Tourismusinformationen Oman

Überblick

Überblick

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
 

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 25 Jan 2021 10:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Jan 2021 10:06:51 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Alle Landgrenzen sind bis 1. Februar 2021 für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.

Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.

Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.

Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.

Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.

Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.

Durch- und Weiterreise

Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.

Reiseverbindungen

Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.

Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.

Hygieneregeln

Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.

  • Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi Arabien und Oman können Übergriffe aus der Konfliktregion Jemens als auch Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenen Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind nicht immer, insbesondere beim Insassenschutz hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman strafbewehrt. Verurteilten kann gar die Todesstrafe drohen. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u.U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Maskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police und kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Deutsche Staatsangehörige können nach Informationen des omanischen Außenministeriums unter folgenden Bedingungen bis zu 14 Tage ohne Visum einreisen:

  • Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer Covid-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei visafreier Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte touristische Aufenthaltsdauer über 14 Tage betragen, können Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Visa vor der Einreise (eVisa)

Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist nur noch im Ausnahmefall ersatzweise am Flughafen, am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus und Weiterreise nach Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Einreise aus und Weiterreise nach Jemen

Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkoholika (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt. In Oman liegt die Inzidenz mit 1.340 pro 100.000 Einwohnern unverhältnismäßig hoch.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise aus einem Land mit Gefahr der Verschleppung von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist eine Polio-Impfung vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Es besteht ein minimales Risiko in Dakhliyah, im Norden von Batinah sowie im Norden und im Süden von Sharqiyah. Meist handelt es sich hier aber um importierte Einzelfälle, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei Covid-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteile , gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft des Sultanats Oman

Tel:+41 (0)31 950 27 50. Website: Tel:+41 (0)31 950 27 50. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

Adresse: Blümlisalpstrasse 19Muri b. Bern3074

Tel:+43 (0)1 310 86 43/44. Website: Tel:+43 (0)1 310 86 43/44. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

Adresse: Währingerstraße 2, Top 24-25Wien1090

Tel:+49 (0)30 810 05 10. Website:http://www.oman-embassy.de Tel:+49 (0)30 810 05 10. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 10.00-15.00 Uhr.

Adresse: Clayallee 82Berlin14195

Allgemeines

Lage

Lat:21.009989 Long:56.853980

Fläche

309.500 qkm.

Bevölkerungszahl

5.106.626 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

13,5 pro qkm.

Hauptstadt

Muskat.

Staatsform

Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.

Geographie

Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.

Sprache

Religion

Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.

Ortszeit

Soziale Konventionen


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.

Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten. 

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.

Netzspannung

240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.

Regierungschef

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Staatsoberhaupt

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. 

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristen- und Geschäftsvisum.

Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

Gültigkeitsdauer

Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Antragstellung

Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.

Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

e-Visum: Mindestens 4 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

Kreditkarten

Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann vor allem in Maskat und Salalah an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:

400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 OR.


[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

Einfuhrverbot

Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Neujahr : 2021
01 Januar

Lailat al Miraj (Nacht der Himmelfahrt) : 11. März 2021

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021

Tag der Wiedergeburt, Beginn der Regierung des Sultans Qabus : 23. Juli 2021

islamisches Neujahrsfest : 10. August 2021

Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021

Nationaler Feiertag : 18. November 2021

Geburtstag von seiner Majestät Sultan Qaboos : 18. November 2021

Unterkunft

Hotels

Es gibt immer mehr moderne und luxuriöse Hotels, besonders in Muscat. Während Muscat die größte Hoteldichte hat, bieten viele andere Städte nur eine geringe Hotelauswahl. Kleinere Hotels sind preiswerter, die Einrichtungen sind jedoch begrenzt. Auch in ländlichen Regionen gibt es nur wenige Hotels. Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Auf Hotelrechnungen wird meist Bedienungsgeld aufgeschlagen. Die Höhe unterscheidet sich von Hotel zu Hotel.

Camping

Accommodation Information

Es gibt immer mehr moderne und luxuriöse Hotels, besonders in Muscat. Während Muscat die größte Hoteldichte hat, bieten viele andere Städte nur eine geringe Hotelauswahl. Kleinere Hotels sind preiswerter, die Einrichtungen sind jedoch begrenzt. Auch in ländlichen Regionen gibt es nur wenige Hotels. Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Auf Hotelrechnungen wird meist Bedienungsgeld aufgeschlagen. Die Höhe unterscheidet sich von Hotel zu Hotel.

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.

Nachtleben

In den Hotels von Maskat gibt es Nachtklubs. In Maskat und im Großraum Maskat gibt es mehrere Kinos. Es werden arabische, indische, US-amerikanische und selten englische Filme gezeigt.

Einkaufstipps

Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

In Geschäftskreisen wird oft Englisch gesprochen, jeder Gastgeber freut sich jedoch, wenn der Gast ein paar Worte Arabisch spricht. Termine müssen im Voraus vereinbart werden, und in Geschäftskreisen wird Pünktlichkeit zunehmend wichtiger.



Geschäftszeiten: So-Do 08.00-13.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr. Geschäftszeiten Behörden: So-Do 08.00-14.00 Uhr. Freitags haben alle Geschäfte geschlossen.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Al Hazm

An den Nordhängen des Djebel Akhdar liegen das Fort Al Hazm (1708) und die Oase Rustag.

Bahla

Diese alte Stadt hat außergewöhnliche Keramiken zu bieten und einen interessanten Souk (Markt). Ausflüge in das Dorf Al Hamra bieten sich an.

Djebel Akhdar

Über die Hänge des »Grünen Bergs« verteilt liegen malerische Terrassendörfer.

Jabrin

Der Palast aus dem 17. Jahrhundert ist für seine bemalten Holzdecken und den Blick über die Wüste auf die Berge bekannt.

