Tourismusinformationen Syrien

Überblick

Überblick

Die Arabische Republik Syrien schwelgt in ihrer Vergangenheit, die zehntausende von Jahren zurückreicht, und dem damit verbundenen kulturellen Reichtum. Syrien bewahrt unzählige Reliquien auf, die den Auf- und Abstieg verschiedener Zivilisationen dokumentieren, und es zeigt sich solch kultureller Vielgestaltigkeit nach wie vor aufgeschlossen gegenüber.

Die lange Geschichte Syriens ist voller dramatischer Episoden, die von der Einverleibung in vergangene Imperien (der Babylonier, Kanaaniter, Assyrer, Phönizier, etc.) erzählen sowie vom Feldzug Napoleons 1799/1800, von der Invasion Ägyptens in den 1830er Jahren, vom Aufstand von 1860-61 und vom Bürgerkrieg im 21. Jahrhundert. Diese konfliktreiche Vergangenheit hat jedoch zu einer Landschaft aus geschichtsträchtigen Orten geführt, angefangen von der gesamten Stadt Damaskus bis hin zu den vielen Moscheen des Landes.

Die Dramatik der Geschichte konnte jedoch dem Charakter der syrischen Bevölkerung, die – für manche überraschend – Freundlichkeit und Wärme ausstrahlt, nichts anhaben, und die Syrer sind mit Recht stolz auf ihr Land.

Die Arabische Republik Syrien schwelgt in ihrer Vergangenheit, die zehntausende von Jahren zurückreicht, und dem damit verbundenen kulturellen Reichtum.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 29 Jan 2021 11:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 29 Jan 2021 12:14:17 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (COVID-19: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Letzte Änderungen:
Aktuelles (COVID-19: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021)

Aktuelles

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

COVID-19

Syrien ist mit Wirkung vom 31. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Syrien nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, französischer oder englischer Sprache mitführen.

Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

  • Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Terrorismus

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsbürger Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist zu zahlreichen Entführungen auch von Ausländern gekommen.
Die Terrororganisation IS hält seit März 2019 keine Gebiete mehr in Syrien, bleibt aber aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile der Provinz Idlib sowie nördliche Gebiete der Provinz Hama und westliche Gebiete der Provinz Aleppo.

Seit Januar 2012 gibt es eine hohe terroristische Gefährdung für öffentliche Gebäude in Syrien, die durch die fortgesetzte Präsenz terroristischer Zellen in allen Landesteilen akut bleibt. In der Hauptstadt Damaskus kam es im März 2017 zu einer Serie von Terroranschlägen auf die Altstadt, Restaurants und ein Justizgebäude, der 114 Menschen zum Opfer fielen. In Suweida kamen bei einer Reihe von Terroranschlägen des IS im Juli 2018 mehr als 200 Menschen ums Leben. Insbesondere im Norden des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Innenpolitische Lage

Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin zahlreiche Städte und Regionen. Täglich werden in Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in der Provinz Idlib ist die Lage weiterhin volatil und es kommt nach wie vor zu teils intensiven Kampfhandlungen.

Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Teilreisewarnungen für den Irak sowie für den Libanon als auch auf die Reise-und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Kriminalität

Die Kriminalität ist hat seit Konfliktbeginn erheblich zugenommen. In allen Landesteilen besteht eine große Gefahr von Entführungen, von der auch Ausländer betroffen sind.
Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich.

  • Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.
  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Natur und Klima

Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.

Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Damaskus ist bis auf weiteres geschlossen. In Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Die nächsten erreichbaren deutschen Auslandsvertretungen, die außerhalb Syriens konsularische Hilfe leisten können, sind die deutsche Botschaft in Beirut, die deutsche Botschaft in Amman, die deutsche Botschaft in Ankara und das deutsche Generalkonsulat in Erbil.

