Tourismusinformationen Sambia

Überblick

Überblick

Riesige Seen, üppige Feuchtbiotope und atemberaubende afrikanische Sonnenuntergänge machen Sambias malerische Pracht aus.
Das Land, das 17 Wasserfälle besitzt, einschließlich der spektakulären Viktoriafälle, zieht sowohl Naturliebhaber als auch abenteuerlustige Besucher an. Der wilde Sambesifluss eignet sich perfekt für adrenalingeladene Aktivitäten wie das Rafting, Kanufahren, Flusssurfen und Tigerfischen.
Sambia ist auch das Land der legendären afrikanischen Wandersafaris, auf denen Großwild, unzählige Vogelarten und eine ursprüngliche, lebendige Wildnis für unvergessliche Erlebnisse sorgen.
Die Regierung von Sambia hat seit einiger Zeit die wirtschaftliche Bedeutung seiner Naturlandschaften und die Wichtigkeit des Umweltschutzes erkannt. Fast ein Drittel des Landes besteht heute aus Nationalparks und Wildgehegen.

Riesige Seen, üppige Feuchtbiotope und atemberaubende afrikanische Sonnenuntergänge machen Sambias malerische Pracht aus.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Handgepäckregeln

Stand - Fri, 29 Jan 2021 11:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 29 Jan 2021 11:58:25 +0100)

Letzte Änderungen: Aktuelles (Epidemiologische Lage: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021; Reiseverbindungen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage: Einstufung als Hochinzidenzgebiet ab 31. Januar 2021; Reiseverbindungen)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Sambia ist mit Wirkung vom 31. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Sambia nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als sieben Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung („residents") ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.

Reisende werden angehalten, sich vor Ausreise aus Sambia bei der jeweiligen Airline nach der Notwendigkeit eines negativen PCR-Tests sowie Testzertifikats zu erkundigen. In der Regel sind diese bei Ausreise nur nötigt, wenn das Transit- oder Zielland die Vorlage eines Negativtests vorschreibt.

Durch- und Weiterreise

Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.

Reiseverbindungen

Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Sambias als Hochinzidenzgebiet muss bei Reisen aus Sambia nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.

Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

Beschränkungen im Land

Es gibt derzeit keine Beschränkungen.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.

  • Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
  • Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Beachten Sie die Testpflicht vor und die Quarantänepflicht nach Einreise aus Hochinzidenzgebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Bei Demonstrationen und politisch aufgeheizten Kundgebungen sind gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Diese werden wegen der für Mitte 2021 anberaumten Wahlen eher zunehmen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete (bevölkerungsreiche Stadtviertel, sog. „Compounds"), die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen und Einkaufszentren.

In der unmittelbaren Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo gibt es gelegentliche Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Diese bestehen auch weiterhin in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik.

  • Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und seien Sie auch in anderen Grenzgebieten besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten, touristischen Zentren und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen vor. Bewaffnete Raubüberfälle konzentrieren sich hauptsächlich auf Lusaka, die Städte des sogenannten „Kupfergürtels", können sich aber auch in anderen Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor.

Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.

In der jüngeren Vergangenheit kam es vermehrt zu Kreditkartenbetrug. Beim Einsatz der Kreditkarte wie Barabhebung oder Bezahlung werden Daten abgegriffen und missbräuchlich verwendet. Die Bargeldversorgung in Sambia gestaltet sich zunehmend schwierig, da sowohl der Besitz einer größeren Menge Bargeld als auch der Einsatz der Kreditkarte mit einem besonderen Risiko verbunden ist.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hat stark abgenommen. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen. Sie ist zudem oft überfordert, zeigt sich wenig einsatzwillig bzw. es ist kein Kraftstoff für die Einsatzfahrzeuge vorhanden. Das führt mittlerweile dazu, dass sich -ggf. auch gewaltbereite- „Bürgerwehren" bilden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher z.B. im Safe auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand
  • Verriegeln Sie bei Autofahrten die Türen von innen und halten Sie Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen.
  • Warten Sie mit Ihrem Fahrzeug in Fahrtrichtung parallel zur Straße fluchtbereit, bis das Einfahrttor geöffnet wird.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Kreditkartenkonto und seien Sie bei Abhebungen und Zahlungen besonders vorsichtig und lassen Sie Karten nie aus den Augen.  
  • Erwarten Sie nicht zu viel Unterstützung von der Polizei und weisen Sie ggf. unberechtigte Geldforderungen zurück oder verlangen die Einigung auf der Dienststelle mit Vorgesetzten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich.

