Tourismusinformationen Iran

Überblick

Überblick

Iran ist auf vielerlei Art und Weise eine bemerkenswerte Reisedestination, nicht zuletzt, weil es sich – ganz im Gegensatz zu seinem Ruf als strenges, unfreundliches Land – um einen Ort handelt, an dem Besucher meist sehr gastfreundlich aufgenommen werden.
Unbestritten ist, dass die iranische Regierung das herrschende Zivilgesetz mit eiserner Hand durchsetzt, aber für einen Touristen bedeutet ein Besuch im Iran meist eine endlose Liste von freundlichen Einladungen zum Teetrinken (auch wenn man Reise- und Sicherheitshinweise sicherlich Beachtung schenken sollte).
Das persische Erbe ist überall im Land ersichtlich, sowohl in Bezug auf historische Sehenswürdigkeiten, wie z.B. die Ruinen von Persepolis und die noch immer prachtvolle ehemalige Hauptstadt Esfahan, als auch in Bezug auf die einzigartige kulturelle Identität der Iraner, die sie vom Rest der islamischen Welt unterscheidet.
 

Iran ist auf vielerlei Art und Weise eine bemerkenswerte Reisedestination, nicht zuletzt, weil es sich – ganz im Gegensatz zu seinem Ruf als strenges, unfreundliches Land – um einen Ort handelt, an dem Besucher meist sehr gastfreundlich aufgenommen werden.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 22 Jan 2021 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 22 Jan 2021 18:25:28 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 24.01.2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 24.01.2021)


Aktuelles

Festnahmen und Zurückweisungen von Personen mit deutsch-iranischer Staatsangehörigkeit

Von nicht notwendigen Reisen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird dringend abgeraten.
In der Vergangenheit kam es mehrfach und oft ohne nachvollziehbare Gründe, zuletzt im Oktober 2020, zur Verhaftung deutsch deutsch-iranischer Doppelstaater. Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Weitere Inhaftierungen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht ausgeschlossen werden. Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Beachten Sie die ausführlichen Hinweise unter Einreise und Zoll.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.

Epidemiologische Lage

Iran ist mit Wirkung ab dem 24. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft, da das Land von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen ist.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Derzeit erteilt Iran keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Bei Reisenden aus Europa wird derzeit bei Einreise ein zweiter Test auf COVID-19 vorgenommen - dieser zusätzliche Test befreit jedoch nicht von der grundsätzlichen verpflichtenden Vorlage eines negativen PCR-Tests. Nach Einreise besteht Quarantänepflicht am Wohnort in Iran; die Einhaltung der Quarantänevorschriften wird durch die Gesundheitsbehörden kontrolliert. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen.

Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in kostenpflichtige staatliche Quarantäne verbracht. Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.

Durch- und Weiterreise

Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen.

Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.

Reiseverbindungen

Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.

Beschränkungen im Land

Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange" und „rot". Darüber hinaus gilt derzeit in allen Städten zwischen 21 und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Aus Gründen der Infektionskettenverfolgung kann ein Ausweispapier verlangt werden, um Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten. Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.

Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Auch in gelben Regionen gelten weiterhin Beschränkungen (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet.

Davon sind u.a. Teheran sowie weitere Provinzhauptstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.

Hygieneregeln

Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
  • Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
  • Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
  • Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
  • Beachten Sie die Testpflicht vor und Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (kein Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird aufgrund der derzeitigen militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Ländern dringend abgeraten.

Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der kurdischen Gebiete im Nordwesten Irans wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

In Iran kommt es, meistens in Minderheitenregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.

Im Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst. Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen (Teil-)Reisewarnungen.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt 2018 in den Städten Ahwas und Chabahar, sowie 2019 auf einen Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen, sondern ausschließlich gegen das Regime.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholte Anschläge gegen Sicherheitskräfte, lokale Repräsentanten der Justiz und des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen und Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern und die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts können gelegentliche Querschläger auf der iranischen Seite der Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Aserbaidschan ist nicht überall klar erkennbar.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Die deutsche Botschaft Teheran wird in der Regel darüber nicht informiert und – ihr  auch keine konsularische Betreuung ermöglicht, wenn eine Inhaftierung erfolgt.

  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch mobile Geräte werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus auf diese Art entrissen.

Auch gibt es Trickbetrüger, die als angebliche Sicherheitsbeamte Personenkontrollen durchführen. Statt die Wertsachen nach der „Kontrolle" wieder auszugeben, behalten sie die Sachen ein.

Fahrzeugdiebstähle betreffen in der Regel solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere Menschenmengen und in abgelegenen Gegenden.