Matrah-Maskat

Die archäologische Ausgrabungsstätte der Grabhügel bei Souks Bausharios ist besonders eindrucksvoll.

Nizwa

Nizwa, die heilige Stadt des Ibadhi Imam und einstige Hauptstadt, ist heute vor allem wegen ihrer Gold- und Silberarbeiten bekannt.

Qurum

Das Nationalmuseum hat eine Sammlung von Silber, Schmuck, Waffen und alten Steingegenständen. Von hier aus kann man in Dhaus die Küste entlangfahren.
In Wadi Sahtan gibt es faszinierende Felszeichnungen zu sehen.

Salalah

Salalah ist die Hauptstadt der südlichen Region Dhofar. Die Stadt liegt inmitten von Kokosnuss- und Bananenplantagen und bietet wunderschöne Sandstrände. Die sattgrüne Vegetation, Folge der Monsunregen, gibt der Stadt ein beinahe tropisches Ambiente. Hier befindet sich das Grab der Königin von Saba.
In Sohar findet man einen interessanten Souk. Das Fort ist mit seinen sechs Türmen besonders interessant.
In der Nähe von Schisr, in der Wüste Rub al-Khali, hat man vor kurzem die Ruinen der ca. 7000 Jahre alten Stadt Ubar entdeckt, die ehemals ein wichtiges Zentrum des Karawanenhandels (besonders Weihrauch) war.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut. 

Internet

Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.

Medien

Post

Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Omans nationale Fluggesellschaft, Oman Air (WY), bietet täglich Nonstop-Flüge ab Frankfurt/M., München, Zürich und London nach Maskat an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und München ab Wien mit Austrian Airlines (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX).

Lufthansa (LH) bietet die Tickets für die Flüge mit Oman Air (WY) zwischen Frankfurt/M. und Maskat ebenfalls an.

Turkish Airlines (TK) fliegt in Kooperation mit Oman Air (WY) ab Genf via Istanbul nach Maskat.

Frankfurt/M. - Maskat: 6 Std. 35 Min.; München - Maskat: 6 Std. 25 Min.; Wien - Maskat: 9 Std. 35 Min.; Zürich - Maskat: 6 Std. 40 Min.

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Bei Abflug aus dem Oman wird eine Gebühr von 11,50 € (5 OMR) fällig; der Betrag ist zumeist im Ticketpreis enthalten; Kinder sind bis zu einem Alter von 2 Jahren davon befreit.

 

Internationale Flughäfen

Maskat Flughafenhttp://www.omanairports.co.om Lage:

Der Flughafen liegt 26 km westlich vom Zentrum von Maskat.
 

Tel:

+968 2451 92 23.

Schiff

Die Haupthäfen in Maskat (Sultan Qaboos) und Salalah werden von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen angelaufen; Fährverbindungen gibt es nicht.

Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Bahnverbindungen zu Nachbarländern sind jedoch geplant.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Auf dem Landweg ist Oman nur von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus erreichbar. Die Grenzübergänge aus Saudi-Arabien und dem Jemen sind für Touristen gesperrt.

Fernbusse:
Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verkehrt regelmäßig zwischen Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und dem Oman (Fahrtzeit: 9 Std. 15 Min.).

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein vorgeschrieben.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Oman Air (WY) betreibt regelmäßige Inlandsflüge von Maskat nach Duqm, Khasub und Salalah.

 

Schiff

In Musandam werden Ausflüge mit einem Dhau (Holzschiff) in die Fjorde Omans angeboten.

 

Bahn

Derzeit fahren im Oman keine Passagierzüge.

 

Bus/Pkw

Das omanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 60.000 km. Hauptverbindungen führen von Maskat nach Sohar im Westen und nach Salalah im Süden des Landes.

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Entlang der Hauptverbindungsstrecken sind Tankstellen in kurzen Abständen zu finden, und auch an Pistenstraßen gibt es diese ausreichend. Tankstellen außerhalb Maskats sind in der Regel von 6.00-22.00 Uhr geöffnet; in Maskat selbst oft rund um die Uhr.

r

Rund die Hälfte des Straßennetzes (ca. 30.000 km) ist asphaltiert. Die Hauptstrecken sind in einem sehr guten Zustand. Für Nebenstrecken wird Allradantrieb empfohlen, da es bei Regenfällen schnell zu Überschwemmungen kommen kann.

Die ca. 2.000 Autobahnkilometer Omans befinden sich hauptsächlich im Norden.

Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verbindet u.a. Maskat regelmäßig mit Sur, Salalah, Khasab, Nizwa und Yanqul.

In den Städten sind Taxis und auch die günstigeren Sammeltaxis überall verfügbar. Außerhalb von Städten und ihrer Umgebung sind Taxis eher selten. Die Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Trinkgeld ist nicht üblich.

Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich, der bei der Polizei gegen Vorlage des nationalen Führerscheins erhältlich ist.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Mietwägen sind an den Flughäfen von Maskat und Salalah und über zahlreiche Hotels im Land erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

In Maskat können Fahrräder bei diversen Verleihgeschäften gemietet werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Stadtverkehr

Mwasalat bedient in Maskat den städtischen Busverkehr im 15- oder 30-Minutentakt (je nach Linie). Die Bushaltestellen erkennt man an den rot-weißen Mwasalat-Logos. Taxis und Sammeltaxis können zur Stadterkundung ebenfalls genutzt werden.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Im Juni und Juli ist es besonders heiß, bis hin zu extremer Hitze (bis zu 57 °C) im Inland. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden, in Salalah kommen zwischen Juni und September leichte Monsunregen vor. Die beste Reisezeit ist von Oktober bis März.

 

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