Infrastruktur/Verkehr

Seit Juli 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrianair durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Syriens gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der syrischen Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Dabei kann es auch zu Forderungen nach Geldzahlungen kommen. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen führen zu einer hohen Unfallrate.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Darunter fallen auch die zahlreichen Checkpoints der syrischen Armee und Sicherheitsdienste im Land. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren.

Der islamische Glauben ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten. Das Verbot sollte unbedingt beachtet und beim Fotografieren allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden. Auch in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden. Das syrische Pfund kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden, ein Geldwechsel kann am Flughafen, in Banken und Wechselstuben erfolgen und ist auf der Straße nicht erlaubt.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung z.B. in Form der Ausstellung von konsularischen Bescheinigungen leisten.

An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen Syrischen Pfund.

Voraufenthalte in Israel

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben im Pass zu einem entsprechenden Geburtsort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige seit August 2020 bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen seitens des syrischen Regimes dar.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000,- US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.

Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2005 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.

Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.

Medizinische Versorgung

Bedingt durch den seit 2011 anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Generalkonsulat der Arabischen Republik Syrien

Tel:+41 (0)22 732 56 58. Website: Tel:+41 (0)22 732 56 58. Öffnungszeiten: Adresse: Route de Pré-Bois 20, 7. StockGenf1215

Botschaft der Arabischen Republik Syrien

Tel:+43 (0)1 533 46 33. Website: Tel:+43 (0)1 533 46 33. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-13.30 Uhr.

Adresse: Daffingerstraße 4Wien1030

Tel:+49 (0)30 50 17 70. Website:http://www.syrianembassy.de Tel:+49 (0)30 50 17 70. Öffnungszeiten:

Mo-Do 08.30-16.00 Uhr. Visaabt.: 09.00-12.00 Uhr.

Adresse: Rauchstraße 25Berlin10787

Tel:+33 (0)1 40 62 61 00. Website:http://ambassadesyrie.fr Tel:+33 (0)1 40 62 61 00. Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.30-13.30 Uhr.

Adresse: Rue Vaneau 20Paris75007

Allgemeines

Lage

Lat:34.802075 Long:38.996815

Fläche

185.180 qkm.

Bevölkerungszahl

16.906.283 (UNO Schätzung 2018).

Bevölkerungsdichte

97 pro qkm.

Hauptstadt

Damaskus.

Staatsform

Präsidialrepublik seit 1973. Verfassung von 2012. Einkammerparlament (Volksversammlung) mit 250 Abgeordneten. Unabhängig seit 1946. Bürgerkrieg seit 2011. Übergangsregierung seit Juni 2012.

Geographie

Syrien grenzt im Westen an das Mittelmeer und den Libanon, im Süden an Israel und Jordanien, im Osten an den Irak und im Norden an die Türkei. Geographisch kann Syrien in vier Hauptgebiete unterteilt werden: die fruchtbaren Küstenebenen im Westen, ein Plateau und die Bergkette Jebel an-Nusariyah, Ebenen in der Landesmitte sowie Wüste und Savanne im Südosten. Der 2330 km lange Euphrat kommt aus der Türkei und fließt durch den Norden des Landes bis in den Irak. Der Fluss durchquert das Land auf ca. 600 km, was ihn zum längsten Fluss Syriens macht. Im Nordosten fließt der Kabur durch das Al-Kabur-Becken.

Sprache

Religion

Überwiegend Muslime (90 %), christliche und andere Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen


Umgangsformen: Gastfreundschaft ist eine tief verwurzelte und jahrtausendealte arabische Tradition, jeder Gast wird ausgesprochen höflich empfangen. Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Ein Andenken aus der Heimat oder der Firma wird gern angenommen.

Kleidung: Zurückhaltende Alltagskleidung ist angemessen. Shorts und Badekleidung gehören an den Strand bzw. Swimmingpool.

Nichtraucherzonen
sind ausgeschildert. Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Einrichtungen, Ämtern und Restaurants mit geschlossenen Dächern. Während des Fastenmonats Ramadan darf vor Einbruch der Dunkelheit in der Öffentlichkeit weder geraucht noch getrunken werden.

