Denkt man an Nepal, stellt man sich imposante, eisbedeckte Berge mit Gebetsfahnen in Regenbogenfarben vor. Aber auch das ist Nepal: hupende Mopeds, unaufhörlich schnatternde Händler und grellbunte Schilder im geschäftigen Katmandu. Das kleine Land in Asien hat einen ganz speziellen Charakter.
Wenn es ein Paradies für Wanderer gibt, dann ist es hier. Nepals schroffes Himalaya-Gebirge – vom belaubten Annapurna bis hin zum majestätischen Mount Everest – bietet unzählige, seit Jahrhunderten begangene Wanderwege und rustikale Bergdörfer. Das Everest Base Camp ist jedoch zurzeit auf unbestimmte Zeit aus Umweltschutzgründen geschlossen.
Aber Nepal ist nicht nur etwas für Bergsteiger. Das spirituelle und mit Kulturreichtümern gesegnete Land ist sehr interessant und zeigt sich immer gastfreundlich. Im Chitwan Nationalpark sieht man z.B. mit etwas Glück den grauen Rücken eines Nashorns im hellgrünen Gras, oder man genießt in der an einem See gelegenen Stadt Pokhara in einem der ungewöhnlichen Cafés die alternative Atmosphäre des Ortes.
Denkt man an Nepal, stellt man sich imposante, eisbedeckte Berge mit Gebetsfahnen in Regenbogenfarben vor.
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal wird derzeit gewarnt.
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, nur die Einreise aus Großbritannien, auch im Fall des Transits durch Großbritannien ist nicht erlaubt.
Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival" Service bleibt ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet. Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter" vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt. Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Eine Reihe von Fluggesellschaften verlangt für die Ausreise ebenfalls einen negativen PCR-Test, unabhängig von den Bestimmungen des Abflug- oder Ziellandes. Nähere Informationen dazu bieten die jeweiligen Fluggesellschaften.
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen.
Alle Beschränkungen sind weitgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft vor Reiseantritt.
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Ende Mai 2019 wurden in Kathmandu mehrere Sprengstoffanschläge verübt, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch wenn Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge waren, können diese auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden.
In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs", Zwangsstreiks mit Blockaden bzw. Straßensperren, auch im Kathmandu-Tal, die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu Behinderungen im Reiseverkehr führen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es auf Grund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor. Gelegentlich werden insbesondere gegenüber allein reisenden Frauen nach Einbruch der Dunkelheit Vergewaltigungen gemeldet.
In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker.
Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche". Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.
Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht.
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. 2015 führten schwere Erdbeben der Stärken 7,8 und 7,2 mit jeweils zahlreichen Nachbeben zu Tausenden Todesopfern, Verletzen und erheblichen Sachschäden, die weiterhin die Infrastruktur beeinträchtigen.
Im Falle eines schweren Erdbebens muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.
Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
In Folge der schweren Erdbeben im Jahr 2015 gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Es herrscht Linksverkehr. Es stehen lokale Taxis, Busse und Mietwagen zur Verfügung.
Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.
Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig, insbesondere normale Überlandbusse, häufig mit Todesfolge.
Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht existent. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk- und/oder Internet-Empfang.
Die zurückliegenden Protestaktionen und Streiks in einigen Gebieten des Terais und der Blockierung einiger wichtiger Grenzübergänge zu Indien führten zeitweise zu einer Verknappung wichtiger Verbrauchsgüter wie Diesel, Benzin und Flaschengas.
Für bis zu 15 Tagen ist der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig, danach ein nepalesischer Führerschein erforderlich.
Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und die Höhenkrankheit erhöhen.
Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.
Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.
Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar, eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind gleichwohl angezeigt.
Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.
Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu empfindlichen Geldstrafen, der Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.
Das nepalesische Electronic Transactions Act stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.
Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegt.
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren Visa- und Master-Kreditkarten, Bankkarten werden kaum akzeptiert.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100,- INR-Noten akzeptiert.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.
