Tourismusinformationen Mauretanien

Überblick

Überblick

Mauretanien ist ein geheimnisvolles, wenig bekanntes Land in der Sahara, in dem die Temperaturen auf bis zu 57 °C steigen können. Ein Großteil des Landes ist trocken und unwirtlich, und viele Gegenden sind nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen erreichbar.
In Ouadâne, einer hinter Sanddünen versteckten Oase im Norden Mauretaniens, die zum UNESCO Weltkulturerbe gehört, gibt es 3.000 historische Manuskripte sowie eine sehr alte Moschee. Im Norden von Mauretanien liegt auch die siebente der heiligen Städte des Islam, Chinguetti.
Die 800 km lange Küste besteht aus Sandstränden mit einer erstaunlichen Vielfalt von Vogelarten, trotz der fast völlig fehlenden Vegetation. Der Parc National du Banc d'Arguin ist ein Zwischenstopp für Zugvögel auf dem Weg in den Süden.
Obwohl Mauretanien zu den ärmsten Ländern der Welt zählt, könnten küstennahe Erdöl- und Erdgasvorkommen eine bessere Zukunft bescheren.

Mauretanien ist ein geheimnisvolles, wenig bekanntes Land in der Sahara, in dem die Temperaturen auf bis zu 57 °C steigen können.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 09 Oct 2020 19:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 16 Dec 2020 11:35:14 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln), Sicherheit, Natur und Klima, Reiseinfos, Einreise und Zoll, Gesundheit

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln), Sicherheit, Natur und Klima, Reiseinfos, Einreise und Zoll, Gesundheit

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien wird weiterhin gewarnt.

Epidemiologische Lage

Mauretanien war bislang von COVID-19 weniger stark betroffen.
Mauretanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder möglich, das Einreisevisum wird wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens sind grundsätzlich geschlossen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur mit Sondergenehmigung und nicht für touristische Reisen möglich.

Reiseverbindungen

Der reguläre internationale Flugverkehr läuft derzeit allmählich wieder an. Air France und Turkish Airlines fliegen Nouakchott wieder mehrmals wöchentlich an, Royal Air Maroc will folgen.

Beschränkungen im Land

Derzeit gibt es keine Beschränkungen. Es wird empfohlen, die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Hygieneregeln

Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
-
die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden in die Regionen Hodh El Gharbhi (mit Oualata) und Hodh El Charghi sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),
wird abgeraten.

Terrorismus

In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region und auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.

Innenpolitische Lage

In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.

Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

  • Respektieren Sie Sperrzonen.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und u.U. bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.

Die Sicherheitslage insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

  • Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Meiden Sie abgelegene und dunkle Stadtteile und begeben Sie sich nicht alleine auf unbekanntes Terrain.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.

Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Senegalfluss, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l'Espoir" von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.

Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Gefahren, auch durch das extreme Klima.

In weiten Teilen Mauretaniens abseits der großen Städte besteht kein Handynetz.

  • Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
  • Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung und sowie Wasser- und Lebensmittelvorräten.
  • Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
  • Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
  • Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.

Führerschein

Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali

Von Versuchen, über Algerien oder Mali wie auch auf dem Landweg durch die Westsahara ein- oder auszureisen, wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen abgeraten.

Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich, derzeit aufgrund von COVID-19 aber nur eingeschränkt und grundsätzlich nicht für touristische Reisen. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem kleinen Boot ist illegal.

Ein- und Ausreise in die Westsahara

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.

Der bewegliche Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants dann mit Ausnahme von größeren Hotels tagsüber geschlossen.

LGBTIQ

Homosexualität ist im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden..

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.

Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden derzeit meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.

In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten für Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Bankkarte möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott und Nouadhibou gegen eine Gebühr von 55.- Euro (passend in bar zu entrichten) erteilt wird.
Derzeit ist keine Visumerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000,- US-Dollar ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000,- US-Dollar in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt.

Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkoholika und Produkten aus Schweinefleisch ist nicht gestattet.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen werden fällig.

Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS" erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.

Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.

Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig.

Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.

Heimtiere

Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip wie in der EU ist bei Einreise nicht erforderlich.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist (außer für Kinder unter einem Jahr) eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Meningokokken empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels" regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.

Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein mittleres Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen in der Nähe des Senegal-Flusses sowie in Adrar und Inchiri. Als gänzlich malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil kann neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Rift Valley Fever

Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. In den letzten Jahren hat Mauretanien wiederholt kleinere Ausbrüche bei Menschen gemeldet (2012: 34 Infektionen beim Menschen, 2015: 20 Fälle, davon 8 Todesfälle, 2020 zuletzt 2 Todesfälle).

Prinzipiell handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 1980er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und in Einzelfällen auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten (z. B. auch Milch) oder Organen infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole oder aber durch Moskitostiche (vor allem Aedes-Mücken). Eine Mensch zu Mensch – Übertragung ist bislang nicht dokumentiert. Sofern Standardvorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, sollte es auch bei Krankenhauspersonal nicht zu Infektionen kommen. Gefährdet sind vor allem Menschen, die im Kamelhandel tätig sind oder sonst beruflich mit Tieren zu tun haben (Schlachter).

Die Erkrankung verläuft normalerweise mild. In weniger als 4 % der Fälle soll es zu einem schweren Verlauf kommen (Quelle: WHO) bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit Einblutungen in verschiedene Organe.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt. Außerhalb von Nouakchott gibt es nur eine äußerst rudimentäre medizinische Versorgung.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen ggf. einige Privatkliniken und einige öffentliche Krankenhäuser in Nouakchott in Betracht.

Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien

Tel:+41 (0)22 906 18 40. Website: Tel:+41 (0)22 906 18 40. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.30-18.00 Uhr.

Adresse: Avenue de France 23Genf1202

Tel:+49 (0)30 206 58 83. Website:http://www.mauretanien-embassy.de Tel:+49 (0)30 206 58 83. Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.

Adresse: Königin-Luise-Straße 9Berlin14195

Allgemeines

Lage

Lat:21.007890 Long:-10.940835

Fläche

1.030.700 qkm.

Bevölkerungszahl

4.649.658 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

3,4 pro qkm.

Hauptstadt

Nouakchott.

Staatsform

Präsidialrepublik seit 1960. Die Verfassung von 1991 basiert auf dem islamischen Recht (Scharia). Verfassungsreform in Juni 2006. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 81, Senat mit 56 Mitgliedern. Oberst Maaouiya Ould Sid'Ahmed Taya (Staatsoberhaupt seit 1984) wurde im August 2005 in einem Putsch gestürzt. Seitdem untersteht das Land einer Militärregierung. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).

Geographie

Mauretanien grenzt an Algerien, Mali, West-Sahara (Demokratische Arabische Republik Sahara) und den Senegal. Im Westen liegt der Atlantische Ozean. Der Staat besteht überwiegend aus den Wüstenebenen der Sahara mit Sanddünen und stellenweise felsigen Plateaus mit tiefen Schluchten und einsamen Gipfeln. Das 500 m hohe Adrar-Plateau liegt in der Landesmitte, das Tagant-Plateau im Süden steigt auf 600 m an. In dieser Region liegen mehrere Städte, kleine Dörfer und Oasen. Das Nordufer des Flusses Senegal, die Südgrenze des Landes, ist als einzige Region des Landes ganzjährig mit Vegetation bedeckt - auch die Tierwelt ist hier vielfältig.

Sprache

Religion

Islam ist Staatsreligion (99,6 % malakitische Sunniten); christliche Minderheiten.

Ortszeit

Soziale Konventionen


Seit dem 7. Jahrhundert wird das Land vom Islam beeinflusst, und Besucher sollten die religiösen Gesetze und Bräuche respektieren. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Fast alle Bewohner Mauretaniens stammen von Nomaden-Stämmen ab. Klassen- und Stammesrivalitäten sind keine Seltenheit. Trinkgeld: 12-15% sind üblich.