  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bestehen Sie darauf, Kontrollen durch angebliche Sicherheitsbeamte ausschließlich in der Lobby Ihres Hotels oder einer Polizeistation durchführen zu lassen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof" - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahinter steht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Landminen

In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.

  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.

Natur und Klima

Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feucht-heiß. In den Bergen kann es zu Lawinen und zu Erdrutschen kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen wie zuletzt im Frühling 2019 kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  •  Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur noch für nationale Flüge genutzt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „snapp" oder „TAP30" ) oder der Metro.

Die Zahl der Verkehrstoten ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was ein hohes Unfallrisiko darstellt.

Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

  • Seien Sie insbesondere als Fußgänger sowie Autofahrer in den Großstädten vorsichtig.
  • Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit. 
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan - Mo'Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir.
  • Vermeiden Sie die Sperrgebiete in der Grenzregion zu Irak und in der Provinz Kurdistan.
  • Unternehmen Sie Wüstentouren ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.

Führerschein

Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz" wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und sind in den Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.

  • Vermeiden Sie selbstständige Boots- oder Schiffsfahrten in der Straße von Hormuz aufgrund der politisch sehr sensiblen Lage.

Besondere Verhaltenshinweise

Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Strafrecht.

Fotografieren und Filmen Sie insgesamt restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen.
Touristen wurden Kameras abgenommen und wegen des Verdachts des Fotografierens öffentlicher Gebäude oder Demonstrationen vorübergehend festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund der Kommunikation zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, soziale Medien u.ä. mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt, siehe auch Strafrecht.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien wie Facebook sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.

Iranischen Bürgern ist seit Anfang 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß" hinaus zu pflegen.

  • Versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Seien Sie sich der Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Seien Sie sich der Risiken, die für iranische Anbieter von „Couchsurfing" bestehen, bewusst.
  • Bedenken Sie, dass in der Vergangenheit deutsche Staatsangehörige, die Ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und zur sofortigen Ausreise aufgefordert oder an dieser gehindert wurden.

Ramadan

Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot, d.h. der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse wie z.B. Parfum von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Nichtmuslime tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.

  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten in Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie auf die religiösen Gefühle und begegnen Sie auch als Nichtmuslim dem Fasten mit Respekt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.

Rechtliche Besonderheiten

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz und -konsum ist untersagt.

Für Frauen (ab 9 Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Nicht-eheliche sexuelle Handlungen und teilweise auch Kontakte werden wie homosexuelle Beziehungen als Straftat gewertet. Nach iranischem Rechtsverständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet. Teilweise sind sexuelle Handlungen mit Todesstrafe bedroht.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technisch höher entwickelten Geräten wie GPS-Geräten und Drohnen kann schnell zum Spionagevorwurf führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Fotografieren von öffentliche Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, Polizisten, Sicherheitskräfte oder Botschaftsgebäude kann als Spionage angesehen und als Straftat gewertet und mit langen Freiheitsstrafen belegt werden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.

  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Seien Sie vorsichtig mit Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschrift Sie bei Visabeantragung oder Einreise nicht angegeben haben (insbesondere Couchsurfing). Sowohl Sie als auch Ihre iranischen Gastgeber können mit Passentzug und Gerichtsverfahren bestraft werden.
  • Unterlassen Sie die Nutzung oder Einfuhr von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von Anlagen in Busher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren Sie keinesfalls staatliche oder militärische Einrichtungen.
  • Fotografieren Sie Menschen (auch in Menschenmassen) nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
  • Führen Sie keine Tiere aus.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben. Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit welche Währung gemeint ist.

Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Karten können nicht genutzt werden.

Zum Geldtauschen gibt es zahlreiche Wechselstuben (auch am Internationalen Flughafen) und Banken, die zum tagesaktuellen Kurs in Rial tauschen. Eingerissene oder anderweitig beschädigte Scheine werden oft nicht angenommen. Der Bankkurs unterscheidet sich deutlich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.

  • Nehmen Sie ausreichend Bargeld (Rial, Euro oder Dollar) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keinerlei Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.

Seit Ende 2018 wird das Visum nicht mehr in den Pass geklebt, sondern als sogenanntes Blattvisum bzw. elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines losen Blattes mitgeführt wird. Dadurch entfällt die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

Beantragen Sie für nicht-touristische Aufenthalte in Iran das korrekte Visum (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Beim Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Pro Tag, die ein Ausländer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land ist, fällt eine Geldstrafe in Höhe von circa 500.000 Rial an. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exitvisum") durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern.