Touristenvisa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.
Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.
Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung von erteilten Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2,- US-Dollar für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3,- US-Dollar, bei mehr als 90 Tagen auf 5,- US-Dollar. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1,- US-Dollar reduziert. Im Falle der Ausübung einer auch unbezahlten Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wie von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. Health Camps), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des Nepal Medical Councils benötigen.
Bei beabsichtigten Weiterreisen nach Indien und in die VR China führten über Reisebüros oder andere Vermittler beantragte Visa verschiedentlich zum Erhalt von gefälschten Visa. Damit kann es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für allein reisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, für den eigenen Bedarf dürfen zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten von geschützten Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen eine Genehmigung erteilen, bei Drohnen über 2kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
Heimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ 9 Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
Im September 2019 werden im ganzen Land vermehrt Dengue Infektionen gemeldet. Während das in den letzten Jahren während und nach der Monsunzeit in den südlichen und tiefer gelegenen Landesteilen durchaus möglich war, wurden jetzt auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) mehrere hundert nachweislich autochtone Übertragungen im Stadtgebiet nachgewiesen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
In Höhenlagen über ca. 2000 Meter besteht in Nepal ganzjährig ein minimales Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland (Terai Distrikte nahe Indien und der Royal Chittwan Park) höher und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe langsam ab. Dabei handelt es sich in ca. 95% um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana und nur ganz selten muss mit Malaria tropica Fällen gerechnet werden, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR der DTG).
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Merkblatt Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. vor Ort erfolgen.
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Nepal. Die Gefahr einer Übertragung ist während und nach der Monsunzeit (Juli bis September) am höchsten, ein zweiter Höhepunkt liegt in den kälteren Wintermonaten (Januar bis März). Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 in Nepal bekannt. Seit 2019 wurden aus den nepalesischen Provinzen Nr. 1 und Nr. 3 Fälle von aviärer Influenza gemeldet. Im März 2019 kam es zum ersten menschlichen Erkrankungsfall mit Todesfolge in Bhaktapur.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit ihrem behandelnden Arzt.
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr.
Adresse: Schwindgasse 5/1/6Wien1040Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Visaabteilung: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.
Adresse: Guerickestraße 27, 2. EtageBerlin10587147.181 qkm.
29.136.808 (UNO Schätzung 2020).
210 pro qkm.
Kathmandu.
Parlamentarische Demokratie. Neue Verfassung von 2015. Zweikammerparlament, Repräsentantenhaus mit 205 für 5 Jahre gewählten Mitgliedern, Nationalrat mit 60 für 6 Jahre ernannten Mitgliedern. Die Verfassung von 1990 legte die Einschränkung der königlichen Machtbefugnisse und die Einführung des Mehrparteiensystems fest. Im Mai 2008 wurde die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen.
Der größte Teil des Landes liegt an den Südhängen des Himalaya und erstreckt sich von den höchsten Gipfeln durch bergiges Land zur oberen Grenze der Ganges-Ebene. Das Königreich grenzt im Norden und Nordwesten an China sowie im Westen, Süden und Osten an Indien. Man kann das Land in fünf Regionen aufteilen: Terai, Siwalik, Mahabharat Lekh, die Zentralregion oder Pahar und den Himalaya. Die bergige Zentralregion wird vom südlichen Himalaya durchzogen, hier befinden sich die höchsten Gipfel der Welt.
80,6 % Hindus, 10,7 % Buddhisten, 4,2 % Muslime, 4,5 % andere.
Umgangsformen: Zur förmlichen Begrüßung gibt man sich traditionell nicht die Hand, sondern hält die Handflächen zusammen - Finger nach oben, wie zum Gebet - und sagt Namaste. Ein Gastgeschenk wird oft ungeöffnet zur Seite gelegt, da das Öffnen eines Päckchens in der Gegenwart eines Gastes als unhöflich angesehen wird. Man sollte in der Öffentlichkeit, besonders an religiösen Stätten, keine Zärtlichkeiten austauschen.