Natur und Klima

Das Klima ist tropisch.
In der Regenzeit von Dezember bis April kommt es jedoch zu Erdrutschen und Überschwemmungen, die auch Straßen und Brücken unpassierbar machen und damit den Reiseverkehr als auch die Strom- und Wasserversorgung erheblich beeinträchtigen können. In der übrigen Zeit kommt es zunehmend zu Dürreperioden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

In Sambia herrscht Linksverkehr. Insbesondere in der Regenzeit sind viele Straßen unpassierbar. Vorsicht gilt bei plötzlich auftretenden Fluten, insbesondere bei Brücken. Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen sondern auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Mobile Radarkontrollen auf den großen Überlandstraßen sind sehr häufig, die Beschilderung zur erlaubten Geschwindigkeit jedoch oft nicht vorhanden oder widersprüchlich.

Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von auf den Fahrbahnen laufenden Fußgängern, ungesichert liegen gebliebenen und/oder unbeleuchteten Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten unbedingt vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in der Regel keine Straßenbeleuchtung.

In Sambia kommt es regelmäßig zu mehrstündigen Stromausfällen in allen Landesteilen. Entsprechend ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung, Mobiltelefone funktionieren jedoch meistens, eine Powerbank kann hier für ausreichende Ladung sorgen).

Sportliche Aktivitäten/Safaris

Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben.

Durch Wildtiere (insbesondere Elefanten und Nilpferde, aber auch Büffel, Krokodile, Raubkatzen und Schlangen) werden immer wieder unvorsichtige Touristen verletzt oder getötet. Dies gilt auch für erfahrende Selbstfahrer. Die sambischen Nationalparks sind keine Zoos mit Absperrung sondern voll mit wilden und gefährlichen Tieren, die sich auch in den Camps aufhalten können. Aufgrund der mangelnden bis nicht vorhanden Gesundheits- und Rettungsstruktur sowie den weiten Entfernungen können auch weniger schwere Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben.

  • Folgen Sie den Anweisungen der Veranstalter wie Safariguides bzw. Lodgebetreiber unbedingt.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen werden mit Haftstrafen und Zwangsarbeit von 15 Jahren bis lebenslänglich geahndet. Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden.

Rechtliche Besonderheiten

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden konsequent geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

Das Fotografieren von militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist verboten und kann zu umgehender Inhaftierung führen.
Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Fragen Sie vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen besser immer um Erlaubnis.

Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen", sind mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht.

Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sowie homosexuelle Handlungen sind strafbar.

Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen in der Regel nur über einfache sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und Lebensmittelversorgung.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kwacha (ZMW). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar zum Umtausch, der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe") werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht.
Gängige Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Die Abhebung von Bargeld von meist begrenzten Beträgen an Geldautomaten  ist vermehrt mit Kreditkarten, vereinzelt auch mit Bankkarten möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise von der sambischen Botschaft in Berlin, online als e-Visa oder für touristische Aufenthalte auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia („on arrival") erteilt werden kann.

Visum vor der Einreise

Visa zur einmaligen oder zweimaligen Einreise und mit einer Gültigkeit von bis zu drei Monaten können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden.
Insbesondere für Tagesausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) wird ein Tagesvisum („Day Tripper Visa") ausgestellt, das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat.

Online-Visum (e-Visa)

Es besteht die Möglichkeit der Beantragung eines eVisa.
Nach der online-Beantragung und Bezahlung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50.- US-Dollar, das zur Einreise nach Zimbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt. Dies ist nur auf der e-Visaplattform erhältlich.

Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 Euro pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben, so dass das e-Visaverfahren bisher nicht uneingeschränkt empfohlen werden kann.

  • Achten Sie unbedingt darauf, eVisa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
  • Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das eVisa anerkannt wird.

Visum bei Einreise („on arrival")

Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist meist nicht vorhanden. Kartenzahlung ist möglich, aber nicht garantiert. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Es sollte umgehend nach Erhalt geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Aufenthaltsdauer

Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss.
Die Dauer des zulässigen Aufenthalts von im Regelfall 30 Tage wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert.
Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/ 30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seinen überschritten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall von den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden.