Visum vor der Einreise

Informationen zum Visum vor der Einreise erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.

Online-Visum (e-Visa)

Es besteht die Möglichkeit, ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran zu beantragen. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 35 und 90 Euro, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage.

Visum bei Einreise („on arrival")

Am Internationalen Flughafen IKA kann auch ein Visum bei Einreise ausgestellt werden. Hierzu sollte vor Antritt der Reise über die Webseite der iranischen Botschaft in Berlin eine Referenznummer generieren werden, um die Visumerteilung am Flughafen zu beschleunigen. Eine Visumbeantragung am Flughafen ohne Referenznummer ist zwar möglich, aber möglicherweise zeitintensiv.

Die Erteilung eines Visums bei Einreise kann nicht garantiert werden. In jüngerer Vergangenheit war sie in der Regel unproblematisch. Nehmen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung und eine Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist bzw. die Hotelbuchungsbestätigung mit.

Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumsantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Die Beantragung eines Visums vor Einreise ist daher vorzuziehen.

Krankenversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Die iranischen Auslandsvertretungen sind verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergänge Astara und Jolfa) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheit).

Gelegentlich werden die Grenzübergänge zur Türkei und zu Irak geschlossen.

Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz - Van) geöffnet.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden.

Wenn kein entsprechender Einreisestempel im Pass vorhanden ist, wird die Ausreise verweigert.

  • Bitte achten Sie bei der Einreise über den Land- oder Seeweg besonders darauf, dass ein Einreisestempel in Ihrem Pass angebracht wird.

Weiterreise in Nachbarländer

Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) an den jeweiligen Auslandsvertretungen in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden. Solch eine Bescheinigung kann die Deutsche Botschaft Teheran bei Reisen nach Pakistan nur ausstellen, wenn ein gebuchtes Flugticket vorgelegt werden kann, da für das Grenzgebiet zu Pakistan, Sistan- Belutschistan eine Reisewarnung besteht.

Transitreisen

Bei einem Transit über den Flughafen Imam Khomeini ist die Fluggesellschaft, mit der Sie von Teheran aus weiterfliegen, für die Abholung Ihres Gepäcks und Ihr erneutes Einchecken zuständig. Demnach müssen Sie kein iranisches Visum beantragen.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran

Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Bei deutsch-iranischen Familie ist das iranische Sorgerecht zu kennen: für ein Kind, dessen Eltern getrennt leben, obliegt das Sorgerecht zunächst der Mutter, bis das Kind das siebente Lebensjahr erreicht hat, danach liegt das Sorgerecht beim Vater. Können sich die Eltern nicht einigen, wer von ihnen die Personensorge nach dem Erreichen des siebenten Lebensjahres des Kindes ausüben soll, so entscheidet hierüber das Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles.

Deutsch-iranische Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.

Als Person, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt (sog. Doppelstaater), werden Sie von den iranischen Behörden beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranischer Staatsangehöriger behandelt. Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine iranische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen) vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden (zuständige iranische Botschaft/Generalkonsulat) ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit haben.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Sollten Sie Doppelstaater sein und Ihre Ehe nicht in Iran anerkannt sein, müssen Sie bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglich wird. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in konsularischen Angelegenheiten durch die Deutsche Botschaft sind bei doppelter Staatsangehörigkeit sehr beschränkt und eine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen z.B. nicht möglich.

  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.

Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz", 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung registrieren lassen).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater  bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sog. "Shenasnameh" für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Falle werden Sie gebeten, umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufzunehmen.

Bitte beachten Sie: Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den iranischen Behörden ausschließlich als Iraner behandelt.  Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum gegeben sind!

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den "Shenasnamehs" (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich.

  • Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
  • Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
  • Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.

Einfuhrbestimmungen

Barmittel mit zu einem Wert von 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung in Rial ist zurzeit auf 50 Millionen Rial beschränkt.

Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.

Die Ausfuhr von Devisen aus Iran durch Flugreisende ist auf 5.000 EUR bzw. den Gegenwert in anderen Währungen beschränkt; für andere Reisende liegt die Beschränkung bei 2.000 EUR.)

Sie dürfen einen bis zu sechs qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig.

Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist. Erkundigen Sie sich vor einer Autoreise nach Iran unbedingt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage" und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als 10 Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.

  • Erkundigen Sie sich bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten  eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Der Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Bei Einreise aus Afghanistan, Nigeria und Pakistan muss eine Polioimpfung nachgewiesen werden, die zwischen 4 Wochen und 12 Monaten zurückliegt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Luftverschmutzung

In Teheran ist die Verkehrsbelastung relativ hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.