Kleidung: Außer zu formalen Gesellschaftstreffen wird zwanglose Kleidung akzeptiert. Bikinis, Shorts, unbedeckte Schultern und Rücken werden ungern gesehen. Männer ziehen nur zum Baden die Hemden aus.
Fotografieren: Fragen Sie immer im Voraus um Erlaubnis. Außerhalb der Tempel und bei Festen ist das Fotografieren erlaubt. Religiöse Zeremonien oder die Inneneinrichtung von Tempeln sollten nicht fotografiert werden. Es gibt jedoch keine genauen Vorschriften, am besten fragt man um Erlaubnis.
Trinkgeld wird nur in Touristenhotels und Restaurants erwartet. Taxifahrer erwarten nur dann ein Trinkgeld, wenn sie besonders hilfsbereit waren. 10% sind ausreichend. In allen anderen Fällen ist kein Trinkgeld angebracht.
230 V, 50 Hz.
K.P. Sharma Oli, seit Februar 2018.
Bidhya Devi Bhandari, seit Oktober 2015.
Land | Reisepaß | Visum | Rückflugticket |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
Trekking-Touren
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. +00977 (1) 425 69 09, Internet: www.welcomenepal.com).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate beim Ministry of Home Affairs (Department of Immigration, Maitighar, Kathmandu, Tel. (01) 422 35 90, 422 24 53, 422 36 81, 422 19 96) verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Kontaktadressen).
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen), Beantragung des Visums bei der Einreise an den Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu.
Berlin: In der Regel 1 Werktag. Wien: 1-2 Wochen ab Eingang des Reisepasses. Sameday-Bearbeitung derzeit nicht möglich.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Da die Einreise nach Nepal über Indien erfolgt, sind auch die indischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere unbedingt zu beachten.
1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa. Die Nepal-Rupie ist an die Indische Rupie gebunden.
Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.
Mastercard, Visa und teilweise auch American Express werden in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Nepal in Kathmandu und an den Flughäfen von einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
I. Allg. So-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr. Autorisierte Wechselstuben haben 12 Stunden geöffnet.
Gold, Silber, Edelsteine, Wildtiere oder deren Häute, Hörner, Felle etc. sowie Drogen aller Art.
Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.
[*] Alle nepalesischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet. Ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr.
Tag der Märtyrer : 2021
30 Januar
Basant Panchami : 16. Februar 2021
Rashtriya Prajatantra Divas (Tag der Demokratie) : 18. Februar 2021
Weltfrauentag : 08. März 2021
Maha Shivaratri : 11. März 2021
Holi : 28. März 2021
Navavarsha (Neujahr) : 14. April 2021TBC yah
Ram Navami (Geburtstag von Sri Rama Navami) : 21. April 2021TBC yah
Buddha Jayanti (Geburtstag Buddhas) : 26. Mai 2021
Krishna Janmashtami : 30. August 2021
Ghatasthapana : 07. Oktober 2021TBC yah
Fulpati Saptami : 12. Oktober 2021TBC yah
Maha Ashtami : 13. Oktober 2021TBC yah
Maha Navami : 14. Oktober 2021TBC yah
Vijaya-Dashami (Zehn Siegestage) : 15. Oktober 2021TBC yah