Fotografieren:
Alle Einrichtungen, die auch nur im entferntesten militärisch sein könnten, dürfen nicht fotografiert werden. Dies gilt auch für die Umgebung militärischer Anlagen und selbst für die Antennen der Radiosender. Man sollte sich den Hintergrund sehr genau ansehen, bevor ein Foto geschossen wird. Vorsicht bei der Motivwahl ist generell angebracht; bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gefragt werden.

Trinkgeld:
In den Rechnungen sind meist 10% für Bedienung enthalten, zusätzliche 10% sind üblich. Für alle Dienstleistungen wird ein kleines Trinkgeld erwartet.

Netzspannung

220 V, 50 Hz.

Regierungschef

Hussein Arnous, seit Juni 2020.

Staatsoberhaupt

Baschar al-Assad, seit 2000.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Ausstellung.
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate.

Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.

Antragstellung

Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) spätestens 3 Wochen vor der geplanten Reise. In Berlin werden Visa nur noch in Ausnahmefällen erteilt.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.

Working Days Required

7-10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen. Postalische Beantragung: 20 Werktage.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt. Bei Krankheitsverdacht besteht Quarantänepflicht.
Die Verbringung von Vögeln nach Syrien ist verboten.

Geld

Währung

1 Syrisches Pfund / 1 Syrische Lira = 100 Piaster. Währungskürzel: S£, SYP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 S£ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 25, 10, 5, 2 und 1 S£. Piaster sind nicht mehr im Gebrauch.

Geldwechsel

Geld (Euro und US-Dollar) kann am Flughafen, in Banken und in autorisierten Wechselstuben umgetauscht werden. Die Landeswährung kann i. Allg. nicht in harte Währungen zurückgetauscht werden. Alle Banken unterstehen der Regierungskontrolle, in jeder größeren Stadt gibt es mindestens eine Filiale der syrischen Kommerzbank. Viele Dienstleistungen müssen von Ausländern in Devisen bezahlt werden.

Kreditkarten

Derzeit können keine Kreditkarten im Land genutzt werden, Kaufgeschäfte müssen mit Bargeld getätigt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Ausländische Bankkarten sind zurzeit in Syrien nicht nutzbar.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Syrien nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Schalter: Sa-Do 09.00-12.00 Uhr. Das Bankpersonal steht z. T. etwas länger zur Verfügung.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Syrien eingeführt werden (ohne Altersbegrenzung):

200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak;
570 ml alkoholische Getränke;
30 g Parfüm, 500 ml Creme/Lotion und 500 ml Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zum Wert von 250 S£.
Einfuhrverbot
Schusswaffen und Munition. Lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel und alle Produkte, die Bestandteile aus Vögeln enthalten.

Einfuhrverbot

Schusswaffen und Munition. Lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel und alle Produkte, die Bestandteile aus Vögeln enthalten.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Neujahr : 2021
01 Januar

Tag der Revolution : 08. März 2021

Ostersonntag : 04. April 2021

Unabhängigkeitstag : 17. April 2021

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Orthodoxer Ostersonntag : 02. Mai 2021

Orthodoxer Ostersonntag : 02. Mai 2021

Tag der Märtyrer : 06. Mai 2021

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021

islamisches Neujahrsfest : 09. August 2021

Jahrestag des Oktoberkrieges : 06. Oktober 2021

Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 18. Oktober 2021

Weihnachten : 25. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

Unterkünfte sind mitunter schwer zu finden, man sollte deshalb auf einer Buchungsbestätigung bestehen. Es gibt keine saisonbedingten Preisunterschiede. 15 % für Bedienung werden auf die Rechnung aufgeschlagen.

Kategorien:
Hotels werden mit 1-5 Sternen ausgezeichnet. Die besten Hotels befinden sich in Damaskus. Aleppo, Homs, Hama, Lattakia und Palmyra bieten jedoch auch Luxushotels. Weitere Informationen sind vom Fremdenverkehrsamt erhältlich (s. Adressen).

