.

Rechtliche Besonderheiten

Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.

Visum

Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver" oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.

Visum-Waiver bei Einreise

Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Visum bei Einreise („on arrival") für Katar und Oman

Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman" – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

Visum vor Einreise

Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen

In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.

Längerfristiger Aufenthalt

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei der katarischen Botschaft hinsichtlich der exakten Vorgehensweise und der benötigten Unterlagen.

Ausreisesperre („Travel Ban")

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch' einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Minderjährige

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.

Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.

Sollten Medikamente eingenommen werden müssen, wird empfohlen, zur Sicherheit das Rezept ggf. auch in englischer Sprache sowie eine Beschreibung/Erklärung des Arztes mitzuführen.

Heimtiere

  • Bitte beachten Sie die Bestimmungen der lokalen Behörden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft des Staates Katar

Tel:+41 (31) 313 72 09/10. Konsularabteilung: +41 (31) 326 06 60. Website: Tel:+41 (31) 313 72 09/10. Konsularabteilung: +41 (31) 326 06 60. Öffnungszeiten: Adresse: Hotel Schweizerhof, Bahnhofplatz 11Bern3001

Generalkonsulat des Staates Katar

Tel:+41 (22) 798 85 00. Website:http://geneva.mission.qa/en Tel:+41 (22) 798 85 00. Öffnungszeiten:

Publikumsverkehr nach Vereinbarung.

Adresse: Avenue du Bouchet 27-29Genève1209

Botschaft des Staates Katar

Tel:+49 (30) 86 20 60. Website:http://botschaft-katar.de Tel:+49 (30) 86 20 60. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-12.00 Uhr.

Adresse: Hagenstraße 56Berlin14193

Tel:+43 (1) 310 49 50. Website:http://vienna.embassy.qa/en/home Tel:+43 (1) 310 49 50. Öffnungszeiten: Adresse: Schottenring 10/7aWien1010

Allgemeines

Lage

Lat:25.354826 Long:51.183884

Fläche

11.586 qkm.

Bevölkerungszahl

2.881.053 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

146 pro qkm.

Hauptstadt

Doha.

Staatsform

Emirat (absolute Monarchie) seit 1971. Neue Verfassung seit 2003. Beratende Versammlung mit 35 durch den Emir ernannten Mitgliedern. Es gibt keine politischen Parteien. Islam als Staatsreligion. Unabhängig seit 1971 (ehemaliges britisches Protektorat). Katar ist Mitglied in den Vereinten Nationen.

Geographie

Katar ist eine erdölreiche Halbinsel im Persischen Golf zwischen Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten und grenzt im Süden an Saudi-Arabien. Der Nordwesten ist hügelig, der Rest des Landes besteht aus Sand, Dünen und Salzebenen mit wenig Vegetation im Norden. Den Buchten im Osten sind zahlreiche Korallenriffe vorgelagert.

Sprache

Religion

Islam ist Staatsreligion (95 %) (davon überwiegend Sunniten (92 %)); Christen, Hindus und Bahai-Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Zur Gebetszeit (fünfmal täglich) kommen alle anderen Aktivitäten vorübergehend zum Erliegen. Während des Fastenmonats Ramadan sollten auch Nichtmuslime es vermeiden, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. 

Umgangsformen: Katarer sind sehr gastfreundlich. Man sollte sich gegenüber anderen Menschen stets bescheiden und respektvoll verhalten, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten katarischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten.

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte sollte verzichtet werden. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen.

Fotografieren: Es ist per Gesetz verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Komplett verschleierte Frauen sollte man nicht fotografieren.

Rauchen: In Doha ist Rauchen in öffentlichen, geschlossenen Räumen und auf öffentlichen Plätzen verboten. Rauchen ist im übrigen Land generell überall erlaubt, jedoch ist Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gerne gesehen. Gekennzeichnete Nichtraucherbereiche sollten beachtet werden. Es gibt nur sehr wenige Frauen, die rauchen.

