Tourismusinformationen Israel

Überblick

Überblick

Israel, ein winziges Land am östlichen Mittelmeer, ist eine ganz besondere Reisedestination, die schon zu Zeiten der Propheten Besucher anzog. Das Heilige Land ist oft Teil einer spirituellen Reise, aber auch Kultur- und Ökotourismus sind hier möglich, nicht zu vergessen die Urlaubsgebiete am Mittelmeer.

Sich in der komplizierten Geschichte Israels zurechtzufinden ist zugleich berauschend und anstrengend. Es gibt verfallene Tempel, Ruinenstädte, verlassene Festungen und Hunderte von biblischen Orten zu entdecken. Obwohl man auf einer Reise nach Israel einen Sinn für Abenteuer mitbringen sollte, sind die meisten Sehenswürdigkeiten sicher und leicht erreichbar.

Israel zeichnet sich vor allem durch seine unglaublich vielschichtige Bevölkerung aus. Juden aus aller Herren Länder kommen nach Israel, um hier zu leben. Etwa 20 % der Einwohner sind Muslime.

Die Politik ist in Israel allgegenwärtig, denn ein jeder hat eine Meinung dazu, wie man das Land voranbringen könnte. Wer ein offenes Ohr hat, kann aus jedem politischen Lager interessante Lösungsansätze mit nach Hause nehmen. 2018 feierte Israel 70 Jahre Unabhängigkeit mit großen Festen und Militärparaden.
 

Israel, ein winziges Land am östlichen Mittelmeer, ist eine ganz besondere Reisedestination, die schon zu Zeiten der Propheten Besucher anzog.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Mon, 25 Jan 2021 11:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Jan 2021 11:38:57 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise: Schließung des Flughafens-, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise: Schließung des Flughafens-, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land)

Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)

Aktuelles

Seit der zweiten Dezemberhälfte 2020 kommt es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern sowohl in Ost-Jerusalem (insbesondere Altstadt) als auch im Westjordanland. Es ist eine Zunahme an Angriffen mit Steinen auf Fahrzeuge und Personen zu verzeichnen, ausgeübt teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.

  • Seien Sie wachsam und meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.

Epidemiologische Lage

Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.

In Israel und den Palästinensischen Gebieten beträgt die Inzidenz weit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Israel und die Palästinensischen Gebiete mit Wirkung ab dem 24. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft werden. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Ab dem 26. Januar 2021, 0 Uhr, wird der Flughafen Ben Gurion bis zunächst 31. Januar 2021 für Ein- und Ausreisen geschlossen. Ausgenommen sind Cargo-Flüge, Feuerwehrflugzeuge oder zwingend notwendige medizinische Evakuierungsflüge.

Ab Wiedereröffnung des Flughafens besteht weiterhin ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

Reisende müssen bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Unmittelbar nach Einreise müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, eine Heimquarantäneerklärung zu unterschreiben sowie ihre Bereitschaft zu bekunden am neunten Quarantänetag einen zweiten PCR-Test durchzuführen, können sie sich in Heimquarantäne begeben. Andernfalls ist die Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneunterkunft abzuleisten. Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bestehen für Reisende, die nachweisen können, bereits geimpft worden zu sein oder bereits an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein. Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Brasilien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südafrika oder Sambia aufgehalten haben, müssen die Quarantäne in staatlichen Quarantäneunterkünften ableisten.

Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot" eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.

Durch- und Weiterreise

Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.

Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.

Reiseverbindungen

Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Schließung des Flughafens Ben Gurion Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland für einen gewissen Zeitraum stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein werden. Ausreisen sind nur in Fällen zwingender medizinischer Behandlung im Ausland, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Ausland oder Beerdigungen naher Angehöriger im Ausland möglich. Anträge auf Ausreisegenehmigungen können beim Health Ministry Director General und beim Transportation Ministry Director General gestellt werden.

Beschränkungen im Land

Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben. Der dritte Lockdown wurde vorerst bis zum 31. Januar 2021 verlängert. 

Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 10 Personen im Freien und fünf Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten" mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.

Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten werden geschlossen. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.

In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.

Bis 1. Februar 2021 dürfen im gesamten Westjordanland Restaurants, Cafés, Fitnessstudios und Friseursalons nur mit einer Kapazität von 30 % betrieben werden. Schulen sind nur eingeschränkt geöffnet; Universitäten sind geschlossen.

Jeweils donnerstags von 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr sowie an den anderen Wochentagen von 19 bis 6 Uhr sind die oben genannten Einrichtungen und zusätzlich sämtliche Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien -, Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen geschlossen.

Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten, nachts und am Wochenende.

Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.

Die palästinensischen Behörden haben verschärfte Kontrollen und Geldbußen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.

  • Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.

  • Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.

  • Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.

  • Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus. 

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.

Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar angrenzende Gebiet wird derzeit dringend abgeraten.

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Libanon und Syrien, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.

Von nicht erforderlichen Reisen in das Westjordanland wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.

Es kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen kann; das Risiko eines Anschlags besteht fort.

  • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei besonderen Anlässen.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.

Auch bei zunächst friedlichen Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert.

Aus dem Gaza-Streifen heraus kommt es des Öfteren zu Raketen- und Mörserbeschuss auf israelisches Staatsgebiet, der mit israelischen Gegenangriffen beantwortet wird. Auch kommen nach wie vor gelegentlich mit Brandsätzen ausgestattete Drachen und Ballons zum Einsatz, die vom Gaza-Streifen aus starten und im Nahbereich der israelischen Sperranlage landen. Zwischenfälle am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet sind nicht auszuschließen.

Seit Veröffentlichung der US-Vorschläge für den Nahostfriedensprozess und der Unterzeichnung der Normalisierungsabkommen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten ist die Sicherheitslage insbesondere in Jerusalem und dem Westjordanland angespannt. Vor allem im Westjordanland kann es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.

Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)

Insbesondere auf dem Tempelberg/Haram Al Sharif und dessen Umgebung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, etwa an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen.

  • Seien Sie bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem besonders vorsichtig.
  • Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.

Grenzgebiet zu Syrien und Libanon

Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils ausdrücklich vor.

  • Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon, insbesondere östlich der Straße 98, wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Ägypten

In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei kam es auch zu Schusswechseln.

  • Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).

Angrenzendes Gebiet zum Gaza-Streifen

Von Aufenthalten im unmittelbar angrenzenden Gebiet zum Gaza-Streifen wird derzeit dringend abgeraten.

  • Beschränken Sie Bewegungen in der Region möglichst auf das Nötigste.
  • Informieren Sie sich über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Sicherheitskräften. 

Palästinensische Gebiete: Gaza-Streifen

Vor Reisen in den Gaza-Streifen wird gewarnt.

Informationen zu den Übergängen Erez und Rafah können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gaza-Streifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.

Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge" erfolgten schwere Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner befinden sich in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).

Die Versorgungslage im Gaza-Streifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus. Sie dürfte sich angesichts der derzeitigen Zuspitzung noch verschlechtern.

Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Im Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille") neun Menschen ums Leben.

Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, in Erez, ist zurzeit insbesondere für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet. Der Gaza-Streifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gaza-Streifen, über den Übergang Erez, wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Übergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.

Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist außer an Wochenenden und islamischen Feiertagen grundsätzlich geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es der Zustimmung der ägyptischen und palästinensischen Grenzbehörden. Hier kann es auch bei erst kürzlich erfolgter Einreise zu Wartezeiten von mehreren Wochen bis zur Ausreise kommen. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen.

Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)

Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Es kommt immer wieder zu Anschlägen, Angriffen und Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Es gibt immer wieder Berichte über Angriffe auf Fahrzeuge, die mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen werden, teils durch Palästinenser, teils durch israelische Siedler.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende" Checkpoints eingerichtet oder bestehende Checkpoints vorübergehend geschlossen werden. Es kann zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern kommen. Protestaktionen sind jederzeit möglich.

Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Mit israelischen Mietwagen ist der Besuch dieser Städte, die im sogenannten A- und B-Gebiet liegen grundsätzlich nicht gestattet.

  • Bereisen Sie das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung.
  • Kleiden Sie sich aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft stets angemessen und auf verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland besonderer vorsichtig, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Somme und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes"). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Meter Tiefe und 80 Meter Breite.

In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund von gefährlichen Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
  • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
  • Achten Sie auf teilweise sehr starken Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
  • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.

Am Shabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Shabbat sollten vermieden werden, am Yom Kippur wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich, aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen genau.

  • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise

Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

Rechtliche Besonderheiten

Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr von wilden Tieren drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Bankkarten abgehoben werden. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen und deren Ehegatten gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („B2 Stay-Permit"), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.

Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Ein- und Ausreisepraxis

Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln / Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer Abstammung  oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.

Das israelische Parlament hat am 6. März 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

  • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
  • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents" (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffern (ID-Nummern) verfügen

Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Westjordanland stammen und über die o.g. palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen, wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Sie erhalten dort eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit"), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss. Deutschen Staatsangehörigen, die aus dem Gaza-Streifen stammen und über die o.g. Personenkennziffer verfügen, wird die direkte Einreise sowohl nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) als auch in das Westjordanland grundsätzlich verweigert.

Die israelischen Grenzbehörden weisen die o.g. deutschen Staatsangehörigen üblicherweise darauf hin, dass sie mit einem palästinensischen Reisepass einreisen müssen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Einreise in das Westjordanland jedoch nicht verweigert, sondern die palästinensische Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn dann trotz Hinweis bei Einreise kein palästinensischer Pass vorgelegt wird. 

Besondere Hinweise für die Ehegatten von den o.g. Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

Die gemeinsame Einreise mit dem Ehegatten über Jordanien, Allenby-Brücke, in das Westjordanland ist nur dann möglich, wenn dieser über einen palästinensischen Personalausweis verfügt, in den der Familienstatus „verheiratet" eingetragen ist. Andernfalls kann die Einreise des anderen Ehepartners verweigert werden. Sobald die israelischen Stellen Kenntnis von der Eheschließung mit einer Person mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) erhalten haben, z.B. durch einen erfolglosen Einreiseversuch an der Allenby-Brücke, kann  die direkte Einreise nach Israel über den Flughafen Ben-Gurion verweigert wird. Die Änderung des palästinensischen Personalausweises muss beim palästinensischen Innenministerium in Ramallah beantragt werden. Beide Ehegatten erhalten an der Allenby-Brücke eine Einreisekarte („B2_PLS_Stay Permit"), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel und Jerusalem ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.

Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen.

Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel

Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.

Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Die Schließungen der Übergänge an den jüdischen Feiertagen gelten grundsätzlich nur für Personen, die über eine palästinensische Personenkennziffer verfügen.

Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „PA only" und „Judea & Samaria Permit"-Stempel

Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten auf Grund längerer Befragungen. Sie sollten dort auf keinen Fall falsche Angaben machen, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Kurzzeitaufenthalten einen sogenannten „PA-only" Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion ist dann nicht möglich und muss über die Allenby-Brücke erfolgen.  Gleiches gilt für den „Judea & Samaria Permit" Stempel, der bei Langzeitaufenthalten auf dem israelischen Visum angebracht wird.

Minderjährige

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84" kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. 

Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Heimtiere

Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als 10 Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO, des RKI und der BZgA.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert. 

  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden. 

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft des Staates Israel

Tel:+41 (31) 356 35 00. Website:http://embassies.gov.il/bern Tel:+41 (31) 356 35 00. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Fr 12.00-14.00 Uhr.