Camping

Es gibt einige ausgewiesene Campingplätze, z. B. in Damaskus, Aleppo, Lattakia und Tartus. Außerhalb zahlreicher Urlaubsorte kann man ebenfalls zelten.

Accommodation Information

Unterkünfte sind mitunter schwer zu finden, man sollte deshalb auf einer Buchungsbestätigung bestehen. Es gibt keine saisonbedingten Preisunterschiede. 15 % für Bedienung werden auf die Rechnung aufgeschlagen.

Kategorien:
Hotels werden mit 1-5 Sternen ausgezeichnet. Die besten Hotels befinden sich in Damaskus. Aleppo, Homs, Hama, Lattakia und Palmyra bieten jedoch auch Luxushotels. Weitere Informationen sind vom Fremdenverkehrsamt erhältlich (s. Adressen).

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Landesspezialitäten sind Kubbeh (Klößchen aus Grieß, Fleisch, Zwiebeln und Nüssen), Yabrak (mit Reis und Fleisch gefüllte Weinblätter), Ouzi (mit Reis und Fleisch gefüllte Pasteten) und verschiedene Gemüsesorten, die mit Fleisch und Tomatensoße zubereitet auf verschiedenen Tellern serviert und mit Reis gemischt gegessen werden.

Getränke:
Bars bieten Spirituosen aller Art an. Alkohol ist erlaubt, allerdings nicht während des Fastenmonats Ramadan.

Nachtleben

Einkaufstipps

Perlmutt- und Olivenholzgegenstände (z. B. Backgammonspiele), Handgewobenes, Stickereien, Lederwaren sowie Gold- und Silberschmuck.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Sa-Do 09.30-14.00 und 16.30-21.00 Uhr (Sommer); Sa-Do 09.30-14.00 und 16.00-20.00 Uhr (Winter).

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Fast alle Geschäftsleute sprechen Französisch oder Englisch. Terminvereinbarungen sind erforderlich. Visitenkarten sind erwünscht, wenn möglich mit arabischer Übersetzung auf der Rückseite. Geschäftliche Unterredungen werden in arabischen Ländern häufig mit mehreren Partnern gleichzeitig abgehalten. Gute Dolmetscher sind schwer zu finden.

Geschäftszeiten:
Sa-Do 08.30-14.30 Uhr. Regierungsämter, Banken und muslimische Firmen haben freitags geschlossen, dafür sonntags geöffnet; christliche Firmen haben freitags geöffnet und sonntags geschlossen. Während des Fastenmonats Ramadan öffnen Regierungsämter eine Stunde später, alles geht langsamer vonstatten.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Aleppo

In Aleppo, das vermutlich noch älter ist als Damaskus und dessen Altstadt zum Weltkulturerbe der UNESCO gehörte, stand eine mächtige Zitadelle. Sie war das beste syrische Beispiel arabischer Militärarchitektur, bis sie im Bürgerkrieg in Trümmer gebombt wurde. Große Teile Aleppos wurden während des Bürgerkrieges zerstört. 2012 wurde das im Jahr 1095 erbaute Minarett der Omayyaden-Moschee zerbombt. Für Touristen war auch ganz besonders der souk interessant, ein Markt, der aus 16 km engen, gewundenen Straßen bestand. Auch der Markt liegt heute in Schutt und Asche. Die öffentlichen hammams (Bäder) und die uralten khans (Rasthäuser) sind sehenswert. Das archäologische Museum der Stadt dokumentiert die Geschichte des Landes. Aleppo war bis zum Bürgerkrieg das Geschäfts- und Industriezentrum Syriens.
 

Bloudan und Zebadani

Bloudan und Zebadani liegen in der Nähe von Damaskus. Ein Abstecher zu den Tel-Shehab-Wasserfällen ganz im Süden dieser Region lohnt sich.