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden konsequent geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

  • Halten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer unbedingt ein.
  • Achten Sie insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg darauf, dass die Einreise im Reisepass dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
  • Führen Sie Ihren Reisepass mit Visum und/oder Einreisestempel sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ständig mit sich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt möglich, jedoch ab 5.000 US-Dollar deklarationspflichtig.

Die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia ist verboten. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner, sondern auch oft als touristische Souvenirs betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme und anschließendem Gerichtsverfahren (Geldstrafe) rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Department of Research & Specialist Services in Lusaka erforderlich, die auf Basis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses und Nachweises einer mind. 30 Tage und max. 12 Monate alten  Tollwutimpfung ausgestellt wird.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.

Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird eine Auffrischimpfung vier Wochen bis zwölf Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Sambia dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Sambia treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)

Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Gifttiere

In Sambia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.

  • Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise im Merkblatt Schlangenbisse.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kontaktadressen

Botschaft der Republik Sambia

Tel:+41 (0)22 761 44 00. Website:http://www.zambianmission.ch Tel:+41 (0)22 761 44 00. Öffnungszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr (VISA-Anträge), Mo-Fr 15.00-16.00 Uhr (Abholung).

Adresse: Rue de Vermont 37-39Genf1202

Tel:+49 (0)30 206 29 40. Website:http://www.zambiaembassy.de Tel:+49 (0)30 206 29 40. Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.00-15.00 Uhr und Fr 09.00-13.00 Uhr.

Adresse: Axel-Springer-Straße 54aBerlin10117

Honorarkonsulat der Republik Sambia

Tel:+43 (0)1 503 59 79 Website:http://www.sambia.co.at Tel:+43 (0)1 503 59 79 Öffnungszeiten:

Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung).

Adresse: Hietzinger Hauptstraße 46Wien1130

Allgemeines

Lage

Lat:-13.133897 Long:27.849332

Fläche

752.614 qkm.

Bevölkerungszahl

18.383.955 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

20 pro qkm.

Hauptstadt

Lusaka.

Staatsform

Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1964. Verfassung von 1991, letzte Änderung 1996. Parlament mit 150 Mitgliedern, außerdem House of Chiefs mit 27 Vertretern ethnischer Gruppen. Unabhängig seit 1964 (ehemaliges britisches Protektorat).

Geographie

Sambia grenzt im Westen an Angola, im Norden an die Demokratische Republik Kongo, im Nordosten an Tansania, im Osten an Malawi, im Südosten an Mosambik, im Süden an Simbabwe und Botswana und den Sambesi (ehemals Caprivi-Zipfel) Namibias. Im Süden bilden der Fluss Sambesi und der Kariba-See die Grenze zu Simbabwe. Die Viktoria-Fälle am Südende des künstlichen Kariba-Sees sind eines der erstaunlichsten Naturwunder Afrikas, wenn nicht der Welt. Im Osten und Nordosten des Landes steigt das sambische Plateau auf 1200 m an. Die Savanne ist mit Laubbäumen, Sträuchern, Grasebenen und Sümpfen bedeckt. Die Tierwelt in den herrlichen Luangwa- und Kafue-Nationalparks ist eine der artenreichsten Afrikas.

Sprache

Religion

50-75 % Christentum ist Staatsreligion, 24-49 % islamische und hinduistische Minderheiten sowie 1 % Anhänger von Naturreligionen.

Ortszeit

Soziale Konventionen


Umgangsformen: Wer abgelegenere Regionen besucht, sollte mit freundlicher Neugier der Einheimischen rechnen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Geschenk des Heimatlandes oder der Firma wird gern angenommen. Legere Kleidung wird empfohlen.

Rauchen
ist in öffentlichen Gebäuden, Lokalen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen öffentlichen Orten verboten.

Fotografieren:
Vorsicht bei der Motivwahl, immer erst um Erlaubnis fragen. Militäranlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Trinkgeld:
10% Steuern werden auf alle Rechnungen aufgeschlagen, in Hotels wurde Trinkgeld offiziell abgeschafft. Trotzdem werden manchmal 10% für Bedienung auf die Rechnung gesetzt bzw. 10% Trinkgeld erwartet.

Netzspannung

220 V, 50 Hz.

Regierungschef

Staatsoberhaupt

Edgar Lungu, seit Januar 2015.

Jüngste Geschichte

Reisepass/Visum

Übersicht

LandReisepaßVisumRückflugticket
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Eintritt mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Visum

In Sambia besteht Ausweispflicht.