Adresse: Alpenstrasse 32Bern3006

Tel:+43 (1) 476 46-0. Konsularabteilung: +43 (1) 476 46-530. Website:http://embassies.gov.il/vienna Tel:+43 (1) 476 46-0. Konsularabteilung: +43 (1) 476 46-530. Öffnungszeiten:

Mo-Do 08.30-17.00 Uhr, Fr 08.30-14.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Fr 12.00-14.30 Uhr.

Adresse: Anton-Frank-Gasse 20Wien1180

Palästinensische Mission

Tel:+49 (30) 20 61 77-0. Konsularabteilung: +49 (30) 20 61 77-19, -21. Website:http://www.palaestina.org Tel:+49 (30) 20 61 77-0. Konsularabteilung: +49 (30) 20 61 77-19, -21. Öffnungszeiten:

Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 10.00-14.00 Uhr (Eingang: Hundekehlestraße 26a, 14199 Berlin).

Adresse: Rheinbabenallee 8Berlin14199

Botschaft des Staates Israel

Tel:+49 (30) 890 45-511. Konsularabteilung: +49 (30) 890 45-523. Website:http://embassies.gov.il/berlin Tel:+49 (30) 890 45-511. Konsularabteilung: +49 (30) 890 45-523. Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.30-13.00 und Fr 09.30-12.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 9.30-12.30 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo-Do 14.00-16.00 Uhr und Fr 12.00-13.00 Uhr.

Adresse: Auguste-Viktoria-Straße 74-76, Berlin14193

Staatliches Israelisches Verkehrsbüro

Tel:+49 (30) 203 99 70. Website:http://new.goisrael.com/de Tel:+49 (30) 203 99 70. Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.00-17.00 Uhr und Fr 09.00-14.30.

Adresse: Auguste-Viktoria-Straße 74Berlin14193

Allgemeines

Lage

Lat:31.607983 Long:34.817996

Fläche

22.380 qkm.

Bevölkerungszahl

8.883.800 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

374 pro qkm.

Hauptstadt

Jerusalem.

Staatsform

Republik seit 1948. Einzelne Gesetze für Teilbereiche haben Verfassungscharakter, keine schriftliche Verfassung. Einkammerparlament (Knesset) mit 120 Mitgliedern. 

Geographie

Israel liegt an der Ostküste des Mittelmeeres und grenzt im Norden an den Libanon und Syrien, im Osten an Jordanien und im Südwesten an Ägypten. Die Palästinensischen Autonomiegebiete liegen größtenteils im Westjordanland und südwestlich im Gazastreifen. Das Land erstreckt sich in Richtung Süden durch die Wüste Negev nach Eilat, dem Urlaubsort am Roten Meer. Die fruchtbare Sharon-Ebene liegt an der Mittelmeerküste. Im Landesinneren, parallel zur Küste, liegt die Bergregion mit fruchtbaren Tälern im Westen und Wüste im Osten. Der große Senkgraben beginnt hinter der Quelle des Jordan und erstreckt sich südlich durch das Tote Meer (tiefster Punkt der Erde) und weiter südlich durch das Rote Meer nach Ostafrika.

Sprache

Religion

80 % Juden; 15 % Muslime, christliche und andere Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen

Umgangsformen: Schalom heißt wörtlich »Frieden« und bedeutet sowohl »Hallo/Guten Tag« als auch »Auf Wiedersehen«. Die Umgangsformen sind selten besonders förmlich, allgemeine Höflichkeitsformen sollten bei Privatbesuchen beachtet werden. Israelis sind in der Regel aufgeschlossen und sprechen gern über ihr Land, die Religion und die Politik. Bekleidung ist zwangslos; religiöse Stätten (ob jüdisch, christlich oder islamisch) sollten jedoch nicht mit kurzen Hosen oder Röcken und bloßen Schultern betreten werden. In Synagogen tragen alle Männer eine Kopfbedeckung. Von Geschäftsleuten wird förmlichere Kleidung erwartet. Gute Restaurants, Nachtklubs und die Hotelrestaurants erwarten mitunter zum Abendessen elegantere Kleidung.

Rauchen: In geschlossenen öffentlichen Räumen wie Restaurants, Cafés, Bars sowie in Bahnhöfen und Bushaltestellen ist Rauchen verboten. Das Rauchverbot wird jedoch nicht überall eingehalten.

Trinkgeld: 10-15% Bedienungsgeld sind im Restaurant, Hotel und Café üblich. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.

Netzspannung

230 V, 50 Hz. Dreipolige und zweipolige Stecker. Falls erforderlich, können Adapter vor Ort in Hotels und in Elektrogeschäften gekauft werden.

Regierungschef

Benjamin Netanjahu, seit April 2009.

Staatsoberhaupt

Präsident: Reuven Rivlin, seit Juli 2014.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Deutschland Ja 1 Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Türkei Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Außerdem müssen Minderjähre eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopien der Reisepässe ihrer Eltern bzw. ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. 

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.

(b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

Transitvisum

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristen-, Studenten- und Transitvisum.

Gültigkeitsdauer

Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung.
Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag (entscheidend ist der Einreisestempel). Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Innenministerium.

Working Days Required

Ca. 2-3 Wochen, je nach Nationalität verschieden. Wenn eine Rückfrage in Israel notwendig ist, manche Nationalitäten auch 4-6 Wochen.

Expressbearbeitung in Berlin: 3 Konsulararbeitstage. 

Bei persönlicher Antragstellung am selben Tag möglich.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Neuer Israelischer Shekel = 100 Agorot. Währungskürzel: NIS, ILS (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50 und 20 NIS im Umlauf. Münzen im Wert von 10, 5, 2, 1 und ½ NIS sowie 10 Agorot.