Bosra

Im Amphitheater der römischen Stadt wird alle zwei Jahre ein Musikfestival veranstaltet. Sehenswert ist auch der Souk.

Damaskus

Die Hauptstadt Syriens ist die älteste durchgehend bewohnte Stadt der Welt. Die Ummayyad-Moschee erreicht man nach einem Bummel durch den Al-Hamidiyyeh-Basar.Die Geschichte dieser Moschee geht bis ins 9. Jh. v. Chr. zurück, undspiegelt in vieler Hinsicht auch die bewegte Geschichte der Stadtwider. Auf der Stätte der Moschee befand sich einst ein Tempel zu Ehrendes aramäischen Gottes Haddad. Im 3. Jh. n. Chr. bauten die Römerneinen Tempel für ihren Gott Jupiter. Die Byzantiner zerstörten denheidnischen Tempel und bauten eine Kathedrale zu Ehren Johannes desTäufers, dessen Grab noch immer in der heutigen Moschee liegt. Als dieMuslime die Herrschaft über Damaskus im Jahre 636 übernahmen, wurde deröstliche Teil der Kirche in eine Moschee umgewandelt, im westlichenTeil wurden weiterhin christliche Gottesdienste abgehalten. Im Jahr 705entschied der damalige Kalif Al-Walid eine gewaltige Moschee zu bauen,die ältesten Teile der Ummayyad-Moschee stammen aus dieser Zeit.
Die Tikiyyeh-Moschee wurde im 16. Jh. mit zwei eleganten Minaretten und einer riesigen Kuppel gebaut. Der Al-Azem-Palast(18. Jh.) ist heute ein Nationalmuseum mit zahlreichen Ausgaben desKorans. In der Altstadt von Damaskus, ein Stück von der berühmten Via Recta oder Bab Sharqi entfernt, steht das Haus von Hanania.Hier versteckte sich einst der Apostel Paulus und benutzte dieunterirdische Kapelle für den Gottesdienst. Die Kirche am Stadtwall vonDamaskus, aus der er mit Hilfe eines Korbes entkommen konnte, kannebenfalls besichtigt werden. Sehenswert sind auch der Schrein der Saida Zainab (der Enkelin des Propheten Mohammed), Saladins Grabmal im Hof hinter der Ummayyad-Moschee sowie die Außenbezirke von Damaskus. Ghota, der »Obstgarten« von Damaskus, ist während der Baumblüte im Frühjahr besonders schön.

Der Osten

Die Städte und Sehenswürdigkeiten in diesem Abschnitt werden in der Reihenfolge behandelt, in der sie am Fluss Euphrat in südwestlicher Richtung liegen. Die Festung Ja'bar, westlich von Raqqah,
spiegelt sich im blauen Wasser des Euphrat. Die antike Stadt Raqqah am
linken Flussufer wurde im 4. Jh. v. Chr. von Alexander dem Großen
gegründet. Halabiyyeh und Zalabiyyeh waren militärisch wichtige Städte zur Zeit der Königin Zenobia. Die Ruinen können 40 km von Deir-ez-Zor
besichtigt werden. Deir-ez-Zor am rechten Flussufer wird oft als »Perle
des Euphrats« bezeichnet. Die Parks und Obstgärten an den Flussufern
harmonieren wunderbar mit der goldfarbenen Wüste, durch die sich der
Euphrat schlängelt. Die Zitadelle Rahba in der Nähe von Al-Mayadin wurde zum Schutz der Handelsroute entlang des Euphrat gegen die Tartaren und Mongolen errichtet. Die Stadt Doura Europos (Salhieh) hat eine lange Geschichte als Handels- und Militärstützpunkt unter den Griechen, Römern, Persern und Palmyrern.

