Berufliche Auslandsaufenthalte

Vorbeugen ist besser als Heilen!

Dieser Spruch scheint sich jedoch noch nicht überall durchgesetzt zu haben. Jährlich erkranken eine Vielzahl von Menschen an Hepatitis A, Hepatitis B und Malaria. Viele dieser Erkrankungen wurden bei Auslandsaufenthalten erworben, nicht nur von Touristen sondern auch besonders von beruflich Reisenden. In vielen tropischen Ländern wird seit Jahren die Industrialisierung vorangetrieben, sodass neben einheimischen Arbeitskräften auch Fachleute aus den westlichen Industrieländern dort arbeiten.

Häufige Erkrankungen bei Auslandsaufenthalten sind Durchfallerkrankungen, fieberhafte Infekte, Hepatitiden, Geschlechtskrankheiten, Unfälle, Malaria und Typhus.

Tropisches Klima belastet Menschen aus gemäßigten Klimazonen besonders und erfordert eine erhebliche Anpassung des Körpers. Krankheiten, die ihr heutiges Verbreitungsgebiet hauptsächlich in den warmen Ländern haben, weil sich dort Erreger und Überträger gut halten und vermehren können oder weil Mangel an Hygiene oder schlechten Lebensbedingungen Erkrankungen des Menschen und ihre Vermehrung zulassen werden als Tropenkrankheiten bezeichnet. Viele von ihnen (z.B. Malaria, Typhus, Cholera) kamen früher auch häufiger in gemäßigtem Klima vor. In vielen Gebieten der Erde können typische mit der Zeit wechselnde Krankheitsspektren beobachtet werden.

Die Notwendigkeit von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vor beruflichen Auslandsaufenthalten wird durch die jeweiligen klimatischen und gesundheitlichen Verhältnisse bestimmt.

Vor einem Auslandsaufenthalt in den Tropen ist die Tropentauglichkeit durch einen Arbeitsmediziner festzustellen. Dabei liegen definitionsgemäß die tropischen und subtropischen Regionen zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite. Der sogenannte Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G35 (Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen) gehört zu den vorgeschriebenen Betreuungsmaßnahmen vor und nach einem Arbeitsaufenthalt im Ausland. So müssen Versicherte, die bei einem Arbeitsaufenthalt im Ausland besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind, nach §2,  "ArbMedVV" (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge), einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzogen werden. Hierbei ist die Erstuntersuchung und Beratung vor Aufnahme dieser Tätigkeit zu veranlassen.

Nachuntersuchungsfristen sind in der Regel 24 - 36 Monate. Nach Beendigung eines Arbeitsaufenthaltes, dessen Dauer 1 Jahr überschreitet, ist stets eine besondere Nachuntersuchung vorzunehmen. Bei absehbaren wiederholten kurzzeitigen Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten im Jahr ist vor der ersten Ausreise zu untersuchen. Zwar ist bei kurzzeitigen Arbeitsaufenthalten die Untersuchung nach G35 nicht zwingend erforderlich jedoch immer empfehlenswert. Denn auch bei kurzzeitigen Arbeitsaufenthalten im Ausland ist ein Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen und zumindest eine arbeitsmedizinische Beratung hinsichtlich Risiken im Zielgebiet sowie Impfungen und ggf. Malaria-Prophylaxe erforderlich.

In den Tropen, bei der Ausübung des Berufes, erworbene Krankheiten können durchaus zu Berufskrankheiten werden und so eine Entschädigungspflicht nach sich ziehen. Für Erkrankungen im Ausland steht ein sogenannter Medical-Report zur Verfügung, der vom behandelnden Arzt vor Ort auszufüllen ist, damit eine eventuell notwendige Weiterbehandlung am Heimatort unverzüglich erfolgen kann und worauf auch Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Eine derartige Dokumentation ist auch wichtig um den Ursprung einer möglichen Berufskrankheit nachweisen zu können. Die Untersuchung nach G35 von einem ermächtigten Arzt umfaßt neben einer Anamnese unter besonderer Berücksichtigung früherer Erkrankungen in den Tropen die klinische Untersuchung im Hinblick auf den Auslandsaufenthalt im Ausland.

Hierbei finden folgende Punkte besondere Beachtung:

Allergien, Infektionskrankheiten, Erkrankungen von Herz-Kreislauf, Erkrankungen der Atmungsorgane, des Blutes, der Nieren, der Leber, des Gebisses, des Verdauungstraktes, der Geschlechtsorgane, des Stoffwechsels, des Immunsystems, der endokrinen Systems, der Haut, der Sinnesorgane, des Nervensystems und der Psyche einschließlich Suchtkrankheiten. Es wird im Rahmen der Untersuchung ein Urinstatus bestimmt, eine Blutuntersuchung durchgeführt sowie ein Ruhe-EKG geschrieben. Je nach klinischem Befund kommen weitere Untersuchungen wie Belastungs-EKG und spezielle Laboruntersuchungen hinzu.

Bei der Untersuchung nach Arbeitsaufenthalt im Ausland kommen insbesondere Stuhluntersuchungen und die Suche nach möglichen Tropenkrankheiten hinzu.

Zu jeder Beratung gehört immer eine ausführliche Beratung auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Gefährdungsanalyse mit klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort. Ebenso gehört hierzu eine ausführliche Beratung zu eventuell notwendigen Impfungen, Malaria-Prophylaxe und deren Durchführung.

Tropenuntauglich sind in der Regel Personen, die der ständigen ärztlichen Kontrolle bedürfen, bei denen unter der Belastung des Arbeitsaufenthaltes eine Verschlimmerung der Erkrankung zu rechnen ist. Hierzu zählen insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Neigung zu Dekompensation, Erkrankung der Lunge mit erheblicher Einschränkung der Atemfunktion, Erkrankungen des Verdauungstraktes, z.B. rezidivierende Magen-Darm-Geschwüre mit Blutungsneigung, Erkrankungen der Leber und der Gallenwege, z.B. chron. Hepatitis, Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse, Erkrankungen der Nieren, Erkrankungen der Sinnesorgane, Stoffwechselerkrankungen, Gicht, Erkrankungen des Immunsystems und Erkrankungen des endokrinen Systems, Erkrankungen des blutbildenen Systems, Erkrankungen der Haut, Erkrankungen des Nervensystems, der Psyche und Suchtkrankheiten.

Im Einzelfall entscheidet der fachkundige Arzt, je nach medizinischem Eindruck sowie auf der Grundlage der medizinischen Versorgung im Zielgebiet.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: über Erst- und Nachuntersuchungen, qualifizierte Beratungen und Vornahme notwendiger Impfungen lassen sich Erkrankungen und damit Kosten reduzieren.

Das Versäumnis einer Untersuchung vor oder nach Auslandsaufenthalten kann zu schwerwiegenden Erkrankungen und damit für das Unternehmen und für die einzelnen Mitarbeiter zu Arbeitsausfällen und Kostenbelastung führen.

Insbesondere im Bereich kleiner und mittelständischer Betriebe nehmen die Zahlen der ins Ausland entsandten Mitarbeiter ständig zu. Gerade hier fehlen immer wieder notwendige Informationen über die Notwendigkeit entsprechende Untersuchungen und Beratungen.

Den betreuenden Betriebsärzten stehen seit geraumer Zeit umfangreiche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. Gerade die B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH mit ihrem bundesweiten und flächendeckendem Netz an arbeitsmedizinischen Zentren bietet eine überall erreichbare Möglichkeit, entsprechende Untersuchungen, Impfungen und Beratungen durchführen zu lassen.