Geldwechsel

Fremdwährungen dürfen nur in hierzu berechtigten Banken und Hotels umgetauscht werden. Der Geldwechsel vor Ort bietet die besten Kurse. Auch am Flughafen gibt es Wechselmöglichkeiten. Nicht ausgegebene Landeswährung sollte vor der Abreise zurückgetauscht werden. Wer die Hotelrechnung oder manche Einkäufe in Fremdwährung bezahlt (vor allem in US-Dollar, Pfund Sterling oder Euro), ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und Autoverleihfirmen akzeptiert. Weitere Informationen vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay-, Plus- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Für Israel werden US$- und Euro-Reiseschecks empfohlen. Sie können in Griechenland landesweit in den Städten in einigen Banken, in Wechselstuben und in Postämtern zu hohen Gebühren eingelöst werden.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

So-Do 08.30-12.00, So, Di, Do + So 16.00-18.00 Uhr. Am Tag vor einem jüdischen Feiertag ist meist nur vormittags geöffnet. Die Banken um Ben Gurion Flughafen sind durchgängig geöffnet.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel dürfen im Handgepäck zollfrei nach Israel eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen (Personen ab 18 J.);
2 l Wein (Personen ab 18 J.);
250 ml Parfüm oder Eau de Cologne;
Geschenke bis zum Wert von 200 US$ (außer alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Aufnahmegeräten, Kameras, Fernsehgeräten), davon maximal 3 kg Lebensmittel (einzelne Lebensmittel dürfen 1 kg nicht überschreiten).

Einfuhrverbot

Blumen, Pflanzen Samen, Frischfleisch, frischem Obst und Gemüse Medikamente ohne Rezept, Drogen, Klappmesser und Dolche.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Jüdische Feiertage beginnen am Abend (bei Sonnenuntergang) vor den angegebenen Daten. Nur der erste und der letzte Tag von Pessach und Sukkot werden offiziell als nationale Feiertage anerkannt. In den Festwochen kann es jedoch zu Unterbrechungen des normalen Tagesablaufs kommen, da viele Geschäfte und Firmen früher schließen. Während des Lichterfests bleiben die Geschäfte geöffnet. Der jüdische religiöse Feiertag ist der Sabbat, der von Freitagabend bis Samstagabend (Sonnenuntergang) dauert. Ämter und Geschäfte schließen deshalb am Freitag meist früher. Muslimische und christliche Feiertage werden von den Angehörigen dieser Glaubensrichtungen ebenfalls begangen. Je nach Stadtviertel oder Religionszugehörigkeit wird der wöchentliche Ruhetag also am Freitag, Samstag oder Sonntag eingehalten.

Purim : 25. Februar 2021

Pesach (Passah) : 28. März 2021

Yom Ha'atzmaut (Unabhängigkeitstag) : 15. April 2021

Schawuot (Pfingsten) : 17. Mai 2021

Rosch ha-Schana (jüdisches Neujahrsfest) : 07. September 2021

Yom Kippur (Versöhnungstag) : 16. September 2021

Sukkot (Laubhüttenfest) : 21. September 2021

Simchat Torah : 28. September 2021

Unterkunft

Hotels

Über 300 Hotels sind beim Ministerium für Tourismus registriert. Zur Hauptsaison (Juli - August) und während der religiösen Feiertage sollte möglichst bald im Voraus gebucht werden. Rund 300 Hotels sind Mitglieder des Hotelverbands: Israel Hotel Association, 29 Ha'mered Street, PO Box 50066, IL-Tel Aviv. Tel: (03) 517 01 31. (Internet: www.israelhotels.org.il). Eine Liste von Hotels mit behindertengerechten Einrichtungen (Travel for the Disabled) ist vom Verkehrsbüro (s. Adressen) erhältlich.

Camping

Zeltplätze gibt es in allen Regionen. Zur Ausstattung gehören zumeist Toiletten, Duschen, elektrischer Strom, Restaurants/Cafeterias, Geschäfte, Telefon, Postschalter, Erste-Hilfe-Einrichtungen, schattige Picknickplätze und Feuerstellen sowie Tag- und Nachtbewachung. Anfahrt mit dem Bus, Auto oder Wohnwagen. Meistens können Zelte, Campinghütten und die nötige Ausrüstung gemietet werden. Alle bieten Schwimmgelegenheiten, entweder am Zeltplatz oder in der näheren Umgebung.

Accommodation Information

Über 300 Hotels sind beim Ministerium für Tourismus registriert. Zur Hauptsaison (Juli - August) und während der religiösen Feiertage sollte möglichst bald im Voraus gebucht werden. Rund 300 Hotels sind Mitglieder des Hotelverbands: Israel Hotel Association, 29 Ha'mered Street, PO Box 50066, IL-Tel Aviv. Tel: (03) 517 01 31. (Internet: www.israelhotels.org.il). Eine Liste von Hotels mit behindertengerechten Einrichtungen (Travel for the Disabled) ist vom Verkehrsbüro (s. Adressen) erhältlich.

Andere Unterkünfte

Jugendherbergen können aus Schlafsälen, Familienbungalows, Hütten oder modernen Schlafkabinen bestehen und sind landesweit vertreten. Informationen erteilt der Jugendherbergsverband IYHA, International Convention Center, 1 Sazar Street, PO Box 6001, IL-Jerusalem 91060. Tel: (02) 655 84 00. (Internet: www.youth-hostels.org.il)
In den Feriendörfern am Mittelmeer und am Roten Meer stehen oft Zweibett-Häuschen oder kleine Bungalows mit Klimaanlagen als Unterkunft zur Verfügung. Die meisten Anlagen sind von April bis Oktober geöffnet.

