Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 16.09.2010
Aktuelle Hinweise
Starke Regenfälle haben seit dem Sommer in einigen Regionen Chinas Überschwemmungen und Erdrutsche ausgelöst. Besonders betroffen waren die Regionen um die Städte Zhouqu (Provinz Gangsu) und Ghongsha (Provinz Yunnan) sowie die Provinzen Qinghai, Liaoning und Jilin.
Im Süden des Landes waren vor allem die Präfekturen Beichuan, Mianyang und Wenchuan (Stadt Yingxiu) sowie die Großregionen Deyang (Stadt Mianzhu) und Dujinangyan (Stadt Longgchi) betroffen. Reisenden in die Region wird weiterhin empfohlen, sich vor Reiseantritt über die Lage vor Ort zu informieren und ggf. erhöhte Achtsamkeit walten zu lassen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität2008 waren einzelne Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen.
Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gut bewachten Plätzen wie dem Tian'anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Allgemeine ReiseinformationenDerzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich.
TibetReisen nach Tibet sind derzeit möglich:
- Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
- Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
- Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html entnehmen.
Flugreisen im LandDie Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
StraßenverkehrDer Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2008 bei 73.484 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Damit rangiert China weltweit ganz vorn. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe
www.peking.diplo.de.