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von ca. 17% ist meist schon in der Rechnung enthalten. Ist dies nicht der Fall, ist ein Trinkgeld in Höhe von 10% üblich. Taxifahrer erhalten in der Regel 5-10 Riyals. Auch andere Dienstleister wie Friseure, Zimmermädchen, Türsteher, Personal im Wellness-Zentrum etc. erwarten ein kleines Trinkgeld. 

Netzspannung

240 V, 50 Hz. Meist dreipolige Stecker, Adapter wird empfohlen.

Regierungschef

Scheich Khalid ibn Khalifa ibn Abdul Aziz Al Thani, seit Januar 2020.

Staatsoberhaupt

Emir Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, seit Juni 2013.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass oder Kinderreisepass mit Lichtbild.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten.

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die nicht mit Qatar Airlines reisen und sich weniger als 8 Stunden im Transitraum aufhalten, benötigen kein Transitvisum.

 

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

e-Visum für Touristen jeder Nationalität, die mit Qatar Airways einreisen.

Gültigkeitsdauer

Antragstellung

Zahlreiche visumpflichtige Nationalitäten, die bei der Einreise kein Visum erhalten können, können ihr Visum vor der Reise bei der zuständigen Botschaft oder online beantragen, wenn sie mit Qatar Airlines einreisen.

Das Online-Visum kann maximal 90 Tage und muss spätestens 4 Tage vor der Reise online beantragt werden.
 

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden.

Online-Visum: Im Allgemeinen 48 Stunden. 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 1.400 US$ oder international gültige Kreditkarten, jedoch nicht American Express).

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Katar Riyal = 100 Dirham. Währungskürzel: QR, QAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Riyal im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 50 und 25 Dirham. Der Katar Riyal ist an den US-Dollar gebunden.

Geldwechsel

Empfohlen ist die Mitnahme von US-Dollar. Auch Euro können mittlerweile problemlos in Wechselstuben gatauscht werden.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden von Geschäften und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Katar nicht mehr akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

I. Allg. So-Do 07.00-14.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:

400 Zigaretten und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel ein Laptop, eine Kamera, ein Mobiltelefon etc.;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 3.000 QR.

Einfuhrverbot

Alle Arten von Alkohol sind verboten, Schweinefleisch sowie Zeitschriften und Bücher, die als freizügig angesehen werden könnten.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums eingeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Sollen verschreibungspflichtige Medikamente für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, sollte man die ärztliche Verschreibung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führen.

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021

Nationaler Feiertag : 18. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

In Katar gibt es zahlreiche neue Spitzenhotels und einige 3- oder 4-Sterne-Hotels, die preiswertere Unterkunft bieten. Vorausbuchung wird empfohlen. Auf alle Übernachtungspreise wird 15 % Bedienung aufgeschlagen. Weitere Auskünfte erteilt die Qatar National Hotels Company (s. Adressen).

Camping

Accommodation Information

In Katar gibt es zahlreiche neue Spitzenhotels und einige 3- oder 4-Sterne-Hotels, die preiswertere Unterkunft bieten. Vorausbuchung wird empfohlen. Auf alle Übernachtungspreise wird 15 % Bedienung aufgeschlagen. Weitere Auskünfte erteilt die Qatar National Hotels Company (s. Adressen).

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Außerhalb der Hauptstadt gibt es nur wenige Restaurants. In Doha hat sich das Angebot in den letzten Jahren deutlich verbessert; Spitzen-Köche wie Guy Savoy, Jean-Georges Vongerichten und Gordon Ramsey haben in der Stadt Restaurants eröffnet. Der kosmopolitische Mix der Bevölkerung hat dazu geführt, dass fast jede erdenkliche Küche vertreten ist, wie z.B. Thailändisch, Amerikanisch, Mexikanisch und Französisch. Die besten Restaurants gehören zu den Hotels. Einer der besten Orte zum Essengehen ist der Souq Waqif, wo es zahlreiche Restaurants gibt, in denen Gerichte aus dem Nahen Osten serviert werden; Irakisch, Persisch, Katarisch, Türkisch und Syrisch stehen zur Auswahl. 