Land & Leute

Essen & Trinken

Israelische Restaurants bieten eine Kombination westlicher, orientalischer und regionaler Gerichte an. In den Großstädten gibt es auch Spezialitätenrestaurants (chinesisch, indisch, vegetarisch usw.). Manche Restaurants sind recht teuer, der Preis spiegelt jedoch nicht unbedingt den Standard wider. Es gibt zahlreiche Imbissstuben, die z. B. Falaffel (fritierte Kichererbsenbällchen mit Salat in Pitta-Brot), Kebabs, Schaschlik u. ä. anbieten. Speisekarten in Restaurants, Bars und Cafés, die auf Urlauber eingestellt sind, sind auf Hebräisch und Englisch geschrieben. Die israelische Küche ist im wesentlichen eine Mischung aus orientalischen und westlichen Kochkünsten. Ungarisches Gulasch, russischer Borschtsch, Wiener Schnitzel oder deutscher Braten sind ebenso erhältlich wie Humus (Kichererbsenpüree), Tahini (Sesampaste) und türkischer Kaffee. Es gibt auch traditionelle jüdische Gerichte wie Gefilte Fisch, gehackte Leber und Hühnersuppe. Bagels sind ringförmige Brötchen; unwiderstehlich sind auch die vielen verschiedenen Kuchen, Kekse und Torten. Das Angebot an Obst und Gemüse ist ebenfalls reichhaltig. An jeder Straßenecke werden frisch geröstete Nüsse und Kerne angeboten. Koschere Speisen: Das hebräische Wort koscher bezeichnet Gerichte, die in Übereinstimmung mit jüdischen Religionsgesetzen zubereitet sind. Dazu gehört z. B., dass Milch und Milchprodukte nicht zusammen mit Fleischgerichten serviert werden und Tiere auf eine bestimmte Weise geschlachtet sein müssen. Schweinefleisch, Krabben und Muscheln sind nicht koscher, trotzdem sind sie auf manchen Speisekarten zu finden. Getränke: Die Palette der israelischen Weine reicht von leichtem Weißwein über trockenen Rotwein bis hin zu süßem Rosé. Es gibt eine gute Auswahl an einheimischen Branntweinen und Likören. Zu den Likören zählen Hard Nut (Elias-Weinkellerei), Sabra (Schokolade und Orange) und Arak (Anis). Israelische Biersorten sind Maccabee und Gold Star. Liköre in großer Auswahl sind u. a. im Kloster in Latrun zwischen Jerusalem und Tel Aviv erhältlich.

Nachtleben

Nachtklubs und Diskotheken sind weit verbreitet; Pop-, Jazz-, Folklore- und Rockklubs gibt es in den meisten Städten und Urlaubsorten. Besonders in Tel Aviv erwartet den Besucher eine Vielzahl verschiedenster Veranstaltungen. Im Winter spielt das Israelische Philharmonie-Orchester in der Binynei Haooma Hall in Jerusalem; das internationale Israelische Musik- und Kunstfestival ist im Sommer ein große Attraktion. Kinos sind sehr beliebt, und viele bieten täglich drei Vorführungen (alle hebräischen Filme haben englische oder französische Untertitel). Eintrittskarten für Filme oder Aufführungen können im Voraus in Agenturen und in manchen Hotels gekauft werden.

In vielen Städten gibt es Gemäldegalerien. Künstlerkolonien befinden sich in En Hod am Berg Karmel in der Nähe von Haifa, in Safed und in Jaffa. Jede größere Stadt hat mindestens ein Museum. Im Israel-Museum in Jerusalem sind die Schriftrollen vom Toten Meer aufbewahrt; das Museum der Diaspora in Tel Aviv ist weltbekannt und äußerst sehenswert.

Einkaufstipps

Die Auswahl ist groß, in bestimmten Geschäften und besonders auf den Basaren ist Handeln üblich. Besucher, die Lederwaren in bestimmten staatlich registrierten Geschäften mit Devisen bezahlen, wird die Mehrwertsteuer erlassen. 25% Rabatt auf Lederwaren sind darüber hinaus erhältlich, wenn man die Ware zum Flughafen oder Ausreisehafen liefern lässt. Als Andenken empfehlen sich Schmuck, Edelsteine, Keramik, Stickereien, Glasartikel, Weine, religiöse Souvenirs und Kleidung. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. So-Fr 08.00-19.00 Uhr (einige Läden scließen von 13.00-16.00 Uhr). Die jüdischen und arabischen Geschäfte haben allerdings unterschiedliche Öffnungszeiten und Geschäftsmethoden. Jüdische Läden schließen bei Sonnenuntergang am Freitag zum Sabbat (samstags ganztägig geschlossen), arabische Geschäfte haben freitags geschlossen. Geschäfte in Hotels sind oft bis Mitternacht geöffnet.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Terminvereinbarungen und Visitenkarten werden erwartet. Die Einstellung zur Pünktlichkeit ist recht großzügig; es ist nicht unüblich, eine halbe Stunde zu warten. Die üblichen Höflichkeitsformen gelten, Geschäftstreffen sind jedoch oft weniger förmlich als in Westeuropa, und definitive Antworten auf direkte Fragen lassen manchmal auf sich warten.

Geschäftszeiten: So-Do 08.30-17.30 Uhr, am Freitag schließen alle Geschäfte gegen 12.30 Uhr zum Shabbat. Dieser fängt bei Sonnenuntergang an und endet abends am Sonnabend. Manche Geschäfte haben durchgehend am Freitag und Samstag geschlossen.