Tag der Verfassung : 09. November 2021
In Kathmandu gibt es zunehmend Hotels der internationalen Klasse, für die sich besonders im Frühling und Herbst rechtzeitige Vorausbuchung empfiehlt. Komfortable Hotels gibt es auch in Pokhara und im königlichen Chitwan-Nationalpark im Terai-Dschungel. Auf die Rechnung wird eine Regierungssteuer aufgeschlagen, die je nach Hotelkategorie verschieden ist. Weitere Informationen vom General Secretary der Hotel Association of Nepal (HAN), Kamalpokhari, NP-Kathmandu. Tel: (01) 41 27 05. (Internet: http://www.hotelassociationnepal.org/)
In Kathmandu gibt es zunehmend Hotels der internationalen Klasse, für die sich besonders im Frühling und Herbst rechtzeitige Vorausbuchung empfiehlt. Komfortable Hotels gibt es auch in Pokhara und im königlichen Chitwan-Nationalpark im Terai-Dschungel. Auf die Rechnung wird eine Regierungssteuer aufgeschlagen, die je nach Hotelkategorie verschieden ist. Weitere Informationen vom General Secretary der Hotel Association of Nepal (HAN), Kamalpokhari, NP-Kathmandu. Tel: (01) 41 27 05. (Internet: http://www.hotelassociationnepal.org/)
Reis ist das Grundnahrungsmittel. Oft isst man auch Dal (Linsen), Gemüsecurry, Chapatis und Tsampa (Gerstenbrei mit Tee, ein traditionelles Gericht der Bergbevölkerung). Süße und herzhafte Zwischenmahlzeiten sind Jalebi, Laddus und Mukdal. Zu den regionalen Besonderheiten gehört Gurr, ein Sherpa-Gericht aus rohen, zerstampften Kartoffeln mit Gewürzen, die dann wie Pfannkuchen auf einem heißen, flachen Stein gegart werden. Tibetanische Spezialitäten sind Thukba (dicke Suppe) und Momos (gefüllte Teigwaren, gebraten oder gekocht). In Kathmandu gibt es zahlreiche Restaurants, andernorts ist die Auswahl zumeist gering. Auf alle Rechnungen werden 12% Regierungssteuer aufgeschlagen.
Getränke: Das Nationalgetränk ist Chiya (Tee, der mit Milch, Zucker und Gewürzen aufgekocht wird; in den Bergen wird der Tee gesalzen und mit Yak-Butter angeboten). Ein anderes beliebtes Getränk der Berge ist Chhang (Bier, das aus gegorener Gerste mit Mais, Roggen und Hafer hergestellt wird). Arak (Kartoffelschnaps) und Raksi (Weizen- oder Reisschnaps) werden auch angeboten.
In Kathmandu gibt es mehrere Kinos, die überwiegend indische Filme zeigen. Westliche Filme werden im europäischen und amerikanischen Kulturzentrum angeboten. Das Nachtleben ist begrenzt, nur einige Tempel und Restaurants bieten Abendunterhaltung. Einige Touristenhotels bieten einheimische Tanz- und Musikaufführungen. Im Soaltee Oberoi Hotel gibt es ein Spielkasino mit Baccarat, Chemin de Fer und Roulette.
Topi (Kappen mit Ohrenklappen), gestrickte Fausthandschuhe und Socken, tibetanische Kleidungsstücke, Webschals, Pashmin (Laken aus Ziegenwolle), Khukri (der traditionelle Dolch), Saranghi (eine kleine Violine mit vier Saiten, die mit einem Bogen aus Pferdehaar gespielt wird), Teeschüsseln und Tanzmasken aus Pappmaché. Auf den Märkten und in zahlreichen Geschäften kann man handeln.
Öffnungszeiten der Geschäfte: So-Fr 10.00-20.00 Uhr (einige Geschäfte haben auch samstags und an Feiertagen geöffnet).
Hemd und Krawatte bzw. ein leichtes Kostüm sind angemessen. Die beste Besuchszeit ist zwischen Oktober und Mai.
Geschäftszeiten: So-Do 10.00-17.00 Uhr.