Der vor der Küste Katars gefangene Fisch ist ein Genuss, egal ob er vornehm auf dem Teller serviert und mit Silberbesteck verzehrt oder in einem heimeligen Café brutzelnd am Kebab-Spieß an den Tisch gebracht wird. Für die meisten Besucher ist der Freitags-Brunch die wichtigste Mahlzeit der Woche, wenn die großen Fünf-Sterne-Hotels darum konkurrieren, wer die größte und vielfältigste Auswahl an Speisen zu bieten hat. Man sollte unbedingt einen Tisch reservieren!


  • Traditionelle levantinische Shawarma (auf dem Spieß gegrillte Fleischstücke, die in einem Pitta-Brot serviert werden)

  • Ägyptische Ful (Bohnengerichte) und Taamiyeh (frittierte Kugeln aus pürierten Kichererbsen)

  • Kabsa (ein traditionelles Gericht mit Reis und Hühnchen)

  • Harees (Brei aus Fleisch und Weizen, der traditionell während des Fastenmonats Ramadan gegessen wird)

  • Mashboos (schonend gegartes Hammelfleisch mit gewürztem Reis)

Einige internationale Hotels und Top-End-Restaurants in Doha schenken Alkohol aus, auch wenn dieser offiziell für Hotelgäste oder "Clubmitglieder" reserviert ist. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit außerhalb dieser Einrichtungen ist verboten.

Meze (eine Auswahl an Salaten, die oft als Vorspeisen serviert werden) sind eine ausgezeichnete Wahl für Vegetarier, sie werden in den meisten Restaurants serviert.

Hotels und Restaurants berechnen normalerweise ein Bedienungsgeld, andernfalls sind 10% angemessen. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.

In Katar darf man in bestimmten Restaurants und Hotelbars ab 21 Jahren Alkohol trinken.

Nachtleben

Außerhalb der Hauptstadt gibt es nur wenig Nachtleben, wenn man mal von starkem Espresso und Shishas absieht. Dank der wachsenden Expat-Bevölkerung und der zunehmenden Verwestlichung eröffnen immer mehr Bars und Nachtklubs in Doha. Der angesagteste Ort in der Stadt ist derzeit die Crystal Lounge im W Hotel (Internet: www.whoteldoha.com), während im Lincoln Center (Internet: www.jalcdoha.com) im St. Regis Hotel erstklassiger Jazz live gespielt wird.

Es gibt viele Kinos, die englischsprachige Filme zeigen, und die Doha Players führen Stücke in englischer Sprache auf. Auch das Nationaltheater ist in Doha zu Hause. Im neuen Katara Cultural Village (Internet: www.katara.net) finden Orchester- und Opern-Konzerte statt und manchmal sogar Stand-up Comedy-Veranstaltungen. Es gibt eine kleine – aber wachsende - Zahl an Veranstaltungsorten, an denen Rock- und Popmusik live gespielt werden; die meisten davon befinden sich in den internationalen Hotels.

Auch wenn Doha eine sehr sichere Stadt ist sollte man beachten, dass in einer so traditionellen Gesellschaft wie der in Katar Frauen, die sich anziehen wie sie wollen und gehen wohin sie wollen, eine gewisse Faszination ausüben. In den Clubs gibt es tendenziell viel mehr Männer als Frauen, und mitunter wird sehr viel gestarrt. Katarerinnen dürfen Bars, in denen Alkohol verkauft wird, nicht betreten. Zwar ist es kein Problem wenn westliche Frauen Alkohol trinken, doch sich völlig zu betrinken ist wohl nicht die beste Idee.