Die Landesmitte

Palmyra liegt in einer Wüstenoase. Hier regierte einst die legendäre Königin Zenobia, die sowohl gegen das römische als auch das persische Reich ankämpfte. Zenobia wurde als Gefangene nach Rom gebracht, als der römische Kaiser Aurelius die Stadt 272 n. Chr. besiegte und zerstörte. Besonders sehenswert in dieser Stadt sind das Tal der Gräber, das Hypogäum der drei Brüder, der Bal-Tempel und der Triumphbogen. Diese Ruinen gelten als die bedeutendsten antiken Bauwerke im Nahen Osten. Jedoch wurde der Bal-Tempel während des Bürgerkrieges beschädigt. 

Hama

Hama: Diese Stadt am Orontes liegt etwa 45 km von Homs entfernt und wurde angeblich 5000 v. Chr. gegründet. Die Norias, gigantische hölzerne Wasserräder, bewässern auch heute noch die Stadt. Sehenswert sind die Obstgärten, die Große Moschee und das Museum im Al-Azem-Palast.

Homs

In der drittgrößten Stadt Syriens steht die erste Erdölraffinerie des Landes. Besuchenswert ist das Mausoleum des Khalid Ibn al-Walid.

Krak de Chevaliers

Krak de Chevaliers, die berühmteste Festung der Kreuzritter, liegt ca. 65 km von Homs entfernt. Sie gehört zum Weltkulturerbe der UNESCO. Sie wurde durch schweres Geschützfeuer und Luftangriffe schwer beschädigt. Die Kreuzritter-Burgen Salaheddin in der Nähe von Lattakia und Markab bei Banias sind ebenfalls einen Besuch wert.

Lattakia

Das am Mittelmeer gelegene Lattakia ist nicht nur eine bedeutende Hafenstadt, sondern auch ein beliebter Urlaubsort. Die Stadt liegt an den Ausläufen einer bewaldeten Bergkette. Zahlreiche antike Stätten können besichtigt werden, darunter die Ruinen des Bacchus-Tempels und des Triumphbogens.

Mari

Mari liegt an der Handelsroute von Syrien nach Mesopotamien. Einige Ruinen der Stadt sind 5000 Jahre alt. Der Königliche Palast ist äußerst interessant. Der Herrscher des Stadtstaates Mari, Zimrilim, erbaute das Gebäude mit 300 Räumen vor 2000 Jahren.

Tartus und die Drekisch-Berge

Tartus bietet schöne Strände und Berge. 10 km landeinwärts liegen die Drekisch-Berge mit klaren Quellen. In der Nähe von Lattakia liegen die Ferienorte Kassab und Slounfeh.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Selbstwählferndienst.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Netzbetreiber sind Syrian Telecom Est., MTN Syria (Internet: www.mtn.com.sy) und Syriatel Holdings S.A.
(Internet: www.syriatel.sy).

Internet

Internetcafés findet man in Damaskus. Internetzugang ist auch in Universitäten und manchen öffentlichen Einrichtungen möglich.

Medien

Post

Luftpost nach Europa ist etwa eine Woche unterwegs. Pakete ins Ausland sollten im Postamt gepackt werden, die Formalitäten nehmen oft viel Zeit in Anspruch. Öffnungszeiten der Postämter: Kleinere Postämter haben 08.00-14.00 Uhr geöffnet, Hauptpostämter den ganzen Tag.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Für Syriens nationale Fluggesellschaft Syrian Arab Airlines (RB) besteht für die EU und die Schweiz ein Flug- und Landeverbot. EU-Bürger dürfen nur zur Evakuierung aus Syrien Flugtickets von Syrian Arab Airlines (RB) kaufen.

Cham Wings Airlines (6Q) bietet u.a. Flüge zwischen Damaskus und den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Irak und Iran an.

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Keine.

