| Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
| Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
| Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
| Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
| Andere EU-Länder |
Ja |
Nein |
Ja |
| Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:
EU-Länder und Schweiz.
Bei Ankunft kann ein Visitor's Permit mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 4 Monaten pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Erteilung liegt jedoch im Ermessen der Einwanderungsbehörde.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.
Wird vom Konsulat festgelegt.
Konsulat (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passbild.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Hin- und Rückflugtickets (Buchungsnachweis/Kopie).
(e) Angabe bzgl. Reiseroute.
(f) Geschäftsvisum zusätzlich: Firmenschreiben.Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden.
Anträge an: Principal Immigration Officer, Ministry of Foreign Affairs, PO Box 68, Bairiki, Tarawa, Kiribati.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Hunde und Katzen dürfen nur von Australien, Fidschi und Neuseeland mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.