Einkaufstipps

Einkaufen ist der beliebteste Zeitvertreib in Katar. Die Katarer verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in den riesigen Einkaufszentren in Doha. Luxuriöse Mode von Dior und Chanel findet man in der Porto Arabia Mall auf der künstlich angelegten Insel The Pearl. In der riesigen City Centre Mall im Stadtteil West Bay gibt es Filialen sowohl westlicher als auch arabischer Handelsketten. 

Doch auch wer ein weniger verwestlichtes Einkaufsvergnügen sucht wird fündig: Der Souk Wagif in Doha wurde in den 1970er-Jahren erfolgreich wieder aufgebaut, die Atmosphäre und das Ambiente der 1930er-Jahre sind erhalten geblieben. Einheimische wie Touristen kommen hierher, um von Nüssen und Gewürzen bis hin zu edelsteinbesetzten Abayas oder Schachspielen aus Onyx alles zu kaufen. Selbst skurril anmutende Salz- und Pfefferstreuer in Form zweier arabisch gekleideter Personen findet man hier. Tierfreunde sollten den Tier-Souk besser meiden.

Der Doha Souk ist der beste Ort um Stoffe und Kleidung zu kaufen. Hier gibt es Schneider, die vom Anzug bis zum Abendkleid alles herstellen können. Der Gold Souk lohnt einen Besuch; auch wenn man nicht plant hier etwas zu kaufen, sollte man sich den schimmernden Glanz des 18- und 22-karätigen Schmucks nicht entgehen lassen. Und die gute Nachricht für Technikfreaks ist, dass Mobiltelefone und Tablet-Computer in Katar sehr preiswert und dazu auch noch steuerfrei sind (sie sind sogar günstiger als in Dubai). Man sollte allerdings vor dem Kauf sicherstellen, dass die Geräte Zuhause auch funktionieren werden.

Die Geschäfte haben i.A. Sa-Do von 8.00-12.00 und von 16.00-19.00 Uhr. Einkaufszentren schließen erst gegen 21.00 oder 22.00 Uhr. Einige Geschäfte öffnen freitagsabends.

Feilschen ist gängige Praxis, doch nicht in den gleichen Ausmaßen wie in anderen Ländern im Nahen Osten; üblich sind Preisnachlässe um ca. 20%. Man sollte nach dem 'best best price' fragen; zu versuchen den Preis noch weiter zu drücken gilt als unhöflich.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Bei Verhandlungen sollte man viel Geduld und Ausdauer mitbringen.

Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr.
Behörden: Sa-Mi 07.00-14.00 Uhr, einige Behörden haben auch am Donnerstag vormittag geöffnet.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Doha

Es gibt über 700 Moscheen, u. a. die Große Moschee mit mehreren Kuppeln und die Abu-Bakir-al-Siddiq-Moschee. Die Besucher des Nationalmuseums von Katar machen auf einer Strecke von 1,5 km entlang der Exponate einen Spaziergang durch die orientalische Landesgeschichte. Das Museum für islamische Künste liegt am Rand des Hafens von Doha und hat neben seiner Ausstellung zu islamischen Künsten eine Bibliothek, Galerien, Gärten, ein Restaurant und ein Museum.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl von Katar ist 00974.

Es gibt keine Ortsvorwahlen in Katar und Ortsgespräche sind in der Regel kostenlos.

Es gibt in Katar nur noch wenige öffentliche Telefone. Sie stehen meist bei Einkaufszentren, in Flughäfen und an Straßenrändern. Sie werden mit Telefonkarten genutzt. Ferngespräche sind in den Abendstunden und in der Nacht güstiger als am Tag.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (900/2100), 4G und 5G (Vodafone). Netzbetreiber ist u.a. Ooredoo und Vodafone. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Netzabdeckung ist hervorragend. Um hohe Kosten zu vermeiden, ist eine lokale PrePaid-SIM-Karte ratsam. U.a. gibt es diese am Flughafen oder an Zeitungsständen zu kaufen. Die Netzbetreiber bieten auch mobile Geräte an.