Berge
Wer nach Nepal fährt, kann sich der Faszination der unendlich scheinenden Bergwelt wohl kaum entziehen, doch muss man nicht gleich den Mount Everest besteigen, um einen Eindruck vom Bergsteigerleben zu bekommen. Einige einheimische Reisebüros organisieren Tagesausflüge in die Berge mit Begleitung und bieten auch Gruppen-Trecks von mehreren Tagen Dauer an. Die Landschaft ist oft rau und zerklüftet, aber immer aufregend schön, und die Wege sind unbefestigt. Die kurzen, populärsten Strecken sind auch ohne Führung zu bewältigen, i. A. empfiehlt sich jedoch ein erfahrener Führer, der am besten durch ein gutes Reisebüro vermittelt sein sollte (weitere Informationen zum Trekking s. Land & Leute). Einige Reisebüros bieten Flüge mit einem Kleinflugzeug über den Mount Everest an. Man kann auch von Jomosom und anderen Ortschaften westlich der Hauptstadt Flüge über die eindrucksvolle Annapurna-Bergkette buchen.
Das Kathmandu-Tal
Die Städte Patan und Bhaktapur hatten früher die gleicheBedeutung wie Kathmandu. Jede dieser Städte hat ihren eigenenDurbar-Platz und eine Kumari (s. o.). Der Königspalast in Patan ist einMuss für jeden Besucher des Landes. Bhaktapur ist eine schöne, ruhigeStadt, in deren Seitenstraßen man noch stärker als in Kathmandu dasGefühl hat, dem 20. Jahrhundert entronnen zu sein. Auf dem Platz derTöpfer sind ganze Familien damit beschäftigt, geschickt Tonwaren allerGrößen zu formen und nach dem Trocknen in der Sonne zu lackieren. DasDorf Nagarkot erreicht man mit dem Bus oder durch Wälder und anTerrassenfeldern vorbeiwandernd durch eine Landschaft, die jedenverzaubert. An nebelfreien Tagen hat man einen ausgezeichneten Blickauf den Mount Everest. Einfache Übernachtungsmöglichkeiten sindvorhanden, es gibt allerdings keinen Strom - im Restaurant at the End of the Universewird das Essen über der Feuerstelle in einer Ecke auf dem Bodenzubereitet, während sich vor dem Fenster die majestätische Ruhe derBergwelt nach allen Seiten hin ausbreitet. Westlich von Kathmandu stehtin Swayambhunath der älteste und bedeutendste Buddhatempel desLandes mit seinem berühmten großen starrenden Augenpaar. Im Tal stößtman überall auf Götterschreine für alle Zwecke, in denen Einheimischeregelmäßig Farbpulver und kleine Opfergaben weihen. Die Traditiongebietet, dass man an Schreinen und Tempeln immer links vorbeigeht.
Die abgelegene Stadt Pokharaliegt 200 km westlich von Kathmandu in der Mitte von Nepal (amPhewa-See). Nirgendwo sonst auf der Welt hat man so einen guten Blickauf den Himalaya. Von Pokhara aus brechen zahlreiche Gruppen mitFührung zum Trekking auf.
Kathmandu
Die nepalesische Hauptstadt ist ein zauberhafter Ort und, im Gegensatz zu vielen Landeshauptstädten, absolut unverwechselbar. Die Stadtmitte bildet der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörende Durbar-Platz mit zahlreichen wunderschönen buddhistischen und hinduistischen Tempeln und Schreinen, die nachts als Tierställe dienen und in deren Außenwänden sich Nischen für Verkaufsstände befinden. Der alte Königspalast und die Statue des Affengottes befinden sich ebenfalls auf dem Durbar-Platz. Außerdem findet man hier das Haus der lebenden Göttin Kumari, in dem ein durch verschiedene Rituale ausgewähltes Mädchen ca. vom sechsten Lebensjahr an bis zur Pubertät wohnt. Sie verlässt das Haus nur, um die täglichen Bitten ihrer Anhänger entgegenzunehmen, die sie auf einem Thron im Tempel empfängt, und um an zahlreichen Festen teilzunehmen. Bei dem großen Erdbeben im April 2015 wurden am Durbar-Platz zahlreiche Tempel und Paläste zerstört.