Hinweis

Transitvisum

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Achtung:
Die Transiterleichterung gilt nicht für Staatsangehörige einiger afrikanischer und asiatischer Länder.

Schengen-Visum

Visagebühren

Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.

Das Day Tripper Visa oder Tagesvisum wird z.B. bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt.

 

Gültigkeitsdauer

Deutschland: Einfachvisum ab Ausstellung 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum ab Ausstellung 6 Monate. Die Aufenthaltsdauer wird von den Einwanderungsbehörden an der Grenze festgelegt (i. d. R. 30 Tage).
Tagesvisum: 24 Std.
Transitvisum: 7 Tage.

KAZA-Visum: 30 Tage.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Das Visum kann auch bei der Einreise nach Sambia beantragt werden.

E-Visum: Online-Antrag auf evisa.zambiaimmigration.gov.zm/#/. Nach der Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen muss man die Visumsbewilligung downloaden und an der Grenze vorlegen.

Das KAZA-Visum kann in Zimbabwe an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Harare International Airport und im Victoria Falls Airport. In Sambia kann es an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Kenneth Kaunda Airport (Lusaka) und Harry Mwaanga Airport (Livingstone).

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59.

Working Days Required

Ca. 2 Wochen ab Eingang der Visumgebühr.

e-Visum: 3 Werktage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Einreise mit Haustieren

Geld

Währung

1 Kwacha = 100 Ngwee. Währungskürzel: K, ZMW (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 K; Münzen im Wert von 1 K sowie 50, 10 und 5 Ngwee.

Achtung: Zahlungen jeglicher Art (in bar, Überweisung etc.) dürfen nur in der Landeswährung vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen langjährige Gefängnisstrafen.

Geldwechsel

Fremdwährungen werden in offiziellen Banken und Wechselstuben umgetauscht (Neuere US$-Noten dringend empfohlen, da teilweise nur Dollar gewechselt werden). Umtauschquittungen sind bis zum Verlassen des Landes aufzuheben. Beim Wechsel Geldscheine prüfen, alte Banknoten werden in Geschäften nicht angenommen.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express sowie teilweise auch Diners Club, Mastercard und Visa werden in vielen Hotels, Restaurants, Reisebüros und in den größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an vereinzelten Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Sambia in der Regel nicht mehr akzeptiert.

Devisenbestimmungen

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.30-14.30716.00 Uhr, am ersten und letzten Samstag eines Monats 08.15-10.30/12.00 Uhr.

Wechselkurse

Zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Sambia eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 450 g Tabak;
1 Flasche alkoholische Getränke (geöffnet).

Einfuhrverbot

Verbotene Ausfuhren

Teile von Wildtierkadavern (z.B. Stoßzähne, Hörner, Fundobjekte wie z. B. Skelett- oder Zahnteile)
 

Einfuhrbestimmungen

Ausfuhrbestimmungen

Einfuhrbeschränkungen

Exportbeschränkungen

1 Stück Elfenbeinschmuck pro Passagier.

Duty-free-Verkauf in der EU

Warenverkehr innerhalb der EU

Gesetzliche Feiertage

Feiertage

Neujahr : 2021
01 Januar

Tag der Jugend : 12. März 2021

Karfreitag : 02. April 2021

Ostermontag : 05. April 2021

Tag der Arbeit : 01. Mai 2021

Afrikanischer Freiheitstag (Gründungstag der Organisation für Afrikanische Einheit) : 25. Mai 2021

Tag der Helden : 05. Juli 2021

Tag der Einheit des Volkes : 06. Juli 2021

Tag der Bauern : 02. August 2021

Unabhängigkeitstag : 24. Oktober 2021

Weihnachten : 25. Dezember 2021

Unterkunft

Hotels

Auf Hotelzimmer wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % erhoben. 

Camping

Campingplätze gibt es in den Touristenzentren und in den Nationalparks, rechtzeitige Vorausbuchung wird empfohlen. Falls man mehr als 4 Wochen im Voraus bucht, verlangen einige Reiseveranstalter 15% Anzahlung. Die Hauptsaison ist vom 1. Juni bis 13. Oktober und vom 15. Dezember bis 4. Januar sowie in der Osterzeit. In der Nebensaison sind die Preise niedriger. Auskünfte erteilt auch das Zambia National Tourist Board (s. Adressen).

Accommodation Information

Auf Hotelzimmer wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % erhoben. 