Kontaktadressen

Federation of Israeli Chambers of Commerce Telefon: +972 (0)3 563 10 20. Website:http://www.chamber.org.il/en Adresse: ,84 Hahashmonaim St., P. O. Box 20027,Tel Aviv,61200Israelische Wirtschafts- und Handelsmission in Deutschland Telefon: +49 (0)30 206 44 90. Website:http://itrade.gov.il/germany Adresse: ,Auguste-Viktoria-Straße 74-76,Berlin,14193Handelskammer Schweiz-Israel Telefon: +41 (0)44 362 16 30. Website:http://www.swissisrael.ch Adresse: ,P. O. Box 1564,Zürich,8027

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Der Negev

Diese Wüstenregion, die einen Großteil des südlichen
Israel einnimmt, ist heute weitgehend bewässert und wird
landwirtschaftlich genutzt. Es gibt hier die schönsten
Sonnenuntergänge. Die Geschichte der Stadt Be'Er Sheva (Beersheba), der Heimat Abrahams, reicht bis ca. 4000 v. Chr. zurück. Im Osten liegt das faszinierende Tote Meer
in einer trockenen, heißen Wüstenlandschaft. Es ist mit 400 m u. d. M.
der tiefste Punkt der Erde. Besucher können selten der Versuchung
widerstehen, den erstaunlichen Auftrieb in dem warmen, milchigen, für
seine Heilwirkung gepriesenen Wasser selbst zu spüren. Kein Fisch und
keine Pflanze kann in diesem Gewässer überleben - das Wasser ist
siebenmal salziger als Meerwasser. Die Kureinrichtungen am Toten Meer
sind auf Schuppenflechte, Neurodermitis und Allergien spezialisiert. En Gedi: In dieser Oase nahe am Toten Meer gibt es zahlreiche Wasserfälle und Wildtierarten. Im Süden des Negev liegt Eilat
am Roten Meer. Hier gibt es zahlreiche Hotels und
Wassersportmöglichkeiten. Die größte Anziehungskraft üben die
ganzjährig angenehmen Temperaturen und das Rote Meer aus - schon wenige
Meter vom Strand entfernt, im knietiefen Wasser, stößt man auf
Korallenriffe und einen erstaunlichen Artenreichtum exotischer Fische
und anderer Meerestiere. 30 km nördlich von Eilat liegt der Timna-Nationalpark.

Haifa, Galiläa und Karmel-Gebirge

Haifa ist Israels größte Hafenstadt mit einer alten Festung, modernen Einkaufszentren und Industriegebieten - eine interessante und lebendige Stadt und idealer Ausgangspunkt für Besuche in die Umgebung.
Der Mittelmeerküste entlang Richtung Süden gibt es mehrere Sehenswürdigkeiten wie das Sharon-Tal mit herrlichen Orangenhainen, das historische Cäsarea und En Hod, die Künstlerkolonie.
Galiläa: Im Norden des Landes liegen der See Genezareth (Kinneret) mit den Heilquellen bei Tiberias, außerdem Nazareth, die Bet-She'Arim-Katakomben und Meggido. Kurorte, die schon seit der Römerzeit existieren, sind weiterhin populär. Im Museum für die Archäologie des Mittelmeerraumes sind viele interessante Funde aus dieser Region ausgestellt.

Das Karmel-Gebirge, das sich in einer Länge von 23 km entlang der Mittelmeerküste erstreckt, ist ein Nationalpark. Die Stätten der menschlichen Evolution innerhalb des Karmel-Gebirges gehören zum Weltkulturerbe der UNESCO.

Jerusalem

Die Hauptstadt Jerusalem teilt sich in zwei Bezirke, die neue Stadt und die Jahrtausende alte so genannte Old City. Die Old City unterteilt
sich in vier Viertel, ein jüdisches, ein arabisches, ein christliches
und ein armenisches. Alle vier Teile haben ihre eigenen
Sehenswürdigkeiten und heben sich in allen Aspekten voneinander ab. Das
jüdische Viertel wurde restauriert und wirkt klinisch sauber. Der
arabische Teil ist unübersichtlicher, belebter und lauter. Zu den
bekanntesten Attraktionen zählen die Klagemauer, die Via Dolorosa, die Grabeskirche,
zahlreiche Kapellen, Synagogen, Moscheen und Ausgrabungsstätten sowie
der teilweise überdachte Basar, auf dem von Souvenirs über Kleidung und
Lebensmittel bis hin zu Haushaltsgegenständen alles zu finden ist. Man
kann auch den Berg Zion besteigen oder einen Rundgang auf den Mauern der Old City machen. Im Westen der Stadt liegt Yad Vaschem,
Gedenkstätte an die 6 Millionen Juden, die im Holocaust des Dritten
Reiches ihren Tod fanden. Südlich der Stadt, nur eine kurze Busfahrt
entfernt, liegt Bethlehem (s. Westjordanland). Weitere Ausflüge nach En Karem und Abu Ghaush werden ebenfalls angeboten.

Tel Aviv und Jaffa

Tel Aviv (Internet: www.white-city.co.il)
ist eine sehr junge Stadt (knapp 100 Jahre) und spiegelt eine
südeuropäische Architektur wider. 2003 wurde die Stadt zum
UNESCO-Weltkulturerbe erklärt. Deutlich gemacht wird das Alter der
Stadt durch das angrenzende Jaffa, das mit fast 3000 Jahren
eine der ältesten Städte des Landes ist. Der Hafen war einst einer der
ersten bekanntesten Häfen der Welt. Jaffa liegt auf einer Anhöhe und
bietet eine atemberaubende Aussicht auf die Strände von Tel Aviv. Tel
Aviv ist Heimat der Israelischen Philharmonie, einer Universität und
zahlreicher Museen. In den Parkanlagen werden im Sommer
Volksmusikkonzerte zum Mitsingen und -tanzen veranstaltet, auch Freunde
der Klassik und des Jazz kommen auf ihre Kosten. Viele Bars und
Strandcafés bleiben bis in die frühen Morgenstunden geöffnet, wonach
die ersten Frühstückscafés zu einem Milchshake einladen.