Hinter dem Durbar-Platz beginnt ein Markt, der sich über große Teile der Altstadt ausbreitet. In einigen Gassen werden Lebensmittel und Haushaltsgegenstände ebenso wie Souvenirs für Touristen oder bunte Armbänder und Kosmetik oder Kerzen und Räucherstäbchen angeboten. In den engen Gassen der Altstadt findet man zahlreiche kleine Restaurants, Buch- und Bekleidungsgeschäfte. Hier kommen Motorfahrzeuge nur im Schrittempo vorwärts, weil sie die Fahrbahn mit Fußgängern, Radfahrern und Kühen teilen.
Der Berg außerhalb der Stadt beheimatet den berühmten Affentempel, der Pilger und Touristen gleichermaßen anzieht. Freche Paviane leben hier in Scharen, beim Picknicken muss man aufpassen, dass sie einem nicht die Leckerbissen aus der Hand stibitzen.
Mustang
Das ehemalige buddhistische Königreich Mustang liegt im Himalaya im Norden des gleichnamigen Distrikts Mustang, der an Tibet grenzt. Mitten in den Bergen des Annapurna befindet sich Jomsom, der Verwaltungssitz und beliebteste Tourismusort dieser unwirtlichen und bis vor kurzem noch recht unbekannten Gegend am Rande der bewohnbaren Welt. Hierher führt eine Straße, die das Dorf über Beni mit Pokhara verbindet. Von Pokhara aus besteht auch eine Flugverbindung nach Jomsom.
Das ehemalige Königreich Mustang ist 2563 km2 groß, liegt 2500 bis 3900 m über dem Meeresspiegel und hat ein trockenes Klima. Dieser Landstrich mit den vielen Gebirgswüsten wird durch den Fluss Kali Gandaki geteilt, der durch Thak Khola - die tiefste Schlucht der Welt - führt.
Die karge und raue Schönheit der Bergwelt Mustangs ist bei Trekking-Reisenden und Bergsteigern mittlerweile ein beliebtes Reiseziel. Der gesamte Distrikt Mustang steht unter dem staatlichen Schutz des Naturschutzprojektes Annapurna Conservation Area Project (ACAP). Trekker müssen deshalb eine Eintrittsgebühr für den Nationalpark bezahlen. Alle Reisende, die eine Trekking-Tour nach Nepal planen, benötigen außerdem noch vor ihrer Abreise eine TIMS Card. Trekking-Touren sind im ehemaligen Königreich Mustang nur als organisierte Touren mit einem Guide und ab zwei Personen möglich.
Die Monate April bis Oktober sind für Bergwanderungen am besten geeignet. Im Winter kann es sehr kalt werden. Hauptreisezeiten in Mustang sind der August und der Oktober. Die Monsunzeit dauert zwar von Juni bis September an, aber weil Mustang im Regenschatten des Himalayas liegt, ist der Distrikt im August größtenteils trocken. Es empfiehlt sich jedoch, noch vor dem Monsun anzureisen, weil die Straße nach Jomsom wegen der Regenzeit mit großer Wahrscheinlichkeit überschwemmt ist. Auch der Oktober ist ein beliebter Reisemonat, weil das Wetter vor dem Winter meist recht stabil ist.
Die Ländervorwahl von Nepal ist 00977.
Die meisten öffentlichen Telefonzellen befinden sich in Kathmandu. Auch in einigen anderen großen nepalesischen Städten gibt es ein paar wenige öffentliche Telefonzellen, die mit Telefonkarten genutzt werden können. Telefonkarten sind in den Verkaufsstellen der Nepal Telecom und in zahlreichen Geschäften wie zum Beispiel in Duty Free-Geschäften am Flughafen erhältlich.
GSM 900/1800, 3G und 4G in Kathmandu, Pokhara und in Damauli. Zu den Netzbetreibern gehören Ncell und Nepal Telecom. Die Netzabdeckung ist zum großen Teil auf urbane Gebiete beschränkt. Roaming-Verträge bestehen. Ggf. lohnt sich jedoch der Erwerb einer nepalesischen Prepaid-SIM-Karte.