Andere Unterkünfte

Land & Leute

Essen & Trinken

Einheimische Spezialitäten sind Brassen aus den Flüssen Sambesi, Kafue und Luapula sowie Nilbarsch, Lachse und andere Süßwasserfische. Getränke: Die Biersorten Mosi und Rhino Lager sowie importierte Biere sind jederzeit erhältlich.

Nachtleben

In Lusaka werden in den großen Hotels Tanz-, Theater- und Kabarettaufführungen angeboten. Kinos (einschl. Autokinos) sorgen für weitere Abwechslung. Spielkasinos gibt es im Intercontinental und im Pamodzi. In der Copperbelt-Region und in Livingstone gibt es ebenfalls Abendunterhaltungen, Spielkasinos und Tanz.

Einkaufstipps

Schnitzereien, Keramik, Kupferwaren, Perlenarbeiten und Edelsteine. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.

Wirtschaftsprofil

Wirtschaft

Umgangsformen

Englisch ist unter Geschäftsleuten weit verbreitet, zunehmend werden Visitenkarten überreicht. Jackett und Krawatte oder Tropenanzug sind bei Geschäftstreffen üblich.

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

Kontaktadressen

Vorgeschlagene Reiserouten

Vorgeschlagene Reiserouten

Aktivurlaub

Sambesi-Floßfahrten werden immer beliebter. Von den Viktoria-Fällen aus kann man eine siebentägige Fahrt zum Kariba-See unternehmen. Kürzere Wildwasser-Rafting-Safaris sind ebenfalls möglich.

Kafue-Nationalpark

Dieser 22.500 qkm große Park liegt in der Mitte der südlichen Landeshälfte und ist eines der größten Tierschutzgebiete Afrikas. Der Park wird durch den Fluss Kafue geteilt, der Hunderte von Vogelarten anzieht. Es werden achttägige Safaris und Wanderungen angeboten. Unterkunft findet man das ganze Jahr über u. a. in der Mukambi Lodge (keine geführten Safaris während der Regenzeit von November - April), Lunga Cabins, Puku Pan, den Musungwa Lodges sowie im New Kalala-Camp (Vollpension). Außerdem gibt es diverse andere Camps ohne Verpflegung während der Hauptsaison.

Kasanka Nationalpark

Dies ist einer der kleinsten Parks des Landes mit einer Fläche von 390 qkm. Insgesamt acht Seen und vier Flüsse durchziehen den Park. Die abwechslungsreiche Landschaft beinhaltet Wälder und Sümpfe, ein Habitat für zahlreiche Säugetiere und den seltenen Shoebill-Storch. Weitere der hier vertretenen Tierarten sind z. B. Elefanten, Nilpferde, Hartebeest (Antilopenart), Zobel, Bush- und Reedböcke, Wasserbüffel und Hyänen.

Lochinvar-Nationalpark

Hier ist eine einmalige Artenvielfalt der Vogelwelt zu Hause. Eine Lodge ist ganzjährig geöffnet. Die heißen Quellen von Ngwisho sind eine der ältesten archäologischen Stätten in Zentralafrika.

Lower Sambesi Nationalpark

Dieser Park liegt ca. 100 km flussabwärts von den Viktoria-Fällen, am Nordufer des Sambesi. Die Artenvielfalt umfasst u. a. Elefanten, Nilpferde, Büffel, Zebras, Löwen, Leoparden und Vögel. Kanusafaris, Fischen (Tigerfisch und Barsch) und Vogelbeobachtung werden angeboten.

Lusaka

Die Hauptstadt bietet eine gute Auswahl an Nachtklubs und Kinos. Das Kabwata-Kulturdorf dient der Erhaltung der einheimischen Kunst und des Kunsthandwerks sowie der verschiedenen Tänze. Die Kathedrale des Heiligen Kreuzes und der Botanische Garten Munda Wanga sowie der Zoo sind einen Besuch wert.