Internet

Internetprovider sind u.a. Ooredoo und Vodafone. Es gibt Internet-Cafés in Doha. Sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose WiFi-Hotspots sind im ganzen Land verteilt. So hat man WLAN an vielen öffentlichen Orten wie in Parks, Einkaufszentren, Cafés und Restaurants. Viele Hotels bieten kostenloses WLAN an. Die öffentlichen Computer der Nationalbibliothek in Doha können ebenfalls genutzt werden. 

Medien

Post

Post nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Briefmarken sind in den Postämtern der Qatar Post und an Kiosken erhältlich.

So-Do 07.00-20.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 und 17.00-20.00 Uhr (Hauptpost). 

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Achtung: Der internationale Flughafen Doha (HIA) ist für Einreisen gesperrt.

Die nationale Fluggesellschaft Qatar Airways (QR) fliegt u.a. von Frankfurt/M., München, Berlin, Zürich und Wien nonstop nach Doha; Turkish Airlines (TK) und Pegasus Airlines (H9) via Istanbul.

Frankfurt/M. - Doha: 6 Std.; München - Doha: 5 Std. 40 Min.; Berlin - Doha: 5 Std. 55 Min.; Zürich - Doha: 5 Std. 45 Min.; Wien - Doha: 5 Std. 15 Min.

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

keine

Internationale Flughäfen

(Doha) Hamad Internationaler Flughafenhttp://www.dohahamadairport.com Lage:

Der Flughafen liegt 9 km südöstlich vom Zentrum von Doha. 

Tel:

(00974) 4010 66 66.

Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Doha und Umm Said.

Bahn

Bahnpässe

Bus/Pkw

Die Grenzen nach Saudi Arabien sind geschlossen; es gibt daher keine Möglichkeit auf dem Landweg in die Nachbarländer zu gelangen.

Maut: In Katar gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein wird bis zu 7 Tage anerkannt. Der internationale Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig, wobei die Anmietung eines Mietwagens damit nicht möglich ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss eine katarische Fahrerlaubnis gegen Vorlage des nationalen Führerscheines beim Traffic Department of Qatar beantragt werden.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Schiff

Bahn

Bus/Pkw

Das Straßennetz hat eine Länge von knapp 10.000 Kilometern und ist gut ausgebaut.

Maut: In Katar gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: In bewohnten Gegenden gibt es ausreichend Tankstellen. Die Bezahlung erfolgt in bar; Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

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Die Straßen sind während der Regenzeit oft schlecht befahrbar.

Moderne, klimatisierte Busse von Mowasalat verbinden die meisten Orte Katars.

Taxis gehören zum staatlichen Unternehmen Mowasalat, das das Taxigeschäft unter dem Namen Karwa betreibt. Taxis sind überall günstig verfügbar.

Der nationale Führerschein wird bis zu 7 Tage anerkannt. Der internationale Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig, wobei die Anmietung eines Mietwagens damit nicht möglich ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss eine katarische Fahrerlaubnis gegen Vorlage des nationalen Führerscheins beim Traffic Department of Qatar beantragt werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren ist während des Fahrens nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der Partnerclub des ADAC in Katar ist der Qatar Automobile and Touring Club (QATC) in Doha, Tel. +974 4 41 32 65.

Mietwagen sind von örtlichen und internationalen Mietwagenfirmen am Flughafen und über Hotels erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren ist während des Fahrens nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Stadtverkehr

Doha besitzt ein gutes Busnetz, mit modernen, sauberen und klimatisierten Bussen. Stadtrundfahrten mit Bussen werden ebenfalls angeboten.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Zum Teil feuchtheißes Tropenklima. Der Sommer (Juni - September) ist sehr heiß mit wenig Niederschlag. Der Winter ist kühler, manchmal regnet es. Frühling und Herbst sind warm und angenehm. Die beste Reisezeit beginnt im Oktober und endet im April. 

 

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