Westjordanland (West Bank) und Gaza

Für Historiker und Besucher gleichermaßen interessant ist die Stadt Jericho mit ihrer über 10.000-jährigen Geschichte. Die Stadt liegt 260 m u. d. M., 36 km östlich von Jerusalem und ist eine der ältesten durchgehend besiedelten Städte der Welt. Stadttürme und -mauern sind mehr als 4000 Jahre älter als die ägyptischen Pyramiden. Die Domestizierung von Tieren und Pflanzen erfolgte in Jericho tausend Jahre früher als in Mesopotamien und Ägypten. Hebron liegt in der gebirgigen Gegend südlich von Jerusalem auf 1000 m Höhe. Charakteristisch für diese Stadt sind die engen und verwinkelten Gassen, die Steinhäuser mit flachen Dächern und die alten Basare. Bethlehem, die Geburtsstätte Jesu, liegt 750 m ü. d. M., 10 km südlich von Jerusalem, an einer alten Karavanen-Route. Die Geburtskirche Jesu Christi gehört zum Weltkulturerbe der UNESCO genauso wie der Pilgerweg in Bethlehem. Nablus ist Landwirtschafts,- Industrie- und Handelszentrum im nördlichen Westjordanland. Rammallah ist wegen seines angenehm kühlen Klimas beliebt und zeichnet sich durch sein internationales Flair aus. Samaria und Gaza liegen an der Mittelmeeküste, 32 km nördlich der ägyptischen Grenze. Wegen seiner geografischen Lage ist diese Gegend seit jeher ein altes Handelszentrum für Zitrusfrüchte und andere Waren.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Die Landesvorwahl ist 00972.

Die regionalen Telefonbücher sind in Hebräisch gedruckt, es gibt jedoch eine Besucherausgabe in Englisch. Öffentliche Telefone sind Kartentelefone. Telefonkarten sind in Hotels, bei Postämtern, Kiosken, Wechselstuben, in kleinen Läden (makolets) und bei Zeitungsständen erhältlich. Innerhalb des Landes gibt es Städtevorwahlen (Jerusalem 02, Haifa 04, Tel Aviv 03).

Mobiltelefon

3G und 4G (GSM 900/1800). Netzbetreiber sind u.a. die Partner Communications Company Ltd, Pelephone, Cellcom, Hot Mobile und Golan Telecom. Das Netzwerk deckt das ganze Land und Teile der See ab. Mobiltelefone bzw. SIM-Karten können überall und am besten gleich am Ben Gurion Flughafen gemietet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer verboten ist.

Internet

Kostenloses WLAN bieten Sehenswürdigkeiten, Einkaufszentren, öffentliche Plätze wie Bahnhöfe und Flughäfen sowie die meisten Hotels, Bars und Cafés. Ganz Tel Aviv und weite Teile von Jerusalem sind mit kostenlosen WLAN-Netzen abgedeckt. In Bethlehem stehen ca. 1000 kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots.

Medien

Post

Post nach Europa benötigt vier bis acht Tage. Nach Tel Aviv und Jerusalem kann postlagernd geschrieben werden. Öffnungszeiten der Postämter: So-Do 08.30-12.30 und 15.30-18.30 Uhr (Mi nur vormittags), Fr 08.00-12.00 Uhr. Samstags (am Sabbat) und an Feiertagen sind Postämter geschlossen. Briefmarken sind in Postämtern, Hotels und bei Kiosken erhältlich.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Nonstop-Verbindungen nach Tel Aviv werden durchgeführt von
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Swiss (LX) ab Zürich und Genf;
- Austrian (AA) und Laudamotion (OE) ab Wien.

- El Al Israel Airlines (LY) u.a. ab Frankfurt/M und ab Zürich.

Nonstop-Verbindungen nach Eilat werden angeboten von
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München:
- Wizzair (W6) ab Wien.

Ryanair (FR) fliegt von Karlsruhe/Baden-Baden und Memmingen nonstop nach Tel Aviv.

easyJet (U2) bietet u.a. Nonstop-Verbindungen von Berlin und Genf nach Tel Aviv an.

Frankfurt/M. - Tel Aviv: 4 Std.; München - Tel Aviv: 3 Std. 35 Min.; Wien - Tel Aviv: 3 Std. 20 Min.; Zürich - Tel Aviv: 3 Std. 45 Min.

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Internationale Flughäfen

Flughafen Ramon (ETM) liegt in Timna im Süden von Israel ca. 18 km nördlich von Eilat. 

 

(Tel Aviv) Ben Gurion Internationaler Flughafenhttp://www.iaa.gov.il Lage:

Der Flughafen liegt 20 km südöstlich von Tel Aviv und 50 km von Jerusalem entfernt.

Tel:

+972 3 975 2386.

Schiff

Die größten Passagierhäfen Israels, Haifa und Ashdod, werden von zahlreichen aus Europa kommenden Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Ausländischen Jachten stehen daneben auch noch Eilat, Herzliya, Tel Aviv und Ashkelon als Einreisehäfen zur Verfügung.

Bahn

Bahnpässe

Bus/Pkw

Die offiziellen Grenzübergänge mit Jordanien sind Sheikh-Hussein-Brücke, Allenby-Brücke und Arava; Grenzübergänge mit Ägypten Kerem-Schalom, Nizanna, Netafim und Taba.

Bus: Täglich verkehren Busse zwischen Amman (Jordanien) und Tel Aviv, Haifa und Nazareth sowie zwischen Kairo (Ägypten) und Tel Aviv. Im Allgemeinen ist die Einreise nach Israel auf dem Landweg stark eingeschränkt. Die Einreise in andere arabische Nachbarstaaten ist nicht möglich.