Es gibt Internetcafés in Kathmandu, Patan, Pokhara und in weiteren Städten. Einige Hotels, die Nepal Telecommunications Corporation in der Nähe des Stadiums in Kathmandu, private Kommunikationszentren und Touristen-Busse von Mountain Overland auf den Strecken zwischen Kathmandu und Pokhara, Pokhara und Chitwan sowie Chitwan und Kathmandu stellen WLAN zur Verfügung.
Hinweis: Das Internet unterliegt in Nepal der staatlichen Zensur.
Postämter gibt es in den meisten Ortschaften. Achten Sie darauf, dass die Briefmarken in Ihrer Gegenwart gestempelt werden. Postfächer sollten nicht für wichtige Post benutzt werden. Die größeren Hotels bieten auch einen Postdienst an. Das Hauptpostamt in Kathmandu, in der Nähe des Dhrahara Towers, hat Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr geöffnet.
Nepal Airlines (RA), die nationale Fluggesellschaft von Nepal, steht auf der Schwarzen Liste der EU.
Tickets für Air India (AI)-Flüge von Frankfurt/M. nach Kathmandu via Neu-Delhi sowie Oman Air (WY) via Maskat werden auch von Lufthansa (LH) angeboten. Ab München fliegt Lufthansa (LH) in Kooperation mit Air India (AI) via Neu-Delhi nach Kathmandu (Aufenthalt über Nacht). Turkish Airlines (TK) fliegt über Istanbul nach Kathmandu.
Air India (AI) bietet Flüge ab Wien über Neu-Delhi nach Kathmandu an; Tickets für diesen Flug sind auch über Austrian Airlines (OS) erhältlich. Qatar Airways (QR) verbindet Wien via Doha mit Kathmandu.
Qatar Airways (QR) bietet Flüge von Zürich nach Kathmandu via Doha an. Turkish Airlines (TK) fliegt über Istanbul und Oman Air (WY) über Maskat von Zürich nach Kathmandu.
Frankfurt/M. - Kathmandu: 11 Std. 25 Min.; Wien - Kathmandu: 12 Std.; Zürich - Kathmandu: 11 Std. 50 Min.
Keine.
Kathmandu (KTM) (Tribhuvan) liegt 6,5 km östlich der Stadt (Fahrtzeit: 30 Min.). Duty-free-Shop, Bank, Post, Geschäfte, Restaurant, Tourist-Information, Mietwagenschalter. Zur Innenstadt gelangt man mit dem Flughafenbus (06.00-18.00 Uhr), Taxis oder Tempos (Motor-Rikschas).
Zwei Strecken der indischen Eisenbahn führen bis in die Nähe der nepalesischen Grenze (Raxaul, im indischen Bundesstaat Bihar, oder Nautanwa, Uttar Pradesh), von hier aus fährt man mit Fahrrad-Rikschas weiter zur Grenze (Fahrpreis vorher aushandeln).
Auf dem Landweg ist Nepal nur über Indien und China (Autonomes Gebiet Tibet) über folgende Grenzübergänge erreichbar: Kakarbhitta, Birgunj, Belhiya (Bhairahawa), Nepalgunj, Dhangadi, Mahendra Nagar (alle an der indisch-nepalesischen Grenze) und Kodari (an der chinesisch-nepalesischen Grenze).
Fernbusse: Asian Shina Tours and Travels bieten Busfahrten von Delhi nach Kathmandu an (Fahrtzeit: min. 23 Stunden). Eine viel genutzte Strecke ist Gorakhpur/Indien zum Grenzübergang Sunauli; von dort gibt es Anschlussverbindungen nach Kathmandu.
Maut: In Nepal gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein für 15 Tage gültig. Für die Einreise mit dem Pkw ist außerdem ein internationaler Passierschein erforderlich. Weitere Informationen erteilen die Botschaften.
Nepal Airlines (RA) verbindet Kathmandu mit den größeren Städten des Landes.