Netzspannung

127/220 V, 50 Hz. Runde Zweipolstecker.

Regierungschef

Premierminister Mohamed Ould Bilal, seit August 2020.

Staatsoberhaupt

Mohamed Scheich El Ghazouani, seit August 2019.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Kinder unter 18 Jahren allein, benötigen sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

Hinweis

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeitsdauer

30 Tage, 1, Monat, 3 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre und länger. 

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Ausschließlich persönlich beim zuständigen Konsulat von Mauretanien.

Achtung: Zurzeit werden Visa bei Ankunft am Flughafen Nuakchott bzw. an der Grenze erteilt. Die Botschaft von Mauretanien in Berlin stellt zurzeit keine Visa aus. 

Aufenthaltsgenehmigung

Working Days Required

3-4 Wochen.

In Berlin: 14 Werktage.

Ausreichende Geldmittel

Verlängerung des Aufenthalts

Der Beleg über die bezahlten Visumgebühren ist dem Grenzbeamten vorzulegen.

Einreise mit Haustieren

Für die Einreise mit Hunden und Katzen muss für jedes Tier ein Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie ein gültiges Gesundheitszertifikat vorgelegt werden.

Geld

Währung

1 Mauretanischer Ouguiya = 5 Khoums. Währungskürzel: UM, MRU (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 UM; Münzen sind in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 1 und 1/5 Ouguiya im Umlauf.

Geldwechsel

Devisen können am Flughafen und in den größeren Banken in Nouakchott umgetauscht werden. Die staatliche Banque Centrale de Mauritanie (BCM) bietet meist den besten Wechselkurs. Umtauschbelege müssen aufbewahrt werden. Es ist illegal, auf dem Schwarzmarkt Geld zu wechseln. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar. Banknoten und Münzen der alten Landeswährung können nur bei der Banque Centrale de Mauritanie (BMC) umgetauscht werden.

Kreditkarten

Kreditkarten werden nur in wenigen Hotels in Nouakchott und Nouadhibou akzeptiert (Vorsicht vor Kreditkartenbetrug). Mit Visa kann in der Hauptstadt (Attijari Bank Mauritanie, Société Générale Mauritanie) Geld abgehoben werden.

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte (Visa) und Pinnummer kann an Geldautomaten in Nouakchott Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an wenigen Geldautomaten in Nouakchott mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Mauretanien nicht akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

So-Do 07.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Mauretanien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak;
2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22 % (nur Ausländer; muss deklariert werden);
50 g Parfüm und 250 ml Eau de Cologne.
1 Fotoapparat und 1 Schmalfilmkamera und 1 Radioapparat;
1 Projektor (nur Touristen).

Einfuhrverbot

Drogen.

Verbotene Ausfuhren

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Opferfest Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Neujahr : 2021
01 Januar

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) : 13. Mai 2021

Afrikanischer Unabhängigkeitstag (Gründungstag der Organisation für Afrikanische Einheit) : 25. Mai 2021

Armed Forces Day (Gedenktag zu Ehren des Militärs) : 10. Juli 2021

Eid al-Adha (Opferfest) : 21. Juli 2021

islamisches Neujahrsfest : 10. August 2021

Milad un Nabi (Geburtstag des Propheten Muhammad) : 19. Oktober 2021

Unabhängigkeitstag : 28. November 2021

Unterkunft

Hotels

Das Hotelangebot ist nicht sehr groß, und man sollte im Voraus buchen. Die wenigen Hotels in Nouakchott sind sehr komfortabel (Klimaanlagen), aber recht teuer. Rechnungen beinhalten normalerweise Bedienungsgeld und Steuern. Weitere Informationen vom Ministère du Commerce, de l'Artisanat et du Tourisme (s. Adressen).

Camping

Accommodation Information

Das Hotelangebot ist nicht sehr groß, und man sollte im Voraus buchen. Die wenigen Hotels in Nouakchott sind sehr komfortabel (Klimaanlagen), aber recht teuer. Rechnungen beinhalten normalerweise Bedienungsgeld und Steuern. Weitere Informationen vom Ministère du Commerce, de l'Artisanat et du Tourisme (s. Adressen).