Medizinische Versorgung

Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.

In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Islamischen Republik Iran

Tel:+41 (0)31 351 08 01. Konsularabteilung: +41 (0)31 350 10 79. Website:http://switzerland.mfa.gov.ir/en Tel:+41 (0)31 351 08 01. Konsularabteilung: +41 (0)31 350 10 79. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr; telefonische Anfragen: Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr.

Adresse: Thunstrasse 68, Postfach 227Bern3006

Tel:+43 (0)1 712 26 50/59. Website:http://austria.mfa.gov.ir/de Tel:+43 (0)1 712 26 50/59. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr, telefonische Auskunft: 14.00-16.00 Uhr.

Adresse: Jauresgasse 9Wien1030

Tel:+49 (0)30 84 35 33 99 und +49 (0)30 84 35 30. Website:http://germany.mfa.ir/de Tel:+49 (0)30 84 35 33 99 und +49 (0)30 84 35 30. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr (tel. Anfragen 14.00-16.00 Uhr).

Adresse: Podbielskiallee 67Berlin14195

Allgemeines

Lage

Lat:32.495995 Long:54.295010

Fläche

1.648.195 qkm.

Bevölkerungszahl

83.992.949 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

49 pro qkm.

Hauptstadt

Teheran.

Staatsform

Islamische Präsidialrepublik seit 1979. Verfassung von 1979 mit Ergänzungen von 1989. 12-köpfiger Verfassungsrat (Wächterrat) seit 1989 als Kontrollorgan für die Konformität von Gesetzen mit dem islamischen Recht (Scharia). Parlament mit 290 Abgeordneten. Der Staatspräsident ist auf unbestimmte Zeit im Amt berufen. Die Staatsgeschichte des Iran ist über 2.500 Jahre alt.

Geographie

Der Iran grenzt im Norden an Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan und das Kaspische Meer, im Osten an Afghanistan und Pakistan, im Süden an den Persischen Golf und den Golf von Oman und im Westen an den Irak und die Türkei. Der Osten und die Landesmitte bestehen größten Teils aus unfruchtbarer Wüste, die von Qanats (Bewässerungskanälen) und Oasen aufgelockert wird. Die vorherrschende ca. 1000 m hoch gelegene Steppe wird von verschiedenen Gebirgsketten wie dem Zagros-Gebirge durchzogen. Die Landschaft an der Westgrenze ist ebenfalls gebirgig. Im Norden erhebt sich das Elburs-Gebirge steil aus der fruchtbaren Region am Kaspischen Meer. Der 5671 m hohe Berg Damavand ist ein erloschener Vulkan und die höchste Erhebung des Iran.

Sprache

Religion

Überwiegend Islam (89 % Schiiten, 9 % Sunniten); christliche, jüdische, mandäische und parsische Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Umgangsformen: Die Gesetze des Korans bestimmen das tägliche Leben. Alkoholgenuss ist untersagt. Im Iran geben sich nur Personen gleichen Geschlechts zur Begrüßung die Hand. Besucher sollten Gastgeber mit dem Nachnamen oder Titel ansprechen. Iraner sind sehr gastfreundlich. Einladungen zum Tee sind häufig, und von Gästen wird erwartet, dass sie sie nicht ablehnen. Islamischen Gebräuchen entsprechend sollte Kleidung zurückhaltend sein, dies ist besonders wichtig für Frauen — Kopftuch, lange Röcke oder weite Hosen und ein nicht taillierter Mantel gehören ins Gepäck. Sandalen oder Kleidungsstücke mit Ausschnitt sollten nicht getragen werden. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte langärmelige Oberbekleidung getragen werden. In guten Restaurants sowie zu besonderen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Während des Ramadan sind Rauchen, Essen und Trinken in der Öffentlichkeit tagsüber verboten; in größeren Hotels bewirtet man Gäste auch während des Ramadan tagsüber. Kontakte zwischen Nichtverheirateten sind verboten, Ehebruch kann mit der Todesstrafe geahndet werden.

Fotografieren: Das Fotografieren von militärischen oder öffentlichen Einrichtungen ist strengstens verboten. Diese sind nicht immer leicht erkennbar. Besondere Vorsicht und Zurückhaltung ist auch beim Fotografieren von Personen angebracht.

Rauchen: Das Rauchen ist in öffentlichen, geschlossenen Räumen wie in Hotels, Restaurants, in Tee- und Kaffeehäusern etc. verboten. Auch Autofahrern ist das Rauchen am Steuer verboten. 