Nationalparks

Die sambische Regierung hat seit langem die wirtschaftliche Bedeutung einer intakten Natur erkannt und sich aktiv um den Naturschutz bemüht. Fast 9% des Landes sind Natur- und Tierschutzgebiete. Der Tourismus konzentriert sich überwiegend auf 8 der 19 Parks: Sumbu, Kafue, Lochinvar, South Luangwa, Lower Sambesi, Kasanka, North Luangwa und Mosi-oa-Tunya; andere Parks bieten bisher nur wenige Touristeneinrichtungen. Auf Gruppensafaris (6-8 Personen pro Fahrzeug) mit erfahrenen Führern lernt man die afrikanische Flora und Fauna am besten kennen. Büffel-, Elefanten- und Antilopenherden können, ebenso wie Löwen und Zebras, in freier Wildbahn beobachtet werden. Nashörner, Affen, Paviane, Wildschweine, Nilpferde und Krokodile sind ebenfalls mit ein wenig Glück zu sehen. Die Vogelwelt ist allgegenwärtig; 400 verschiedene Arten beheimatet allein der Lochinvar-Nationalpark. An den Schwemmebenen und Flussufern halten sich jederzeit Scharen von Wasservögeln auf, ganz besonders im Lochinvar- und im Luangwa-Nationalpark. Angeln ist sehr beliebt, und häufig werden an den Seen internationale Angelwettbewerbe abgehalten.
Normalerweise beobachtet man das Wild vom offenen Landrover aus, es können aber auch Wanderungen mit bis zu sechs Personen organisiert werden. Aus Sicherheitsgründen sind Führer bewaffnet. Nachtsafaris werden auch angeboten.
Alle Nationalparks sind per Auto oder Flugzeug erreichbar. Um die Parks betreten zu können, muss man zwischen 09.00-18.00 Uhr am Haupteingang eine Eintrittskarte kaufen. Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt.

North Luangwa Nationalpark

Einer der spektakulärsten Parks Afrikas, bekannt für seine großen Büffelherden. Der bewaldete Park wird von kleinen Flüssen wie dem idyllischen Mwaleshi durchzogen. Wanderungen führen an Elefanten, Leoparden, Wildkatzen, Hyänen, Puku (Antilopenart), Impala-Antilopen, Zebras, Pavianen und Velvetaffen vorbei. Über 350 Vogelarten sind hier zu Hause, z. B. der Königsreiher, der Crested Loerie, der karmesinrote Bienenfresser und die große Eagle Owl.

South Luangwa-Nationalpark

Elefanten, Nilpferde, Löwen, Zebras, Giraffen, Antilopen, Büffel, Affen und Wildhunde sind hier zu Hause. In der Hauptregenzeit verwandeln sich die Bäume und Wiesen in wahre Blumenteppiche. Die Regenzeit dauert von November/Dezember bis Mai. Lodges gibt es in Chichele, Mfuwe und Kapani (ganzjährig) sowie Luamfwa und Tundwe (Trockenzeit). Verpflegung wird in den Lodges von Chibembe, Tena Tena und Kaingo Camp (Trockenzeit) und Chinzombo (ganzjährig) angeboten. Auch hier gibt es in der Hauptsaison mehrere Camps ohne Verpflegung. Die anderen Anlagen des Parks beinhalten luxuriöse Doppelzimmer in Chalets mit Privatbad und Toilette, Vollpension, Bar und Swimmingpool.

Sumbu-Nationalpark

An den sandigen Ufern des Tanganjika-Sees gibt es in den Kasaba-, Ndole- und Nkamba-Buchten drei ganzjährig geöffnete Strandurlaubsorte, in Ndole Bay gibt es außerdem ein Camp ohne Verpflegung. Man kann schwimmen, sonnenbaden oder angeln. Abstecher in den Busch zur Tierbeobachtung können organisiert werden. In der Kasaba Bay Lodge werden Nachmittagstee und Grillabende am Strand angeboten, eine Bar steht auch zur Verfügung. In der Nkamba Bay Lodge findet man dieselben Einrichtungen, man wird allerdings in separaten Rundhäusern untergebracht.

Viktoria-Fälle/Mosi-oa-Tunya-Nationalpark

Dieser Park liegt an der Grenze zu Simbabwe im Süden des Landes, in dem die imposanten Viktoria-Fälle alljährlich Besucher anziehen. Der 2,5 km breite Sambesi stürzt 100 m tief in eine enge Schlucht. Der kleine Mosi-oa-Tunya-Nationalpark liegt in der Nähe und beheimatet die geläufigeren sambischen Wildtiere. Im nahegelegenen Livingstone, der »Touristenhauptstadt Sambias«, gibt es mehrere Luxushotels und ein Spielkasino. Das Nationalmuseum dokumentiert die Geschichte der Stadt und stellt völkerkundliche Funde aus. Das Eisenbahnmuseum ist ebenfalls einen Besuch wert.