Maut: Die von Nord nach Süd verlaufende Autobahn Nr. 6 ist mautpflichtig. Die Gebühren werden elektronisch erhoben und von der Mietwagenfirma abgerechnet.

Unterlagen: Der internationale Führerschein wird in Verbindung mit dem nationalen Führerschein empfohlen.

An den verschiedenen Grenzübergängen kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Ein gutes Inlandsflugnetz verbindet Tel Aviv mit Eilat und allen größeren Städten, Anbieter sind Arkia Israeli Airlines (IZ) und Israir (ISR).

 

Schiff

Die Kinneret Sailing Company bietet Kreuzfahrten auf dem See Genezareth zu allen Häfen am See an.

 

Bahn

Das Streckennetz der staatlichen israelischen Eisenbahn ist hauptsächlich auf den Küstenstreifen von Israel beschränkt. Vor allem bedienen die Züge den Großraum Tel Aviv. 

Darüber hinaus gibt es von Tel Aviv aus auf folgenden Strecken eine Vielzahl an regelmäßigen Verbindungen:
- über Haifa und Akko nach Naharija;
- über Bet Schemesch nach Jerusalem;
- über Aschodod nach Aschkelon;
- nach Be'er Scheva.

Eine Schnellbahnstrecke (zurzeit noch 120 km/h, später 160 km/h) verbindet Jerusalem mit dem Flughafen Ben Gurion. Bis Ende 2019 soll die Schnellbahnstrecke bis nach Jerusalem verlängert werden. Für eine Weiterfahrt nach Tel Aviv muss man derzeit noch am Flughafen Ben Gurion umsteigen. Fahrtdauer von Tel Aviv nach Jerusalem zurzeit: 45 Min.

Zwischen Freitagabend und Samstagabend (Sabbat) sowie an religiösen Feiertagen fahren keine Züge.

 

Bus/Pkw

Das Straßennetz ist ausgezeichnet. Entfernungen von Jerusalem: Tel Aviv 62 km, Eilat 312 km, Haifa 159 km, Tiberias 157 km, Totes Meer 104 km, Zefat 193 km und Netanya 93 km.

Maut: Gebührenpflichtig ist nur die Nord-Süd-Autobahn Nr. 6. Die Gebühren werden elektronisch erhoben und von der Mietwagenfirma abgerechnet.

Tankstellen: An Feiertagen und vom späten Freitagnachmittag bis Samstagabend sind kleinere Tankstellen oft geschlossen. Zumeist kann mit Kreditkarten bezahlt werden.

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Die Straßen befinden sich im Allgemeinen in einem guten Zustand.

EGGED und DAN, die beiden großen Fernbusgesellschaften, bieten Verbindungen in alle Landesteile an. Mit einigen Ausnahmen gibt es zwischen Freitagabend und Samstagabend und an religiösen Feiertagen keine Busverbindungen.

Es gibt gewöhnliche Taxis und Sammeltaxis (Sheruts). In Sheruts bezahlt man den festgesetzten Fahrpreis; Taxis sind verpflichtet, Taxameter einzuschalten.

Der internationale Führerschein wird in Kombination mit dem nationalen Führerschein empfohlen. Mit dem eigenen Pkw, sollte die internationale Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Mitzuführen sind Feuerlöscher, Warnweste, Verbandszeug und Warndreieck.
- Auf Pkws sind auf der hinteren Stoßstange rote, reflektierende Streifen anzubringen (5 x 40 cm). 
- Zwischen 1. November und 31. März muss außerorts das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Kinder müssen bis zu einem Jahr in Kindersitzen und von 1 bis 7 Jahren in einem ihrer Größe entsprechenden Rückhaltesystem befördert werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h (für Gespanne: 80 km/h)
- Autobahn: 90-110 km/h (je nach Beschilderung, für Gespanne: 80 km/h)

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub in Israel ist der Automobil und Touring Club von Israel (MEMSI) in Tel Aviv, Tel. +972 (3) 564 11 21.

Internationale Mietwagenfirmen haben Büros am Flughafen und in großen Städten.

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen; das Höchstalter liegt bei 75 Jahren. Fahrer unter 25 Jahren zahlen oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.

Fahrräder und Roller können u.a. in Tel Aviv und Jerusalem ausgeliehen werden.

Verkehrsbestimmungen:
- Mitzuführen sind Feuerlöscher, Warnweste, Verbandszeug und Warndreieck.
- Auf Pkws sind auf der hinteren Stoßstange rote, reflektierende Streifen anzubringen (5 x 40 cm). 
- Zwischen 1. November und 31. März muss außerorts das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Kinder müssen bis zu einem Jahr in Kindersitzen und von 1 bis 7 Jahren in einem ihrer Größe entsprechenden Rückhaltesystem befördert werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h (für Gespanne: 80 km/h)
- Autobahn: 90-110 km/h (je nach Beschilderung, für Gespanne: 80 km/h)

Stadtverkehr

In den Städten verkehren zuverlässige Linienbusse der DAN- und EGGED-Gesellschaften.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Je nach Region sehr unterschiedlich. Im Norden und in Jerusalem kann der Winter kühl und regnerisch sein, während in Eilat im Süden ganzjährig Badewetter herrscht. Im Sommer kann es — vor allem im Süden — sehr heiß werden. Frühling bis Frühsommer und Herbst sind in jeder Region sehr angenehme Reisezeiten.

Durchschnittswerte im jeweils kältesten/wärmsten Monat

Mittelmeer: 17,5°C Februar/März, 29°C August;

See Genezareth: 15°C Januar, 29,5°C August/September;

Totes Meer: 19°C Februar, 31°C September;

Rotes Meer: 20°C Februar, 27°C August/September.

 

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