Trinkgeld: In Hotels und Restaurants (Chelokababis) werden 10-15% Bedienungsszuschlag berechnet, dennoch sollte man Trinkgeld geben. 
 

Netzspannung

230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Regierungschef

Hassan Ruhani, seit 2013.

Staatsoberhaupt

Ayatollah Seyed Ali Musavi Khamene’i, oberster Führer seit 1989. Hassan Rohani, Präsident seit August 2013.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Nein Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

Schengen-Visum

Visagebühren

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.

Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.

Transitvisum: Bis zu 5 Tage.

Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder über die Reisegesellschaft (empfohlener Weg) oder online /postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) bzw. ein Touristenvisum direkt am Flughafen. Achtung: In der Schweiz kann die Visumbeantragung nur online erfolgen.

Für jeden Visumantrag muss dem zuständigen Konsulat eine siebenstellige Referenznummer des iranischen Außenministeriums vorliegen. Die Referenznummern müssen von den iranischen Reiseveranstaltern beantragt werden.

Bei den folgenden diplomatischen Vertretungen kann das Visum vorab online beantragt und nach Erhalt der Referenznummer persönlich abgeholt werden:

Botschaft und diplomatische Vertretungen der Islamischen Republik in Berlin (de.berlin.mfa.ir), Hamburg, Frankfurt a.M. und München.

Iranisches Generalkonsulat in Hamburg (de.hamburg.mfa.ir/);

Iranisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main (de.frankfurt.mfa.ir/);

Iranisches Generalkonsulat in München (munich.mfa.ir).

Das so genannte Pre-arrival eVisa kann beim iranischen Außenministerium eingeholt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.

Working Days Required

Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen.  Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.

Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.

 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.

Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.

Geldwechsel

Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.

Kreditkarten

Meist werden Kreditkarten nicht akzeptiert. Unter Umständen ist die Zahlung mit Kreditkarte bei Fluggesellschaften und in großen Hotels möglich, dies sollte aber unbedingt vor der Buchung erfragt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.

Bankkarten

Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Es gibt im Iran keine Bankautomaten, die ausländische Karten akzeptieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Iran nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Sa-Mi 07.30-16.00 Uhr (mit Mittagspause), Do 07.30-12.00 Uhr

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:

Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.

Einfuhrverbot

Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moralverständnis verletzen, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Die Ausfuhr von Originalkunsthandwerk, Gold und Goldmünzen, Silber und Schmuck ist verboten, wenn es sich um Antiquitäten bzw. zum Kulturerbe gehörige Gegenstände handelt. Gestattet ist die Ausfuhr eines bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppichs pro Person. Kaviar (bis zu 3 kg) muss nachweislich mit Devisen erworben worden sein (Beleg). Bestimmte Bücher dürfen nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Kultur und islamische Führung ausgeführt werden.

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Sieg der Islamischen Revolution : 10. Februar 2021

Geburtstag Imam Alis : 25. Februar 2021

Himmelfahrt Mohammeds : 11. März 2021

Tag der Verstaatlichung der Ölindustrie : 19. März 2021

Nowruz (persisches Neujahrsfest) : 21. März 2021

Geburtstag Imam Madhis : 29. März 2021

Martyrium des Imam Ali : 04. Mai 2021

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Martyrium des Imam Sadegh : 06. Juni 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 20. Juli 2021

Aschura : 19. August 2021

Arbaeen : 27. September 2021

Martyrium des Imam Reza : 07. Oktober 2021

Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021

Unterkunft

Hotels

Es gibt einige Hotels und eine gute Auswahl an Unterkünften. Hotels mit international bekannten Namen werden nicht unbedingt von den gleichnamigen Ketten betrieben. Studentenunterkünfte sind auch in kleinen Hotels erhältlich. Schulen und Privathäuser bieten ebenfalls Zimmer an. Weitere Informationen von der Iran Tourist Company oder von ITTO (s. Adressen).

Camping

Die Anzahl der Campingplätze ist begrenzt, vom Zelten auf Privatgrundstücken wird abgeraten. Wer dennoch zelten möchte, muss sich bei der Polizei registrieren lassen.

Accommodation Information

Es gibt einige Hotels und eine gute Auswahl an Unterkünften. Hotels mit international bekannten Namen werden nicht unbedingt von den gleichnamigen Ketten betrieben. Studentenunterkünfte sind auch in kleinen Hotels erhältlich. Schulen und Privathäuser bieten ebenfalls Zimmer an. Weitere Informationen von der Iran Tourist Company oder von ITTO (s. Adressen).