 

Internationale Flughäfen

Damaskus International Airport (DAM) liegt 25 km südöstlich der Stadt (Fahrtzeit: 30 Min.). Flughafeneinrichtungen: Bank, Geschäfte, Duty-free-Shops, Tourist-Information, Bars, Restaurants. Linienbusse fahren im 30- bis 60-Minuten-Takt vom Flughafen zum Stadtzentrum. Hotels bieten oft Shuttle-Busse an. Taxis sind ebenfalls vorhanden, Fahrpreise sollten vorher ausgehandelt werden.

Aleppo (ALP) (Nejrab) liegt 10 km außerhalb der Stadt (Fahrtzeit: 20 Min.). Flughafeneinrichtungen: Bank, Restaurant/Snackbar, Tourist-Information. Linienbusse und Taxis.

Latakia (LTK) liegt 25 km außerhalb der Stadt. Einige Charterflüge benutzen diesen Flughafen.

Schiff

Latakia und Tartus sind die wichtigsten Hafenstädte des Landes.

 

Bahn

Es besteht kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Die wichtigsten internationalen Straßen führen von Istanbul über die E5 nach Ankara, Adana und Iskenderun (Türkei) weiter nach Syrien. Von Europa kommend nimmt man ab Antakya die Bab-al-Hawa-Straße, die nach Aleppo und bei Kassab nach Latakia führt. Die besten Straßen Richtung Süden kommen von Akaba am Roten Meer (Jordanien).

Fernbus: Tägliche Busverbindungen zwischen Amman und Damaskus.

Maut: In Syrien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Derzeit werden keine Inlandsflüge durchgeführt.

 

Schiff

Bahn

Die staatliche Eisenbahngesellschaft Chemin de fer syriens (CFS) betreibt den Bahnverkehr im Land.

Züge verkehren auf den Strecken Damaskus - Aleppo - Deir ez-Zor - Al-Hasaka - Qamischli sowie Aleppo - Latakia - Banias - Tartus - Homs - Damaskus - Deraa. Die 1. Klasse ist klimatisiert.

 

Bus/Pkw

Das Straßennetz umfasst rund 25.900 km, von denen 22.500 km befestigt sind. Manche Straßen sind während der Regenzeit unbefahrbar. Die wichtigste Straße führt von Aleppo nach Damaskus und Dar'a (Nord-Süd-Achse).

r

Linienbusse verbinden Damaskus und Aleppo mit den meisten Ortschaften. Die weiß-orangefarbenen staatlichen Karnak-Busse sind klimatisiert; rechtzeitige Vorausbuchung wird empfohlen. Die Busse halten meist im Stadtzentrum.

Private Busse und Minibusse sind zwar günstiger, aber weniger komfortabel und haben keine festen Fahrpläne.

In den größeren Städten des Landes sind Taxis überall zu finden. Sämtliche Taxis haben Taxameter; Reisende sollten darauf achten, dass diese eingeschaltet sind oder vor Fahrtantritt einen Fahrpreis vereinbaren. Sammeltaxis fahren in fast alle Landesteile.

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Die Grüne Versicherungskarte wird bisher nicht anerkannt. Eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einfuhr eines Autos wird eine Zollbescheinigung benötigt, die bei sämtlichen Automobilklubs erhältlich ist.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Kinder sind auf dem Rücksitz zu befördern;
- Promillegrenze: 0,00 ‰; striktes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Mietwägen sind in Damaskus am Flughafen und in der Stadt sowie in weiteren größeren Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um ein Auto mieten zu können; unter 25 Jahren wird oft eine zusätzliche Jungfahrergebühr fällig.

Verkehrsbestimmungen:
- Kinder sind auf dem Rücksitz zu befördern;
- Promillegrenze: 0,00 ‰; striktes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Stadtverkehr

In allen größeren Ortschaften verkehren staatliche Busse. Nahezu alle Busse außerhalb der Hauptstadt sind jedoch nur arabisch beschriftet. Taxis stehen zur Verfügung.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Trockene, heiße Sommer und verhältnismäßig kalte Winter. Nachts sinken die Temperaturen stark.

 

zurück

 

Seitenanfang