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

In der Hauptstadt gibt es marokkanische, libanesische, chinesische und französische Restaurants, vorwiegend in Hotels. Die meisten Restaurants servieren jedoch traditionelle Gerichte. Besondere Leckerbissen sind Mechoui (ganzes gebratenes Lamm), Datteln, gewürzter Fisch mit Gemüse, Fischbällchen, getrockneter Fisch, getrocknetes Fleisch und Kuskus. Getränke: Nur in einigen Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Zrig (Kamelmilch) und süßer Pfefferminztee sind äußerst beliebt.

Nachtleben

Einkaufstipps

Handgefertigte Waren wie gefärbte Lederkissen, gravierte Silbergegenstände, Teppiche und Holzschnitzereien sind auf den offenen Märkten erhältlich. Eine gute Auswahl an Silberschmuck, Säbeln, Holz- und Silberkästchen, Teppichen und verzierten Nomadenzelten kann im Handwerkszentrum in Nouakchott erworben werden. Die Tagant-Region ist für neolithische Pfeilspitzen, Ahlen und Tonwaren bekannt, und in Boutilimit im Süden des Landes befindet sich ein Marabout-Zentrum (Institute of High Islamic Studies), in dem Teppiche aus Ziegen- und Kamelhaar gefertigt werden. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Gute Französischkenntnisse sind notwendig.

Geschäftszeiten:
Sa-Mi 08.00-15.00 Uhr; Do 08.00-13.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Selbstwählferndienst in Nouakchott und Nouadhibou. Keine Ortsnetzkennzahlen. Alle Auslandsgespräche werden über die internationale Vermittlung geführt.

Mobiltelefon

GSM 900. Empfangs-/Sendebereich nur in größeren Städten. Netzbetreiber sind Mauritel (Internet: www.mauritel.mr oder www.mauritelmobiles.mr) und Mattel. Hauptsächlich werden Pre-Paid Karten angeboten, die bei kleinen Händlern und Läden überall erworben werden können.

Internet

Hauptanbieter: Mauritel (Internet: www.mauritel.mr). Es gibt ein Internetcafé in Nouakchott.

Medien

Post

Internationaler Postdienst nur in größeren Städten. Luftpostsendungen nach Europa sind bis zu zwei Wochen unterwegs.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Mauritania Airlines (L6) fliegt zahlreiche Ziele in Afrika sowie Gran Canaria (Spanien) an.

Lufthansa (LH) bietet in Kooperation mit Royal Air Maroc (AT) Flüge von Frankfurt/M. und München via Casablanca nach Nouakchott an.

Tunisair (TU) fliegt ab Frankfurt/M. via Tunis nach Nouakchott.

Turkish Airlines (TK) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Wien und Zürich über Istanbul nach Nouakchott.

Royal Air Maroc (AT) bietet Flüge ab Frankfurt/M. und Zürich via Casablanca nach Nouakchott an.

Frankfurt/M. - Nouakchott: 7 Std. 55 Min.; Wien - Nouakchott: 12 Std. 35 Min.; Zürich - Nouakchott: 8 Std. 20 Min. (Die Reisezeiten können sich je nach Aufenthalt bei den Zwischenlandungen zum Teil erheblich verlängern.)

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Keine.

 

Internationale Flughäfen

Nouakchott-Oumtounsy (NKC) liegt 35 km südlich vom Stadtzentrum.

Nouâdhibou (NDB) liegt 4 km außerhalb der Stadt. Taxis vorhanden.

Schiff

Der wichtigste Hafen ist Nouâdhibou; Nouakchott hat einen kleinen Hafen. Auch der nahe an der mauretanischen Grenze gelegene Hafen von St. Louis (Senegal) ist für Mauretanien von Bedeutung.