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Reis ist das Grundnahrungsmittel. Zu den Landesspezialitäten zählen Chelo Khoresh (Reis mit Gemüse und Fleisch in einer Nusssoße), Polo Sabzi (Pilaureis mit frischen Kräutern), Polo Chirin (süßsaurer Safranreis mit Rosinen, Mandeln und Apfelsinen), Adas Polo (Reis, Linsen und Fleisch), Morgh Polo (Huhn und Pilaureis), Chelo Kababs (Reis mit über Holzkohle gegrillten Fleischspießen), Kofte (Hackfleischbällchen), Kofte Gusht (Hackbraten), Abgusht (Eintopf), Khoreshe Badinjan (Hammel- und Aubergineneintopf), Mast-o-Khier (kalte Jogurtsuppe mit Pfefferminze, kleingehackten Gurken und Rosinen) und Dolmeh (gefüllte Auberginen, Zucchini oder Paprika). Die meisten iranischen Gerichte werden mit Löffel und Gabel gegessen. Getränke: Obst- und Gemüsesäfte sowie Mineralwasser sind beliebt. Teehäuser (Ghahve Khane) sind überall zu finden. Alkoholkonsum ist streng verboten.

Nachtleben

Einkaufstipps

Die Geschäfte bieten eine große Warenauswahl guter Qualität. Einheimische Produkte kann man in den Basaren kaufen. Beliebte Mitbringsel sind Intarsienarbeiten, Teppiche, Läufer, Seide, Lederwaren, Tischdecken, Gold-, Silber-, Glas- und Keramikwaren. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. 09.00 Uhr bis spät in den Abend.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Geschäftsleute sprechen in der Regel Englisch. Handelt es sich bei dem Geschäftsreisenden um eine Frau, sollte dies aus der vorhergehenden Korrespondenz deutlich hervorgehen. Visitenkarten werden nur unter Führungskräften ausgetauscht. Vorherige Terminvereinbarung und Pünktlichkeit werden erwartet.
 

Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-16.00 Uhr, manche Büros auch Do 09.00-12.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Isfahan

Isfahan ist die ehemalige Hauptstadt Persiens und wurde von der UNESCO als Weltkulturerbe eingestuft. Mittelpunkt der Stadt ist ein wunderschöner Platz, der ca. siebenmal so groß ist wie der Markusplatz in Venedig. Hier steht die Moschee Masjid-e Imam mit ihren blauen Kacheln, das Wahrzeichen der Stadt und vielleicht eines der schönsten islamischen Bauwerke. Die Moscheen, Paläste, Brücken und Gartenanlagen sind architektonisch interessant. Die »Freitags-Moschee« (Masjid-e Jomeh) ist heute ein Museum für islamische Architektur. Die Shaikh-Lotfullah-Moschee ist für den Stalaktiteneffekt des Nordeingangs berühmt. Die Jame-Moschee gehört zum Weltkulturerbe der UNESCO.

Kerman

In Kerman in der südlichen Wüstenregion befinden sich mehrere prachtvolle Moscheen, ein sehr alter Basar, alte Bäder. Die Ruine einer Zitadelle bei der Stadt Bam wurde durch ein Erdbeben Ende 2003 völlig zerstört. Besuchern wird dringend geraten, nur Touren bei staatlich anerkannten Veranstaltern zu buchen.

In der Provinz Kerman ereignen sich häufig schwere Erdbeben, die diemeisten der aus Lehmziegel gebauten Häuser immer wieder zum Einsturzbringen. Von touristischen Reisen in das betroffene Gebiet wird dahernach wie vor abgeraten. Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oderTrekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestanbesteht ein erhebliches Entführungsrisiko.