Dinge zu sehen

Dinge zu sehen

Kommunikation

Telefon

Landesvorwahl:

Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Münztelefone (Scheidemünzen) in Postämtern und in den meisten öffentlichen Gebäuden. Eine begrenzte Anzahl von öffentlichen Kartentelefonen gibt es in den größeren Städten. Auslandsgespräche können auch von Hotels aus geführt werden. In Hotels sind die Telefonkosten allerdings am höchsten.

Mobiltelefon

GSM 900. Mobilfunkgesellschaften umfassen Telecel (Zambia) Limited, Zambia Telecommunications Ltd. (ZAMTEL) (Internet: http://www.zamtel.zm/zamtel/index.htm) und Celtel Zambia (Internet: www.zm.celtel.com/en/index.html). Roaming-Vertäge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich deckt vor allem die größeren Städte im Süden und im Zentrum des Landes ab.

Internet

Hauptanbieter: Zamnet (Internet: www.zamnet.zm), Coppernet (Internet: www.coppernet.zm) und Zamtel (Internet: www.zamtel.zm). E-Mail-Zugang hat man von Internetcafés in Livingstone und Lusaka.

Medien

Post

Luftpost nach Europa ist 7-14 Tage unterwegs.

Reiseverkehr - International

Flugzeug

Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Dubai nach Lusaka.

Ethiopian (ET) verbindet Frankfurt/M. und Wien via Addis Abeba mit Lusaka; Tickets für die Flüge ab Frankfurt/M. werden auch von Lufthansa (LH) angeboten. Zubringerflüge von Zürich nach Frankfurt/M. sind mit Swiss (LX) möglich.

Frankfurt/M. - Lusaka: 14 Std. 25 Min.; Wien - Lusaka: 14 Std. 45 Min.; Zürich - Lusaka: 18 Std. 20 Min. (jeweils mit einem oder mehreren Zwischenstopps; die Reisezeit variiert, je nach Dauer der Aufenthalte).

Flugzeug Anmerkungen

Ausreisegebühr

Keine.

 

Internationale Flughäfen

Lusaka (LUN) (Kenneth Kaunda International) liegt 26 km östlich der Stadt. Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shops, Mietwagenschalter, Tourist-Information, Hotel-Reservierungsschalter, Banken, Post, Bars, Restaurants. Shuttle-Busse und Taxis sind verfügbar.

Mfuwe (MFU) befindet sich im Süden des Luangwa Nationalparks, 75 Flugminuten nach Lusaka. Lodges und Safari-Camps bieten Transfermöglichkeiten. Vorausbuchungen bzw. Anmeldungen werden empfohlen.

Schiff

Es bestehen regelmäßige Fährverbindungen von Mpulungu über den Tanganjika-See nach Kigoma (Tansania) und Bujumbura (Burundi) sowie von Kazungula über den Sambesi nach Botswana.

 

Bahn

Zambia Railways bietet regelmäßige Verbindungen zwischen Victoria Falls (Simbabwe) und Lusaka via Livingstone an.

Die Züge der Tanzania-Zambia Railway Authority (TAZARA) verkehren zweimal wöchentlich zwischen Kapiri-Mposhi (Sambia) und Daressalam (Tansania) (Fahrtzeit: ca. 46 Std.).

Ein Luxuszug von Rovos Rail fährt quer durch Afrika von Daressalam in Tansania über Sambia und die Demokratische Republik Kongo nach Lobito in Angola.

 

Bahnpässe

Bus/Pkw

Auf dem Landweg erreichen Reisende Sambia von Simbabwe über Grenzübergänge bei Chirundu oder die Brücke der Viktoriafälle; von Botswana mit der Fähre bei Kazungula; von Mosambik bei Zumbo; von Tansania über Nakonde und Mbala; von Malawi über Chipata und von der Dem. Rep. Kongo über die Straße von Lumbumbashi nach Chingola.

Anmerkung: Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird aufgrund von immer wieder stattfindenden Übergriffen abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik besteht die Gefahr nicht gekennzeichneter Minenfelder.

Fernbusse fahren von Daressalam und Mbeya in Tansania zur sambischen Grenze, wo in Busse nach Lusaka umgestiegen werden kann. Busse verbinden auch täglich Blantyre (Malawi) über Harare (Simbabwe) mit Lusaka (Fahrtzeit: 16 Std. 30 Min.). Die Busunternehmen Shalom Bus Services und Juldan Motors verkehren täglich zwischen Johannesburg und Lusaka (Fahrtzeit: ca. 20 Std.).