 

Bahn

Es existiert kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Auf dem Landweg ist Mauretanien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über Frankreich, Spanien, Marokko und die Westsahara erreichbar (ca. 5.000 km). Zwischen der marokkanischen und der mauretanischen Grenze führt eine nicht asphaltierte Straße durch 4 km Niemandsland. Wegen bestehender Minengefahr sollten Reisende die Hauptpiste nicht verlassen.

Eine 575 km lange, asphaltierte Straße verbindet Dakar (Senegal) mit Nouakchott (Fahrtzeit: ca. 8 Std.). Der Fluss Senegal muss bei Rosso mit einer Fähre überquert werden.

Die Route du Mauritanie durch Algerien ist nicht mehr befahrbar. Von Mali führt eine geteerte Straße nach Mauretanien. Von einer Einreise über Algerien und den Norden von Mali wird aus Sicherheitsgründen dringend gewarnt.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Mauritania Airlines (L6) bietet Inlandsflüge zwischen Nouadhibou und Nouakchott sowie Zouérat an.

 

Schiff

Bahn

Die einzige Bahnstrecke zwischen Nouadhibou und Zouérat wird von der SNIM betrieben; sie wurde für die Eisenerzbergwerke gebaut. Personen und Autos werden von Nouadhibou nach Choum befördert. Abfahrt ist täglich um 15 Uhr in Nouadhibou; Ankunft am nächsten Tag gegen 2 Uhr morgens in Choum. Die Weiterfahrt nach Atar ist mit Busch-Taxis möglich.

 

Bus/Pkw

Das mauretanische Straßennetz umfasst ca. 7.500 km. Die meisten Straßen sind Sandpisten. Geteert sind nur die wichtigsten Verbindungsstraßen.

Die rund 500 km lange Strecke von Nouadhibou durch den Nationalpark Banc d'Arguin nach Nouakchott sollte nur mit geländegängigen Fahrzeugen und möglichst mit einem ortskundigen Führer und im Konvoi befahren werden. Im Büro des Nationalparks in Nouadhibou ist für die Durchfahrt eine Gebühr zu entrichten; zuverlässige Führer werden dort ebenfalls vermittelt.

Wüstenfahrten auf eigene Faust sollten nie ohne Ersatzteile und ausreichende Wasser-, Essens- und Treibstoffvorräte unternommen werden.

Tankstellen sind an den Hauptverkehrsstraßen ausreichend vorhanden.

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Von Nouakchott erreicht man auf ganzjährig befahrbaren Straßen Nouadhibou, Nema sowie Rosso an der senegalesischen Grenze. Ebenfalls gut ausgebaut sind die Verbindungen zwischen Aleg und Kaeddi sowie Akjoujt und Atar. Die übrigen Straßen sind meist Sandpisten.

Für Fahrten auf den Wüstenpisten und oft auch während der Regenzeit zwischen Juli und Oktober sind Fahrzeuge mit Allradantrieb unumgänglich. Auf den Wüstenpisten ist auch immer mit Sandverwehungen, Schlaglöchern und Tieren auf der Fahrbahn zu rechnen. Nachtfahrten sollten daher gänzlich vermieden werden.

Taxis sind in den Städten überall vorhanden. Taxameter gibt es nicht. Trinkgeld ist üblich.

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Mietwägen sind in Nouakchott, Nouadhibou und Atar erhältlich. Es ist empfehlenswert, einen Mietwagen mit Chauffeur zu buchen.

Stadtverkehr

Taxis sind in Nouakchott und Nouadhibou verfügbar, aber teuer; sie können auch für einen ganzen Tag gemietet werden.

Busse sind günstig, aber in schlechtem technischen Zustand.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Trocken und heiß, kaum Regen. Im Süden des Landes gibt es eine Regenzeit (Juli - Okt.). Die Temperaturen an der Küste werden durch Meeresbrisen gemildert; davon ausgenommen ist die Umgebung von Nouakchott, wo es sehr heiß ist und die Regenzeit ca. einen Monat später beginnt. In der Wüste ist es in den Monaten März und April kühl und windig.

 

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