Auch kleinere Fluggesellschaften wie Yeti Airlines (YA) und Buddha Air (U4) bieten Verbindungen zwischen Kathmandu und zahlreichen nepalesischen Städten an.
Bei Nepal Helicopters können Hubschrauberflüge mit atemberaubenden Blicken auf den Himalaya gebucht werden.
Der Bahnverkehr in Nepal ist auf die 29 Kilometer lange Strecke zwischen Janakpur und Jaynagar beschränkt.
Das nepalesische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 17.000 Kilometern.
Der Araniko Highway führt von Kathmandu aus zur chinesischen Grenze nach Tibet. In östlicher Richtung ist Kathmandu mit Nagarkot und im Westen mit Kakani und Trisuli verbunden. Der East-West Highway durchquert ganz Nepal.
Maut: In Nepal gibt keine mautpflichtigen Straßen.
lCa. 10.000 Kilometer des Straßennetzes sind befestigt. Aufgrund ihrer Gebirgslage sind die Straßen Nepals zumeist sehr eng und kurvig und wegen Schäden durch Steinschlag oft nur einspurig befahrbar. Dörfer im Hochgebirge sind oft nur zu Fuß erreichbar.
Touristenbusse fahren zu Zielen im ganzen Land. Sie sind zumeist komfortabler und sicherer als Linienbusse und legen auf langen Reisen Essenspausen ein. Tickets können über Hotels und Reiseveranstalter gebucht werden.
Linienbusse sind billiger, oft aber überfüllt und schlecht gewartet. Manche fahren erst ab, wenn eine bestimmte Anzahl an Fahrgästen erreicht ist.
Taxis sind am Flughafen von Kathmandu und in der Stadt verfügbar. Außerdem verkehren Sammeltaxis, die erst abfahren, wenn alle Plätze besetzt sind. Beim Online-Taxi Service Onver können Taxis über eine App bestellt werden.
Der nationale Führerschein ist in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein 15 Tage lang gültig. Danach ist unter Vorlage des nationalen Führerscheins ein zeitlich befristeter Landesführerschein erhältlich.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Keine generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen; Schilder sind zu beachten.
Mietwägen können in Nepal nur mit Chauffeur gemietet werden. Nationale Anbieter, wie Smile Car Rental und Himalayan Car Rental Nepal sind in Kathmandu und anderen Städten vertreten.
Fahrräder und Motorräder kann man in größeren Städten stunden- oder tageweise mieten. Wichtig im nepalesischen Straßenverkehr ist bei einem Fahrrad eine gut funktionierende Klingel.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Keine generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen; Schilder sind zu beachten.
In den bewohnten Regionen um Kathmandu, einschließlich der Nachbarstädte Patan und Bhaktapur, verkehren Linienbusse. Ein häufig verkehrender Bus befährt die 11 km lange Strecke zwischen Kathmandu und Bhaktapur. Private Minibusse verbinden die nahe gelegenen Dörfer mit der Hauptstrecke. Fahrscheine sind in den Bussen erhältlich.
Tempos sind dreirädrige Fahrzeuge mit Taxameter, die etwas preiswerter sind als Taxis.
Taxis gibt es in zwei Kategorien; sogenannte "private" Taxis, die teurer sind, aber sofort abfahren, sobald man einsteigt sowie Taxis, die erst abfahren, wenn genügend Fahrgäste erreicht sind.
Rikschas findet man in der ganzen Stadt. Die Fahrpreise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden.
Von | Zu | Luft | Straße | Bahn |
Das Wetter in Nepal ist angenehm. Der Sommer, der mit der Monsunzeit zusammenfällt, dauert von Juni bis Oktober, der Rest des Jahres ist trocken. Frühling (März bis Mai) und Herbst (September bis November) sind die schönsten Jahreszeiten. Im Winter (Dezember bis Februar) gibt es Frost und in den Bergen viel Schnee. Das Kathmandu-Tal hat mildes Klima (19-27ºC im Sommer, 2-20ºC im Winter).
Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.