Teheran

Teheran, die Landeshauptstadt, ist überwiegend modern - Teile der schönen Altstadt sind jedoch erhalten geblieben. Die Shahid-Motahari-Moschee mit ihren acht Minaretten bietet eine gute Aussicht über die Stadt. Der Basar, der täglich außer freitags und an religiösen Feiertagen geöffnet hat, zählt zu den größten der Welt. Ein weiterer Basar befindet sich im Vorort Tajrish, im Norden der Hauptstadt. In dem Gewirr von überdachten Gassen werden kostbare Teppiche, Silber- und Kupferarbeiten sowie Lebensmittel und exotische Gewürze feilgeboten. Die verschiedenen Handwerke haben gesonderte Bereiche auf dem Markt und man kann den Handwerkern bei ihrer Arbeit zusehen. In Teheran gibt es mehrere sehenswerte Museen, u.a. das Abgineh Museum (iranische Töpferkunst), das Rea Abbasi Museum (Sammlung iranischer Kalligraphie und Gemälde), das Nationalmuseum (Iran Bastan Museum), die Rassam Teppichkultur- und -kunstsammlung mit Teppichwebereischule, das Teppichmuseum, dessen ältester Teppich 450 Jahre alt ist, sowie das Anthropologische Museum. Die Kulturzentren Bahman, Khavaran und Azadi, die Nationalbibliothek und der Zoo lohnen ebenfalls einen Besuch. Von Teheran bieten sich Ausflüge in das Elburz-Gebirge an, wo es Wintersportorte mit Bergbahnen und Skipisten gibt. Die Wintersportsaison dauert von Januar bis März.
Ausflüge:
Die historischen Städte Rey, Varamin, Qazvin und Shemshak sind problemlos von Teheran aus erreichbar.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 0098 und die Ortsvorwahl für Teheran 21. Telefonzellen sind gelb. Der Mobilfunk hat im Iran das Festnetztelefon längst überholt.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (LTE). Netzbetreiber sind u.a. TKC (Internet: www.tkckish.com) und Mobile Cell Iran (Internet: www.mci.ir). Internationale Roaming-Verträge bestehen. Prepaidkarten gibt es an Kiosken oder in kleinen Läden zu kaufen und das telefonieren ist damit sehr günstig.

Internet

In Teheran und in anderen Städten sowie in einigen Dörfern gibt es Internet-Cafés.

Hinweis: Das Internet unterliegt im Iran der staatlichen Kontrolle. Nur offizielle VPNs sind zugelassen. Einige Websites sind blockiert bzw. zensiert. Außerdem wird die Übertragungsgeschwindigkeit vom Staat beliebig gesteuert, um den Datenfluss je nach Bedarf zu verlangsamen.

Medien

Post

Post nach Europa benötigt mindestens zwei Wochen. In Teheran gibt es 10 Hauptpostämter. Briefkästen sind gelb. Briefmarken können auch an manchen Kiosken erworben werden. Öffnungszeiten der Postämter: täglich 08.00-19.00 Uhr, die Postämter in kleineren Städten schließen früher.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Irans nationale Fluggesellschaft Iran Air (IR) bietet mehrmals wöchentlich Verbindungen von Frankfurt/M., Hamburg und Köln sowie von Wien an.

Turkish Airlines (TK) und Pegasus (PC) fliegen u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul nach Teheran.

Nonstop-Flüge nach Teheran gibt es von Ende März bis Ende Dezember mit Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und mit Austrian Airlines (OS) ab Wien mit Zubringerflügen aus der Schweiz, die auch von Swiss (LX) angeboten werden.

Frankfurt/M. - Teheran: 5 Std. 5 Min. (nonstop) bzw. 7 Std. 15 Min. mit Zwischenstopp; Wien - Teheran: 4 Std. 15 Min. nonstop bzw. 6 Std. 55 Min. mit Zwischenstopp; Zürich - Teheran: 8 Std. 15 Min. (mit Zwischenstopp).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Internationale Flughäfen

Teheran Imam Khomeini Internationaler Flughafenhttps://www.ikac.ir/ Lage:

Der Flughafen befindet sich 30 km südwestlich vom Stadtzentrum.

Tel:

+98 21 5100 6015.

Schiff

Der Haupthafen des Landes ist Khorramshahr. Aber auch die Häfen Bandar Abbas, Bandar Bushehr und Imam Khomeini im Persischen Golf sowie Nawshahr und Anzali im Kaspischen Meer werden regelmäßig angelaufen.

Bahn

Die Anreise per Bahn über die Türkei von Istanbul ist einmal pro Woche mit dem Trans Asya Zug, einem Nachtzug, möglich. Auch von Van (Türkei) fährt einmal pro Woche ein Zug nach Tabriz. Die Bahnverbindungen von Damaskus (Syrien) in den Iran führen ebenfalls über die Türkei.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Es gibt keine zuverlässigen internationalen Straßenverbindungen. Die Einreise auf dem Landweg ist aus der Türkei (Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Astara und Jolfa) und Armenien (Nurduz-Mogri) möglich. Der Übergang Mirjaveh aus Pakistan sollte aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Mitunter werden die Grenzübergänge aus der Türkei und dem Irak geschlossen.

Die Grenze nach Turkmenistan ist derzeit geschlossen. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Irak und die pakistanische Provinz Belutschistan sollten gemieden werden. Einzelheiten bei den Botschaften.