Maut: Zahlreiche Straßen Sambias sind mautpflichtig. Die Gebühren werden an Mautstationen bar bezahlt.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Reiseverkehr - National

Flugzeug

Proflight Zambia (PO) bietet ab Lusaka Linienflüge zu den wichtigsten Touristenzentren des Landes, wie etwa Livingstone und Mfuwe im Luangwa Nationalpark; Zubringerdienste zu den Lodges und Camps des Parks können arrangiert werden.

Des Weiteren wird der Inlandsflugverkehr von verschiedenen Charterfluggesellschaften sowie örtlichen Veranstaltern betrieben. Es gibt eine Vielzahl von Flughäfen und Landebahnen im Land.

 

Schiff

Fährverbindungen findet man auf sämtlichen Wasserwegen. Informationen hierzu sind vor Ort erhältlich.

 

Bahn

Züge von TAZARA (Tanzania-Zambia Railway Authority), der tansanisch-sambesischen Bahnbehörde, verkehren zwischen Kapiri Mposhi und Nakonde im Nordosten des Landes.

Eine separate Linie von Zambia Railways, der sambischen Bahn, verbindet Livingstone mit Kitwe über Lusaka und Kapiri Mposhi.

Der Sambesi Express fährt mehrmals wöchentlich jeweils über Nacht von Livingstone nach Lusaka und zurück (Fahrtzeit: 18 Std.).

Die Züge sind zwar allgemein langsam, aber recht zuverlässig und sicher.

 

Bus/Pkw

Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 40.400 km und verbindet sämtliche Orte des Landes.

Maut: Zahlreiche Straßen Sambias sind mautpflichtig. Man bezahlt an den Mautstationen in bar.

Tankstellen sind in den meisten Großstädten vorhanden. Für Überlandfahrten empfiehlt es sich jedoch, einen Reservekanister mitzuführen.

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Ca. 25 % des Straßennetzes (ca. 10.100 km) sind asphaltiert, jedoch häufig in schlechtem Zustand und während der Regenzeit oft nur mit geländegängigen Fahrzeugen befahrbar oder gänzlich unpassierbar.

Linienbusse verkehren zwischen den Städten des Landes. Auch Minibusse verbinden die Ortschaften; allerdings sind diese zumeist stark überfüllt.

Busse von Mazhandu Family Bus Services fahren mehrmals täglich von Lusaka zur namibischen Grenze bei Sesheke über Monze, Choma, Livingstone und Kazungula und zurück. Kleinere Städte werden entlang der Strecke ebenfalls bedient.

Taxis sind in den Städten überall verfügbar. Reisende sollten sich allerdings vorab nach den üblichen Fahrpreisen erkundigen und diese dann vor Fahrtantritt aushandeln. Das erste Angebot des Taxifahrers kann mehr als das Doppelte des ortsüblichen Fahrpreises betragen.

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz befördert werden;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Mietwägen sind in Lusaka am Flughafen und in der Stadt sowie in anderen Großstädten erhältlich; sie sollten mit Allradantrieb ausgestattet sein. Das Mindestalter für Fahrer beträgt je nach Fahrzeugkategorie 21 bzw. 23 Jahre. Jungfahrergebühren können für Fahrer unter 25 Jahren anfallen.

Es werden auch Fahrzeuge mit Chauffeur vermietet.

In Städten und Touristengebieten gibt es zahlreiche Fahrrad- und Motorradverleiher. Auch organisierte Fahrradtouren werden angeboten.

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz befördert werden;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.

Stadtverkehr

In Lusaka verkehren Minibusse, Taxis und Sammeltaxis. Die Busse sind recht einfach in der Ausstattung und meist überfüllt. Taxis haben keine Taxameter; Fahrpreise sollten im Voraus vereinbart werden.

 

Fahrzeiten

VonZuLuftStraßeBahn

Klima

Klima

Tropisches Klima. Durch Hochlage gemäßigte Temperaturen, außer in den Tälern. Es gibt drei Jahreszeiten: den kühlen, trockenen Winter von Mai bis September; die heiße Trockenzeit im Oktober und November und die heiße und schwüle Regenzeit von Dezember bis April.

 

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