Fernbusse: Seiro Safar bietet u.a. Busverbindungen zwischen Teheran und Istanbul an (Fahrtzeit: 36 Std.).

Maut: Einige Autobahnen sowie die Shahid Kalantary Brücke, auf der Strecke Tabriz-Urmia über den Urmia-See, sind mautpflichtig.

Unterlagen: Der deutsche Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig; danach ist zusätzlich der Internationale Führerschein erforderlich. Der Schweizer Führerschein ist nur in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein gültig.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Iran Air (IR) fliegt u.a. Teheran, Ahwaz, Tabriz, Isfahan, Shiraz, Mashhad und andere größere Städte des Landes an. Auch Iran Aseman Airlines (EP) bietet Inlandsflüge an.

 

Schiff

Der Haupthafen des Landes ist Khorramshahr. Weitere Häfen befinden sich in Bandar Abbas, Bandar Bushehr und Imam Khomeini im Persischen Golf sowie Nawshahr und Anzali im Kaspischen Meer.

Es bestehen u.a. Fährverbindungen von Bandar Abbas zu den Inseln Kisch, Qeshm und Hormus.

 

Bahn

Das ausgedehnte iranische Eisenbahnnetz wird für den Personenverkehr von der RAJA Rail Transportations Company betrieben.

Intercityzüge verkehren regelmäßig auf den Hauptstrecken zwischen Teheran und Jolfa, Gorgan, Bandar-Abbas, Sarakhs sowie Khorramshahr. Weitere Bahnlinien führen in abgelegenere Provinzen. Viele Berg- und Wüstengebiete sind nur per Zug erreichbar. In den meisten Zügen gibt es klimatisierte Abteile sowie Schlaf- und Speisewagen.

 

Bus/Pkw

Das iranische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von 167.000 km; davon sind 2.500 km Autobahnen. Die beiden Hauptstraßen, die A1 und A2, verbinden die irakische und pakistanische sowie die afghanische und türkische Grenze.

Maut: Einige Autobahnen sowie die Shahid Kalantary Brücke, auf der Strecke Tabriz-Urmia über den Urmia-See, sind mautpflichtig.

Tankstellen sind ausreichend vorhanden. Allerdings ist vor allem Diesel nur mit einer Tankkarte erhältlich, die Tankwarte i.d.R. bei sich haben.

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Das Straßennetz ist im Allgemeinen sehr gut ausgebaut, und die Straßen sind gut gewartet. Die Landstraßen sind asphaltiert; Nebenstraßen können oft nur mit Allradantrieb befahren werden. Im Winter sind Gebirgsstraßen mitunter unpassierbar.

Das Busnetz ist ist im ganzen Land gut ausgebaut. Preiswerte und komfortable Busse verkehren regelmäßig zwischen sämtlichen Städten des Landes. Tickets sind an den Busbahnhöfen erhältlich; für weitere Strecken empfiehlt es sich, das Ticket ein bis zwei Tage vor Fahrtantritt zu kaufen.

Im Nahverkehr fahren Minibusse.

Taxis sind in allen Städten zu finden. Auch Sammeltaxis, die bis zu zehn Personen befördern können, sind verfügbar. Sammeltaxis fahren erst los, wenn sämtliche Plätze besetzt sind, was man umgehen kann, wenn man bereit ist, die restlichen Plätze zu bezahlen. Die Fahrpreise sollten im Voraus vereinbart werden.

Der deutsche Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig; danach ist zusätzlich der Internationale Führerschein erforderlich. Der Schweizer Führerschein ist nur in Verbindugn mit dem Internationalen Führerschein gültig.

Bei der Einreise mit dem eigenen Pkw ist außerdem ein internationaler Fahrzeugschein sowie ein Carnet de Passage mitzuführen.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot).

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 70-110 km/h (Beschilderung beachten!);
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub im Iran ist der Touring- und Automobilclub der islamischen Republik Iran in Teheran.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Mietwägen sind in den meisten Städten und an Flughäfen erhältlich.

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot).

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 70-110 km/h (Beschilderung beachten!);
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Stadtverkehr

Teheran hat ein weit verzweigtes Busnetz sowie ein U-Bahnnetz mit verschiedenen Linien. Fahrkarten sind an den Bahnhöfen erhältlich.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Trockenes Kontinentalklima im Binnenland. Sommer trocken und heiß, Winter kalt. Wenig Niederschlag. In den Hochebenen sind die besten Reisezeiten der Frühling und der Herbst.

 

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